Hartmut Böhm

Hartmut Böhm Gutachter im Familienrecht in Osnabrück und Umgebung

Hartmut Böhm ist Gutachter im Familienrecht in Osnabrück und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.

In diesem Zusammenhang wird von Herrn Hartmut Böhm unter anderem auch die Erziehungsfähigkeit von Eltern überprüft.

Hartmut Böhm
Dipl. Psychologe
Psychotherapeut
Herderstr. 21
49078 Osnabrück
Tel.: 0541/434108

Fragen zu Sachverständigengutachten Hartmut Böhm

Das Familiengericht hat Herrn Hartmut Böhm als Sachverständigen bestellt. Herr Hartmut Böhm soll ein Gutachten für das Familiengericht erstellen. Wie geht es jetzt weiter?



Muss ich an der Begutachtung teilnehmen?

Nein. Es gibt keine Zwangsbegutachtung im Familienrecht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden das eine Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist und Eltern nicht zur Teilnahme an einer Begutachtung gezwungen werden können. Auch dürfen Eltern oder einzelnen Elternteilen keine Nachteile entstehen, wenn diese sich der Begutachtung im Familienrecht entziehen.Mehr dazu: Urteil Bundesgerichtshof zu Gutachten im Familienrecht BGH 68/09 (hier klicken)

Soll ich die Begutachtung also verweigern?

Grundsätzlich steht es Ihnen als Elternteil frei, sich der Begutachtung zu verweigern. Das Familiengericht könnte dann entweder entscheiden, sie zur Begutachtung vorzuladen, damit der Sachverständige Hartmut Böhm Sie dann vor dem Familiengericht befragen kann oder der Sachverständige kann sein Gutachten dann anhand der vorliegenden Akten erstellen. Aus unserer Sicht ist es also wenig sinnvoll, sich der Begutachtung zu entziehen.

Muss ich alleine zur Begutachtung hingehen oder darf ich einen Zeugen zur Begutachtung mitnehmen?

Sie müssen nicht alleine zu dem Sachverständigen Hartmut Böhm hingehen. Es steht Ihnen frei, einen Zeugen zur Begutachtung mitzunehmen. Das OLG Hamm hat das Recht der Eltern in diesem Zusammenhang gestärkt und entschieden, das eine Begleitperson bei der Begutachtung erlaubt ist. Die Begleitperson darf an der Begutachtung aber nicht teilnehmen und in die Begutachtung auch nicht eingreifen. Die Begleitperson darf lediglich als Zeuge bei der Begutachtung anwesend sein.

Die Begleitperson kann Ihnen aber als mögliche moralische Unterstützung bei der Begutachtung dienen. Sollte es zu Unstimmigkeiten bei der Begutachtung kommen und Sie sind nach der Begutachtung der Meinung, das der Sachverständige in seinem Gutachten einzelne Sachverhalte falsch wiedergegeben hat, dann kann Ihnen der Zeuge gegebenenfalls helfen diese Sachverhalte aufzuklären und gegen den Sachverständigen auszusagen.



Sollte ich mich auf eine Begutachtung durch den Sachverständigen Hartmut Böhm vorbereiten?

Auf jeden Fall sollten Sie sich auf wichtige Termine in Ihrem Leben immer vorbereiten. Bereits als Schüler lernt man, sich auf Klassenarbeiten vorzubereiten. Wer später einen Führerschein haben will, bereitet sich auf die Führerscheinprüfung vor. Wer sich um einen neuen Arbeitsplatz bewirbt, der bereitet sich auf das Vorstellungsgespräch und gegebenenfalls auf einen Einstellungstest vor.

Es ist daher also auch unvermeidbar, sich auf eine Begutachtung durch einen Sachverständigen gut vorzubereiten und sich hierbei professionelle Unterstützung zu holen.

Was mache ich, wenn das Gutachten des Sachverständigen Hartmut Böhm negativ gegen mich ausgefallen ist und ich das Sachverständigengutachten für nicht verwertbar halte?

