04.05.2000 | 3 UF 146/99 | OLG Frankfurt

Es ist allgemein anerkannt, dass die Verhinderung des Umgangsrechts mit dem anderen Elternteil einen Grund darstellen kann, die Erziehungseignung des betreuenden Elternteils zu verneinen. Der betreuende Elternteil hat nämlich die Verpflichtung hat, auf die Pflege der Umgangskontakte des Kindes mit dem anderen Elternteil aktiv hinzuwirken.
Macht der betreuende Elternteil das nicht, so kann dem betreuenden Elternteil das Sorgerecht entzogen werden. (OLG Frankfurt 3 UF 146/99 04.05.2000) Continue reading „3 UF 146/99 | OLG Frankfurt: Entzug der elterlichen Sorge wegen Umgangsboykott“

