Thomas Schücke

Thomas Schücke Gutachter im Familienrecht in München und Umgebung

Thomas Schücke ist Gutachter im Familienrecht in München und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.

Thomas Schücke
Maximilianstraße 29
80539 München

Thomas Schücke vom Schauspieler zum Gutachter

Der Diplom-Psychologe Thomas Schücke (geboren am 02.02 1955 in Wuppertal) hat direkt nach seinem Abitur ein Psychologiestudium abgeschlossen, hat sich dann aber zunächst für die nächsten Jahrzehnte für eine Schauspielkarriere entschieden. Der studierte Psychologe war bis zu seinem 50ten Lebensjahr ein deutscher Schauspieler, der in vielen Spielfilmen und Serien (unter anderen „diese Drombuschs“, „Derrick“ u.a.) von 1979 bis 2005 mitgespielt hat.

Neuere Filme die nach 2005 gedreht wurde, in denen Diplom-Psychologe Thomas Schücke mitgespielt hat, sind uns nicht bekannt.

Quelle: Wikipedia – Thomas Schücke

Laut der Internetseite drombuschs.de hat der studierte Diplom-Psychologe Thomas Schücke selbst beschlossen seine Schauspielkarriere zu beenden und in seinem ursprünglich erlernten Beruf als Psychologe zu arbeiten.

Thomas Stücke als Gutachter umstritten

Der Schauspieler Diplom-Psychologe Thomas Schücke ist als Gutachter in familienrechtlichen Verfahren umstritten. Einerseits ist es schon etwas komisch, das jemand ein Psychologiestudium abschliesst und dann jahrzehntelange nicht in dem Beruf arbeitet bevor er sich dann entscheidet Psychologe zu werden. Andererseits gibt es auch im Internet einige Foren, Blogs und Internetseiten in denen die Arbeit des Diplom-Psychologen Thomas Schücke kritisiert wird.

z.b. unter: http://www.familiengerichts-schan.de/

Fragen zu Sachverständigengutachten Thomas Schücke

Das Familiengericht hat Herrn Thomas Schücke als Sachverständigen bestellt. Herr Thomas Schücke soll ein Gutachten für das Familiengericht erstellen. Wie geht es jetzt weiter?



Muss ich an der Begutachtung teilnehmen?

Nein. Es gibt keine Zwangsbegutachtung im Familienrecht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden das eine Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist und Eltern nicht zur Teilnahme an einer Begutachtung gezwungen werden können. Auch dürfen Eltern oder einzelnen Elternteilen keine Nachteile entstehen, wenn diese sich der Begutachtung im Familienrecht entziehen.Mehr dazu: Urteil Bundesgerichtshof zu Gutachten im Familienrecht BGH 68/09 (hier klicken)

Soll ich die Begutachtung also verweigern?

Grundsätzlich steht es Ihnen als Elternteil frei, sich der Begutachtung zu verweigern. Das Familiengericht könnte dann entweder entscheiden, sie zur Begutachtung vorzuladen, damit der Sachverständige Thomas Schücke Sie dann vor dem Familiengericht befragen kann oder der Sachverständige kann sein Gutachten dann anhand der vorliegenden Akten erstellen. Aus unserer Sicht ist es also wenig sinnvoll, sich der Begutachtung zu entziehen.

Muss ich alleine zur Begutachtung hingehen oder darf ich einen Zeugen zur Begutachtung mitnehmen?

Sie müssen nicht alleine zu dem Sachverständigen Thomas Schücke hingehen. Es steht Ihnen frei, einen Zeugen zur Begutachtung mitzunehmen. Das OLG Hamm hat das Recht der Eltern in diesem Zusammenhang gestärkt und entschieden, das eine Begleitperson bei der Begutachtung erlaubt ist. Die Begleitperson darf an der Begutachtung aber nicht teilnehmen und in die Begutachtung auch nicht eingreifen. Die Begleitperson darf lediglich als Zeuge bei der Begutachtung anwesend sein.

Die Begleitperson kann Ihnen aber als mögliche moralische Unterstützung bei der Begutachtung dienen. Sollte es zu Unstimmigkeiten bei der Begutachtung kommen und Sie sind nach der Begutachtung der Meinung, das der Sachverständige in seinem Gutachten einzelne Sachverhalte falsch wiedergegeben hat, dann kann Ihnen der Zeuge gegebenenfalls helfen diese Sachverhalte aufzuklären und gegen den Sachverständigen auszusagen.



Sollte ich mich auf eine Begutachtung durch den Sachverständigen Thomas Schücke vorbereiten?

Auf jeden Fall sollten Sie sich auf wichtige Termine in Ihrem Leben immer vorbereiten. Bereits als Schüler lernt man, sich auf Klassenarbeiten vorzubereiten. Wer später einen Führerschein haben will, bereitet sich auf die Führerscheinprüfung vor. Wer sich um einen neuen Arbeitsplatz bewirbt, der bereitet sich auf das Vorstellungsgespräch und gegebenenfalls auf einen Einstellungstest vor.

Es ist daher also auch unvermeidbar, sich auf eine Begutachtung durch einen Sachverständigen gut vorzubereiten und sich hierbei professionelle Unterstützung zu holen.

Was mache ich, wenn das Gutachten des Sachverständigen Thomas Schücke negativ gegen mich ausgefallen ist und ich das Sachverständigengutachten für nicht verwertbar halte?

In diesem Fall sollte Sie nicht auf die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht verzichten und die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht beantragen, damit dieser zu Ihren Rückfragen Stellung nehmen kann und sein Sachverständigengutachten dann erläutern kann. Auf die Anhörung des Sachverständigen sollten Sie sich ebenfalls vorbereiten. Auch hierfür können wir Ihnen unserer professionelle Unterstützung anbieten.

Wenn ich gegen das Gutachten von Herrn Thomas Schücke vorgehen will, brauche ich dann ein Gegengutachten?

Ein Gegengutachten und/oder eine fachkundige Stellungnahme bei einem zweifelhaften Gutachten verbessern Ihre Chancen vor dem Familiengericht auf jeden Fall. Sprechen Sie uns hierzu bei Bedarf gerne an. Das Familiengericht muss sich mit Einwänden die sich aus einem Privatgutachten und / oder einer fachkundigen Stellungnahme ergeben auf jeden Fall beschäftigen.

Darf das Familiengericht ein mangelhaftes Gutachten verwerten?

Das Verfassungsgericht hat hierzu ausgeführt: Mangelhafte Gutachten rechtfertigen keinen Sorgerechtsentzug. Gerichte dürfen sich nicht auf mangelhafte Gutachten verlassen. Gerichte müssen bei Zweifeln am Gutachten darlegen, warum sie Gutachten gleichwohl für verwertbar halten.

Welche Aufgabe hat der Sachverständige?

Die Aufgabe eines Sachverständigen liegt darin, den Familienrichter bei seiner Entscheidung zu unterstützen, da Familienrichter im Allgemeinen nicht über den notwendigen Sachverstand verfügen um über das Kindeswohl entscheiden zu können.

Ein Richter bestellt sich dann also einen Sachverständigen, den er für geeignet hält. Der Sachverständige wird also zum Sachverständigen, weil er durch das Familiengericht zum Sachverständigen bestellt wird.

Durch die Hilfe des Sachverständigen wird dem Familienrichter auch viel Arbeit abgenommen, da der Richter sobald er das Gutachten vorliegen hat auf Basis des Sachverständigengutachtens seine Entscheidung treffen kann und die Eltern nicht noch einmal vorladen muss. (Sofern die Eltern nicht die Anhörung des Sachverständigen beantragt haben)




Welche Richtlinien gibt es zur Erstellung von Sachverständigengutachten?

Im Rahmen der Erstellung eines psychologischen Gutachtens in einem familiengerichtlichen Verfahren bleibt es grundsätzlich einem Sachverständigen überlassen, auf welchem Weg und auf welchen Grundlagen er sein Gutachten erstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, das es in der Psychologie keine generalisierenden Theorien, Methoden und standardisierte Verfahren gibt, die jedem Einzelfall vollends gerecht werden können und auch testpsychologisxche Untersuchungen für sich genommen niemals unanzweifelbare Ergebnisse hervorbringen, weil sich innerpsychisches Geschehen der direkten Beobachtung entzieht.

