Thomas Kurze-Zerbe

Dipl. Sozialpädagoge Thomas Kurze-Zerbe, Gutachter im Familienrecht in Mainz, Koblenz, Bitburg, Andernach und Umgebung

Dipl. Sozialpädagoge Thomas Kurze-Zerbe ist Gutachter im Familienrecht in Mainz und im umliegenden Rheinland-Pfalz und wird unter anderem von den dortigen Familiengerichten (z.b. Familiengericht Koblenz, Familiengericht Bitburg, Familiengericht Andernach) zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.

In diesem Zusammenhang wird von Herrn Thomas Kurze-Zerbe unter anderem auch die Erziehungsfähigkeit von Eltern überprüft.



Adresse & Kontaktdaten Thomas Kurze-Zerbe

Thomas Kurze-Zerbe
Dipl. Sozialpädagoge
Boppstr.
55116 mainz

Fragen zu Sachverständigengutachten Thomas Kurze-Zerbe

Das Familiengericht hat Herrn Thomas Kurze-Zerbe als Sachverständigen bestellt. Herr Thomas Kurze-Zerbe soll ein Gutachten für das Familiengericht erstellen. Wie geht es jetzt weiter?

Muss ich an der Begutachtung teilnehmen?

Nein. Es gibt keine Zwangsbegutachtung im Familienrecht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden das eine Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist und Eltern nicht zur Teilnahme an einer Begutachtung gezwungen werden können. Auch dürfen Eltern oder einzelnen Elternteilen keine Nachteile entstehen, wenn diese sich der Begutachtung im Familienrecht entziehen.Mehr dazu: Urteil Bundesgerichtshof zu Gutachten im Familienrecht BGH 68/09 (hier klicken)

Soll ich die Begutachtung also verweigern?

Grundsätzlich steht es Ihnen als Elternteil frei, sich der Begutachtung zu verweigern. Das Familiengericht könnte dann entweder entscheiden, sie zur Begutachtung vorzuladen, damit der Sachverständige Thomas Kurze-Zerbe Sie dann vor dem Familiengericht befragen kann oder der Sachverständige kann sein Gutachten dann anhand der vorliegenden Akten erstellen. Aus unserer Sicht ist es also wenig sinnvoll, sich der Begutachtung zu entziehen.

Muss ich alleine zur Begutachtung hingehen oder darf ich einen Zeugen zur Begutachtung mitnehmen?

Sie müssen nicht alleine zu dem Sachverständigen Thomas Kurze-Zerbe hingehen. Es steht Ihnen frei, einen Zeugen zur Begutachtung mitzunehmen. Das OLG Hamm hat das Recht der Eltern in diesem Zusammenhang gestärkt und entschieden, das eine Begleitperson bei der Begutachtung erlaubt ist. Die Begleitperson darf an der Begutachtung aber nicht teilnehmen und in die Begutachtung auch nicht eingreifen. Die Begleitperson darf lediglich als Zeuge bei der Begutachtung anwesend sein.

Die Begleitperson kann Ihnen aber als mögliche moralische Unterstützung bei der Begutachtung dienen. Sollte es zu Unstimmigkeiten bei der Begutachtung kommen und Sie sind nach der Begutachtung der Meinung, das der Sachverständige in seinem Gutachten einzelne Sachverhalte falsch wiedergegeben hat, dann kann Ihnen der Zeuge gegebenenfalls helfen diese Sachverhalte aufzuklären und gegen den Sachverständigen auszusagen.



Sollte ich mich auf eine Begutachtung durch den Sachverständigen Thomas Kurze-Zerbe vorbereiten?

Auf jeden Fall sollten Sie sich auf wichtige Termine in Ihrem Leben immer vorbereiten. Bereits als Schüler lernt man, sich auf Klassenarbeiten vorzubereiten. Wer später einen Führerschein haben will, bereitet sich auf die Führerscheinprüfung vor. Wer sich um einen neuen Arbeitsplatz bewirbt, der bereitet sich auf das Vorstellungsgespräch und gegebenenfalls auf einen Einstellungstest vor.

Es ist daher also auch unvermeidbar, sich auf eine Begutachtung durch einen Sachverständigen gut vorzubereiten und sich hierbei professionelle Unterstützung zu holen.

Was mache ich, wenn das Gutachten des Sachverständigen Thomas Kurze-Zerbe negativ gegen mich ausgefallen ist und ich das Sachverständigengutachten für nicht verwertbar halte?

In diesem Fall sollte Sie nicht auf die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht verzichten und die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht beantragen, damit dieser zu Ihren Rückfragen Stellung nehmen kann und sein Sachverständigengutachten dann erläutern kann. Auf die Anhörung des Sachverständigen sollten Sie sich ebenfalls vorbereiten. Auch hierfür können wir Ihnen unserer professionelle Unterstützung anbieten.

Wenn ich gegen das Gutachten von Herrn Thomas Kurze-Zerbe vorgehen will, brauche ich dann ein Gegengutachten?

Ein Gegengutachten und/oder eine fachkundige Stellungnahme bei einem zweifelhaften Gutachten verbessern Ihre Chancen vor dem Familiengericht auf jeden Fall. Sprechen Sie uns hierzu bei Bedarf gerne an. Das Familiengericht muss sich mit Einwänden die sich aus einem Privatgutachten und / oder einer fachkundigen Stellungnahme ergeben auf jeden Fall beschäftigen.

Darf das Familiengericht ein mangelhaftes Gutachten verwerten?

Das Verfassungsgericht hat hierzu ausgeführt: Mangelhafte Gutachten rechtfertigen keinen Sorgerechtsentzug. Gerichte dürfen sich nicht auf mangelhafte Gutachten verlassen. Gerichte müssen bei Zweifeln am Gutachten darlegen, warum sie Gutachten gleichwohl für verwertbar halten.

Welche Aufgabe hat der Sachverständige?

Die Aufgabe eines Sachverständigen liegt darin, den Familienrichter bei seiner Entscheidung zu unterstützen, da Familienrichter im Allgemeinen nicht über den notwendigen Sachverstand verfügen um über das Kindeswohl entscheiden zu können.

Ein Richter bestellt sich dann also einen Sachverständigen, den er für geeignet hält. Der Sachverständige wird also zum Sachverständigen, weil er durch das Familiengericht zum Sachverständigen bestellt wird.

Durch die Hilfe des Sachverständigen wird dem Familienrichter auch viel Arbeit abgenommen, da der Richter sobald er das Gutachten vorliegen hat auf Basis des Sachverständigengutachtens seine Entscheidung treffen kann und die Eltern nicht noch einmal vorladen muss. (Sofern die Eltern nicht die Anhörung des Sachverständigen beantragt haben)




Welche Richtlinien gibt es zur Erstellung von Sachverständigengutachten?

Im Rahmen der Erstellung eines psychologischen Gutachtens in einem familiengerichtlichen Verfahren bleibt es grundsätzlich einem Sachverständigen überlassen, auf welchem Weg und auf welchen Grundlagen er sein Gutachten erstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, das es in der Psychologie keine generalisierenden Theorien, Methoden und standardisierte Verfahren gibt, die jedem Einzelfall vollends gerecht werden können und auch testpsychologisxche Untersuchungen für sich genommen niemals unanzweifelbare Ergebnisse hervorbringen, weil sich innerpsychisches Geschehen der direkten Beobachtung entzieht.

75% alller Gutachten sind mangelhaft

75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin. Trotzdem wird auf der Grundlage solcher Gutachten vielen Eltern das Sorgerecht entzogen, werden ganze Familien auseinandergerissen.

Auch in Wissenschaftsdokus wurde über die mangelhafte Qualität von Gutachten wiederholt berichtet, wie z.b. in der Fernsehdokumentation „Gutachten mangelhaft“ von 3 Sat.

Darf ich meine Erfahrungen mit dem Sachverständigen Thomas Kurze-Zerbe hier veröffentlichen?

Ja. Da die Begutachtung freiwillig ist, haben Eltern das Recht, sich vorab über ihren Sachverständigen zu informieren. Hierfür ist es hilfreich auf Erfahrungen zurückzugreifen. Gerne können Sie Ihre Erfahrungen hier veröffentlichen. Bitte achten Sie jedoch darauf, keine Schmähkritiken, üblen Nachreden oder Beleidigungen zu veröffentlichen. Im Zweifelsfalls sprechen Sie Ihren Kommentar zuvor mit Ihrem Rechtsbeistand ab.




