BVerfG, 07.12.2017 – 1 BvR 1914/17
BverfG: Dürfen Kinder ihr Geschlecht ändern?
Wenn ein Junge ein Mädchen sein möchte, darf er das dann? Welchem Elternteil soll diesbezüglich die elterliche Sorge übertragen werden? Mit dieser Frage hatte sich das Oberlandesgericht Naumburg beschäftigt. Allerdings ging der Fall zum Bundesverfassungsgericht, der dem Kindeswillen bei der Entscheidung nach dem eigenen Geschlecht eine erhebliche Bedeutung zugemessen hat.
BverfG: Jungs dürfen auch Mädchen sein, wenn sie das wollen
Das Bundesverfassungsgericht stellte klar, das ein Junge, der ein Mädchen sein will, dazu das Recht hat und sich auch in der Öffentlichkeit dementsprechend so verhalten darf und insbesondere auch als Mädchen angezogen werden darf. In seiner Urteilsbegründung verwies das Bundesverfassungsgericht insbesondere auf das
„Risiko schwerer reaktiver Symptome und weitreichender psychischer Folgen (..) wenn das Kind aktuell daran gehindert wird, seinem Wunsch gemäß (zeitweise) als Mädchen aufzutreten. „
BVerfG, 07.12.2017 – 1 BvR 1914/17
Das vollständige Urteil kann unter dem nachfolgendem Link direkt beim Bundesverfassungsgericht eingesehen werden: