Dr. phil. Akbar Mahmoudi

Dr. phil. Akbar Mahmoudi Gutachter im Familienrecht in Mühlheim, Essen und Umgebung

Dr. phil. Akbar Mahmoudi ist Gutachter im Familienrecht in Mühlheim, Essen und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.

In diesem Zusammenhang kann von dem Sachverständigen Dr. phil. Akbar Mahmoudi unter anderem auch die Erziehungsfähigkeit von Eltern überprüft und in Frage gestellt werden.

Dr. phil. Akbar Mahmoudi
Mühlheim
Dr. phil. Akbar Mahmoudi
Essen
Dr. phil. Akbar Mahmoudi
Psychologischer Psychotherapeut
Tellstr. 1a
45472 Mülheim

Tel./Fax: 0208-78257505,
Mobil: 0171 74 888 59
E-Mail: dr.a.mahmoudi@t-online.de

Dr. phil. Akbar Mahmoudi
Psychologischer Psychotherapeut
Raadter Str. 149
45149 Essen

Telefon:0201 7101326
Mobil: 0171 74 888 59
E-Mail: dr.a.mahmoudi@cityweb.de

Anmerkung: Uns wurden die beiden vorgenannten Adressen gemeldet und wir wissen nicht, welche Anschrift aktuell ist, deswegen haben wir beide Anschriften veröffentlicht.

Fragen zu Sachverständigengutachten Dr. phil. Akbar Mahmoudi

Das Familiengericht hat Herrn Dr. phil. Akbar Mahmoudi als Sachverständigen bestellt. Herr Dr. phil. Akbar Mahmoudi soll ein Gutachten für das Familiengericht erstellen. Wie geht es jetzt weiter?


Muss ich an der Begutachtung teilnehmen?Nein. Es gibt keine Zwangsbegutachtung im Familienrecht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden das eine Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist und Eltern nicht zur Teilnahme an einer Begutachtung gezwungen werden können. Auch dürfen Eltern oder einzelnen Elternteilen keine Nachteile entstehen, wenn diese sich der Begutachtung im Familienrecht entziehen.Mehr dazu: Urteil Bundesgerichtshof zu Gutachten im Familienrecht BGH 68/09 (hier klicken)Soll ich die Begutachtung also verweigern?Grundsätzlich steht es Ihnen als Elternteil frei, sich der Begutachtung zu verweigern. Das Familiengericht könnte dann entweder entscheiden, sie zur Begutachtung vorzuladen, damit der Sachverständige Dr. phil. Akbar Mahmoudi Sie dann vor dem Familiengericht befragen kann oder der Sachverständige kann sein Gutachten dann anhand der vorliegenden Akten erstellen. Aus unserer Sicht ist es also wenig sinnvoll, sich der Begutachtung zu entziehen.Muss ich alleine zur Begutachtung hingehen oder darf ich einen Zeugen zur Begutachtung mitnehmen?Sie müssen nicht alleine zu dem Sachverständigen Dr. phil. Akbar Mahmoudi hingehen. Es steht Ihnen frei, einen Zeugen zur Begutachtung mitzunehmen. Das OLG Hamm hat das Recht der Eltern in diesem Zusammenhang gestärkt und entschieden, das eine Begleitperson bei der Begutachtung erlaubt ist. Die Begleitperson darf an der Begutachtung aber nicht teilnehmen und in die Begutachtung auch nicht eingreifen. Die Begleitperson darf lediglich als Zeuge bei der Begutachtung anwesend sein.Die Begleitperson kann Ihnen aber als mögliche moralische Unterstützung bei der Begutachtung dienen. Sollte es zu Unstimmigkeiten bei der Begutachtung kommen und Sie sind nach der Begutachtung der Meinung, das der Sachverständige in seinem Gutachten einzelne Sachverhalte falsch wiedergegeben hat, dann kann Ihnen der Zeuge gegebenenfalls helfen diese Sachverhalte aufzuklären und gegen den Sachverständigen auszusagen.


