13 WF 203/14 | KG Berlin: Ordnungsgeld bei zusätzlicher Kontaktaufnahme

Urteil Hammer
Urteil Hammer

12.02.2015 |13 WF 203/14 | Kammergericht Berlin

Wenn der Umgang familiengerichtlich geregelt wurde, ist es dem umgangsberechtigten Elternteil untersagt, eigenmächtig Kontakt mit seinem Kind/ seinen Kindern aufzunehmen, sofern das nicht mit dem anderen Elternteil abgesprochen ist. Verstößt der umgangsberechtigte Elternteil wiederholt gegen die Umgangsregelung und nimmt er – entgegen der Absprache – zusätzlich mit dem Kind Kontakt auf, so kann gegen ihn ein Ordnungsgeld verhängt werden. (13 WF 203/14 Kammergericht Berlin)

Eine gerichtliche Umgangsregelung, durch die der Umgang positiv geregelt wird, enthält stets das konkludente Gebot an den Umgangsberechtigten, sich außerhalb der festgelegten Umgangszeiten eines Kontaktes zum Kind zu enthalten; diese Verpflichtung ist mit Ordnungsmitteln durchsetzbar.

Weitere ausführliche Informationen und den Volltext des Urteils erhalten Sie unter folgenden Verlinkungen:

http://familienanwaelte-dav.de/urteile-details/items/ordnungsgeld-bei-zusaetzlichen-kontakten-mit-dem-kind

https://openjur.de/u/761812.html





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10 thoughts on “13 WF 203/14 | KG Berlin: Ordnungsgeld bei zusätzlicher Kontaktaufnahme

  1. werde nicht kriminellen meine Söhne überlassen 15/06/2016 at 20:33

    Herr Strerath, ihr Kommentar sind schlichtweg sinnlose Äußerungen. In meinem Fall habe ich nur koruppte und kriminelle Handlanger der Justiz kennengelernt, von der Gutachterin, Verfahrensbeiständin und dem Jugendamt. Das Problem in Deutschland ist, dieses Land hat ein Niveau von Afrika, ( James Bond) die Voodoos kriechen aus den Erdlöchern und bereichern sich betrügerisch auf den Rücken von hilflosen und minderjährigen Kindern. Dreieinhalb Jahre foltert und misshandelt die Justiz Kinder, tritt mit Füßen deren Rechte, verstösst gegen das Grundgesetz und missachtet die Menschenrechte. Ich kann und werde ein Buch Schreiben, wie kriminell die Handlanger der Justiz in Deutschland sind. Naturlich werde ich diese Scharlatane namentlich nennen

  2. Dominik 14/06/2016 at 11:40

    @Michael Strerath
    „Ruhe im Pott“… Das sind wieder typische Jugendamt-Lehrbuch-Aussagen, die der KM helfen den Vater von den Kindern zu trennen.

    Haben Sie jemals in Ihrer Laufbahn gehört, dass das Kind verunsichert war, wenn der KV im Kindergarten oder der Schule aufgetaucht ist, wenn die Eltern noch zusammen waren?
    (Natürlich kann dies vorkommen, doch dann ist generell etwas im Busch) doch wenn davor alles in Ordnung zwischen Kind und dem Elternteil war, warum fragt sich das Gesetz nicht, warum dies nach Trennung der Eltern plötzlich so ist.

  3. Kairos 11/06/2016 at 11:15

    Hallo Frau Bernecke,
    der Moderator von jugendaemter.com ist ein „ernannter Experte“, wie ich ironisch anmerkte.
    Da wird verständlich, dass Sie dort z.B. approbierte Kinderpsychologen vermissen müssen.

  4. Birgit Bernecke 10/06/2016 at 20:36

    Hallo Herr Kairo,

    „Er zensiert dort kräftig im Sinne der Jugendämter, so war zu lesen.“ Nachdem die deutschen Jugendämter mittlerweile national und international derart in der Kritik stehen, scheint es dort eher mehr „Dilettanten“ statt „Experten“ zu geben. Approbierte Kinderpsychologen etwa habe ich dort selten gesehen. Das wären gewiss „Experten“, die weniger Unsinn und Ideologien verzapfen und den Namen verdienen.

