Dr. Peter A. Menzel

Dr. Peter A. Menzel Gutachter im Familienrecht in München und Umgebung

Dr. Peter A. Menzel ist Gutachter im Familienrecht in München und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.




Adresse & Kontaktdaten Dr. Peter A. Menzel

Dr. Peter A. Menzel
Diplompsychologe
Praxisgemeinschaft Familienpsychologie München
Zentnerstraße 17
D-80798 München

Telefon: 089-202457485

E-Mail: peter.menzel@praxisgemeinschaft-familienpsychologie.de
Internet: www.praxisgemeinschaft-familienpsychologie.de

(update 20.11.2019: Die Homepage ist nicht mehr erreichbar. Wir verlinken auf eine Archivseite. Ob Herr Menzel noch als Gutachter tätig ist, entzieht sich unseren Kenntnissen)

Dr. Peter A. Menzel Praxisgemeinschaft Familienpsychologie München

Der Diplom-Psychologe Dr. Peter A. Menzel arbeitet unter anderem für die Praxisgemeinschaft Familienpsychologie in München. Klicken Sie >>hier<< um zu sehen, welche weiteren Gutachter und Gutachterinnen in der Praxisgemeinschaft Familienpsychologie in München arbeiten.

Fragen zu Sachverständigengutachten Dr. Peter A. Menzel

Das Familiengericht hat Herrn Dr. Peter A. Menzel als Sachverständigen bestellt. Herr Dr. Peter A. Menzel soll ein Gutachten für das Familiengericht erstellen. Wie geht es jetzt weiter?

Muss ich an der Begutachtung teilnehmen?

Nein. Es gibt keine Zwangsbegutachtung im Familienrecht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden das eine Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist und Eltern nicht zur Teilnahme an einer Begutachtung gezwungen werden können. Auch dürfen Eltern oder einzelnen Elternteilen keine Nachteile entstehen, wenn diese sich der Begutachtung im Familienrecht entziehen.Mehr dazu: Urteil Bundesgerichtshof zu Gutachten im Familienrecht BGH 68/09 (hier klicken)

Soll ich die Begutachtung also verweigern?

Grundsätzlich steht es Ihnen als Elternteil frei, sich der Begutachtung zu verweigern. Das Familiengericht könnte dann entweder entscheiden, sie zur Begutachtung vorzuladen, damit der Sachverständige Dr. Peter A. Menzel Sie dann vor dem Familiengericht befragen kann oder der Sachverständige kann sein Gutachten dann anhand der vorliegenden Akten erstellen. Aus unserer Sicht ist es also wenig sinnvoll, sich der Begutachtung zu entziehen.

Muss ich alleine zur Begutachtung hingehen oder darf ich einen Zeugen zur Begutachtung mitnehmen?

Sie müssen nicht alleine zu dem Sachverständigen Dr. Peter A. Menzel hingehen. Es steht Ihnen frei, einen Zeugen zur Begutachtung mitzunehmen. Das OLG Hamm hat das Recht der Eltern in diesem Zusammenhang gestärkt und entschieden, das eine Begleitperson bei der Begutachtung erlaubt ist. Die Begleitperson darf an der Begutachtung aber nicht teilnehmen und in die Begutachtung auch nicht eingreifen. Die Begleitperson darf lediglich als Zeuge bei der Begutachtung anwesend sein.

Die Begleitperson kann Ihnen aber als mögliche moralische Unterstützung bei der Begutachtung dienen. Sollte es zu Unstimmigkeiten bei der Begutachtung kommen und Sie sind nach der Begutachtung der Meinung, das der Sachverständige in seinem Gutachten einzelne Sachverhalte falsch wiedergegeben hat, dann kann Ihnen der Zeuge gegebenenfalls helfen diese Sachverhalte aufzuklären und gegen den Sachverständigen auszusagen.



Sollte ich mich auf eine Begutachtung durch den Sachverständigen Dr. Peter A. Menzel vorbereiten?

Auf jeden Fall sollten Sie sich auf wichtige Termine in Ihrem Leben immer vorbereiten. Bereits als Schüler lernt man, sich auf Klassenarbeiten vorzubereiten. Wer später einen Führerschein haben will, bereitet sich auf die Führerscheinprüfung vor. Wer sich um einen neuen Arbeitsplatz bewirbt, der bereitet sich auf das Vorstellungsgespräch und gegebenenfalls auf einen Einstellungstest vor.

Es ist daher also auch unvermeidbar, sich auf eine Begutachtung durch einen Sachverständigen gut vorzubereiten und sich hierbei professionelle Unterstützung zu holen.

Was mache ich, wenn das Gutachten des Sachverständigen Dr. Peter A. Menzel negativ gegen mich ausgefallen ist und ich das Sachverständigengutachten für nicht verwertbar halte?