Sollte ich mich auf eine Begutachtung durch den Sachverständigen Dr. phil. Akbar Mahmoudi vorbereiten?Auf jeden Fall sollten Sie sich auf wichtige Termine in Ihrem Leben immer vorbereiten. Bereits als Schüler lernt man, sich auf Klassenarbeiten vorzubereiten. Wer später einen Führerschein haben will, bereitet sich auf die Führerscheinprüfung vor. Wer sich um einen neuen Arbeitsplatz bewirbt, der bereitet sich auf das Vorstellungsgespräch und gegebenenfalls auf einen Einstellungstest vor.Es ist daher also auch unvermeidbar, sich auf eine Begutachtung durch einen Sachverständigen gut vorzubereiten und sich hierbei professionelle Unterstützung zu holen.Was mache ich, wenn das Gutachten des Sachverständigen Dr. phil. Akbar Mahmoudi negativ gegen mich ausgefallen ist und ich das Sachverständigengutachten für nicht verwertbar halte?In diesem Fall sollte Sie nicht auf die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht verzichten und die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht beantragen, damit dieser zu Ihren Rückfragen Stellung nehmen kann und sein Sachverständigengutachten dann erläutern kann. Auf die Anhörung des Sachverständigen sollten Sie sich ebenfalls vorbereiten. Auch hierfür können wir Ihnen unserer professionelle Unterstützung anbieten.Wenn ich gegen das Gutachten von Herrn Dr. phil. Akbar Mahmoudi vorgehen will, brauche ich dann ein Gegengutachten?Ein Gegengutachten und/oder eine fachkundige Stellungnahme bei einem zweifelhaften Gutachten verbessern Ihre Chancen vor dem Familiengericht auf jeden Fall. Sprechen Sie uns hierzu bei Bedarf gerne an. Das Familiengericht muss sich mit Einwänden die sich aus einem Privatgutachten und / oder einer fachkundigen Stellungnahme ergeben auf jeden Fall beschäftigen.Darf das Familiengericht ein mangelhaftes Gutachten verwerten?Das Verfassungsgericht hat hierzu ausgeführt: Mangelhafte Gutachten rechtfertigen keinen Sorgerechtsentzug. Gerichte dürfen sich nicht auf mangelhafte Gutachten verlassen. Gerichte müssen bei Zweifeln am Gutachten darlegen, warum sie Gutachten gleichwohl für verwertbar halten.Welche Aufgabe hat der Sachverständige?Die Aufgabe eines Sachverständigen liegt darin, den Familienrichter bei seiner Entscheidung zu unterstützen, da Familienrichter im Allgemeinen nicht über den notwendigen Sachverstand verfügen um über das Kindeswohl entscheiden zu können.Ein Richter bestellt sich dann also einen Sachverständigen, den er für geeignet hält. Der Sachverständige wird also zum Sachverständigen, weil er durch das Familiengericht zum Sachverständigen bestellt wird.Durch die Hilfe des Sachverständigen wird dem Familienrichter auch viel Arbeit abgenommen, da der Richter sobald er das Gutachten vorliegen hat auf Basis des Sachverständigengutachtens seine Entscheidung treffen kann und die Eltern nicht noch einmal vorladen muss. (Sofern die Eltern nicht die Anhörung des Sachverständigen beantragt haben)


Welche Richtlinien gibt es zur Erstellung von Sachverständigengutachten?Im Rahmen der Erstellung eines psychologischen Gutachtens in einem familiengerichtlichen Verfahren bleibt es grundsätzlich einem Sachverständigen überlassen, auf welchem Weg und auf welchen Grundlagen er sein Gutachten erstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, das es in der Psychologie keine generalisierenden Theorien, Methoden und standardisierte Verfahren gibt, die jedem Einzelfall vollends gerecht werden können und auch testpsychologisxche Untersuchungen für sich genommen niemals unanzweifelbare Ergebnisse hervorbringen, weil sich innerpsychisches Geschehen der direkten Beobachtung entzieht.75% alller Gutachten sind mangelhaft75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin. Trotzdem wird auf der Grundlage solcher Gutachten vielen Eltern das Sorgerecht entzogen, werden ganze Familien auseinandergerissen.Auch in Wissenschaftsdokus wurde über die mangelhafte Qualität von Gutachten wiederholt berichtet, wie z.b. in der Fernsehdokumentation „Gutachten mangelhaft“ von 3 Sat.Darf ich meine Erfahrungen mit dem Sachverständigen Dr. phil. Akbar Mahmoudi hier veröffentlichen?Ja. Da die Begutachtung freiwillig ist, haben Eltern das Recht, sich vorab über ihren Sachverständigen zu informieren. Hierfür ist es hilfreich auf Erfahrungen zurückzugreifen. Gerne können Sie Ihre Erfahrungen hier veröffentlichen. Bitte achten Sie jedoch darauf, keine Schmähkritiken, üblen Nachreden oder Beleidigungen zu veröffentlichen. Im Zweifelsfalls sprechen Sie Ihren Kommentar zuvor mit Ihrem Rechtsbeistand ab.