  5. Birgit Bernecke 10/06/2016 at 20:20

    Naja ob das Kind wirklich so verstört gewirkt hat, wohl eher Dank der Reaktionen der Erwachsenen. „Obacht, der schlimme Trennungs-Papa kommt, der nur ganz wenig Umgang haben darf.“ Wieso immer diese Stigmatisierung der getrenntlebenden Väter? Zusammen wäre es auch kein Problem, selbst wenn die Eltern sich täglich an die Gurgel gingen…Kaum getrennt, nur noch stundenweise und wehe er taucht an der Schule auf, gleich Hausverbot erteilen, während die gemeinsam lebenden Helikoptereltern das nötiger hätten…

    Wenn der Vater zum Stalking neigt, ist das eher dem System geschuldet. WM und dann kann auch „Ruhe“ einkehren. Zum Wohle des Kindes.

  6. Kairos 10/06/2016 at 16:33

    Herr Peter,
    Herr Strerath erfüllt zwar keine der Kriterien, die einen pädagogischen oder juristischen „Experten“ ausmachen.
    Allerdings schreibt er, dass er „Moderator bei jugendämter.com“ ist. Er zensiert dort kräftig im Sinne der Jugendämter, so war zu lesen.
    Also – auch „Insider“, Menschen mit Kenntnissen einer bestimmten Szene, können zu Experten werden.

  7. Peter 10/06/2016 at 02:36

    Lieber Vorredner,
    Meine Erfahrung als Paedagoge und Jurist ist: es ist NICHT ok.
    Habilitieren Sie erstmal, bevor Sie sich als „Experte“ ausgeben…

  8. Michael Strerath 09/06/2016 at 18:16

    Die Regelung durch das Gesetz ist o.k. und meine Erfahrungen als
    Erziehungswissenschaftler und Sozialpädagoge hierzu bestätigen das auch.
    Wichtig ist es, dass „Ruhe im Pott“ kommt und weder die Kinder noch
    der Elternteil in Sorge leben müssen, dass plötzlich der andere Elternteil
    kommt und womöglich Unruhe schafft.
    Jedwede andere Meinung hierzu halte ich für irrig.
    Dipl.-Päd., Dipl. Soz.-Päd. Michael Strerath
    Erziehungswissenschaftler und Sozialpädagoge
    -Experte für Erziehung und Soziales
    -Krisenintervention für Jugendliche in Not
    Moderator bei jugendaemter.com

  9. Kuno 08/06/2016 at 00:51

    Wieder einmal ein Urteil der Kategorie: „Alle Macht den Psychopaten!“
    Es handelt sich schlichtweg um Bruch mehrerer Menschenrechte und verstößt auch gegen GG und staatlichen BGB. Aber, was will man noch von diesem System erwarten? Es geht nur um Macht- und Geldgier. Alles muss einzeln geregelt werden, jeder Furz! Dabei sind sämtliche Beschlüsse so, dass nie wirklich Ruhe und Entspannung reinkommt. Alles wird so geregelt, dass immer wieder irgendwas offen ist und irgendwas neu verhandelt werden muss. Sinn und Verstand kommen dabei völlig abhanden. Und noch mehr die Liebe. Stefanie, du hast so recht. Kinder sind keine Maschinen. Wenn sie z.B. „ungeplant“ Papa mal anrufen würden, um eine HA zu besprechen, wäre bei diesen kranken Richtern schon ein Ordnungsgeld fällig. Die haben doch wirklich nicht mehr alle Tassen im Schrank. Woanders würden diese Unmenschen weniger Schaden anrichten.

  10. stefanie Ginsbach-Brennecke 07/06/2016 at 12:36

    So ein Quatsch! Man kann doch nicht per Gesetz den Kontakt zwischen Eltern und Kind verbieten, wenn es dem Kind gut tut. Überhaupt ist es unglaublich, was mit Kindern in Deutschland durch Gerichte passiert. Ein Kind ist kein toter Gegenstand. Jedes Tier hat in Deutschland mehr Schutz und Rechte, als ein Kind. Beschämend ist das. Kein Richter und kein Anwalt befasst sich auch nur ansatzweise mit der Tatsache, dass ein mit Unrechturteil belegtes Kind, das hin- und hergerissen wird, später als Erwachsener in unserer Gesellschaft eine Rolle spielt; die kann je nach Einschätzung von Kindeswohl im Kindesalter dazu führen, dass wir in Zukunft nur noch renitente und quertreibende Erwachsene haben, die sich jeglicher gesellschaftlicher Ordnung widersetzen. Darüber sollten sich die Familienrichter mal ERNSTHAFT Gedanken machen.

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