Dr. phil. Paul Schaffner Gutachter im Familienrecht in Mainz und Umgebung
Dr. phil. Paul Schaffner ist Gutachter im Familienrecht in Mainz und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.
Adresse & Kontaktdaten Dr. phil. Paul Schaffner
Dr. phil. Paul SchaffnerZentrum für interdisziplinäre Forensik
Universität Mainz
Abteilung Sozialpsychologie
Taubertsberg I
Binger Str. 14-16
55099 Mainz
Tel.: 06131 – 3939295
Fragen zu Sachverständigengutachten Dr. phil. Paul Schaffner
Das Familiengericht hat Herrn Dr. phil. Paul Schaffner als Sachverständigen bestellt. Herr Dr. phil. Paul Schaffner soll ein Gutachten für das Familiengericht erstellen. Wie geht es jetzt weiter?
Muss ich an der Begutachtung teilnehmen?
Nein. Es gibt keine Zwangsbegutachtung im Familienrecht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden das eine Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist und Eltern nicht zur Teilnahme an einer Begutachtung gezwungen werden können. Auch dürfen Eltern oder einzelnen Elternteilen keine Nachteile entstehen, wenn diese sich der Begutachtung im Familienrecht entziehen.Mehr dazu: Urteil Bundesgerichtshof zu Gutachten im Familienrecht BGH 68/09 (hier klicken)
Soll ich die Begutachtung also verweigern?
Grundsätzlich steht es Ihnen als Elternteil frei, sich der Begutachtung zu verweigern. Das Familiengericht könnte dann entweder entscheiden, sie zur Begutachtung vorzuladen, damit der Sachverständige Dr. phil. Paul Schaffner Sie dann vor dem Familiengericht befragen kann oder der Sachverständige kann sein Gutachten dann anhand der vorliegenden Akten erstellen. Aus unserer Sicht ist es also wenig sinnvoll, sich der Begutachtung zu entziehen.
Muss ich alleine zur Begutachtung hingehen oder darf ich einen Zeugen zur Begutachtung mitnehmen?
Sie müssen nicht alleine zu dem Sachverständigen Dr. phil. Paul Schaffner hingehen. Es steht Ihnen frei, einen Zeugen zur Begutachtung mitzunehmen. Das OLG Hamm hat das Recht der Eltern in diesem Zusammenhang gestärkt und entschieden, das eine Begleitperson bei der Begutachtung erlaubt ist. Die Begleitperson darf an der Begutachtung aber nicht teilnehmen und in die Begutachtung auch nicht eingreifen. Die Begleitperson darf lediglich als Zeuge bei der Begutachtung anwesend sein.
Die Begleitperson kann Ihnen aber als mögliche moralische Unterstützung bei der Begutachtung dienen. Sollte es zu Unstimmigkeiten bei der Begutachtung kommen und Sie sind nach der Begutachtung der Meinung, das der Sachverständige in seinem Gutachten einzelne Sachverhalte falsch wiedergegeben hat, dann kann Ihnen der Zeuge gegebenenfalls helfen diese Sachverhalte aufzuklären und gegen den Sachverständigen auszusagen.
Sollte ich mich auf eine Begutachtung durch den Sachverständigen Dr. phil. Paul Schaffner vorbereiten?
Auf jeden Fall sollten Sie sich auf wichtige Termine in Ihrem Leben immer vorbereiten. Bereits als Schüler lernt man, sich auf Klassenarbeiten vorzubereiten. Wer später einen Führerschein haben will, bereitet sich auf die Führerscheinprüfung vor. Wer sich um einen neuen Arbeitsplatz bewirbt, der bereitet sich auf das Vorstellungsgespräch und gegebenenfalls auf einen Einstellungstest vor.
Es ist daher also auch unvermeidbar, sich auf eine Begutachtung durch einen Sachverständigen gut vorzubereiten und sich hierbei professionelle Unterstützung zu holen.
Was mache ich, wenn das Gutachten des Sachverständigen Dr. phil. Paul Schaffner negativ gegen mich ausgefallen ist und ich das Sachverständigengutachten für nicht verwertbar halte?
