Jugendliche darf über Coronaimpfung selbst entscheiden

OLG Zweibrücken | 28.07.2022 | 2  UF 27/22

Impfwunsch ist ein Akt der Selbstbestimmung

Lehnt ein alleinsorgeberechtigter Elternteil den Wunsch seines Kindes ab, (gegen Corona) geimpft zu werden, so rechtfertigt das einen (Teil-)Sorgerechtsentzug, da eine ablehnende Haltung gegenüber staatlich empfohlenen Impfungen einen Sorgerechtsmissbrauch darstellt.

Impfung von Jugendlichen ist auch gegen den Willen der Eltern durchführbar

Im besagten Fall lehnte die alleinsorgeberechtigte Mutter die Impfung des Kindes gegen Corona ab. Die 15 jährige Tochter lehnte wiederum den Kontakt mit ihrer alleinsorgeberechtigten Mutter ab und lebt bereits seit 2 Jahren nicht mehr im Haushalt der Mutter. Die Mutter hatte jedoch weiterhin das Sorgerecht.

Für den Wunsch des Kindes, sich impfen zu lassen war jedoch die Zustimmung der Mutter notwendig, so das das Jugendamt die Mutter entsprechend aufforderte, ihre Zustimmung zu erteilen. Die Mutter verweigerte die Zustimmung, so das das Jugendamt gem. §8a SGB VIII das Familiengericht anrief.

Das Familiengericht Pirmasens leitete daraufhin ein Verfahren gem. §1666 BGB (wegen Kindeswohlgefährdung) ein und entzog der Mutter die Gesundheitsfürsorge.

Das Oberlandesgericht Zweibrücken hörte Mutter und Kind zu dieser Frage ebenfalls an und bestätigte die erstinstanzlich getroffene Entscheidung. Zur Begründung führte das Oberlandesgericht an, das die Covid-Impfung für das Kind von erheblicher Bedeutung sei und der Wunsch des Kindes, sich impfen lassen zu wollen als Akt der Selbstbestimmung im besonderen Maße beachtlich sei.




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