In diesem Fall sollte Sie nicht auf die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht verzichten und die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht beantragen, damit dieser zu Ihren Rückfragen Stellung nehmen kann und sein Sachverständigengutachten dann erläutern kann. Auf die Anhörung des Sachverständigen sollten Sie sich ebenfalls vorbereiten. Auch hierfür können wir Ihnen unserer professionelle Unterstützung anbieten.

Wenn ich gegen das Gutachten von Herrn Hartmut Böhm vorgehen will, brauche ich dann ein Gegengutachten?

Ein Gegengutachten und/oder eine fachkundige Stellungnahme bei einem zweifelhaften Gutachten verbessern Ihre Chancen vor dem Familiengericht auf jeden Fall. Sprechen Sie uns hierzu bei Bedarf gerne an. Das Familiengericht muss sich mit Einwänden die sich aus einem Privatgutachten und / oder einer fachkundigen Stellungnahme ergeben auf jeden Fall beschäftigen.

Darf das Familiengericht ein mangelhaftes Gutachten verwerten?

Das Verfassungsgericht hat hierzu ausgeführt: Mangelhafte Gutachten rechtfertigen keinen Sorgerechtsentzug. Gerichte dürfen sich nicht auf mangelhafte Gutachten verlassen. Gerichte müssen bei Zweifeln am Gutachten darlegen, warum sie Gutachten gleichwohl für verwertbar halten.

Welche Aufgabe hat der Sachverständige?

Die Aufgabe eines Sachverständigen liegt darin, den Familienrichter bei seiner Entscheidung zu unterstützen, da Familienrichter im Allgemeinen nicht über den notwendigen Sachverstand verfügen um über das Kindeswohl entscheiden zu können.

Ein Richter bestellt sich dann also einen Sachverständigen, den er für geeignet hält. Der Sachverständige wird also zum Sachverständigen, weil er durch das Familiengericht zum Sachverständigen bestellt wird.

Durch die Hilfe des Sachverständigen wird dem Familienrichter auch viel Arbeit abgenommen, da der Richter sobald er das Gutachten vorliegen hat auf Basis des Sachverständigengutachtens seine Entscheidung treffen kann und die Eltern nicht noch einmal vorladen muss. (Sofern die Eltern nicht die Anhörung des Sachverständigen beantragt haben)




Welche Richtlinien gibt es zur Erstellung von Sachverständigengutachten?

Im Rahmen der Erstellung eines psychologischen Gutachtens in einem familiengerichtlichen Verfahren bleibt es grundsätzlich einem Sachverständigen überlassen, auf welchem Weg und auf welchen Grundlagen er sein Gutachten erstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, das es in der Psychologie keine generalisierenden Theorien, Methoden und standardisierte Verfahren gibt, die jedem Einzelfall vollends gerecht werden können und auch testpsychologisxche Untersuchungen für sich genommen niemals unanzweifelbare Ergebnisse hervorbringen, weil sich innerpsychisches Geschehen der direkten Beobachtung entzieht.

75% alller Gutachten sind mangelhaft

75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin. Trotzdem wird auf der Grundlage solcher Gutachten vielen Eltern das Sorgerecht entzogen, werden ganze Familien auseinandergerissen.

Auch in Wissenschaftsdokus wurde über die mangelhafte Qualität von Gutachten wiederholt berichtet, wie z.b. in der Fernsehdokumentation „Gutachten mangelhaft“ von 3 Sat.

Darf ich meine Erfahrungen mit dem Sachverständigen Hartmut Böhm hier veröffentlichen?

Ja. Da die Begutachtung freiwillig ist, haben Eltern das Recht, sich vorab über ihren Sachverständigen zu informieren. Hierfür ist es hilfreich auf Erfahrungen zurückzugreifen. Gerne können Sie Ihre Erfahrungen hier veröffentlichen. Bitte achten Sie jedoch darauf, keine Schmähkritiken, üblen Nachreden oder Beleidigungen zu veröffentlichen. Im Zweifelsfalls sprechen Sie Ihren Kommentar zuvor mit Ihrem Rechtsbeistand ab.




