Johannes Streif

Dr. Johannes Streif Gutachter im Familienrecht in München und Umgebung

Dr. Johannes Streif ist Gutachter im Familienrecht in München und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.

Adresse und Kontaktdaten Sachverständiger Dr. Johannes Streif

Dr. Johannes Streif
Diplompsychologe
Ring unabhängiger Sachverständiger
Belfortstr. 7
81667 München

Tel.: 089-62000926
Fax: 089-62000928

E-Mail: therapaed@gmx.de oder:johannes.streif@sachverständigenring.de
Internet: www.sachverstaendigenring.de

Fragen zu Sachverständigengutachten Dr. Johannes Streif

Das Familiengericht hat Herrn Dr. Johannes Streif als Sachverständigen bestellt. Herr Dr. Johannes Streif soll ein Gutachten für das Familiengericht erstellen. Wie geht es jetzt weiter?



Muss ich an der Begutachtung teilnehmen?

Nein. Es gibt keine Zwangsbegutachtung im Familienrecht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden das eine Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist und Eltern nicht zur Teilnahme an einer Begutachtung gezwungen werden können. Auch dürfen Eltern oder einzelnen Elternteilen keine Nachteile entstehen, wenn diese sich der Begutachtung im Familienrecht entziehen.Mehr dazu: Urteil Bundesgerichtshof zu Gutachten im Familienrecht BGH 68/09 (hier klicken)

Soll ich die Begutachtung also verweigern?

Grundsätzlich steht es Ihnen als Elternteil frei, sich der Begutachtung zu verweigern. Das Familiengericht könnte dann entweder entscheiden, sie zur Begutachtung vorzuladen, damit der Sachverständige Dr. Johannes Streif Sie dann vor dem Familiengericht befragen kann oder der Sachverständige kann sein Gutachten dann anhand der vorliegenden Akten erstellen. Aus unserer Sicht ist es also wenig sinnvoll, sich der Begutachtung zu entziehen.

Muss ich alleine zur Begutachtung hingehen oder darf ich einen Zeugen zur Begutachtung mitnehmen?

Sie müssen nicht alleine zu dem Sachverständigen Dr. Johannes Streif hingehen. Es steht Ihnen frei, einen Zeugen zur Begutachtung mitzunehmen. Das OLG Hamm hat das Recht der Eltern in diesem Zusammenhang gestärkt und entschieden, das eine Begleitperson bei der Begutachtung erlaubt ist. Die Begleitperson darf an der Begutachtung aber nicht teilnehmen und in die Begutachtung auch nicht eingreifen. Die Begleitperson darf lediglich als Zeuge bei der Begutachtung anwesend sein.

Die Begleitperson kann Ihnen aber als mögliche moralische Unterstützung bei der Begutachtung dienen. Sollte es zu Unstimmigkeiten bei der Begutachtung kommen und Sie sind nach der Begutachtung der Meinung, das der Sachverständige in seinem Gutachten einzelne Sachverhalte falsch wiedergegeben hat, dann kann Ihnen der Zeuge gegebenenfalls helfen diese Sachverhalte aufzuklären und gegen den Sachverständigen auszusagen.



Sollte ich mich auf eine Begutachtung durch den Sachverständigen Dr. Johannes Streif vorbereiten?

Auf jeden Fall sollten Sie sich auf wichtige Termine in Ihrem Leben immer vorbereiten. Bereits als Schüler lernt man, sich auf Klassenarbeiten vorzubereiten. Wer später einen Führerschein haben will, bereitet sich auf die Führerscheinprüfung vor. Wer sich um einen neuen Arbeitsplatz bewirbt, der bereitet sich auf das Vorstellungsgespräch und gegebenenfalls auf einen Einstellungstest vor.

Es ist daher also auch unvermeidbar, sich auf eine Begutachtung durch einen Sachverständigen gut vorzubereiten und sich hierbei professionelle Unterstützung zu holen.

Was mache ich, wenn das Gutachten des Sachverständigen Dr. Johannes Streif negativ gegen mich ausgefallen ist und ich das Sachverständigengutachten für nicht verwertbar halte?

In diesem Fall sollte Sie nicht auf die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht verzichten und die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht beantragen, damit dieser zu Ihren Rückfragen Stellung nehmen kann und sein Sachverständigengutachten dann erläutern kann. Auf die Anhörung des Sachverständigen sollten Sie sich ebenfalls vorbereiten. Auch hierfür können wir Ihnen unserer professionelle Unterstützung anbieten.

Wenn ich gegen das Gutachten von Herrn Dr. Johannes Streif vorgehen will, brauche ich dann ein Gegengutachten?

Ein Gegengutachten und/oder eine fachkundige Stellungnahme bei einem zweifelhaften Gutachten verbessern Ihre Chancen vor dem Familiengericht auf jeden Fall. Sprechen Sie uns hierzu bei Bedarf gerne an. Das Familiengericht muss sich mit Einwänden die sich aus einem Privatgutachten und / oder einer fachkundigen Stellungnahme ergeben auf jeden Fall beschäftigen.

Darf das Familiengericht ein mangelhaftes Gutachten verwerten?

Das Verfassungsgericht hat hierzu ausgeführt: Mangelhafte Gutachten rechtfertigen keinen Sorgerechtsentzug. Gerichte dürfen sich nicht auf mangelhafte Gutachten verlassen. Gerichte müssen bei Zweifeln am Gutachten darlegen, warum sie Gutachten gleichwohl für verwertbar halten.

Welche Aufgabe hat der Sachverständige?

Die Aufgabe eines Sachverständigen liegt darin, den Familienrichter bei seiner Entscheidung zu unterstützen, da Familienrichter im Allgemeinen nicht über den notwendigen Sachverstand verfügen um über das Kindeswohl entscheiden zu können.

Ein Richter bestellt sich dann also einen Sachverständigen, den er für geeignet hält. Der Sachverständige wird also zum Sachverständigen, weil er durch das Familiengericht zum Sachverständigen bestellt wird.

Durch die Hilfe des Sachverständigen wird dem Familienrichter auch viel Arbeit abgenommen, da der Richter sobald er das Gutachten vorliegen hat auf Basis des Sachverständigengutachtens seine Entscheidung treffen kann und die Eltern nicht noch einmal vorladen muss. (Sofern die Eltern nicht die Anhörung des Sachverständigen beantragt haben)




Welche Richtlinien gibt es zur Erstellung von Sachverständigengutachten?

Im Rahmen der Erstellung eines psychologischen Gutachtens in einem familiengerichtlichen Verfahren bleibt es grundsätzlich einem Sachverständigen überlassen, auf welchem Weg und auf welchen Grundlagen er sein Gutachten erstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, das es in der Psychologie keine generalisierenden Theorien, Methoden und standardisierte Verfahren gibt, die jedem Einzelfall vollends gerecht werden können und auch testpsychologisxche Untersuchungen für sich genommen niemals unanzweifelbare Ergebnisse hervorbringen, weil sich innerpsychisches Geschehen der direkten Beobachtung entzieht.

75% alller Gutachten sind mangelhaft

75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin. Trotzdem wird auf der Grundlage solcher Gutachten vielen Eltern das Sorgerecht entzogen, werden ganze Familien auseinandergerissen.

Auch in Wissenschaftsdokus wurde über die mangelhafte Qualität von Gutachten wiederholt berichtet, wie z.b. in der Fernsehdokumentation „Gutachten mangelhaft“ von 3 Sat.

Darf ich meine Erfahrungen mit dem Sachverständigen Dr. Johannes Streif hier veröffentlichen?

Ja. Da die Begutachtung freiwillig ist, haben Eltern das Recht, sich vorab über ihren Sachverständigen zu informieren. Hierfür ist es hilfreich auf Erfahrungen zurückzugreifen. Gerne können Sie Ihre Erfahrungen hier veröffentlichen. Bitte achten Sie jedoch darauf, keine Schmähkritiken, üblen Nachreden oder Beleidigungen zu veröffentlichen. Im Zweifelsfalls sprechen Sie Ihren Kommentar zuvor mit Ihrem Rechtsbeistand ab.




30 thoughts on “Johannes Streif

  1. Bergler 04/07/2023 at 13:03

    Gegen Herrn Streif wird seit geraumer Zeit ermittelt wegen Betrug Urkundundenfälschung
    Unerlaubte Verwendung von Titeln.
    Herr Streif ist nicht vereidigt nicht öffentlich bestellt.
    Man kann nur warnen diesen Mensch irgendwas anzuvertrauen.
    Es ist abzuwarten was bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft rauskommt es wird ja bereits ein halbes Jahr ermittelt.

    • Artinger 28/04/2024 at 17:29

      Ich stimme allem zu und alles was hier zu sagen ist ist wie die verschwendete Zeit und ein nicht fähigen Gutachter der 1,5 Jahre für nichts viel verlangt ohne daran zu denken was dabei zerstört wird. Egoistisch gibt es definitiv keinen Menschen der so viel Verantwortung und so viel Abartigkeiten wie ein Hilfsschüler der wohl definitiv sich mehr Mühe gibt, als einer der nur sich selbst sieht und nicht das was dabei zerstört wird. Bei einer Sammelanzeige bin ich sofort dabei weil so etwas nicht geben darf

  2. guter Vater 06/07/2022 at 07:29

    Schön geschrieben Hr. Dr. der Germanistik
    Hr. Dr. BlaBla Str… Him self

  3. guter Vater 06/07/2022 at 07:26

    Diese Aussage kann ich zu 100% unterstreichen
    Die Kinder von Herrn Streif sind nur zu bedauern.
    Herr Streif selbst ADAS befürwortet den Einsatz von Ritalin kann man Googlen
    Nach einen Jahr nur BlaBla und Parteilichkeit nichts gewesen.
    Er versucht auch Zugeständnisse zu erpressen auch im Gerichtssaal

  4. Martina73 27/04/2022 at 20:07

    Von Herrn Streif ist nur abzuraten!!!
    Er glaubt gottesgleich sich in alle Dinge die Ihn nichts angehen einzumischen!
    Und er ist langsam ohne Ende und macht Dinge die er nicht im geringsten darf.
    Wie mit Personen zu sprechen die nichts mit der Aufgabenstellung zu tun haben.
    Und ein Gutachten das völlig überteuert ist und 12-15 Tausend Euro kosten soll muss auch angekündigt werden.
    Er gibt Informationen an Dritte weiter und auch an Verfahrensbeteiligten die aber nicht bestimmt sind für die einzelnen Parteien. Neutralität ist ein Fremdwort für diesen Menschen.
    Auch Schweigepflichtentbindungen sind ein Fremdwort für Ihn genauso wie Kostenvoranschläge.
    Und ich schließe mich meinen Vorrednern an das Papier ist nicht mal fürs Klo was wert!
    Sollte man dann mal was bekommen.
    Finger weg von diesen selbstverliebten Menschen er wird Familien und auch die Kinder über Jahre zerstören!!

  5. Martina Hofer 15/01/2022 at 21:48

    Martina 73

    Herr Streif ist in der Tat ein selbstverliebter Mensch in meinen Verfahren möchte er nur ein mündliches Gutachten abgeben.
    Hallo er kostet Geld ohne Ende ! Und hält sich in keiner Weise an die Fragestellung vom Gericht.
    Und wo gibt es denn sowas ein mündliches Gutachten. Macht Hr. Streif nach ein paar Stunden Verhandlung die er auch noch bezahlt bekommt einen Hacken unter eine Familie . Und verdient ein heiden Geld und kann dann auch nicht belangt werden.
    Und zerstört so eine Kindheit und eine Familie über Jahre und Kinder tragen dadurch noch mehr Schaden davon. Herr Streif macht erpresserische Aussagen im Gericht und Richter schreiten nicht ein weil es der heilige Gutachter ist? Herr Streif versucht sich auch als Vermittler der sich überall auskennt und sich auch um Dinge kümmert die Ihn nichts angehen. Herr Streif verspricht schriftlich sich auf Abmachungen zu äußern und kommen tut dann wochenlang nichts dies ist alles andere als neutral!

  6. Martina Hofer 15/01/2022 at 21:46

    Martina 73

    Herr Streif ist in der Tat ein selbstverliebter Mensch in meinen Verfahren möchte er nur ein mündliches Gutachten abgeben.
    Hallo er kostet Geld ohne Ende ! Und hält sich in keiner Weise an die Fragestellung vom Gericht.
    Und wo gibt es denn sowas ein mündliches Gutachten. Macht Hr. Streif nach ein paar Stunden Verhandlung die er auch noch bezahlt bekommt einen Hacken unter eine Familie . Und verdient ein heiden Geld und kann dann auch nicht belangt werden.
    Und zerstört so eine Kindheit und eine Familie über Jahre und Kinder tragen dadurch noch mehr Schaden davon. Herr Streif macht erpresserische Aussagen im Gericht und Richter schreiten nicht ein weil es der heilige Gutachter ist? Herr Streif versucht sich auch als Vermittler der sich überall auskennt und sich auch um Dinge kümmert die Ihn nichts angehen. Herr Streif verspricht schriftlich sich auf Abmachungen zu äußern und kommen tut dann wochenlang nichts dies ist alles andere als neutral!

  7. Stirnfalte 16/11/2018 at 18:02

    Herr Streif geht bis heute davon aus, dass er Psychiater und Tablettenverteiler sein darf.

    • Klaus 23/11/2021 at 16:20

      Herr Streif ist eine Schlaftablette und verteilt die ewige Ruhe bis es zur spannenden Handlung kommt dann verteilt er Blätter fürs Hinterteil! Man kann da garnicht raus entnehmen was er über Monate gemacht hat ausser Hände klatschen dass die Kasse klingelt. Nicht auf dem Grund gehen. Selbst alle Beteiligte die mit installiert waren mussten in mehrfach anrufen was nicht geschah: NULL nichts kam und am Ende der Geschichte musste Gericht ein Ende erbbitten und dann kam die Ausrede ich war überfodert mit meiner Familie. Wow. Ehrlich tolle Menschen lässt man da auf die Kinder zu. Ich erwarte das die Frauen ihre Macht einschränken sollten bevor sie die Kinder kaputt machen!!!! Wenn Papa schon selbst Hilfe vom Amt einfordert. Resultat: Sorgerecht für beide!?? Wir haben es nochmal probiert und der zweite Anlauf und noch ein Jahr sind einfach mal futsch weil es damals auch schon exxxtrem lang gedauert hat zweifelte man selber und wir sind wieder vor Gericht gelandet. Wieder ein Gutachter wieder viel Geld und Nerven und die Kinder leiden darunter weiter

  8. Anonymous 16/11/2016 at 07:05

    China ist bekannt für seine Sprichwortkultur. Weise Worte, Redensarten, Spruchweisheiten und Parabeln, die viel über das Leben verraten. Und darüber, dass wir heute zwar zum Mond fliegen können, das Internet haben und jeder jeden theoretisch um maximal drei Ecken kennt. Dass wir Menschen aber auch heute noch so ticken wie vor rund 3000 Jahren. Und dass sich manche Regeln des Erfolgs nie ändern. Deswegen ist es zwar gut, stets für Neues aufgeschlossen zu bleiben, aber ebenso wichtig ab und an auf die Altvorderen zu hören. Hier und jetzt die Gelegenheit dazu:
    Der Weise vergisst die Beleidigung wie ein undankbarer die Wohltaten.
    und wenn das,was du sagen möchtest,nicht schöner ist als die Stille,dann schweige.
    liebe Grüsse an alle

  9. Sinus 09/04/2016 at 18:40

    Leider ging es mir auch so wie vielen anderen hier. Die Begutachtungen waren VÖLLIG(!) chaotisch und haben sich ewig in die Länge gezogen. Dr. Streif (hat eine Promotion im Fach Germanistik über Mediävistik, nicht Psychologie!) wirkt selbstverliebt und überheblich, was wohl seiner eigenen Vergangenheit geschuldet ist. Ihm geht es nur um die Selbstdarstellung und nicht um Gutachten die zum Besten des Kindes sind!!! Das sage ich nicht weil es schlecht für mich ausgegangen ist, das ist es nämlich nicht! Im Gegenteil! Sondern weil es eine Tortur ist in seiner Gegenwart zu sein!

    Aber was bringt es hier ewig über Streiff zu palavern … Einfach selbst ein Bild machen. Es reicht schon einer seiner unendlich langen Monologisierungen im Internet mal anzulesen (wer liest sich das alles durch?). Wahrscheinlich schreibt er ja hier auch mit (Hallo Kairos).

  10. Vater 10/12/2015 at 17:12

    Leider ist die gesamte Kritik an Herr Dr. Streiff richtig. Er hat nicht mal selbst Kinder, schreibt wirre Gutachten und braucht extrem lange.
    Schade das so jemand in Deutschland als Gutachter eingesetzt wird.
    Er bekommt gutes Geld für extrem mangelnde Leistung.
    Dinge die er im Gespräch behauptet oder anspricht finden sich nicht in seinen Gutachten.

    • Harald 15/12/2015 at 07:15

      Ich verstehe diese Art von Kommentar nicht. Da ist der Name des Gutachters schon falsch geschrieben. Woher weißt du dass er keine Kinder hat? Manchmal werde ich den Eindruck nicht los, hier schreiben vor allem die, denen nicht recht gegeben wurde. Oder sonst jemand der seinen Frust loswerden will. Wo sind die Argumente? Ich kenne Dr. Streif aus anderem Zusammenhang, da er ja viel mit verhaltensauffälligen Kindern macht. Ich kann diese Angriffe nicht verstehen. Warum schreibt hier nicht einer mal was genau der Gutachter falsch gemacht hat?

      • Kairos 15/12/2015 at 11:08

        Was ist unverständlich an „Vater’s“ Kommentar?

        Wenn zwei Mal derselbe Buchstabe erscheint – dann kennt man die richtige Schreibweise nicht?
        Könnte man da nicht ein Versehen unterstellen anstatt gleich
        abwertend deswegen zu schreiben?

        Was der Gutachter „falsch“ gemacht hat?
        Sicher ist, dass er keinen Zugang zum Begutachteten gefunden hat – oder nur sehr eingeschränkt.

        Der Begutachtete fühlt sich vom Gutachter nicht genügend beachtet, angenommen und nicht „richtig „eingeordnet“.

        Hätte der Begutachtete nicht ein starkes Missempfinden gegenüber dem Gutachter, würde er dies hier nicht zum Ausdruck bringen.

        Wir schreiben hier über „gute“ und vorwiegend weniger gute Sachverständige.
        Leider ist es so, dass es nicht sehr viele „gute“ Gutachter gibt, oder gute Gutachter stehen Menschen, die nicht genügend Geld für ein Gutachten aufwenden können, nicht zur Verfügung. Das beweisen die häufigen Fehlgutachten,
        die mangelhaften, die unverwertbaren Gutachten.

        Herr Dr. Streif beschäftigt sich vorwiegend mit ADHS-Kindern und Jugendlichen.
        Herr Dr. Streif hat selbst ADHS. Das bedeutet nach seinen eigenen Aussagen, dass Menschen, die adhs-disponiert sind,
        weder äußere Reize noch innere Impulse genügend kontrollieren können.

        „Vater“ hat also den Gutachter entweder zuviel oder zuwenig „gereizt“, so dass ein Gutachten über ihn entsprechend aussah.
        Nicht-adhs-disponierte „Väter“ sind sicherlich eine „harte Nuss“ für diesen Gutachter.
        Seine bevorzugte Klientengruppe sind eben Kinder, nicht Väter, so dass „Irrtümer“ vorkommen können.

        Es tritt auch zu Tage, dass ein Familiengericht diesen Gutachter mit einem bestimmten Anliegen – Ausschalten eines Elternteils – beauftragt hat. Das ist immer der Fall in deutschen Familiengerichten, deren Parole es ist, Kinder möglichst ohne den Einfluss ihrer Eltern aufwachsen zu lassen.

        Da kommt es dann sehr oft dazu, dass Eltern mit der Gutachtertätigkeit nicht zufrieden sind. Ins Detail müssen sie dabei gar nicht gehen, bzw. Argumente, das „Gute“ bei der Begutachtung beschreiben zu können, finden sich selten.
        Diese Eltern- Seite „lebt“ davon, dass hier Missliches beschrieben wird.
        „Die Claque“ für „gute Gutachter“ kann es hier also nicht geben.

        • Harald 15/12/2015 at 12:47

          Und wenn Dr. Streif in seinen Gutachten recht hat? Vielleicht hat das Gutachten, das dieser „Vater“ beklagt, das Kind gerettet. Vielleicht ging es dem „Vater“ zu keiner Zeit um „Zugang“ zu sich weil er verbergen wollte, wie schlecht er zum Kind war. Vielleicht schreiben hier vor allem Leute, die zurecht in den Gerichten verloren haben. Sie haben Recht dass niemand hier schreiben muss, wie gut ein Gutachter arbeit. Die Rückmeldungen sind dann aber wertlos. Vielleicht suchen die Richter ihre Gutachter gerade danach aus, wer hier beschimpft wird. Das könnte für die Justiz doch fast so was wie ein Qualitätsnachweis sein, denn der Gutachter lässt sich offenbar nicht einschüchtern. Ich finde das dumm. Die Seite könnte echt eine Hilfe sein, aber so ist sie wertlos. Ich kenne nur Dr. Streif, sonst würde ich an anderer Stelle auch schreiben. Das was über den hier aber steht, glaube ich erst wenn Belege dafür gebracht werden.

          • Kairos 15/12/2015 at 16:23

            Es ist schwer vorstellbar, dass jemand, der gerade mal wenige Stunden Einblicke in komplizierte Familienkonstellationen gewinnt, ein Kind „retten“ kann.
            Dahinter steht nämlich die Vorstellung des „Retters“, dass Eltern gefährlich für ihre Kinder sind. Das sind sie aber in den wenigsten Fällen (1-2 %). Dieses Bild von den überflüssigen und schädlichen Eltern ist schon längst in den Köpfen derjenigen, die als Helfer und Gutmenschen dann besser herauskommen können.
            Meist versuchen die Eltern, ihr Kind so voranzubringen, dass sie es einmal besser haben sollen, wie sie selbst.

            Wenig glaubhaft Ihre Meinung, dass hier Eltern schreiben, denen zu Recht die Erziehungsfähigkeit und das Erziehungsrecht abgesprochen wurden.

            Was ist „Recht“ in Deutschland? Das Recht besteht aus Konventionen. Aber was in der Gesellschaft als Norm gilt, diktiert in Deutschland die Politik und dann die Justiz. Das sind Machtapparate, der den Einzelnen als Untertan, als Unfähigen, als Defizitären betrachten.
            So ein Zugang zum Menschen, zum Leben, wie sie die abgehobenen Richter haben, bringt ein Übermaß an
            Menschen hervor, die mit der Justiz unzufrieden sind.
            Justiz sollte befrieden, weise belehren,sich an den Gesetzen orientieren, nicht Konflikt anfeuernd, trennend, zerstörend wirken, wie das besonders in Familiengerichten so ist.
            Wüssten wir von „gut“ arbeitenden Gerichten –
            wir könnten nicht alle dorthin gehen, dort wohnen, dort leben, um „gutes Recht“ zu finden.

            Viele Eltern sind unzufrieden vor allem mit „Gutachtern“, die unachtsam, verantwortungslos, fachlich und menschlich defizitär oft daherkommen und nichts tun als projizieren, die schlechtachten, damit ihr Job erhalten bleibt, die sich
            wie ein undurchdringliches Geflecht über die Gesellschaft legen, Eltern-Kind-Beziehungen zerstören und letztendlich die Gesellschaft.

            Ein Familienrichter denkt und beurteilt nicht mehr selbst, er lässt durch seinen Gutachter denken und beurteilen. Wozu braucht man eine solche „Autorität“, die sich auf nichts beruft, als
            auf die richterliche Unabhängigkeit, die erlaubt,
            so viele Fehlurteile zu produzieren, wie nur gewollt?

            Der Familienrichter liest garantiert nicht im Internet, um jene Gutachter herauszufinden, die am meisten als ungut dargestellt werden.
            Er sucht sich den Gutachter, mit dem er am besten kann, der billig oder teuer ist, je nach Vermögenslage der Eltern – und den findet er in seiner Partei, unter seinen Freunden, auf Empfehlungen seiner Kollegen.

            Und der Richter weiß, dass er jeden Gutachter bestellen kann und durch ihn das vorgegebene Ziel erreicht: Ein Elternteil ist der Verlierer, einer wird zum Sieger erklärt, mag der Gutachter so gut oder so schlecht sein, wie er will.

            Mit Kinder-retten-wollen hat das gar nichts zu tun, wie Sie meinen.
            Denn es ist ja das Jugendamt, das Kinder „rettet“ oder vernichtet. Der Richter ist nur Erfüllungsgehilfe des Jugendamtes und gleichzeitig Herr des Verfahrens.
            Wie widersinnig – ein solches System!

            Die Seite hier hat schon Wert: Man erkennt in den vorgetragenen Geschichten oft die eigene Geschichte, weiß, dass man nicht das Monster ist, zu dem man gemacht wird, fühlt sich nicht mehr so allein und ausgegrenzt.
            Es gibt so viele entsorgte Eltern in Deutschland, dass es einem angst und bange werden muss und man erkennt eine Methode dahinter, so zeigt uns diese Seite.

            „Helfen“ aber kann hier niemand dem anderen; denn der Einzelne ist zu machtlos gegenüber den täglichen gerichtlichen Rechtsbrüchen, hat zu wenig Beschwerdemacht in diesem Land.
            Wer sollte sich für leidende Eltern einsetzen wollen?

            Wenn es Hilfsangebote gibt, die zielführend sein könnten, muss man finanziell potent sein.
            Wer könnte sich sonst einen fähigen und engagierten Rechtsanwalt leisten und einen „guten“ Gutachter?

  11. Marie 31/08/2015 at 00:48

    Leider bin auch ich ein Opfer dieses Gutachters. Die Angaben über seine Person von chaotisch und unkorrekt bis zu Größenwahn Stimmen voll zu. Meines Erachtens ist er selbst beziehungsgeschädigt und gehört aus dem Verkehr gezogen.

    • Harald 24/09/2015 at 15:47

      Hallo Marie, so eine Aussage ist schnell gemacht, doch gibt es dafür auch Belege? Auf diesen Seiten kann jeder schreiben und niemand kann überprüfen, ob es stimmt. Das gilt auch für die Aussagen von ulrich.bergmann. Streitigkeiten um das Sorgerecht enden oft mit Gewinnern und Verlierern. Wer verliert, ist schnell dabei, anderen die Schuld zu geben. Das sagt aber nichts über die Qualität eines Gutachtens. Ich bin neugierig, was für Fehler Dr. Streif gemacht haben soll. Diese Plattform kann nur helfen, wenn zuverlässige Informationen über Erfahrungen mit Gutachtern gesammelt werden. Den Gutachter pauschal zu beschimpfen, bringt doch nichts. Immerhin findet man im Internet viele Informationen über Dr. Streif und seine Arbeit mit Kindern. Da gibt es kaum negative Erfahrungen.

      • Kairos 25/09/2015 at 08:35

        Harald,
        die hier Schreibenden sind Betroffene, deren Aussagen
        so ernst genommen werden können, wie die Ihrigen.
        Es kommt dabei auf die Art der Betroffenheit an, die selbstredend
        jede Aussage „färbt“. Ein Mensch, der keine negativen Erfahrungen mit einem Gutachter gemacht hat, wird keine Veranlassung sehen, ins Blaue hinein Verdächtigungen und abwertende Kritik zu äußern.
        Aus beiden Schilderungen der von Ihnen Angesprochenen
        spricht keine außergewöhnliche Aversion etc. gegenüber
        einem Gutachter, sondern individuell geäußert nur Betroffenheit.
        Mit dem Wort „Lüge“ wird volkstümlich eben alles bezeichnet, was den eigenen und anderen Wahrheiten widerspricht oder zu widersprechen scheint. Es wird nicht bedacht, dass nur derjenige lügt,
        der mit seinen Unwahrheiten dem anderen bewusst Schaden zufügen will. Ob das für den genannten Gutachter
        zutrifft, können wir hier nicht nachprüfen.
        Gutachten dürfen ja schon wegen der Urheberrechte nicht
        veröffentlicht werden. Aber auch bei gegebener Nachprüfbarkeit ergäben sich Interpretationsdifferenzen beim Leser.
        So bleibt es dabei – wenn eine Schilderung hier nicht grobe
        willentliche Verleumdungen und Verdächtigungen enthält,
        sollten wir davon ausgehen, dass die Schilderung hier von
        tiefer Betroffenheit zeugt. Die Folgen einer Negativbegutachtung sind für die Betroffenen oft tief traumatisch, begleiten sie ein Leben lang.
        Ich bin nicht dafür, dass im Familienrecht Psychologen
        über Wohl und Wehe einer Familie, Eltern, Kinder, Verwandte, entscheiden.
        Die Begutachtung ist nicht unter Zwang möglich, sagt das Gesetz, daher
        sollte man sie, da man es ja – noch – darf, ablehnen.
        Wer z.B. weiß, dass der Psychologe, wie der genannte, selbst ADHSler ist,
        so kann er mit dessen „heftiger“ Phantasie rechnen, nicht
        aber mit dessen Neutralität und Sachlichkeit.
        Leider ist es ja so, dass niemand der zu Explorierenden beim Familiengericht den Gutachter aussuchen darf. Er wird ihm „vorgesetzt“ durch den Familienrichter, der sich einen Beweis gegen die Eltern schaffen lassen will, damit er Gewinner und Verlierer
        ohne seine eigene Verantwortung dingfest machen kann.
        Es ist also das System, das nach Verlierern und Gewinnern
        verlangt – so ist das eben im Zivilrecht, das eigentlich nur
        Besitzverhältnisse regelt.
        Kinder als Besitz? Da geht doch schon im Ansatz vieles schief.
        Die Betroffenen sind dabei das letzte Glied in einer Kette
        von realitätsmissachtenden unangemessenen Betrachtungs- und Handlungsweisen der Familiengerichte.

        • Harald 27/09/2015 at 09:48

          Kairos, niemand sagt hier was gegen persönliche Betroffenheit und was ich schreibe ist nicht wichtiger und richtiger als das, was andere schreiben. Aber ist das klug, Leute pauschal zu beschimpfen? Die Gutachter entscheiden auch nichts, das machen die Gerichte. Den Fall, den Thomas unten angeführt hat, kennen einige Leute. Es ist einfach nicht in Ordnung, etwas über andere zu sagen und zu schreiben, das nicht stimmt. Ich wünsche mir, dass Väter- und Mütternetzwerke mehr Einfluss haben und die Gutachten weniger Gewicht, aber schafft man das wirklich, indem man irgend etwas behauptet, egal obs stimmt oder nicht? Warum macht man dann keine Plattform, auf der auch die Gutachter oder andere Betroffene sich äußern können? Ich finds weder sinnvoll noch fair. Und wenn man sich ungerecht behandelt fühlt, wirds doch nicht besser wenn man andere ungerecht behandelt. Das mit der ADHS find ich besonders blöd. Jeder hat in seiner Biographie etwas, das ihn geprägt hat, niemand ist objektiv, die Eltern nicht, die Gutachter nicht, die Richter nicht. Weißt du, ob die, die hier schreiben, nicht zum Teil auch ihre Kinder vernachlässigt oder misshandelt haben? Was wissen wir, wies mit den Kindern weiterging? Fühlt sich jemand konkret falsch beurteilt, dann soll er sagen, was ihm widerfahren ist, damit die anderen daraus lernen können. Sonst ist es nichts anderes als das, was wir den Gutachtern und Gerichten vorwerfen.

          • Kairos 27/09/2015 at 12:42

            Harald, Sie beklagen, dass Leute Gutachter „pauschal“ beschimpfen. Wie definieren Sie aber „schimpfen“, wie andere?

            Hier berichten Menschen, wie sie „ihren“ Gutachter erlebten: Sie sind enttäuscht, traurig, verärgert, etc. Sie leiden.
            Würden Gutachter hier öfter schreiben, würden diese über die schlechten Eigenschaften und angeblich schlechten Taten ihrer Probanden berichten.
            Was die Art ihrer Berichterstattung „färbt“ ist immer deren erlebte Stellung im Familienrecht: Der Gutachter ist der Machtvolle, der Alleswisser, der Perfekte, der Proband ist der defizitäre, der mit Fehlern behaftete, derjenige, den man dominieren, den man weisen, vernichten, erheben, etc. darf – auf Wunsch und Weisung des Familienrichters. Zum Schaden vor allem der Kinder, die noch nicht selbstbestimmt leben können aber meinen, ohne Vater oder Mutter oder ohne beide Eltern sich positiv entwickeln zu können.
            Es gibt ständig mehr Kinder, die ihren Eltern mit dem Gang zum Jugendamt zunächst drohen und diesen dann wahrmachen. Das Jugendamt bezieht sich dann auf den „freien“ Kinderwillen, stellt diesen über den der Eltern, deren Elternrecht. Dann kommt der Gutachter und folgt diesen Kindern – auf Weisung des Gerichts und des Jugendamtes, das von sich aus gegen Eltern ist. Sachverstand etc. waltet hier in den seltensten Fällen.
            Es ist noch nicht aufgefallen, dass es heute dann alle Geschlechter trifft – nicht nur Väter, wie immer behauptet. Es trifft schon lange und zuerst die Mütter.
            Jetzt tritt man – im Wege der Gleichberechtigung –
            gegen beide Eltern an.

            Was würde daran die Schilderung der eigenen Geschichte verändern? Niemand interessiert sich ernsthaft für Geschichten und auch nicht für Personen. Helfen kann man nicht, selbst wenn man es wollte. Aus Geschichten lernen gelingt auch nicht –
            das zeigt sich hier doch deutlich!
            Denn dann müsste klar sein, dass es Grundprobleme bei der Anwendung von Recht gibt: Das Grundgesetz
            ist längst außer Kraft gesetzt, auch wenn sich die höchsten Gerichte darauf berufen, mahnen, es einzuhalten. Es kümmert einfach niemanden.

            Deutlich wird das besonders im Familiengericht.
            Nominell gilt auch dort die Wahrheitspflicht. Aber es wird gelogen, dass sich die Balken biegen. Der Familienrichter beteiligt sich daran, definiert, schreibt zu mit seinem Gehilfen und zweiten Ich, dem Gutachter u nd seinem „fachkundigen“ Auftraggeber, dem Jugendamt.
            75 % aller familiengerichtlichen Gutachten sind nach neuester Studie nicht verwertbar. Sie werden aber doch verwertet. Es finden demnach verbotene Zwangsbegutachtungen statt und hier wurde noch kein Gutachter vorgestellt, der den zu Begutachtenden darauf hingewiesen hätte,
            dass er „straflos“ eine Begutachtung, die so massiv in seine Persönlichkeitsrechte eingreift, wie das der Fall ist, ablehnen könne.
            Er möchte sein Geschäft machen mit jemandem, dem er nie und nimmer auf einer Augenhöhe begegnen will und systembedingt auch gar nicht kann.

            Um ihrem Berufsethos, der Gesetzeslage, etc. gerecht zu werden, müssten viele Gutachter ein Familiengutachten ablehnen.
            Sie tun es nicht. Warum? Sie alle folgen dem Plan, dass ein Kind keine Eltern mehr braucht, da der Staat entgegen des Erziehungsprimats der Eltern eine staatliche Erziehung installiert – schleichend erst – nun schon ganz offen durch die nicht einmal begründeten Beschlüsse der Familiengerichte.
            Und jeder der Sagenden verdient daran bis hin zu den Jugendhilfeeinrichtungen, die zu sehr expandierten, so dass man sie heute der Rentabilität wegen belegen muss. Da es nicht mehr so viele Kinder gibt, die man aus den Familien holen kann, werden es eben Flüchtlinge sein, an denen man seine Notwendigkeit beweisen kann.
            Die Klage des Einzelnen muss ganz einfach verhallen.
            Sie ist und bleibt unerheblich im System.

            Und da es immer mehr solcher Beschlüsse gibt, mehren sich hier auch die Stimmen gegen das Familiengericht, die Gutachter, die Verfahrensbeistände, die Anwälte.

            Gutachter können doch hier schreiben, gegenargumentieren. Wenn sie es denn tun –
            sie haben bisher nichts vorgebracht, was generell
            zu einer Veränderung führen könnte. So bringen auch Appelle nichts – weder von Gutachterseite aus, noch von Probandenseite aus.
            Es wird nur noch schlimmer.
            Fahren wir also fort mit unseren Schilderungen,
            die immer von unseren Prägungen, auch unserer Sprache bestimmt sind. Mehr bleibt ja nicht.
            Nützen wir die Meinungsfreiheit, die auf dieser Plattform noch gewährleistet zu sein scheint.

  12. ulrich.bergmann 02/08/2015 at 11:53

    dr.streif ist ein sehr unkorekter mensch lügt sehr viel und erfindet Geschichten hate ein gutachten bei ihn machen müssen ist sehr negertiev ausgefallen er brauchte für das gutachten21monate viele lügen standen im gutachten über mich drin .wo kann ich mich hinwenden wer kann mir helfen .wir müssen solche unkorekten menschen stoppen ,die nur auf ihr eigenes proviet aus sind

    • Marie 31/08/2015 at 00:51

      Lieber Ulrich,
      Mir ergeht es mit Dr. Streif ebenso.

  13. Harald 25/06/2015 at 10:08

    Die Angaben von Thomas stimmen so nicht. In 33 UF 971/12 hatte nicht der Senat entschieden, sondern ein Einzelrichter, aus dessen Beschluss Thomas zitiert. Diese Entscheidung wurde vom Senat jedoch aufgehoben und ein 3/4 Jahr später erneut verhandelt. Dr. Streif wurde dabei vom OLG wiederum um eine Stellungnahme gebeten – sicher kein Zeichen dafür, dass man sein Gutachten für unwissenschaftlich hielt.

    In 2010 hatte die Münchner AZ über den Fall berichtet: http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.muenchen-ins-waisenhaus-und-nicht-mehr-zurueck-annie-kaempft-um-ihre-kinder.f43096c8-eed7-484c-86b6-082f738a9ee0.html

    Inzwischen ist die Situation eine andere. Wer sich dafür interessiert, kann ja mit den Beteiligten Kontakt aufnehmen. Die Empfehlungen Dr. Streifs waren damals alles andere als unfundiert. Über die weiteren Aussagen im Post von Thomas soll hier nicht geschrieben werden; sie sind jedoch in Teilen gleichfalls unzutreffend.

    • Leonard 04/10/2023 at 11:32

      Hallo, interessant. Ich bin Anwalt u muss aktuell mit Dr S umgehen. Daher würde mich sehr interessieren, was genau in 33 UF 971/12 steht, und in welchem Kontext. Welches OLG hat den Beschluss erlassen? Und inwiefern wurde der Beschluss später dann abgeändert oder aufgehoben? Kann ich die Beschlüsse anonymisiert haben? in juris ist er nicht veröffentlicht. Und was ist mit der Qualifikation des SV, und diesem Ermittlungsverfahren?? bin für Hinweise dankbar!

