Prof. Dr. Michael Günter

Prof. Dr. Michael Günter Gutachter im Familienrecht in Stuttgart und Umgebung

Prof. Dr. Michael Günter ist Gutachter im Familienrecht in Stuttgart und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.

In diesem Zusammenhang wird von Herrn Prof. Dr. Michael Günter unter anderem auch die Erziehungsfähigkeit von Eltern überprüft.

Adresse & Kontaktdaten Prof. Dr. Michael Günter

Prof. Dr. Günther Klinikum Stuttgart Sachverständiger im Familienrecht

Prof. Dr. Michael Günter

Prof. Dr. Michael Günter hat das Klinikum Stuttgart verlassen und ist somit nicht mehr beim Klinikum Stuttgart tätig.
Das die gutachterliche Tätigkeit von Herrn Prof. Dr. Michael Günter eingestellt wurde, wurde uns hingegen nicht gemeldet.
Leider liegt uns zum gegenwärtigen Zeitpunkt (Mai 2023) die neue Gewerbeanschrift von Herrn Prof. Dr. Günter nicht vor.

Prof. Dr. med. Oliver Fricke ist der neue Ärztliche Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie.

 

 

Fragen zu Sachverständigengutachten Prof. Dr. Michael Günter

Das Familiengericht hat Herrn Prof. Dr. Michael Günter als Sachverständigen bestellt. Herr Prof. Dr. Michael Günter soll ein Gutachten für das Familiengericht erstellen. Wie geht es jetzt weiter?



Muss ich an der Begutachtung teilnehmen?

Nein. Es gibt keine Zwangsbegutachtung im Familienrecht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden das eine Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist und Eltern nicht zur Teilnahme an einer Begutachtung gezwungen werden können. Auch dürfen Eltern oder einzelnen Elternteilen keine Nachteile entstehen, wenn diese sich der Begutachtung im Familienrecht entziehen.Mehr dazu: Urteil Bundesgerichtshof zu Gutachten im Familienrecht BGH 68/09 (hier klicken)

Soll ich die Begutachtung also verweigern?

Grundsätzlich steht es Ihnen als Elternteil frei, sich der Begutachtung zu verweigern. Das Familiengericht könnte dann entweder entscheiden, sie zur Begutachtung vorzuladen, damit der Sachverständige Prof. Dr. Michael Günter Sie dann vor dem Familiengericht befragen kann oder der Sachverständige kann sein Gutachten dann anhand der vorliegenden Akten erstellen. Aus unserer Sicht ist es also wenig sinnvoll, sich der Begutachtung zu entziehen.

Muss ich alleine zur Begutachtung hingehen oder darf ich einen Zeugen zur Begutachtung mitnehmen?

Sie müssen nicht alleine zu dem Sachverständigen Prof. Dr. Michael Günter hingehen. Es steht Ihnen frei, einen Zeugen zur Begutachtung mitzunehmen. Das OLG Hamm hat das Recht der Eltern in diesem Zusammenhang gestärkt und entschieden, das eine Begleitperson bei der Begutachtung erlaubt ist. Die Begleitperson darf an der Begutachtung aber nicht teilnehmen und in die Begutachtung auch nicht eingreifen. Die Begleitperson darf lediglich als Zeuge bei der Begutachtung anwesend sein.

Die Begleitperson kann Ihnen aber als mögliche moralische Unterstützung bei der Begutachtung dienen. Sollte es zu Unstimmigkeiten bei der Begutachtung kommen und Sie sind nach der Begutachtung der Meinung, das der Sachverständige in seinem Gutachten einzelne Sachverhalte falsch wiedergegeben hat, dann kann Ihnen der Zeuge gegebenenfalls helfen diese Sachverhalte aufzuklären und gegen den Sachverständigen auszusagen.



Sollte ich mich auf eine Begutachtung durch den Sachverständigen Prof. Dr. Michael Günter vorbereiten?

Auf jeden Fall sollten Sie sich auf wichtige Termine in Ihrem Leben immer vorbereiten. Bereits als Schüler lernt man, sich auf Klassenarbeiten vorzubereiten. Wer später einen Führerschein haben will, bereitet sich auf die Führerscheinprüfung vor. Wer sich um einen neuen Arbeitsplatz bewirbt, der bereitet sich auf das Vorstellungsgespräch und gegebenenfalls auf einen Einstellungstest vor.

