BGH: Bei Beeinflussung des Kindes ist Kindeswille nicht entscheidend

BGH 27. November 2019 XII ZB 512/18

Wie stark dürfen Eltern ihre Kinder beeinflussen?

Der Wille des Kindes ist immer wieder Streitpunkt vor dem Familiengericht. Eine einheitliche Rechtssprechung dazu gibt es bisher nicht. Das hängt sicher auch damit zusammen das Eltern ihre Kinder mal mehr und mal weniger stark beeinflussen und dieser Grad der Beeinflussung nur sehr schwer wissenschaftlich messbar ist.

Bei entscheidender Beeinflussung ist der Wille der Kinder nicht ausschlaggebend

-Kein Wechselmodell wenn ein Elternteil das Kind zu sehr auf das Wechselmodell drängt-

Hammer Gericht
Hammer Gericht

In besagten Verfahren (BGH XII ZB 512/18) sah es das Gericht als erwiesen an, das der Vater seine Kinder masgeblich beeinflusst hatte, sich „für ein Wechselmodell“ auszusprechen. Das reichte für das Gericht aus, sich gegen ein Wechselmodell auszusprechen. Als Begründung gab das Gericht an, das der Vater die Kinder zu stark beeinflusst habe und er damit auch eine entsprechend geringere Bindungstoleranz ausweisen würde. Das reiche dafür, der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen und sich gegen ein Wechselmodell auszusprechen, das der Vater beantragt hatte und das sich seine Kinder (angeblich?) gewünscht hatten.

Quelle und weitere Infos zu diesem Urteil unter nachfolgendem Link:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/bgh-zur-bindungswirkung-der-uebertragung-des-aufenthaltsbestimmungsrechts_163661.html




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