Anschrift Essen Anschrift Essen
Dr. phil. Akbar Mahmoudi
Dipl. Psychologe
Birlinghovener Str. 39c
D-53757 Sankt Augustin
Dr. phil. Akbar Mahmoudi
Dipl. Psychologe
Birlinghovener Str. 39c
D-53757 Sankt Augustin

2 thoughts on “Dr. phil. Akbar Mahmoudi

  1. Tefgast 20/05/2019 at 12:38

    Liebe Leser, Liebe Eltern, Liebe Trennungsväter,-mütter, Liebe Alleinerziehende ,

    hier schreibt ein Vater, der beinahe das Schwere Los gezogen hätte, durch unzutreffende Behauptungen und offensichtlich prozesstaktische Manöver der Gegenseite von seinen Kindern ausgegrenzt zu werden.

    Alles fing mit einer harmlosen Paardiskussion an, die nach herrührenden Lärmbelästigungen mit einem Polizeieinsatz endete und dann folgte die sich seit Monaten anbahnende Trennung mit einem bitteren Sorgerechtsstreit um die gemeinsamen Kinder.
    Der gegnerische fiese Anwalt des betreuenden Elternteils verhinderte jede außergerichtliche Einigung und nahm das Leid der Kinder vollkommen in Kauf. Ihn tangierten die emotionalen Bedürfnisse der Kinder nach einem friedlichen Familienleben und nach dem Erhalt der bindungsrelevanten Kontakte zu den beiden Elternteilen eher peripher.
    Er hatte zusammen mit dem betreuenden Elternteil einen Plan geschmiedet: Die Kommunikationslosigkeit zwischen den Kindeseltern zu betreiben, bis der Richter zu dem Entschluss kommt, dass zwischen den Kindeseltern kein Mindestmaß an Kommunikation vorherrscht, sodass das Sorgerecht einseitig gewonnen werden sollte.
    Dann wurde der Sachverständige Dr. phil. Akbar Mahmoudi vom Gericht bestellt. Er sollte die Frage der Erziehungsfähigkeit beider Elternteile bewerten. Er sollte sich -falls möglich- für die Wiederherstellung der einvernehmlichen Ausübung des Sorgerechts einsetzen, was er mit Bravour meisterte.
    Er hatte uns Kindeseltern durch Psychoedukation in die Lage versetzt, dem Wohlverhaltensgebot nachzukommen, damit wir mit Respekt miteinander kommunizieren konnten, um sich in sorgerechtsrelevanten Fragestellungen auszutauschen und Entscheidungen zum Wohle der Kinder zu treffen. Das Gericht entschied nach dem kindeswohlorientierten Gutachterbericht von Dr. Mahmoudi, dass das Sorgerecht geteilt bleiben soll, dass es keine Veränderung der Rechtslage geben soll.

    Die Situation war vor Bestellung von Dr. Mahmoudi durch das Gericht komplett festgefahren. Er brachte durch kluge Ansätze Bewegung in die Sache und etablierte sich im zuständigen Familiengericht und verschaffte sich Respekt von allen Prozessbeteiligten.
    Während der Gesamtarbeit hatte Dr. Mahmoudi nur das Wohl der Kinder vor Auge. Er schreckte vor nichts zurück, den Kindeseltern kraftvoll die Auswirkungen des Abbruchs der Bindungsrelevanten Kontakte zu dem abwesenden Elternteil deutlich zu machen.
    Jeder Elternteil konnte aus dem „künstlichen Koma“ erwachen, Racheschachzüge einstellen, die Zukunft auf die Kinder richten und mehr Einfühlungsvermögen und somit Empathie für die unter der Trennung der Eltern leidenden Kinder empfinden. Denn eines ist mir klar geworden, ohne die Arbeit von Dr. Mahmoudi hätte der Richter vielleicht einseitig (nicht kindeswohlorientiert) entschieden. Solche fehlerhaften Entscheidungen zum Vorteil eines betreuenden Elternteils, welche aufgrund von künstlichen Konflikterzeugungen getroffen werden, sind nicht selten. Dies schadet der Bindung der Kinder zu dem abwesenden Elternteil nicht unerheblich. Daher sollten die Richter sehr wachsam agieren und sich nicht von konfliktbeladenen Situationen in die Irre führen lassen, denn einziger Maßstab für die Entscheidungen im Rahmen eines Sorgerechtsverfahrens ist allein das Kindeswohl und nicht das Konfliktpotenzial der Eltern. Es ist daher m.E. dem Kindeswohl dienlich, das gemeinsame Sorgerecht auch nach der Trennung der Eltern beizubehalten.

