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Category: Kindeswille im Familienrecht – Urteile & Bewertung der Gerichte
Diese Kategorie von Vaterlos.eu bündelt Gerichtsentscheidungen zum Kindeswillen als Bewertungsfaktor im Familienverfahren. Thematisch eingeordnet werden Fälle zu Fragen wie: – Wann wird der geäußerte Wille eines Kindes als entscheidungsrelevant gewertet? – Wann wird er aus Verhältnismäßigkeits-, Entwicklungs- oder Gefährdungsgründen relativiert oder übergangen? – Wie familiengerichte den Kindeswillen im Einzelfall prüfen, gewichten und begründen.
Die Rechtsprechung zeigt wiederkehrende Bewertungsmaßstäbe: Reifegrad, Kontinuität des Willens, Loyalitätskonflikte, mögliche Beeinflussung, Schutzbedarf und die Anhörungspraxis gerichtlicher Verfahren.
✔ Fokus: konkretes Fallrecht & richterliche Argumentationslogik ✔ Nutzen: Verständnis der gerichtlichen Gewichtung des Kindeswillens, realistische Einschätzung von Verfahrensrisiken ✔ Abgrenzung: keine allgemeine Erziehungsberatung, sondern ausschließlich Urteils- und Bewertungszusammenhang
Ziel ist die transparent nachvollziehbare Einordnung gerichtlicher Entscheidungen zum Kindeswillen im Kontext des Kindeswohl. Neue Urteile werden fortlaufend ergänzt und verständlich bewertet.
Lehnt ein alleinsorgeberechtigter Elternteil den Wunsch seines Kindes ab, (gegen Corona) geimpft zu werden, so rechtfertigt das einen (Teil-)Sorgerechtsentzug, da eine ablehnende Haltung gegenüber staatlich empfohlenen Impfungen einen Sorgerechtsmissbrauch darstellt.
Beachtlichkeit des Kindeswillens auch bei 13 jährigen nicht immer ausschlaggebend
Mutter mit Tochter
Je älter Kinder werden, desto stärker erhält der Kindeswille Bedeutung. Auch das Oberlandesgericht Köln hatte sich mit dem Willen eines 13 jährigen Jugendlichen auseinanderzusetzen und maß dem geäußertem Willen des 13 jährigen nur eine untergeordnete Bedeutung bei.
Wenn ein Junge ein Mädchen sein möchte, darf er das dann? Welchem Elternteil soll diesbezüglich die elterliche Sorge übertragen werden? Mit dieser Frage hatte sich das Oberlandesgericht Naumburg beschäftigt. Allerdings ging der Fall zum Bundesverfassungsgericht, der dem Kindeswillen bei der Entscheidung nach dem eigenen Geschlecht eine erhebliche Bedeutung zugemessen hat.
In familiengerichtlichen Verfahren ist es immer auch die Aufgabe der Verfahrensbeistände, der Sachverständigen und des Gerichts, den Willen des Kindes zu berücksichtigen. Welche Bedeutung hat aber der Wille des Kindes?
Der Wille des Kindes ist immer wieder Streitpunkt vor dem Familiengericht. Eine einheitliche Rechtssprechung dazu gibt es bisher nicht. Das hängt sicher auch damit zusammen das Eltern ihre Kinder mal mehr und mal weniger stark beeinflussen und dieser Grad der Beeinflussung nur sehr schwer wissenschaftlich messbar ist.
Bei der Prüfung von Sorgerechtsentscheidungen, die einen Obhutswechsel zum Gegenstand haben, legt das BVerfG einen strengeren Maßstab zugrunde
27.06.2008 1 BvR 311/08 BVerfG
Urteil Hammer
Hat der (geäußerte) Kindeswille bei einem Kleinkind noch eher geringes Gewicht, weil das Kind noch nicht in der Lage ist, sich einen eigenen Willen zu bilden, so kommt ihm mit zunehmenden Alter und Einsichtfähigkeit des Kindes vermehrt Bedeutung zu.
Jede gerichtliche Lösung eines Konflikts zwischen den Eltern, die sich auf die Zukunft des Kindes auswirkt, muss nicht nur auf das Wohl des Kindes ausgerichtet sein, sondern das Kind auch in seiner Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigen, weil die sorgerechtliche Regelung entscheidenden Einfluss auf das weitere Leben des Kindes nimmt und es daher unmittelbar betrifft.
Im Verfahren 1 BvR 311/08 vom 27.06.2008 ging es um einen „überdurchschnittlich“ entwickelten 11-jährigen Jungen, dessen Wunsch es über einen längeren Zeitraum hinweg war, in die Obhut seines Vaters zu wechseln. Das OLG verweigerte dem Jungen zunächst diesen Wunsch. Das Bundesverfassungsgericht war jedoch der Meinung, das diesem Wunsch des Kindes nachgekommen werden muss.
Die Willensäußerungen eines Kindes sind in seiner Ausprägung als Ausdruck seiner mit zunehmenden Alter immer ernster zu nehmenden Selbstbestimmtheit jedenfalls dann Gewicht, wenn das Kind diesen Wunsch nachvollziehbar und ohne festgestellte Beeinflussung geäußert hat und beide Eltern annähernd über eine gleiche Erziehungseignung verfügen.
„Bei der Frage nach einer Umgangsregelung wird häufig auch die Frage darüber verhandelt, ob das Kind beim umgangsberechtigten Elternteil auch schlafen soll oder nicht. Mit dieser Frage hatte sich auch kürzlich das Oberlandesgericht Brandenburg (Az. 9UF 8/15) beschäftigt und kam zu dem Ergebnis, das eine Übernachtung des Kindes nicht gegen den Willen des Kindes durchzusetzen ist.