
Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 14.06.2018
– 9 UF 96/17 –
Elterliche Sorge: Festschreibung eines praktizierten paritätischen Wechselmodells trotz gegenläufiger Anträge zum Aufenthaltsbestimmungsrecht
In einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Brandenburg stritten Vater und Mütter über das Aufenthaltsbestimmungsrechts ihres gemeinsamen Kindes. In der Vorinstanz (AG Oranienburg, 04.04.2017 – 33 F 95/15) wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht zunächst auf den Vater übertragen, weil dieser laut eingeholten Sachverständigengutachten über eine höhere Bindungstoleranz verfügte als die Mutter.
Dagegen wehrte sich die Mutter und wollte dann ihrerseits das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben und ging mit dieser Forderung in die Beschwerde.
Nach 14 Monaten dann die Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg, das hier weder dem Vater noch der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertrug, sondern die Fortführung eines Wechselmodells anordnete… Continue reading „OLG Brandenburg: Fortführung eines Wechselmodells“