In diesem Fall sollte Sie nicht auf die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht verzichten und die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht beantragen, damit dieser zu Ihren Rückfragen Stellung nehmen kann und sein Sachverständigengutachten dann erläutern kann. Auf die Anhörung des Sachverständigen sollten Sie sich ebenfalls vorbereiten. Auch hierfür können wir Ihnen unserer professionelle Unterstützung anbieten.

Wenn ich gegen das Gutachten von Herrn Dr. Peter A. Menzel vorgehen will, brauche ich dann ein Gegengutachten?

Ein Gegengutachten und/oder eine fachkundige Stellungnahme bei einem zweifelhaften Gutachten verbessern Ihre Chancen vor dem Familiengericht auf jeden Fall. Sprechen Sie uns hierzu bei Bedarf gerne an. Das Familiengericht muss sich mit Einwänden die sich aus einem Privatgutachten und / oder einer fachkundigen Stellungnahme ergeben auf jeden Fall beschäftigen.

Darf das Familiengericht ein mangelhaftes Gutachten verwerten?

Das Verfassungsgericht hat hierzu ausgeführt: Mangelhafte Gutachten rechtfertigen keinen Sorgerechtsentzug. Gerichte dürfen sich nicht auf mangelhafte Gutachten verlassen. Gerichte müssen bei Zweifeln am Gutachten darlegen, warum sie Gutachten gleichwohl für verwertbar halten.

Welche Aufgabe hat der Sachverständige?

Die Aufgabe eines Sachverständigen liegt darin, den Familienrichter bei seiner Entscheidung zu unterstützen, da Familienrichter im Allgemeinen nicht über den notwendigen Sachverstand verfügen um über das Kindeswohl entscheiden zu können.

Ein Richter bestellt sich dann also einen Sachverständigen, den er für geeignet hält. Der Sachverständige wird also zum Sachverständigen, weil er durch das Familiengericht zum Sachverständigen bestellt wird.

Durch die Hilfe des Sachverständigen wird dem Familienrichter auch viel Arbeit abgenommen, da der Richter sobald er das Gutachten vorliegen hat auf Basis des Sachverständigengutachtens seine Entscheidung treffen kann und die Eltern nicht noch einmal vorladen muss. (Sofern die Eltern nicht die Anhörung des Sachverständigen beantragt haben)




Welche Richtlinien gibt es zur Erstellung von Sachverständigengutachten?

Im Rahmen der Erstellung eines psychologischen Gutachtens in einem familiengerichtlichen Verfahren bleibt es grundsätzlich einem Sachverständigen überlassen, auf welchem Weg und auf welchen Grundlagen er sein Gutachten erstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, das es in der Psychologie keine generalisierenden Theorien, Methoden und standardisierte Verfahren gibt, die jedem Einzelfall vollends gerecht werden können und auch testpsychologisxche Untersuchungen für sich genommen niemals unanzweifelbare Ergebnisse hervorbringen, weil sich innerpsychisches Geschehen der direkten Beobachtung entzieht.

75% alller Gutachten sind mangelhaft

75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin. Trotzdem wird auf der Grundlage solcher Gutachten vielen Eltern das Sorgerecht entzogen, werden ganze Familien auseinandergerissen.

Auch in Wissenschaftsdokus wurde über die mangelhafte Qualität von Gutachten wiederholt berichtet, wie z.b. in der Fernsehdokumentation „Gutachten mangelhaft“ von 3 Sat.

Darf ich meine Erfahrungen mit dem Sachverständigen Dr. Peter A. Menzel hier veröffentlichen?

Ja. Da die Begutachtung freiwillig ist, haben Eltern das Recht, sich vorab über ihren Sachverständigen zu informieren. Hierfür ist es hilfreich auf Erfahrungen zurückzugreifen. Gerne können Sie Ihre Erfahrungen hier veröffentlichen. Bitte achten Sie jedoch darauf, keine Schmähkritiken, üblen Nachreden oder Beleidigungen zu veröffentlichen. Im Zweifelsfalls sprechen Sie Ihren Kommentar zuvor mit Ihrem Rechtsbeistand ab.