Es ist daher also auch unvermeidbar, sich auf eine Begutachtung durch einen Sachverständigen gut vorzubereiten und sich hierbei professionelle Unterstützung zu holen.

Was mache ich, wenn das Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. Michael Günter negativ gegen mich ausgefallen ist und ich das Sachverständigengutachten für nicht verwertbar halte?

In diesem Fall sollte Sie nicht auf die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht verzichten und die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht beantragen, damit dieser zu Ihren Rückfragen Stellung nehmen kann und sein Sachverständigengutachten dann erläutern kann. Auf die Anhörung des Sachverständigen sollten Sie sich ebenfalls vorbereiten. Auch hierfür können wir Ihnen unserer professionelle Unterstützung anbieten.

Wenn ich gegen das Gutachten von Herrn Prof. Dr. Michael Günter vorgehen will, brauche ich dann ein Gegengutachten?

Ein Gegengutachten und/oder eine fachkundige Stellungnahme bei einem zweifelhaften Gutachten verbessern Ihre Chancen vor dem Familiengericht auf jeden Fall. Sprechen Sie uns hierzu bei Bedarf gerne an. Das Familiengericht muss sich mit Einwänden die sich aus einem Privatgutachten und / oder einer fachkundigen Stellungnahme ergeben auf jeden Fall beschäftigen.

Darf das Familiengericht ein mangelhaftes Gutachten verwerten?

Das Verfassungsgericht hat hierzu ausgeführt: Mangelhafte Gutachten rechtfertigen keinen Sorgerechtsentzug. Gerichte dürfen sich nicht auf mangelhafte Gutachten verlassen. Gerichte müssen bei Zweifeln am Gutachten darlegen, warum sie Gutachten gleichwohl für verwertbar halten.

Welche Aufgabe hat der Sachverständige?

Die Aufgabe eines Sachverständigen liegt darin, den Familienrichter bei seiner Entscheidung zu unterstützen, da Familienrichter im Allgemeinen nicht über den notwendigen Sachverstand verfügen um über das Kindeswohl entscheiden zu können.

Ein Richter bestellt sich dann also einen Sachverständigen, den er für geeignet hält. Der Sachverständige wird also zum Sachverständigen, weil er durch das Familiengericht zum Sachverständigen bestellt wird.

Durch die Hilfe des Sachverständigen wird dem Familienrichter auch viel Arbeit abgenommen, da der Richter sobald er das Gutachten vorliegen hat auf Basis des Sachverständigengutachtens seine Entscheidung treffen kann und die Eltern nicht noch einmal vorladen muss. (Sofern die Eltern nicht die Anhörung des Sachverständigen beantragt haben)




Welche Richtlinien gibt es zur Erstellung von Sachverständigengutachten?

Im Rahmen der Erstellung eines psychologischen Gutachtens in einem familiengerichtlichen Verfahren bleibt es grundsätzlich einem Sachverständigen überlassen, auf welchem Weg und auf welchen Grundlagen er sein Gutachten erstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, das es in der Psychologie keine generalisierenden Theorien, Methoden und standardisierte Verfahren gibt, die jedem Einzelfall vollends gerecht werden können und auch testpsychologisxche Untersuchungen für sich genommen niemals unanzweifelbare Ergebnisse hervorbringen, weil sich innerpsychisches Geschehen der direkten Beobachtung entzieht.

75% alller Gutachten sind mangelhaft

75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin. Trotzdem wird auf der Grundlage solcher Gutachten vielen Eltern das Sorgerecht entzogen, werden ganze Familien auseinandergerissen.

Auch in Wissenschaftsdokus wurde über die mangelhafte Qualität von Gutachten wiederholt berichtet, wie z.b. in der Fernsehdokumentation „Gutachten mangelhaft“ von 3 Sat.

Darf ich meine Erfahrungen mit dem Sachverständigen Prof. Dr. Michael Günter hier veröffentlichen?

Ja. Da die Begutachtung freiwillig ist, haben Eltern das Recht, sich vorab über ihren Sachverständigen zu informieren. Hierfür ist es hilfreich auf Erfahrungen zurückzugreifen. Gerne können Sie Ihre Erfahrungen hier veröffentlichen. Bitte achten Sie jedoch darauf, keine Schmähkritiken, üblen Nachreden oder Beleidigungen zu veröffentlichen. Im Zweifelsfalls sprechen Sie Ihren Kommentar zuvor mit Ihrem Rechtsbeistand ab.




