Dr. Judith Arnscheid

Dr. Judith Arnscheid Sachverständige im Familienrecht in Stuttgart und Umgebung

Dr. Judith Arnscheid ist Sachverständige im Familienrecht in Stuttgart und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.

Dr. Judith Arnscheid
Diplom-Psychologin
Gutachtenstelle Stuttgart GmbH
Schöttlestraße 34c
70597 Stuttgart

Telefon: 0711-90 720 720
Fax: 0711-90 720 724
email: sekretariat@gutachtenstelle-stuttgart.de
Internet: www.gutachtenstelle-stuttgart.de

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1 BvR 311/08 BVerfG: Wille des Kindes muss ausreichend berücksichtigt werden

Bei der Prüfung von Sorgerechtsentscheidungen, die einen Obhutswechsel zum Gegenstand haben, legt das BVerfG einen strengeren Maßstab zugrunde

27.06.2008 1 BvR 311/08 BVerfG

Urteil Hammer
Urteil Hammer

Hat der (geäußerte) Kindeswille bei einem Kleinkind noch eher geringes Gewicht, weil das Kind noch nicht in der Lage ist, sich einen eigenen Willen zu bilden, so kommt ihm mit zunehmenden Alter und Einsichtfähigkeit des Kindes vermehrt Bedeutung zu.

Jede gerichtliche Lösung eines Konflikts zwischen den Eltern, die sich auf die Zukunft des Kindes auswirkt, muss nicht nur auf das Wohl des Kindes ausgerichtet sein, sondern das Kind auch in seiner Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigen, weil die sorgerechtliche Regelung entscheidenden Einfluss auf das weitere Leben des Kindes nimmt und es daher unmittelbar betrifft.

Im Verfahren 1 BvR 311/08 vom 27.06.2008 ging es um einen „überdurchschnittlich“ entwickelten 11-jährigen Jungen, dessen Wunsch es über einen längeren Zeitraum hinweg war, in die Obhut seines Vaters zu wechseln. Das OLG verweigerte dem Jungen zunächst diesen Wunsch. Das Bundesverfassungsgericht war jedoch der Meinung, das diesem Wunsch des Kindes nachgekommen werden muss.

Die Willensäußerungen eines Kindes sind in seiner Ausprägung als Ausdruck seiner mit zunehmenden Alter immer ernster zu nehmenden Selbstbestimmtheit jedenfalls dann Gewicht, wenn das Kind diesen Wunsch nachvollziehbar und ohne festgestellte Beeinflussung geäußert hat und beide Eltern annähernd über eine gleiche Erziehungseignung verfügen.

Weiterführende Informationen:

FamRZ 2008,1737  DokNr. 20081737001 http://www.famrz.de/

Internetseite des Bundesverfassungsgerichts (hier klicken)

9 O 20622-06 LG München: Schmerzensgeld wegen Kindesentzug

07.01.2009 Landgericht München 9 O 20622-06

Krankenhaus muss Schmerzensgeld zahlen bei ungerechtfertigtem Kindesentzug

Urteil Hammer
Urteil Hammer

Schmerzensgeld für Eltern und ein Kleinkind bei unberechtigter Kindesentziehung aufgrund einer ärztlichen Fehldiagnose der Kindesmisshandlung

Immer wieder kommt es vor, das Jugendämter scheinbar vorschnell Kinder in Obhut nehmen. Für die Eltern ist das eine nicht zu unterschätzende psychische Belastung. Wer diese psychische Belastung durchsteht und vor dem Familiengericht (Begutachtung) nachweisen kann, das die Kinder ungerechtfertigt entzogen worden sind, hat unter Umständen einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Continue reading „9 O 20622-06 LG München: Schmerzensgeld wegen Kindesentzug“

13 WF 203/14 | KG Berlin: Ordnungsgeld bei zusätzlicher Kontaktaufnahme

Urteil Hammer
Urteil Hammer

12.02.2015 |13 WF 203/14 | Kammergericht Berlin

Wenn der Umgang familiengerichtlich geregelt wurde, ist es dem umgangsberechtigten Elternteil untersagt, eigenmächtig Kontakt mit seinem Kind/ seinen Kindern aufzunehmen, sofern das nicht mit dem anderen Elternteil abgesprochen ist. Verstößt der umgangsberechtigte Elternteil wiederholt gegen die Umgangsregelung und nimmt er – entgegen der Absprache – zusätzlich mit dem Kind Kontakt auf, so kann gegen ihn ein Ordnungsgeld verhängt werden. (13 WF 203/14 Kammergericht Berlin) Continue reading „13 WF 203/14 | KG Berlin: Ordnungsgeld bei zusätzlicher Kontaktaufnahme“

6 UF 20/13 | OLG Saarbrücken: 3- jährige Kinder dürfen beim Umgangselternteil schlafen

OLG Saarbrücken: Übernachtungsumgang beim Vater muss möglich sein

23.01.2013 | 6 UF 20/13 | OLG Saarbrücken

ein leeres Bett
ein leeres Bett

Das OLG Saarbrücken hat bereits mehrfach (z.b. in einem Urteil 2013) entschieden, das der Umgangselternteil einen Anspruch auf einen Übernachtungsumgang hat. (OLG Saarbrücken Beschluß vom 23.1.2013, 6 UF 20/13)

Auch 3 jährige Kinder dürfen bei Papa schlafen!

In seinem Leitsatz ging der 1. Senat des saarländischen Oberlandesgerichts davon aus, das das Alter des Kindes nicht als Entscheidungskriterium für eine Übernachtung herangezogen werden kann. Das Oberlandesgericht Saarbrücken führte aus, das Übernachtungen des Kindes beim Umgangselternteil grundsätzlich in der Regel dem Wohl des Kindes entsprechen. Ein Ausschluss von Übernachtungen bedürfe daher einer besonderen Rechtfertigung. Continue reading „6 UF 20/13 | OLG Saarbrücken: 3- jährige Kinder dürfen beim Umgangselternteil schlafen“

9 UF 8/15 | OLG Brandenburg: 8 jähriges Kind Kein Übernachtungsumgang gegen den Kindeswillen

ein leeres Bett
ein leeres Bett

07.08.2015 | 9 UF 8/15 | OLG Brandenburg

„Bei der Frage nach einer Umgangsregelung wird häufig auch die Frage darüber verhandelt, ob das Kind beim umgangsberechtigten Elternteil auch schlafen soll oder nicht. Mit dieser Frage hatte sich auch kürzlich das Oberlandesgericht Brandenburg (Az. 9UF 8/15) beschäftigt und kam zu dem Ergebnis, das eine Übernachtung des Kindes nicht gegen den Willen des Kindes durchzusetzen ist.

Keine Übernachtung wenn das Kind das nicht will

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Edda Gräfe

Edda Gräfe Sachverständige im Familienrecht in Frankfurt, Offenbach und Umgebung

Edda Gräfe ist Sachverständige im Familienrecht in Frankfurt, Offenbach und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.

Edda Gräfe
Diplo-Psychologin
Dielmannstraße 53
63069 Offenbach

Tel.: 069-36704072
Mobil: 0160 933 44 131

E-Mail: Edda.graefe@gmx.de
Internet: www.familiencoach-frankfurt.info

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Dr. phil. Akbar Mahmoudi

Dr. phil. Akbar Mahmoudi Gutachter im Familienrecht in Mühlheim, Essen und Umgebung

Dr. phil. Akbar Mahmoudi ist Gutachter im Familienrecht in Mühlheim, Essen und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.
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