8 thoughts on “Thomas Kurze-Zerbe

  1. Ertelt 24/08/2017 at 10:27

    Bitte um umgehenden rueckruf 06727 892320 komme zur
    Beerdigung brauche nur Rueckfahrmoeglichkeit
    Mfg udo ertelt

  2. Kairos 07/01/2017 at 11:52

    Was ist Ihr Thema nach einem im Nov.2015 veröffentlichten Posting?
    Nach meiner Meinung und meinen Erfahrungen braucht man nur in den seltensten Fällen psychologische Gutachten in Familenrechtsverfahren. Denn – familienrechtliche Sachen sind per se keine Strafsachen, bei denen zur Klärung der Schuldfrage öfter ein Psychiater oder Psychologe hinzugezogen wird.
    Die Teilnahme an einer psycholog. Begutachtung im Familienrecht ist f r e i w i l l i g. Daher empfinde ich die Anordung eines Familienrichters, dass ein psychologisches Gutachten erstellt wird, um die eigene fachliche Nichtqualifikation des Richters dadurch zu ersetzen, als unseriös.

    Der Richter hat die Amtsermittlungspflicht, der er persönlich meist nicht nachkommt. Dafür setzt er einfach einen „Sachverständigen“ nach seinem Gustus ein, damit dieser ihm einen „Beweis“ schaffe.
    Ein familiengerichtlicher Beschluss, wonach Eltern das Sorgerecht entzogen wird, bezieht sich also in der Regel auf ein Gutachten eines Psychologen. Dieser erstellte ein psychologisches Gutachten, wenn er ein Psychologe ist und er erstellte ein sozialpädagogisches Gutachten, wenn er Pädagoge oder Sozialpädagoge ist.

    Der Fehler liegt darin, dass auch Pädagogen mit dem Hauptfach Erziehungswissenschaft ihr Gutachten dann „psychologisches“ Gutachten nennen. Das allein ist falsch als Bezeichnung,
    da sie in der Regel mehr vom Fach Pädagogik als vom Fach Psychologie verstehen.

    Ich habe z.B. Erziehungswissenschaft, Psychologie und Soziologie und auch noch speziell Sozialpädagogik studiert. Beide Hauptfächer beinhalten, dass auch Leistungen in den Fächern Psychologie und Soziologie zu erbringen sind. Auch im Studiengang Sozialpädagogik werden psychologische und soziologische Kenntnisse vermittelt.
    Also ist es zulässig, wenn überhaupt, dass Psychologen, Pädagogen und Sozialpädagogen Gutachten für das Familiengericht erstellen.
    Schlimm ist bei allem, dass der nur juristisch gebildete Richter seine Verantwortung einfach an einen Psychologen, Pädagogen oder Sozialpädagogen seiner Wahl delegiert und sich dem „Vorschlag“ derselben in mehr als 95 % der Fälle anschließt und der Gutachter dem Zu-Begutachtenden leider zuvor nicht erklärt, dass die Mitwirkung am Gutachten f r e i w i l l i g ist, ihm keine Nachteile dadurch entstehen dürfen, wenn er nicht an diesem mitwirkt.

    Das Familiengericht wirkt wie ein Strafgericht und setzt Gutachter ein, obwohl keine Notwendigkeit besteht, Eltern per psych. Gutachten aus ihrem Elternrecht und ihrer Elternpflicht zu schießen.
    Denn welcher bis dahin unbekannte und unbeteiligte Dritte – gleich welcher Fachrichtung – könnte die Familienstrukturen etc. genügend durch einige Testlein, Befragungen und Beobachtungen beschreiben und beurteilen, so, dass ein Elternteil als „unwert“ einfach und dauerhaft entsorgt werden kann?
    Gleich, wie die sich nennen – es steht einem Außenstehenden nicht zu, Familien so zu beurteilen, dass diese am Ende zerstört und unerreichbar für die betroffenen Kinder dastehen, ewig stigmatisiert und sozial geächtet.
    Familiengerichte heißen in einigen Ländern „Friedensgerichte“. Die sehen ihre Aufgabe darin, auszugleichen, anzuleiten, Familien zu erhalten.
    In Deutschland regeln Familiengerichte Besitzverhältnisse meist trickreich und das auch noch mit Hilfe von mehr oder weniger familienfreundlichen sog. Sachverständigen.
    Klar, dass wohl bald niemand mehr Eltern heißen möchte. Dann spricht man staatlicherseits von von Anfang an nicht vorhandener Elternkompetenz und wird dann bald den „Elternführerschein“ einführen.