One thought on “Hartmut Böhm

  1. Jenny Friedrichs 18/04/2017 at 08:53

    Ich bin paritätisch betreuende Patchwork-Mutter von drei Kindern und Initiatorin des PIANO-Elternnetzwerks (Verein für Trennungseltern, vorwiegend mit Wechselmodell).

    Meine Herzensangelegenheit ist: Mama + Papa : Scheidung = 2 Glückliche Zuhause

    Mit den beiden Vätern meiner beiden kleineren Kinder lebe ich freiwillig und voller Überzeugung seit über sechs Jahren in einem bereicherndem Lebensmodell, mit integriertem Wechselmodell für unseren mittleren Sohn.
    Leider hatte ich mit dem Vater meines ersten Kindes weniger Glück. Ich ließ mich vor 10 Jahren wegen Häuslicher Gewalt scheiden.
    In diesem Kontext bezüglich meiner ersten Ehe wurde ein Gutachten durch Herrn Böhm erstellt.
    (Mein gerichtliches Anliegen war hierbei nicht, die Entfremdung des betreffenden Vaters, sondern Einforderung einer temporären Begleitung der Umgänge und die Abgabe der Waffen durch den Vater)
    Das für uns erstellte Gutachten des Herrn Hartmut Böhm war so fehlerhaft, dass es bei Gericht nicht verwertet wurde. Trotz aller eingereichten Nachweise über eine Härtefallscheidung wegen Häuslicher Gewalt, stellte Herr Böhm uns gegenüber Dritten ( z.B. bei der Schule unseres Kindes) und im Gutachten als Lügner dar. In unserm Fall ging es um Waffengewalt des Vaters gegenüber unserer Tochter (Schusswaffe und Baseballschläger mit Nägeln). Herr Böhm verharmloste die Gewalt des Elternteils.
    Originalzitat des Gutachters: „Von einer Keule als solcher geht keine Gefahr aus. Wäre der Vater Laienschauspieler im Kindertheater, etwa wie Räuber Hotzenplotz, und wenn er dann eine solche Keule für sein Schauspiel benutzen würde, wäre daran kein Anstoß zu nehmen.“

    Unsere Tochter nahm die Misshandlungen ihres Vaters während der weiteren Umgänge mit ihrer Kamera auf. Somit wusste das Jugendamt, dass wir uns nichts ausgedacht hatten. Einige Monate nach Erstellung des fehlerhaften Gutachtens, mussten wir erleben wie ein Täter uns mit einer Schusswaffe sieben Fensterscheiben eingeschossen hat. Gott sei Dank wurden wir nicht verletzt. Hauptverdächtiger im Strafverfahren war der Kindesvater, welcher von Herrn Böhm im Gutachten als ungefährlich eingestuft wurde.

    Aufgrund einer zusätzlichen anwaltlichen Interessenkollision konnte unser Fall sehr gut aufgeklärt werden, da die Generalsstaatsanwaltschaft gegen den gegnerischen Anwalt ermittelte, welcher zuletzt eine Rüge für seine Interessenkollision seitens der Rechtsanwaltskammer erhalten hatte. Hierbei wurde ermittelt, dass es die Härtefallscheidung wirklich gegeben hatte. Obwohl wir immer wieder Herrn Böhm auffordern, seine Falschbehauptungen richtig zu stellen, rührt dieser sich gar nicht.
    In unserm Fall hatte sich ja zum Glück alles aufgeklärt. Aber angesichts der Tatsache, dass dieser Gutachter weiterhin Familien begutachtet, sehen wir es als Verein als unser Pflicht an, betroffene Eltern präventiv aufzuklären. Solchen Gutachtern sollte die weitere Begutachtung von Menschen untersagt werden.

    Ich wünsche mir von betroffenen Vätern und Müttern:
    Schweigt nicht! Sprecht alle öffentlich über diese Missstände im Gutachterwesen!

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