In diesem Fall sollte Sie nicht auf die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht verzichten und die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht beantragen, damit dieser zu Ihren Rückfragen Stellung nehmen kann und sein Sachverständigengutachten dann erläutern kann. Auf die Anhörung des Sachverständigen sollten Sie sich ebenfalls vorbereiten. Auch hierfür können wir Ihnen unserer professionelle Unterstützung anbieten.
Wenn ich gegen das Gutachten von Herrn Dr. phil. Paul Schaffner vorgehen will, brauche ich dann ein Gegengutachten?
Ein Gegengutachten und/oder eine fachkundige Stellungnahme bei einem zweifelhaften Gutachten verbessern Ihre Chancen vor dem Familiengericht auf jeden Fall. Sprechen Sie uns hierzu bei Bedarf gerne an. Das Familiengericht muss sich mit Einwänden die sich aus einem Privatgutachten und / oder einer fachkundigen Stellungnahme ergeben auf jeden Fall beschäftigen.
Darf das Familiengericht ein mangelhaftes Gutachten verwerten?
Das Verfassungsgericht hat hierzu ausgeführt: Mangelhafte Gutachten rechtfertigen keinen Sorgerechtsentzug. Gerichte dürfen sich nicht auf mangelhafte Gutachten verlassen. Gerichte müssen bei Zweifeln am Gutachten darlegen, warum sie Gutachten gleichwohl für verwertbar halten.
Welche Aufgabe hat der Sachverständige?
Die Aufgabe eines Sachverständigen liegt darin, den Familienrichter bei seiner Entscheidung zu unterstützen, da Familienrichter im Allgemeinen nicht über den notwendigen Sachverstand verfügen um über das Kindeswohl entscheiden zu können.
Ein Richter bestellt sich dann also einen Sachverständigen, den er für geeignet hält. Der Sachverständige wird also zum Sachverständigen, weil er durch das Familiengericht zum Sachverständigen bestellt wird.
Durch die Hilfe des Sachverständigen wird dem Familienrichter auch viel Arbeit abgenommen, da der Richter sobald er das Gutachten vorliegen hat auf Basis des Sachverständigengutachtens seine Entscheidung treffen kann und die Eltern nicht noch einmal vorladen muss. (Sofern die Eltern nicht die Anhörung des Sachverständigen beantragt haben)
Welche Richtlinien gibt es zur Erstellung von Sachverständigengutachten?
Im Rahmen der Erstellung eines psychologischen Gutachtens in einem familiengerichtlichen Verfahren bleibt es grundsätzlich einem Sachverständigen überlassen, auf welchem Weg und auf welchen Grundlagen er sein Gutachten erstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, das es in der Psychologie keine generalisierenden Theorien, Methoden und standardisierte Verfahren gibt, die jedem Einzelfall vollends gerecht werden können und auch testpsychologisxche Untersuchungen für sich genommen niemals unanzweifelbare Ergebnisse hervorbringen, weil sich innerpsychisches Geschehen der direkten Beobachtung entzieht.
75% alller Gutachten sind mangelhaft
75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin. Trotzdem wird auf der Grundlage solcher Gutachten vielen Eltern das Sorgerecht entzogen, werden ganze Familien auseinandergerissen.
Auch in Wissenschaftsdokus wurde über die mangelhafte Qualität von Gutachten wiederholt berichtet, wie z.b. in der Fernsehdokumentation „Gutachten mangelhaft“ von 3 Sat.
Darf ich meine Erfahrungen mit dem Sachverständigen Dr. phil. Paul Schaffner hier veröffentlichen?
Ja. Da die Begutachtung freiwillig ist, haben Eltern das Recht, sich vorab über ihren Sachverständigen zu informieren. Hierfür ist es hilfreich auf Erfahrungen zurückzugreifen. Gerne können Sie Ihre Erfahrungen hier veröffentlichen. Bitte achten Sie jedoch darauf, keine Schmähkritiken, üblen Nachreden oder Beleidigungen zu veröffentlichen. Im Zweifelsfalls sprechen Sie Ihren Kommentar zuvor mit Ihrem Rechtsbeistand ab.