15 thoughts on “Prof. Dr. Michael Günter

  1. Dr. Gregor Castrillon Oberndorfer 29/04/2024 at 08:38

    Über BADEN lacht die SONNE – über SCHWABEN die ganze WELT!
    Nun kann sich die

    TÜBINGER GUTACHTENMAFIA

    aus der Kinder-und Jugendpsychiatrie des Universitätsklinikum Tübingen und dem SKANDALKlinikum Stuttgart vor #Spott und #Hohn und #Strafverfolgung verstecken!

    Sind

    MICHAEL GÜNTER,
    REINMAR DU BOIS, und
    JUDITH ARNSCHEID und ihre Schreiberlinge wie z.B. Frau LEE oder JOACHIM SCHEU #Prozessbetrüger und betreiben sie gezielt #Datenmissbrauch und #Rechtsbruch, wenn sie systematisch, regelmäßig und über Jahre hinweg #Gutachten und alle darin enthaltenen, höchst sensiblen, persönliche, nicht öffentlich zugänglichen und geschützten #Daten ohne richterlichem Beschluss an unberechtigte Dritte weitergeben und die #GUTACHTEN an andere natürliche Personen delegieren?

    https://www.badische-zeitung.de/wenn-der-gutachter-nicht-selber-kommt

    Wie kann ein Chefarzt am Klinikum Stuttgart mehr als 400 Arbeitstagen im Jahr #Gutachten erstellen, wenn ein Kalenderjahr doch nur 365 Tage beinhaltet?
    Wie kann man 16 Millionen € als #Gutachter und #Chefarzt nebenbei verdienen, während man sich nur um arme, leiden da und schwer kranke Kinder kümmert?
    Wie kann ein Kinder – und Jugendpsychiater #Gutachten über #Kinder und deren #Eltern erstellen, die er niemals persönlich gesehen hat?
    Tun diese #Gutachtenpersonen dies aus niederen Beweggründen, wie z.B. #Geldgier, #Geltungsucht oder einfach nur, weil die #Richter*innen an den baden-württembergischen Amtsgerichten und den Oberlandesgerichten Stuttgart und Karlsruhe dies tolerieren, fördern und so wünschen und regelmäßig hohe Geldbeträge auf ein Konto bei der Volksbank Tübingen überweisen lassen (DE 47 6035 1310 0569 14 XXXX)?
    Belügt die Landesregierung Baden-Württemberg die Öffentlichkeit und die FDP/DVP-Fraktion im Landtag Baden-Württemberg und alle #Kinder und #Eltern wenn sie behauptet, dass man Gutachten im Familienrecht nicht delegieren darf:
    Große Anfrage der Fraktion FDP/DVP
    – #Kinderschutz und Aufarbeitung von #Kindesmissbrauchsfällen – Drucksache 17/4651, (Seite 46, Abs. 3):
    „Das Gericht kann kein #SACHVERSTÄNDIGENBÜRO als gerichtlichen Sachverständigen bestellen, sondern muss eine konkrete #NATRÜRLICHE PERSON als Sachverständigen beauftragen. Der Sachverständige hat das Gutachten PERSÖNLICH zu erstatten (vgl. § 30 Absatz 1 FamFG in Verbindung mit § 404 Absatz 1 Zivilprozessordnung (ZPO) bzw. mit § 407a Absatz 3 ZPO).“
    Sind Richterinnen, wie INES HELBER am Amtsgericht Tübingen oder ULRIKE HUBER am Oberlandesgericht Stuttgart einfach nur fachlich inkompetent oder begehen Sie vorsätzlich #Rechtsbeugung, in dem sie dieses mutmaßlich kriminelle Handeln der #Gutachtenfabriken entlang des Neckars durch drei Jahre rückwirkend erlassene Gerichtsbeschlüsse (Missachtung des #Grundgesetzes und des #Rückwirkungsverbotes, Art. 103 Abs. 2 GG ) unterstützen und dulden?
    Quelle:

    https://www.landtag-bw.de/…/Drucksachen/4000/17_4651_D.pdf

  2. Aldalou 07/08/2022 at 15:26

    Ihr seid ein einziger Dreckshaufen. Krampfhaft versuchen gute Familienverhältnisse zu zerstören. Passt auf, auf den Dr. mit der runden Brille. Der ist einfach ein Unmensch, ekelhafter Typ. Die „Betreuer“ sind jedoch eigentlich alle sehr unverschämt .
    Versuchen Kinder und Eltern voneinader zu trennen und verfremden. Unterstellen Eltern Dinge und wollen das die Eltern dies als Bekenntnis ablegen. Haben keine Ahnung in ihrem Fachbereich und dafür müssen die Eltern leiden.

  3. Michael 07/08/2022 at 09:43

    Kennt Ihr das auch?

    Das Familiengericht ordnet eine Begutachtung an und bestimmt Herrn Prof. Dr. Günter als Gutachter. Prof. Günter schreibt zurück, dass er aufgrund der vielen Gutachten keine Zeit hat. Aber seine Mitarbeiterin (Fr. XYZ) könnte das Gutachten unter seine Anleitung und Verantwortung erstellen. Natürlich stimmen alle Beteiligten dafür. 🙁
    Und dann nimmt das Unheil seinen Lauf.
    Diese Verfahrensweise ist rechtlich unzulässig, wird aber immer wieder so durchgeführt. Siehe § 404, 404a und 407a ZPO.
    Ich suche Betroffene, denen es ähnlich ergangen ist oder gerade ergeht.
    Diesem schändlichen Verfahren muss Einhalt geboten werden.
    Ich habe mich in den letzten Wochen und Monaten in das Prozedere rund um die Erstellung der familienpsychologischen Gutachten eingearbeitet.
    Bitte meldet Euch bei per Mail bei mir. Ich suche Namen von seinen Mitarbeiterinnen, die für Prof. Michael Günter die Gutachten erstellen. Ich möchte mich austauschen, wie die Gutachtenerstellung bei Euch abgelaufen ist. Und welche Probleme es mit dem Beschluss des Gerichts bei der Umsetzung im Gutachten gab.
    Anfragen oder Hinweise gern an schutz-der-kinder@gmx.de

  4. Nicole 03/06/2021 at 06:41

    Das Gutachten, das Günter bei mir erstellt hat bzw seine Mitarbeiterin Frau Anlauf, war absolut mangelhaft und in keiner Weise wissenschaftlich. Sogar Tatsachen, die in den Akten standen und ihnen somit zur Verfügung standen, wurden verdreht. Ich habe ihn verklagt und kann nur jeden davor warnen, sich von ihm oder einer seiner Mitarbeiter begutachten zu lassen.

    • Sebi 11/02/2022 at 06:27

      Hallo Nicole,

      können wir zu diesen Thema unter bt5di@yahoo.de in Kontakt kommen. Habe das selbe Problem.

      Beste Grüße

  5. Manfred 26/12/2019 at 09:16

    Vorsicht vor diesem skrupellosen Psychopathen!! Er haut Familien eiskalt in die Pfanne!!

    • Mariam K. 26/12/2019 at 09:27

      Er nutzt seinen nicht zu Recht verdienten Titel eiskalt aus und jeder rollt ihm den roten Teppich aus. Man versteckt sich gerne hinter seinem Gutachten, da es die Interessen der Familienzerstörungspolitik hauptsächlich des Jugendamtes Tor und Tür öffnet. Ein Unmensch von der übelsten Sorte! Er ist bekannt dafür.