5 thoughts on “Dr. Peter A. Menzel

  1. Frau stink sauer 16/06/2018 at 06:45

    Also was ich hier lese entspricht voll meinen eigenen „Erfahrungen“ mit diesem Menschen.
    Hat meinen Ex Mann begutachtet und bescheinigt das alles in bester Ordnung wäre und meine Kinder gut bei ihm aufgehoben wären. Schon damals lagen dem Gericht Beweise vor das er seine Kinder schwer misshalndelt und Drogen süchtig ist. Mit hat er eine „persöhnlichkeitsbedingte Einschränkung“ diagnostiziert OHNE MICH JEMALS GESEHEN ODER GESPROCHEN ZU HABEN !
    Ich muss voraussschicken, den Erziehungspart hatten mein Ex und ich getauscht, da ich eine Ausbildung anfangen konnte um meinen Kindern später mehr Geld und ein besseres Leben bieten zu können. Die Kinder lebten bis dahin bei mir. Sie waren 5 und 6 Jahre. Nach meiner Ausbildung (2 Jahre) sollten die Kinder wieder zu mir. Dagegen wehrte sich der Vater natürlich da er ja Geld für die Kinder bekam und sonst keinen mehr zum quälen gehabt hätte (Arzt, Krankenhaus- und Schulberichte liegen vor).
    Selbst die Polizei schrieb in nicht nur einem Bericht, das man diesem Mann sofort die Kinder wegnehmen sollte! Das Jugendamt hat sich nicht mehr zu ihm in die Wohnung getraut. Die Taskforce hat sich nicht mehr zu ihm in die Wohnung getraut aber die Kinder seien gut bei ihm aufgehoben. Ich hab Akten und Berichte vom Jugendamt, Frau Heimann, JA Milbertshofen, die das Gegenteil beschreiben. Die ihn teilweise sogar als unansprechbar und mit Drogen betäubt beschreiben. Selbst das Bayrische Familienministerium sah keinen Handlungsbedarf.
    Fazid: Beide Kinder sind schwer drogenabhängig und meine Tochter sitzt jetzt in der JVA.
    Wann wird diesem Mann Menzel endlich das Handwerk gelegt???
    Falls ihm das nicht passt was ich hier schreibe soll er sich doch bitte melden! Ich warte schon und dann mach ich so ein Faß in der Öffentlichkeit auf das er nach CostaRica ziehen kann, inkognito!!!

  2. Daniel 22/03/2017 at 18:31

    Ich kann es nur bestätigen. Vorsicht vor diesem Menschen … und Vorsicht vor den auftretenden Kosten über die er mich nicht informiert hat (12.000 Rechnung kam 2 Jahre später). „Sie werden niemals das Sorgerecht bekommen!“ sagte er einmal zu mir. Heute habe ich es und das Kind wohnt bei mir.

  3. Stark 02/01/2016 at 20:27

    Hallo,
    auch ich habe nur sehr schlechte Erfahrungen mit dem Gutachter Dr. Menzel gemacht. In meinem Fall ist sein Gutachten derart schlecht und auch für Laien vor allem in der Schlussfolgerung nicht nachvollziehbar, dass sich der Verdacht von Parteilichkeit oder fehlender Kompetenz erhebt. 3 (!) Gegengutachten kamen aufgrund seiner Datenlage zu völlig anderem Ergebnis. Eine Begutachtung von Prof. Leitner über die Qualität und Anspruch des Gutachten von Dr. Menzel kommt zu dem Schluss: …“Letztlich ist es dem Sachverständigen auf relevanten Diagnostischen Ebenen keineswegs auch nur annähernd hinreichend gelungen, eine wissenschaftlich fundierte Expertise vorzulegen, die als Basis für eine solche gerichtliche Entscheidung mit enormer Tragweite für alle Beteiligten dienen kann.“
    Da Dr. Menzel beim Amtsgericht und Oberlandesgericht einen guten Ruf besitzt, muss vermutet werden, dass Dr. Menzel sozusagen Auftrags-Gutachten verfasst. Also in Absprache mit dem Richter das Gutachten so verfasst, dass ein passendes Urteil gefällt werden kann. Auch muss die finanzielle und persönliche Unabhängigkeit des Gutachters bzw. der Praxisgemeinschaft Familienpsychologie in Frage gestellt werden. Der Gutachter Dr.Menzel ist mit Richtern des OLG München auch persönlich befreundet.

  4. Brand 29/11/2015 at 19:46

    Ich kann Herrn Khalil nur zustimmen!
    Ich habe selbst sehr schlechte Erfahrungen gemacht! Er lügt und verdreht die Tatsachen und ich werde begrüßen wenn die zuständigen Behöhrde ihm die Zulassung entzieht bzw. er darf keinesfalles irgendwlches Gutachten erstellen! Er ruiniert nicht nur die Zukunft der Kinder und Jugendlichen sondern auch deren Familien?? und ich rede aus eigener Erfahrung! Mein Fehler war die Beauftragung den falschen Anwalt, der mit ihm befreundet war!!gegen den Anwalt habe ich bereits eine Beschwerde bei Anwaltskammer eingereicht! Ich zweifele an die Fähigkeiten Herrn peter A.Menzel als Gutachter!Seine Gutachten müssen vom zuständigen Gericht genau geprüft werden!! Er darf keine Aufträge mehr bekommen und ich hoffe dass viele seine Opfer sich melden!!

  5. Khalil Abdelhalim 04/07/2015 at 18:31

    Hallo,

    Vorsicht Vorsicht Vorsicht von dieser Gutachter Dr. Peter A. Menzel , wegen ihn und seine Lügen und Märchen Berichte habe ich das Sorgerecht und den Umgang mit meine 3 Kinder verloren.
    Er und seine Kollegin Fr. Dr. Saueracker die im gleichen Praxis arbeitet , machen damit Geschäfte .
    Ich kann das auch durch seine Viele Fehlern beweisen.

    Gerne kann ich auch für jeden beweisen.

    abdu26@hotmail.de

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