Der beste Gutachter. Keine Maschine sondern ein besonderer Mensch, der bei seinen Gutachten auch genau das sucht. Wir haben ihm alles zu verdanken. Er hat mit allem was er geschrieben hatte Recht. Gegen jedes Gericht.
Von mir verlangt der Richter ein Gutachten nur für die Umgangsfähigkeit. Es werden nicht nur die Erziehungsfähigkeit, sondern auch meine Geschäfts- und Postulationsfähigkeit bezweifelt! Für das Sorgerecht sollen wohl extra Gutachten psychologisch und psychiatrisch gemacht werden. Das nimmt ja ungeahnte Ausmaße an. Was das kostet!!! Am Ende bin ich hochverschuldet und Kind ist trotzdem weg. Aber ziehe ich meine Anträge zurück und kämpfe nicht ist das Kind auch weg und ins Ausland abgesetzt und ich sehe sie nie wieder.
In meinem Fall bin ich die entsorgte Mutter. Die kleine Tochter lebt beim Vater, der Alkoholiker ist, eine narzistische Persönlichkeitsstörung und Hang zu blutjungen Mädchen hat, von dem kein Gutachten verlangt wird!!!! Das Sorgerecht wird ihm sozusagen geschenkt!
Wird ein Gutachten (vom betreuenden Elternteil, der alleinige Sorge beansprucht und Kindesentfremdung betreibt) nur auf Antrag gemacht?
Hat jemand Erfahrung mit Bettina Wehren, 55461 Simmern gemacht? http://www.vaterlos.eu/bettina-wehren/
Worauf muss man bei der Begutachtung achten, welche Fehler vermeiden?
Das Gutachten von Dr. Schaffner wurde von Prof. Dr. Leitner überprüft. Eine Information war telefonisch, daß es „grottenschlecht“ sei.
Unser Rechtsanwalt und wir haben hierzu noch folgendes an den prüfenden Gutachter Prof. Dr. Leitner geschrieben:
Dr. Schaffner wurde nicht nur mündlich sondern auch schriftlich von uns über viele Vorkommnisse informiert. Diese Unterlagen liegen dem Gutachten bei. Er hat nahezu nichts dieser mündl. und schriftl. Informationen verwendet.
Besten Dank schon jetzt an Sie und Ihr Team für den tollen Einsatz – die Gruppe, die (noch) gegen Windmühlenflügel kämpft, muß sich jeden Tag vergrößern. Wir wünschen uns – und sicher viele Betroffene auch – daß die meist psychische Erkrankung der TÄTER (also der ENTFREMDER) bei Gericht ZUM SCHUTZE DER KINDER (diese bezeichnet man ja deshalb auch als „schutzbefohlen“) wesentlich stärker berücksichtigt werden muß.
Wie bereits mitgeteilt, sollte sich das Gutachten (von Prof. Dr. Leitner) deswegen meines Erachtens schwerpunktmäßig (auch) mit der Frage befassen, ob es aus sachverständiger Sicht überhaupt jemals gerechtfertigt sein kann, sein (Anm. gemeint ist Dr. Schaffner) (dazu handwerklich schlechtes) Gutachten umzuwerfen und zum diametral gegenteiligen Ergebnis zu gelangen, allein weil zwischen Erst- und „Zweitgutachten“ einige, wenige Monate an Zeit vergangen sind und der Gutachter als Gasthörer einer zehnminütigen richterlichen Anhörung des Kindes „beigewohnt“ hat, die er – ohne zuvor selbst und erneut das Kind und das familiäre Umfeld exploriert zu haben – selbstbekundetermaßen so „erschütternd“ fand, dass er davon abgesehen hat, das Kind in dieser Anhörung auch nur mit einer einzigen eigenen Frage zu belasten.
Dieses kann kaum irgendwelchen Mindeststandards an eine wissenschaftlich fundierte Herangehensweise und/oder Ergebnisfindung genügen.
Dr Schaffner hat mein Enkelkind und mich (pensionierte Lehrerin und Mentorin) begutachtet. Meine Enkelin hatte 5 Jahre lang bei uns gewohnt (bis 31.12.2014) und wurde von mir 24 Stunden / Tag betreut. Seit dem 01. Januar 2015 kann ich das Kind nicht mehr sehen. Herr Dr. Schaffner hat in seinem Gutachten schriftlich und vor dem Amtsgericht Schwetzingen mündlich zu begleitetem Umgang geraten. Der Richter hat das Gutachten als „nicht überzeugend“ abgelehnt und keinen Umgang mit der Enkelin erlaubt. Hierzu benötigte das Gericht 23 Monate !!!!! – Danach hat das OLG Karlsruhe weitere 6 Monate später Herrn Dr. Schaffner wieder geladen – jetzt sagte er in einem 2-minütigen Statement das DIAMETRALE GEGENTEIL seines Gutachtens und sprach sich für ein UMGANGSVERBOT aus. Untersuchungen fanden nach dem einzigen Treffen, auf das sich das Gutachten aufbaute, keine statt. Wir haben sofort ein Gegengutachten zu diesem unmöglichen Verhalten (wichtig ist nur das Geld !!!) bei Prof. Dr. Leitner in Auftrag gegeben und ein Ablehnungsgesuch gegen die Einzelrichterin und die Kammer beim OLG KA gestellt.
Wir werden zivil- und strafrechtlich gegen diesen sog. „Gutachter“ vorgehen.
So ein Vorgehen passt zu dem, was öfter anderen Betroffenen von anderen Beteiligten
angetan wird.
Sehen Sie mal – wer so gute Verbindungen hat (bundesländerübergreifend), ist per se glaubwürdig, was immer er auch von sich gibt:
Aus: ZIF Mainz über AOR Dr. Paul Schaffner:
j“…Forschungsinteressen in den Bereichen Familienpsychologie, Bindungsdiagnostik und forensische Begutachtung. Mit Jürgen Rudolph und Prof. Ochsmann Initiator der interdisziplinären Zusammenarbeit der Fächer Psychologie, Kriminologie und Jura, wobei die Initiative die Unterstützung zahlreicher Personen fand. Zu nennen sind besonders Justizminister a.D. Dr. Heinz Georg Bamberger, Prof. Dr. Dieter Brosch (Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm), Prof. Dr. Rudolf Egg (Kriminologische Zentralstelle e. V. Wiesbaden) und Prof. Dr. Dr. Brudermüller (OLG Karlsruhe).
Sie müssten herausfinden, ob Prof. Dr. Leitner auch nicht nur Ihr Geld will…
Zivil- und strafrechtlich gegen einen Gutachter vorzugehen, ist, so sagt die Erfahrung,
aussichtslos, frisst nur Nerven und Geld.
Sie sollten sich damit abfinden, dass Eltern und besonders Großeltern in Deutschland nicht zählen. Traurige Erfahrung, die Leben beschädigt.
Aber zu Prof. Dr. Werner Leitner hat er wohl keinen „guten Draht“. Die wissenschaftliche Überprüfung des sog. „Gutachtens“ von Dr. Paul Schaffner ist auf 45 Seiten dokumentiert und ergibt, daß dieses „Gutachten“ auf keinen Fall von einem Gericht verwertet werden soll. – Wir werden uns dann vor Gericht über die unglaublichen Honorarforderungen des sog. „Gutachters“ Dr. Paul Schaffner streiten.
DER FALL MUSS AN DIE ÖFFENTLICHKEIT !!!!!
Warum sollte Dr. Paul Schaffner denn einen guten Draht zu Prof.Dr. Leitner haben, wenn der ausgewiesener Gegengutachter ist? Vielleicht sind sich die beiden hinter den Kulissen (als Wissenschaftler z.B.) dennoch einig?
Man kann so lange einen Gegengutachter suchen, wenn man bezahlen kann, bis dieser das „richtige“ Gutachten macht. Das jedoch muss von keinem Gericht verwertet werden – bei noch so eindringlichen Hinweisen eines „Zentralgutachters“, der sich seine (zahlungskräftigen) Klienten aussuchen kann.
Ein Fall ist bekannt, da hat der Obergutachter Prof. Leitner ein zu „Forschungszwecken“ angenommenes Gutachten wahrscheinlich nicht einmal durchgelesen. Nach Wochen der wiederholten Nachfrage hat sein Büro bekanntgegeben, dass das fragliche Gutachten „nicht eingegangen“ sei,
musste aber dann irgendwann zugeben, dass es doch im Hause war.
Das Gutachten sei brauchbar, wurde dann erklärt und nach Hinweis,
dass die Gutachterin nicht ein einziges Mal mit dem Probanden gesprochen hatte, das Gutachten also schon deswegen ein gar nicht verwertbares Ferngutachten war, man solle sich an die Psychotherapeutenkammer wenden.
Wenn schon der honorige Prof. Leitner so unseriös vorgeht, wie dann erst seine Kollegen, die zu mehr als 50 % ihren Lebensunterhalt mit willfährigen Familiengutachten verdienen müssen?
Den Richtern ist bekannt, dass mindestens 75 % aller Gutachten entgegen den Standards gefertigt werden. Trotzdem stützen sie sich auf diese Erstgutachten, der von ihnen allein ausgesuchten Sachverständigen.
Es muss doch auffallen, dass da Methode dahinter stecken muss.
Aber wen interessiert das alles?
Auch wenn der Fall „öffentlich“ wird – wer könnte danach annehmen, dass ein Richter jemals eingesteht oder eingestehen muss, dass er nicht „gut und richtig“ gearbeitet hat?
Sollte sich das Blatt für Sie doch einmal wenden, werden Sie noch viel erleiden müssen, sie werden an Leib und Leben geschädigt sein und viel Geld verloren haben.
Die Gerichte (und ihre Helfer wie Gutachter, Verfahrensbeistände, Anwälte etc.) verdienen an Ihrem Leid, bis Sie auf jedem Gebiet „nicht mehr können“.
Was haben Sie dann gewonnen?
Hallo,
Ich habe ausgezeichnete Erfahrungen mit Herrn Dr. Schaffner gemacht und schätze seine hohe Professionaliät bei der Erstellung der Gutachten. Er wurde vom AG eingesetzt in einem hochstrittigen Fall, bei dem das AG jahrelang den Wunsch des Kindes missachtete und das JA autoamtisch sich auf die Seite der Mutter stellte, ohne je die Situation vor Ort begutachtet zu haben, trotz heftigster Vorfälle. Herr Dr. Schaffner hat alles durchschaut und nach vielen Jahren im letzten Augenblick für das Kind die richtigen Empfehlungen gemacht.
Fazit: Ich kann Herrn Dr. Schaffner wegen seiner hohen Fachlichkeit nur empfehlen.
Alleinzerziehender Vater
Ich kann nur jedem empfehlen, das Vertrauen in andere von Gutachten Betroffene aufzubringen und Gutachten auszutauschen. Weiterhin ist wichtig, sich von seinem Anwalt die Gutachterabrechnung zeigen zu lassen und zu kopieren!
Oh je! Das hört sich mal gar nicht gut an. Mein Freund hat zwei kleine Töchter und Prof dr. Schröder möchte Dr. Schaffner für ein kinderpsychologisches Gutachten hinzuziehen. Die Mutter und ex Freundin ist psychisch krank. Sie hat das borderline Syndrom. Es soll ihre Erziehungsfähigkeit begutachtet werden. Wir haben Angst vor einem erneuten fehlgutachten.
Wenn Gutachter eingeschaltet werden, ist die Angelegenheit
schon sehr verfahren.
Durch Gutachten kann das Familiengericht seine in solchen Fällen ungute Arbeit tun: Verurteilen, marginalisieren, trennen, zerstören, einen zum „Sieger“ erklären, den, für den sich der Richter schon im ersten Augenblick entschieden hat.