  6. Dr. Gabriele Kellermann 08/10/2019 at 16:09

    Ich frage mich gerade wie einen Familiencoach dazu kommt, diese Äußerung zu tätigen? TOTALER UNFUG!
    Liebe Eltern, erstens: ein Gericht darf „nach eigenem Ermessen“ nur einen SACHKOMPETENTEN Gutachter bestellen, Das Gericht muss im Rahmen seiner Amtsermittlung die fachliche Eignung des Sachverständigen näher prüfen und notfalls darlegen [Prütting-Helms Kommentar zum FamFG zu §26 Rz. 44c] Das gilt insbesondere in Kindschaftssachen gem. §163.
    Im Rahmen der Amtsermittlung hat das Gericht auch zu prüfen, ob ein Sachverständiger in seinem Gutachten von hinreichenden Anknüpfungstatsachen ausgegangen ist; andernfalls darf das Gutachten nicht ohne weitere Sachaufklärung der Entscheidung zugrunde gelegt werden [Bahrenfuss zum FamFG zu §26 Rz. 12 unter Hinweis auf BGH v. 21.11.2012- XII ZB 296/12; FamRZ 2013, 285; BGH v. 18.05.2012 – XII ZB 584/11 NJW-RR 2012, 964]
    Und hier wird es lustig: Mit dem Gutachten werden Aufklärungen verschickt! Binnen einer Monatsfrist (also länger als 4 Wochen!… wenn das Gutachten am 16. zugestellt wird, Achtung ab Kenntnis!, läuft die Frist am 15. des darauffolgenden Monats ab!) Nur machen sich Anwälte, die in einem VKH Verfahren 811,50€ verdienen, selten die Mühe ein Gutachten auseinander zu nehmen. Das ist blöd! Denn hier ist Geld zu verdienen… das was die Prof. Leitner etc. zu Papier bringen, kann schon der mäßig talentierte Elternteil meistens googeln.
    Und wenn man dann weiss, daß Gutachter haften, §839a BGB, wenn sie z.B.
    a. + wenn der Gutachter lediglich ein Ergebnis mitteilt, das nicht nachvollziehbar dargestellt worden ist [Vinke in Soergel 13. A. 2005 zu §839a BGB Rz. 25 unter Hinweis auf IBR Düsseldorf 1997, 439] allerdings darf ein Gericht einem solchen Gutachten nicht einfach folgen und es ist ggf. an §839a Abs. 2 iVm §839 Abs. 3 zu denken. Das gilt selbst dann, wenn das Gericht die ihm obliegenden Pflichten der Würdigung des Gutachtens gröblich verletzt Wagner in MüKo 6A 2013 zu §839a Rz 22]
    b. + wenn der Sachverständige den Gegenstand seiner Begutachtung nicht in Augenschein oder ihn gar nicht untersucht hat [Vinke in Soergel 13. A. 2005 zu §839a BGB Rz. 25 unter Hinweis auf bereits RGZE 72, 175: Versuch den Kläger als geisteskrank entmündigen zu lassen, S. weiter BGH BB 1960, 1301; LG Braunschweig BB 1966, 1325];
    c. + Anlegen falscher oder überholter Wertmaßstabe [Mayen in Ermann 15. A. 2017 zu §839a Rz6 27];
    d. + Verwendung einer nicht-fachgerechten Methodik [Mayen in Ermann 15. A. 2017 zu §839a Rz6];
    e. + Vornahme unlogischer Ableitungen [Mayen in Ermann 15. A. 2017 zu §839a Rz6];
    f. + gravierende Darstellungsmängel [Mayen in Ermann 15. A. 2017 zu §839a Rz6 unter Hinweis auf Jassnitzer/Frieling, „der gerichtliche Sachverständige“, 2001, S. 336; Mueller „der Sachverständige im gerichtlichen Verfahren“ 1988 S. 628f; Häsemeyer „Schadenshaftung im Zivilrecht“ 1979, S. 179f und Blomeyer 2006, 1337];
    sollte man sich als betroffener Elternteil umgehend einen kleinen Nervenzusammenbruch zulegen, womöglich wie im Fall von Nicole SCHIRMANN durch die nicht wahrheitswidrigen Aussagen des Herrn Guenther und der Frau Anlauf in ihrem beruflichen Fortkommen behindert werden können und schon hat man ein Zivilverfahren in dem man nur 1€ SchE und SchmG bekommen braucht und schon ist das Gutachten tot.
    Nun schreibe ich so hübsche Briefe, daß die ersten Schwachmaten von Gutachtern aufgeschreckt zu ihrer Haftpflichtversicherung rennen und man überhaupt nicht bis zum Landgericht kommen braucht.
    Ein kleiner Nervenzusammenbruch der einem Schock ähnelt, kostet übrigens schon 5.500€ .. dafür gibt es Tabellen mit Gerichtsurteilen und an denen orientiere ich mich. Ich bin sogar meist so nett und nenne den Gutachtern die entsprechenden Urteile, nach denen ich sie zur Kasse bitte…
    WAS die wenigsten Betroffenen wissen, man hat als zu begutachtendes Elternteil ein gewisses Mitsprache- bzw. Vorschlagsrecht. Ihr dürft also auch sagen: „NEE, der schreibt Unfug, der wurde schon oft verklagt!“ Oder: „Ich weiss von einer Mutter, die hat den verklagt und die Haftpflicht hat umgehend gezahlt!“ ….