  3. Karst 04/10/2015 at 07:15

    Aber wir als Eltern dürfen uns ungerechtfertigt als psychisch gestört bezeichnen lassen… ohne das SV dafür zur Verantwortung gezogen werden können ???? Uns wird ja daraufhin NUR das Sorgerecht etc. entzogen.

    • Kairos 04/10/2015 at 10:49

      Und diese Ungerechtigkeit soll nun mit Beleidigung vergolten werden?
      Sie haben ja recht, dass viele SV sich unhaltbare Urteile über psychische Gesundheit von Eltern anmaßen und dies zu ungerechtfertigten Sorgerechtsentzügen führt.
      Aber merken Sie nicht, dass man das nicht dadurch rückgängig machen kann, indem man den SV beleidigt, u.U. dafür sogar noch einmal strafrechtlich belangt wird?
      Das bringt doch gar nichts.
      Man muss eben da ansetzen, wo es geht.
      Und das ist bei der Fachlichkeit und bei den gesetzlichen Grundlagen.
      Wir sollten uns als Eltern nicht zu Begutachtungen zwingen lassen, wo es doch angeblich gar keinen gesetzlichen Zwang dazu gibt.
      Wenn man sich trotz dessen dem Urteil eines SV aussetzt,
      dann muss man sich entsprechend absichern können, z.B. durch vorher eingeholte Privatgutachten etc.
      Am allerbesten sind jedoch außergerichtliche Regelungen.

  4. Kirsten 03/10/2015 at 13:54

    Gefährlicher Scharlatan!
    Er erscheint sehr freundlich, ruhig, verständnisvoll, konstruiert dann aber aus Lügen ein Gutachten, das leider einen recht guten Eindruck auf die Richter macht.
    Am besten nicht von ihm begutachten lassen!
    Falls schon geschehen, dringend Gegengutachten erstellen lassen! Absolut skrupellos und selbst psychisch gestört!
    Mit Herrn Schlidt (Verfahrensbeistand) per du, der quatscht dann alles nach was der Kurze-Zerbe behauptet.

    • Kairos 03/10/2015 at 15:11

      Wir werfen den SVn oftmals vor, dass sie den Sachverhalt nicht mit der gebotenen Unvoreingenommenheit bewerten und es ihnen an Neutralität fehlt, das Gutachten nicht auf zutreffenden tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen basiert, etc. etc.

      Wir sollten nicht in denselben Fehler verfallen, trotz der familiengerichtlichen Einschätzung, dass wir
      als Eltern anscheinend als Unmündige, Vernachlässigbare, als Menschen ohne „Beschwerdemacht“, als kindeswohlschädlich etc. angesehen werden. Von daher kann von uns keine Emotionslosigkeit angesichts des Dramas, das die Jugendämter/Familienrichter-Phalanx allzu oft in Familien
      inszeniert, verlangt werden . Wir sollten dennoch versuchen, hier sachlich zu berichten. Verstehen Sie dies als Rat einer Betroffenen.
      Sie nennen den SV u.a. „psychisch gestört“, was bei entsprechender Wertung durch die Strafjustiz als Beleidigung etc. aufgefasst werden könnte.

      Bei allem Verständnis also –
      für uns als Betroffene ist dieser Kommentar nicht konstruktiv oder hilfreich.

      • Kairo 20/11/2015 at 07:46

        Mit Verlaub, ich bin betroffen!
        Und durch eben diesen Gutachter wird meine Familie zerstört!
        Das er psychisch selbst massive Probleme hat, weiß ich von einem Psychologen, der besagten Gutachter bereits seit langem kennt, jemandem, der tatsächlich eine solche Störung diagnostizieren kann im Gegensatz zu einem Sozialpädagogen, der keinerlei Qualifikation hat, um solche Diagnosen über uns Eltern zustellen.

        • Flora ;-) 31/12/2016 at 16:24

          Dürften wir auch erfahren, welcher seriöse Psychologe diese Einschätzung getätigt hat? Pädagogik ist ein Studienfach, wie soll also dargelegt werden, dass Sozialpädagogen keine Qualifikationen gegenüber anonymen Psychologen haben?

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