75% alller Gutachten sind mangelhaft

75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin. Trotzdem wird auf der Grundlage solcher Gutachten vielen Eltern das Sorgerecht entzogen, werden ganze Familien auseinandergerissen.

Auch in Wissenschaftsdokus wurde über die mangelhafte Qualität von Gutachten wiederholt berichtet, wie z.b. in der Fernsehdokumentation „Gutachten mangelhaft“ von 3 Sat.

Darf ich meine Erfahrungen mit dem Sachverständigen Thomas Schücke hier veröffentlichen?

Ja. Da die Begutachtung freiwillig ist, haben Eltern das Recht, sich vorab über ihren Sachverständigen zu informieren. Hierfür ist es hilfreich auf Erfahrungen zurückzugreifen. Gerne können Sie Ihre Erfahrungen hier veröffentlichen. Bitte achten Sie jedoch darauf, keine Schmähkritiken, üblen Nachreden oder Beleidigungen zu veröffentlichen. Im Zweifelsfalls sprechen Sie Ihren Kommentar zuvor mit Ihrem Rechtsbeistand ab.




5 thoughts on “Thomas Schücke

  1. Pielmann 19/09/2023 at 12:39

    Ich war Schauspielerin und mit Thomas Schücke 4 Jahre in Einer Partnerschaftlichen Beziehung. Ich wurde von ihm schwanger. Die angemietete Wohnung welche ich komplett eingerichtet habe hat er gekündigt fristlos und ich stand mit meiner ganzen schweren Situation alleine da. Ich kann nicht nachvollziehen wie so ein Mensch der damals wirklich sehr viele Probleme hatte ein Gutachter für Familien verfahren wird.

    • Advocata 23/01/2024 at 14:58

      Machen Sie das doch bitte mehr publik
      Wenn Herr Schücke nun aufgrund seiner persönlichen Erfahrungen Gutachten erstellt, bei denen er zugunsten der Väter nicht objektiv ist, so wäre es sehr wichtig, dass Richter hiervon erfahren…

  2. Reinhold Schwaiger 21/03/2023 at 18:06

    Die Kritiken am Gutachter Thomas Schücke haben persönliche Gründe und sind nicht hinreichend belegt.

  3. Markus 22/02/2022 at 15:44

    Auch ich habe negative Erfahrungen mit Thomas Schücke von der GWG gemacht. Das Gutachten wurde einer wissenschaftliche Analyse durch Dr. Dr. phil. Annika Manzek und Prof. Dr. phil. Werner Leitner unterzogen. Im Ergebnis war „feststellbar, dass das zugrundeliegende Gutachten zahlreiche Fehler aufweist, welche teils gravierend in Erscheinung treten. Besonders gravierende Diagnosefehler, fehlende Differentialdiagnostik, fehlendes hypothesengeleitetes Untersuchen und Datenauswahlfehler führen durchaus zur wissenschaftlichen Unverwertbarkeit und damit zu einer fehlenden Beweisverwertbarkeit. Unwissenschaftliche, grob fehlerhafte Gutachten können keine wissenschaftlichen Beweise liefern. So liegt es hier.“ In 2 Instanzen wurde es demnach auch nicht vom Gericht als Grundlage für die Urteilsfindung herangezogen, sondern einzig und allein die Aussagen der Kinder. Dennoch hat das Gutachten allein einen fünfstelligen (!) €-Betrag gekostet.

  4. www.Familiengerichts-Schan.de 03/12/2014 at 22:57

    Info:
    Herr Thomas Schücke stellt Rechnungen für „Stellungnahme“ an die GWG von Dr. (Prag) Salzgeber….

    Die GWG von Herrn Dr. (Prag) Salzgeber macht aus einer „Stellungnahme“ durch Umbenennung ein „Gutachten“ und schlägt dafür nochmals 10% des Arbeitsaufwandes von Thomas Schücke auf. Darum ist nicht bekannt.

    Ein Schelm der Böses dabei denkt.

    Die Verteilung des Betrages sind:
    – 60% Thomas Schücke
    – 40% GWG / Dr. (Prag) Salzgeber

    Der Beweis, die Rechungskopien der Ein- und Ausgangsrechnungen von GWG liegen vor und können unter info(ät)Verbrecher-Band.de angefordert werden.

    Gruß
    http://www.Verbrecher-Ban.de

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