OLG Schleswig 10 UF 197/15
Entscheidung vom 16.06.2016
Wechselmodell kann nicht erzwungen werden
Zwar hat das OLG Thüringen in dem Verfahren 2UF 295/11 bestätigt, das ein Wechselmodell dem Wohl des Kindes entspricht und einem Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen, damit in dem Verfahren ein Wechselmodell durchgeführt werden kann. Das OLG Schleswig hat jedoch in seinem Urteil 10 UF 197/15 noch mal klargestellt, das ein Wechselmodell nicht erzwungen werden kann, weil es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.
Oberlandesgericht Schleswig Beschl. v. 16.06.2016 Az.: 10 UF 197/15
zusammengefasst begründete das OLG Schleswig seine Entscheidung mit der mangelnden Kooperationsfähigkeit auf Elternebene. Ist die Kooperationsfähigkeit auf der Elternebene nicht ausreichend, dann kann ein Wechselmodell nicht durchgeführt werden. Dabei ist es unabhängig davon, wer für die mangelnde Kooperationsfähigkeit verantwortlich ist.
Bei mangelnder Kooperation ist kein Wechselmodell möglich!
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