6 UF 20/13 | OLG Saarbrücken: 3- jährige Kinder dürfen beim Umgangselternteil schlafen

OLG Saarbrücken: Übernachtungsumgang beim Vater muss möglich sein

23.01.2013 | 6 UF 20/13 | OLG Saarbrücken

ein leeres Bett
ein leeres Bett

Das OLG Saarbrücken hat bereits mehrfach (z.b. in einem Urteil 2013) entschieden, das der Umgangselternteil einen Anspruch auf einen Übernachtungsumgang hat. (OLG Saarbrücken Beschluß vom 23.1.2013, 6 UF 20/13)

Auch 3 jährige Kinder dürfen bei Papa schlafen!

In seinem Leitsatz ging der 1. Senat des saarländischen Oberlandesgerichts davon aus, das das Alter des Kindes nicht als Entscheidungskriterium für eine Übernachtung herangezogen werden kann. Das Oberlandesgericht Saarbrücken führte aus, das Übernachtungen des Kindes beim Umgangselternteil grundsätzlich in der Regel dem Wohl des Kindes entsprechen. Ein Ausschluss von Übernachtungen bedürfe daher einer besonderen Rechtfertigung.



Übernachtungsumgang befördert Sonntagselternteil zum aktiven Elternteil

In der weiteren Urteilsbegründung verweist das OLG Saarbrücken auf einen früheren (eigenen) Beschluss, das Übernachtungsumgänge unter anderem deswegen dem Wohl des Kindes dienen, damit das Kind den umgangsberechtigten Vater nicht bloss als „Sonntagselternteil“ erleben müssten. Somit trägt die Übernachtung im Wesentlichen dazu bei, die Beziehung des Kindes zum umgangsberechtigtem Elternteil zu festigen.

Mit diesem Urteil hat das Oberlandesgericht Saarbrücken wieder einmal die Rechte von Kinder gestärkt und gezeigt das auch ein 3 1/2-jähriges Kind bereits einen Anspruch darauf hat, mit seinem Vater nicht nur ein paar Stunden zu verbringen.




Anmerkung: Es gibt natürlich auch Gründe, weswegen eine Übernachtung nicht stattfinden kann/soll/darf. Vor 2 Wochen hatten wir über ein Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg berichtet, in dem beschlossen wurde, das ein Übernachtungsumgang gegen den Willen des Kindes nicht angeordnet werden kann, auch wenn das Kind z.b. negativ durch den betreuenden Elternteil in seiner Meinung beeinflusst sein könnte.

Betroffene Eltern sollten daher versuchen, den Umgang (z.b. mit dem Jugendamt) einvernehmlich zu regeln und an die Bedürfnisse des Kindes anpassen, um sich hochstrittige Auseinandersetzungen vor den Gerichten/Oberlandesgerichten zu ersparen.



2 thoughts on “6 UF 20/13 | OLG Saarbrücken: 3- jährige Kinder dürfen beim Umgangselternteil schlafen

  1. Michael 18/04/2016 at 15:33

    Ich, als KV, finde das Urteil wieder recht spannend, frage mich aber gleichzeitig, welche Relevanz hat dieses und andere Urteile für ähnlich gelagerte Fälle, wie z.B. dem meiner 2,5 J Tochter und mich ? Bin leider Nicht-Jurist und wäre für einen Fingerzeig sehr dankbar.

    LG Michael

  2. Horst Schmeil 16/04/2016 at 08:15

    Was mir auch bi diesem Bericht auffällt ist, dass hier nur nach altem Recht aus dem Jahr 1977 das Recht des Vaters auf Umgang mit dem Kind geschaut wird. Das geltende Recht aus der Kindschaftsrechtsreform von 1998 hat jedoch durch den Paradigmenwechsel vom Elternrecht zum Kindeswohl, dem Kind das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen gesichert, zumindest auf dem Papier, was auch vom BVerfG in seinem 1, Satz der Pressemitteilung zum Beschluss 1 BvR 1620/04 vom 1.04.2008 verdeutlicht wurde..
    Einschränkungen hierzu gibt es nicht, sie werden weiterhin von „gutmeinenden Laien“ wie Jopt die Mitarbeiter der Jugendämter bezeichnet, nach deren Vorstellungen und nicht nach den gesetzlichen Vorgaben den Familiengerichten zur Beschlussfassung als „Kindeswohl“ vorgelegt und dann oft ungeprüft beschlossen.
    Wieso darf ein Vater, der in seiner Familie lebt, auch nachts mit dem Kind in einer Wohnung zusammen sein und nicht, wenn er getrennt lebt/leben muss? Kann er dann plötzlich nicht mehr Windeln wechseln oder das Fläschchen geben? Kann er dem Kind nicht allein wegen der Trennung falsche Kleidung anziehen?
    Die Diskriminierung der Väter muss endlich ein generelles Ende haben.

    Macht Eure Kinder zu Kraftwerken, nicht zu Batterien, die nach kurzer Zeit leergebrannt sind.

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