  14. Thomas 19/06/2015 at 07:44

    den Kommentar meiner Vorschreibering, was den Sachverständigenring angeht kann ich bestätigen.
    Dr. Streif sagt von sich selbst, ADHS zu haben. Siehe FOCUS Magazin | Nr. 41 (2009) Teil 3: Generation Nervensäge.
    Die Begutachtungen laufen chaotisch, dauern ewig (sind nach einem Jahr nicht fertig), vorbei an der Realität. Keinerlei objektive Testungen. Am Ende hat der Vater grundlos keinen Umgang, da dieser nicht im Kindeswohl liegt, obwohl die Mutter wegen PAS durch Dr. Streif überführt wurde.
    Dr. Streif hat früh seine eigene Mutter verloren, er ist nicht objektiv. Er trifft Äußerungen wie, dass Kleine Kinder zur Mutter gehören, größere zum Vater so wie in der Arabischen Welt.
    Seine mündlichen Äußerungen die er bei der Begutachtung macht, haben nichts mit seinen Monate später eintreffenden schriftlichen Äußerungen zu tun.

    Wer sich überlegt, bei Dr. Streif begutachten zu lassen soll sich unbedingt 33 UF 971/12 zu gemüte führen: Kammerbeschluss “Die Empfehlungen des Sachverständigen Dr. Streif vom 23.2.2012 sind dabei als Grundlage für eine Entscheidung ungeeignet, da es den Anforderungen an ein wissenschaftliches Gutachten nicht entspricht….. S 8 ff. Das Gericht hat aufgrund der oben dargelegten Mängel kein Vertrauen in die Sachkunde und Unparteilichkeit des Sachverständigen….”

    Dr. Streif hat seinen Doktortitel nicht in Psychologie sondern in Germanisitk, Fachbereich Mediävistig, ist nicht approbiert, lebt von der Jägerburg (Ferien – Erziehungslager für ADHS Kinder und Gerichtsgutachten).

    • Peter 06/10/2022 at 11:33

      Seit dem Kommentar von Thomas sind 7 Jahre vergangen. Herr Dr. Streif argumentiert im Jahr 2022 immer noch mit dem Beispiel aus Ägypten:
      Dort würden nach einer Trennung die Kinder bis zum Alter von 12 Jahren immer zur Mutter gehen. Beim 12. Geburtstag würden sie dann zum Vater gehen.

  15. Thomas 19/06/2015 at 07:43

    den Kommentar meiner Vorschreibering, was den Sachverständigenring angeht kann ich bestätigen.
    Dr. Streif sagt von sich selbst, ADHS zu haben. Siehe FOCUS Magazin | Nr. 41 (2009) Teil 3: Generation Nervensäge.
    Die Begutachtungen laufen chaotisch, dauern ewig (sind nach einem Jahr nicht fertig), vorbei an der Realität. Keinerlei objektive Testungen. Am Ende hat der Vater grundlos keinen Umgang, da dieser nicht im Kindeswohl liegt, obwohl die Mutter wegen PAS durch Dr. Streif überführt wurde.
    Dr. Streif hat früh seine eigene Mutter verloren, er ist nicht objektiv. Er trifft Äußerungen wie, dass Kleine Kinder zur Mutter gehören, größere zum Vater so wie in der Arabischen Welt.
    Seine mündlichen Äußerungen die er bei der Begutachtung macht, haben nichts mit seinen Monate später eintreffenden schriftlichen Äußerungen zu tun.

    Wer sich überlegt, bei Dr. Streif begutachten zu lassen soll sich unbedingt 33 UF 971/12 zu gemüte führen: Kammerbeschluss “Die Empfehlungen des Sachverständigen Dr. Streif vom 23.2.2012 sind dabei als Grundlage für eine Entscheidung ungeeignet, da es den Anforderungen an ein wissenschaftliches Gutachten nicht entspricht….. S 8 ff. Das Gericht hat aufgrund der oben dargelegten Mängel kein Vertrauen in die Sachkunde und Unparteilichkeit des Sachverständigen….”

    Dr. Streif hat seinen Doktortitel nicht in Psychologie sondern in Germanisitk, Fachbereich Mediävistig, ist nicht approbiert, lebt von der Jägerburg (Ferien – Erziehungslager für ADHS Kinder und Gerichtsgutachten). ER ist ein Verfechter von der schädlichen Droge Ritalin.

    • Leonard 04/10/2023 at 11:30

      Hallo, interessant. Ich bin Anwalt u muss aktuell mit Dr S umgehen. Daher würde mich sehr interessieren, was genau in 33 UF 971/12 steht, und in welchem Kontext. Welches OLG hat den Beschluss erlassen? Kann ich ihn anonymisiert haben? in juris ist er nicht veröffentlicht. Und was ist mit der Qualifikation des SV, und diesem Ermittlungsverfahren?? bin für Hinweise dankbar!

  16. Alexandra 14/07/2014 at 08:14

    der sogenannte „Ring unabhängiger Sachverständiger“ besteht aus 2 Personen.
    Der selbstgewählte Begriff „Ring unabhängiger Sachverständiger“ zeugt vom Größenwahn und der völligen Selbstüberschätzung der beiden Gutachter (oder sollte man Schlechtachter sagen?), die mit Pseudogutachten gerne Kindern ihre Eltern wegnehmen.

    Weder besitzen die beiden Psychologen ausreichend Sachverstand, noch sind sie unabhängig (da sie die Vorgaben des Gerichts und des Jugendamts einhalten müssen), noch sind Herr Streif und seine Kollegin ein Ring.

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