    Daher sollte man immer versuchen, die Wiederherstellung der einvernehmlichen Ausübung des Sorgerechts durch mehrere Ansätze zu erreichen, auch wenn Teile des Sorgerechts an eine Dritte übertragen werden, bis sich die konfliktbeladene Situation zwischen den Kindeseltern wieder ablegt. Eine Alleinsorge sollte nur in Frage kommen, wenn ein Elternteil eingeschränkt erziehungsfähig ist UND trotz mehrerer Ansätze ein Mindestmaß an Kommunikation nicht möglich ist UND es dem Kindeswohl dient. Sobald beide Elternteile voll erziehungsfähig sind, kann es nur EINE Entscheidung geben: nämlich den Eltern die Elternverantwortung zurückzugeben.
    Wenn ein Elternteil ,meist der betreuende Elternteil eine Verweigerungshaltung hat, sollte das Gericht diesen mit Sorgerechtsentzugsandrohung zum Sinneswandel anregen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Tefgast,
    ______________________

  2. TefS 15/05/2019 at 16:33

    Liebe Leser, Liebe Eltern, Liebe Trennungsväter,-mütter, Liebe Alleinerziehende ,

    hier schreibt ein Vater, der das Schwere Los gezogen hat, von seinen Kindern ausgegrenzt zu werden. Alles fing mit einer harmlosen Paardiskussion an, die nach herrührenden Lärmbelästigungen mit einem Polizeieinsatz endete und dann folgte die sich seit Monaten anbahnende Trennung mit einem bitteren Sorgerechtsstreit um die gemeinsamen Kinder.

    Der gegnerische fiese Anwalt des betreuenden Elternteils verhinderte jede außergerichtliche Einigung und nahm das Leid der Kinder vollkommen in Kauf. Ihn tangierten die emotionalen Bedürfnisse der Kinder nach einem friedlichen Familienleben und nach dem Erhalt der bindungsrelevanten Kontakte zu den beiden Elternteilen eher peripher.
    Er hatte zusammen mit seinem Mandanten einen Plan geschmiedet: Die Kommunikationslosigkeit zwischen den Kindeseltern zu betreiben, bis der Richter zu dem Entschluss kommt, dass zwischen den Kindeseltern kein Mindestmaß an Kommunikation vorherrscht, sodass das Sorgerecht einseitig gewonnen werden sollte.

    Dann wurde der Sachverständige Dr. phil. Akbar Mahmoudi vom Gericht bestellt. Er sollte die Frage der Erziehungsfähigkeit beider Elternteile bewerten. Er sollte sich -falls möglich- für die Wiederherstellung der einvernehmlichen Ausübung des Sorgerechts einsetzen, was er mit Bravour meisterte.
    Er hatte uns Kindeseltern durch Psychoedukation in die Lage versetzt, dem Wohlverhaltensgebot nachzukommen, damit wir mit Respekt miteinander kommunizieren konnten, um sich in sorgerechtsrelevanten Fragestellungen auszutauschen und Entscheidungen zum Wohle der Kinder zu treffen.
    Die Situation war vor Bestellung von Dr. Mahmoudi festgefahren. Er brachte durch kluge Ansätze Bewegung in die Sache und etablierte sich am zuständigen Familiengericht und verschaffte sich Respekt von allen Prozessbeteiligten.
    Während der Gesamtarbeit hatte Dr. Mahmoudi nur das Wohl der Kinder vor Auge. Er schreckte vor nichts zurück, den Kindeseltern kraftvoll die Auswirkungen des Abbruchs der Bindungsrelevanten Kontakte zu dem abwesenden Elternteil deutlich zu machen.
    Jeder Elternteil konnte aus dem „künstlichen Koma“ erwachen und Racheschachzüge einzustellen und die Zukunft auf die Kinder zu richten. Denn eines ist mir klar geworden, ohne die Arbeit von Dr. Mahmoudi hätte der Richter vielleicht einseitig entschieden.
    Daher sollte man immer versuchen, die Wiederherstellung der einvernehmlichen Ausübung des Sorgerechts durch mehrere Ansätze zu erreichen, auch wenn Teile des Sorgerechts an eine Dritte übertragen werden, bis sich die konfliktbeladene Situation zwischen den Kindeseltern wieder ablegt. Eine Alleinsorge sollte nur in Frage kommen, wenn ein Elternteil eingeschränkt erziehungsfähig ist UND trotz mehrerer Ansätze ein Mindestmaß an Kommunikation nicht möglich ist UND es dem Kindeswohl dient. Sobald beide Elternteile voll erziehungsfähig sind, kann es nur eine Entscheidung geben, nämlich den Eltern die Elternverantwortung zurückzugeben.
    Wenn ein Elternteil,meist der betreuende Elternteil eine Verweigerungshaltung hat, sollte das Gericht diesem mit Sorgerechtsentzugsdrohung zum Sinneswandel anregen.

    Mit freundlichen Grüßen
    TefS*

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