Der Gutachter bestimmt den Richter, indem er zu dem Ergebnis kommt, das der Richter auf juristischem Wege erzielen möchte.
Ihr Freund hatte eine Frau, bei der die gesicherte Diagnose Borderline Störung vorliegt?
Oder taucht diese Bezeichnung jetzt erst im Familiengerichtsverfahren auf?
Wenn die Mutter seiner Kinder schon während der Beziehung als psychisch krank diagnostiziert wurde, kennt er ja das Krankheitsbild und warum seine Beziehung in die Brüche ging. Er und Sie als neue Partnerin sollten daher mithelfen, dass die Mutter und die Kinder durch das Verfahren nicht noch mehr belastet werden.
Ihnen kommt sogar eine wichtige Funktion zu, indem sie mitwirken sollten, dass Beziehungen erhalten und die Kinder ihrer Mutter nicht entfremdet werden. Eine „neue“ Mutter heilt nicht so einfach.
Wenn keine schwere Gefährdung der Kinder durch die Erkrankung der Mutter bisher aufgetreten ist, sie also bisher erziehungsfähig war, wird sie es auch in Zukunft sein können.
Dabei ist aber wichtig, dass das Sorgerechtsverfahren fair und rücksichtsvoll geführt wird.
Bedenken Sie, dass Menschen mit nachgewiesener Borderline zumeist traumatisierte Menschen sind, denen man nach Möglichkeit helfen muss, z.B. durch eine Traumatherapie, was schwerste psychische Arbeit für den Kranken bedeutet.
Auch die Angehörigen sind sehr belastet, so dass alle Unterstützung brauchen.
Sie haben schon einmal ein „Fehlgutachten“ erhalten und fürchten ein weiteres?
Warum? Liegt es am Gutachter oder was haben Sie zu bemängeln?
Dr. Paul Schaffner hat für uns ein Familiengutachten zur Klärung der Sorgerechtsfrage erstellt. In zentralen Bereichen hat Herr Schaffner die Situation verkannt und dem Gericht eine eklatante Falschempfehlung gegeben. So hat er die neue Familienkonstellation der Mutter mit dem neuen Partner und den vier (!) Kindern als harmonisch und liebevoll dargestellt. Ein paar Wochen später schon hat die Mutter diesen Partner rausgeschmissen und den vier Kindern den nächsten Partner vorgesetzt. Die vorgespielte Harmonie wurde von Dr. Schaffner völlig verkannt. Dr. Schaffner hat kräftig abkassiert, seine Ausführungen waren nicht das Papier wert. Tipp: großen Bogen um Dr. Schaffner machen !
Hallo werter Herr Fellhauer,
vielen Dank für diese Informationen. Dr. Schaffner begutachtet unser Enkelkind und uns, da unsere Tochter jedweden Umgang für uns seit dem 1. Januar 2015 verbietet. Zuvor hatten wir unsere Enkelin 5 Jahre lang täglich 24 Stunden betreut und erzogen. Sie ist ebenfalls eine perfekte Schauspielerin – wir und der Kindesvater, der seine Tochter sei über 5 Jahren nicht sehen, aber zahlen durfte, befürchten ein ähnliches Ergebnis. Wir würden uns freuen, mit Ihnen in Kontakt treten zu können.
Beste Grüße
Hallo Herr Fellhauer,
ich habe ähnliche Erfahrungen mit Dr. Schaffner gemacht, er hat die Situation völlig falsch dargestellt, verdreht, wesentliche Teile gar nicht erwähnt und schlug in einem Extremkonflikt ein Wechselmodell vor, wenn ich dem nicht zustimme solle das ABR auf den Vater übergehen. Ergebnis ist heute , dass ich meine Tochter seit der Begutachtung in 1 1/2 Jahren nur 10 Tage gesehen habe und sie heute den Umgang mit mir verweigert.
Das ganze war die 80 Seiten Papier nicht wert, und hat die horrende Summe von 10.000 € gekostet
Würde gern mit Ihnen in Kontakt treten, Wann hat er bei Ihnen das Gutachten gefertigt? Bei mir April 2014 – Dezember 2014