OLG Schleswig: Wechselmodell kann nicht erzwungen werden 10 UF 197/15

OLG Schleswig 10 UF 197/15

Entscheidung vom 16.06.2016

Wechselmodell kann nicht erzwungen werden

Zwar hat das OLG Thüringen in dem Verfahren 2UF 295/11 bestätigt, das ein Wechselmodell dem Wohl des Kindes entspricht und einem Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen, damit in dem Verfahren ein Wechselmodell durchgeführt werden kann. Das OLG Schleswig hat jedoch in seinem Urteil 10 UF 197/15 noch mal klargestellt, das ein Wechselmodell nicht erzwungen werden kann, weil es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.

Oberlandesgericht Schleswig Beschl. v. 16.06.2016  Az.: 10 UF 197/15

zusammengefasst begründete das OLG Schleswig seine Entscheidung mit der mangelnden Kooperationsfähigkeit auf Elternebene. Ist die Kooperationsfähigkeit auf der Elternebene nicht ausreichend, dann kann ein Wechselmodell nicht durchgeführt werden. Dabei ist es unabhängig davon, wer für die mangelnde Kooperationsfähigkeit verantwortlich ist.



Bei mangelnder Kooperation ist kein Wechselmodell möglich!

Viele Väter und/oder Mütter wollen immer noch ein Wechselmodell durchsetzen, weil sie der Überzeugung sind, das ein Wechselmodell „das Beste sei“ und verweisen gleichzeitig auf die schwierige Kommunikation und entsprechende Kommunikationsprobleme. Den Betroffenen Eltern sollte daher aber von Anfang an klar sein, das bei einer mangelnden Kooperationsfähigkeit auf Elternebene ein Wechselmodell nicht möglich ist. Unser Tipp: Reflektieren Sie Ihr eigenes Verhalten, überlegen Sie, ob sie die Kommunikation/ Kooperation verbessern können und stärken Sie somit Ihre Erziehungskompetenz. Ist dann nur noch der andere Elternteil nicht mehr kommunikationsfähig oder kooperationsbereit, dann wäre hier gegebenenfalls zu überprüfen, ob Sie dann den Standpunkt nicht übernehmen und sich ebenfalls ganz klar GEGEN EIN WECHSELMODELL POSITIONIEREN und dementsprechend das Aufenthaltsbestimmungsrecht / Sorgerecht für sich beanspruchen.


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