    • Sebastiano 11/02/2022 at 07:57

      Hallo Gabriele,

      könntest du mich mit dem selben Günter-Anliegen unterstützen?

      BG
      Sebi

  7. N.V. 07/05/2019 at 09:46

    Gutachten von Dr. Günter und Frau Anne Blankenhorn:
    Eine Prüfung durch Professer Dr Leitner hat ergeben, dass das Gutachten mangelhaft ist. Es erfüllt die Mindestanforderungen an psychologische Gutachten nicht. Das Gutachten wurde dennoch vom AG komplett übernommen und die Entscheidung des Fachgerichts ist entsprechend ausgefallen. Die Richterin hat die Qualität des Gutachtens nicht überprüft. Eine Stellungnahme zur Qualität des Gutachtens wurde ignoriert.
    Kann nur dringend davon abraten, sich auf eine Begutachtung von Dr Günter einzulassen!
    Folge: Heimunterbringung für das Kind gegen den Willen beider Eltern.

    • Der Elterncoach 11/05/2019 at 14:56

      „Eine Stellungnahme zur Qualität des Gutachtens wurde ignoriert.“

      Richtig. Eine Stellungnahme von irgendeinem Professor, die die Qualität des Gutachtens in Frage stellt wird IMMER vom Gericht ignoriert. Da es keine Mindeststandards gibt, kann es also auch kein Erfüllen der Mindeststandards geben.
      Also bitte aufhören, Geld für Stellungnahmen aus dem Fenster zu werfen, die die Qualität des Gutachtens mit dieser Begründung in Frage stellen. Das führt NICHT zum Ziel.

      Ein guter Rat an alle Betroffenen: Bevor Sie am Ende Geld für eine Stellungnahme ausgeben die Ihnen nichts bringt, sollten Sie vorher vielleicht ein bisschen weniger Geld ausgeben und Ihr Verhalten reflektieren. Dann haben Sie wesentlich mehr von der Begutachtung…

      Die Sachverständigen in Stuttgart bei Herrn Prof. Dr. Günther sind aus meiner Erfahrung durchaus kompetent und geben sich Mühe im Interesse der Kinder eine faire Lösung herbeizuführen.

      • Kathi 29/10/2019 at 21:52

        Leider ist dies nicht der Fall. Ich weiß von mehreren Betroffenen, denen Günther skrupel-und haltlos geschadet hat.

        • Eva Martin 16/02/2020 at 16:28

          Bitte die einzelnen Fälle ausführlicher schildern. Incl. dem Eindruck, den man von Familie oder von dem Elternteil hat.

  8. Dathe 11/02/2018 at 21:10

    Ich kann von dem Gutachter nur abraten, in unserem Fall hat er nachweislich ein anderes Gutachten als das Beauftragte geschrieben zusammen mit der Gutachterin Lee – das Ganze mit schweren Folgen für das Kind …
    (beauftragt war ein Gutachten für eine Umgangsregelung zwischen Vater und Sohn)

  9. Kim Netzer 27/02/2017 at 16:03

    Herr Günter ein Gutachter?? Allenfalls, wenn es um das Wohlergehen seines Geldbeutels geht. Günter ist überregional bekannt als Kinderseelenschänder erster Klasse, so daß sich jeder gut überlegen sollte, ob er sein Kind von ihm begutachten lässt, es sei denn man hat ein Herz für notleidende Möchtegern-Psychiater. Etwas mehr Recherche bei Dr. Google würde diessem Forum gut zu Gesichte stehen, bevor man unqualifizierte „Empfehlungen“ abgibt.
    Wie wäre es also z.B. hiermit:
    http://www.openpr.de/news/885862/Taeter-in-der-Kinder-und-Jugendpsychiatrie-des-Klinikums-Stuttgart.html

Schreibe einen Kommentar

Name *
E-Mail *
Website