04.05.2010 OLG Koblenz 11 UF 149/10
Umzug ins Ausland mit Kind? Eine Mutter wollte mit ihrem Kind ins Ausland ziehen und beantragte hierfür das alleinige Sorgerecht um dann ihren Umzug ins Ausland mit Kind durchführen zu können.
Im konkreten Fall plante die Mutter mit dem gemeinsamen Kind nach Italien ziehen.
In der Vergangenheit (Oktober 2009 bis Mai 2010 zur Gerichtsverhandlung) kam es auch nicht zu Umgangskontakten zwischen dem Kind und dem umgangsberechtigtem Vater. Obgleich es in der Vergangenheit keinen Umgang zwischen dem Vater und dem Kind gab, verbot das OLG Koblenz den Umzug ins Ausland mit Kind.
Umzug ins Ausland mit Kind durch OLG Koblenz verhindert
Bei der Anhörung vor dem Familiengericht hatte die Verfahrenspflegerin des Kindes erklärt, dass Sie es aus Sicht des Kindeswohls nicht für tragbar halten würde, das das gemeinsame Kind mit der Mutter nach Italien zieht und sprach sich Gegen einen Umzug der Mutter ins Ausland mit Kind aus.
Das Familiengericht lehnte den Antrag der Mutter daher erstinstanzlich ab und übertrug der Mutter weder das alleinige Sorgerecht, noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Gegen diesen Beschluss legte die Mutter (respektive ihre Anwältin) Beschwerde ein, da sie nicht verstehen konnte, warum das Familiengericht ihr den Umzug ins Ausland mit Kind verboten hatte und sie nicht das alleinige Sorgerecht für das Kind erhalten hatte. Also landete der Fall vor dem Oberlandesgericht Koblenz, das sich erneut mit der Frage beschäftigen musste, ob die Mutter mit dem Kind ins Ausland ziehen darf.
Umzug ins Ausland mit Kind gefährdet Umgangsrecht des Vaters
Das OLG Koblenz befasste sich unter dem Aktenzeichen 11 UF 149/10 mit dem Fall und bestätigte das erstinstanzliche Urteil des Familiengerichts und untersagte der Mutter den Umzug ins Ausland mit dem Kind.
In seiner Urteilsbegründung erklärte das Oberlandesgericht:
Durch den Wegzug des Kindes werden die persönlichen Beziehungen zum verbleibenden Elternteil beeinträchtigt. Dem Elternrecht des einen Elternteils auf möglichst freien Umgang mit dem Kind aus Art. 6 GG steht das Recht des anderen Elternteils auf örtlich freizügige Lebensgestaltung und Freizügigkeit aus Art. 2 GG gegenüber.
Umzug ins Ausland mit Kind nicht in jedem Fall verboten
Obwohl das OLG Koblenz in diesem Fall der Kindesmutter den Umzug ins Ausland mit dem Kind verhinderte, stellte das OLG Koblenz in seiner weiteren Urteilsbegründung fest, das es durchaus Situationen gebe, in denen der Umzug ins Ausland mit Kind durch die Kindesmutter erlaubt werden sein könnte.
Umzug ins Ausland mit Kind nur bei triftigen Gründen
Das OLG Koblenz nannte folgende triftige Gründe, die einen Umzug ins Ausland mit Kind rechtfertigen würden und der Kindesmutter dann quasi den Umgangsboykott ermöglichen würde.
Triftige Gründe für einen Umzug ins Ausland mit Kind:
- Ein Ausländer (oder Bürger mit Migrationshintergrund) möchte in seine alte Heimat zurückziehen und das Kind mitnehmen, das dort auch bereits in die sozialen Beziehungen mit eingebunden ist.
- Die Kindesmutter möchte ins Ausland ziehen um ihre berufliche und wirtschaftliche Existenz zu verbessern.
Umzug ins Ausland mit Kind kann nicht immer verhindert werden
Sofern die Kindesmutter (oder besser gesagt, ihre Anwältin) im besagten Verfahren den Umzug besser vorbereitet hätte und ihre Gründe für einen Umzug überzeugender dargelegt hätte, hätte das OLG Koblenz durchaus anders entscheiden können.
Nach Ansicht des OLG Koblenz lag der Hauptgrund der Mutter nach Italien umzuziehen darin, den Umgang zu vereiteln.
Nur weil das OLG Koblenz hier die wahren Absichten der Mutter erkannt hat und die Mutter schlecht gelogen hat, konnte der Umzug ins Ausland mit Kind verhindert werden.
Umzug ins Ausland mit Kind kann erlaubt sein
Fazit: Gerichte verbieten Müttern nur in den seltensten Fällen den Umzug ins Ausland mit Kind. Gerade Frauen mit Migrationshintergrund, die im Ausland noch Familienangehörige haben, machen es deutschen Männern schwer, sich um ihr Kind zu kümmern.
Ich bin gerade in einem solchen Dilemma. Meine Frau (Argentinierin) möchte zurück in ihre Heimat und unsere gemeinsame Tochter, 2 Jahre alt (deutsche Staatsbürgerin) mitnehmen. Ich habe Angst davor, da nicht nur die Bindung aufbricht, sondern auch die deutsche Sprache dort nicht gesprochen wird, so dass ich Angst habe, dass ich nie mit meiner Tochter in meiner Muttersprache sprechen kann. Außerdem ist die Situation in Argentinien wirtschaftlich gerade nicht so prickelnd… Hätte ich eine Chance, dass dies verhindert werden kann?
Ich habe gerade dieses Problem! Ich wohne 5km von der Grenze zu entfernt. Ich und mein neuer Lebenspartner, ( er hat eine Tochter, körperlich behindert und ich 2 Jungs) suchen schon lange nach einer neuen Wohnung. Nun haben wir ein Haus hinter der Grenze gefunden. Es ist gerade mal 19 km vom Kindesvater entfernt, Umgang bleibt bestehen wie bisher. Die Kinder müssen keine neue Sprache lernen usw. Das einzige was sich ändert ist die Schule und das er den Unterhalt an mich zahlen müsste. Für die Kinder ist es eine Verbesserung, da das Haus größer ist, als unsere kleine Stadtwohnung, ein großer Garten ist vorhanden und es ist auf dem Land. Da die Tochter durch ihre Behinderung eingeschränkt ist, ist auch hier der Vorteil, daß wir nicht mehr im 2. Stock wohnen würden.
Ich habe dem Vater, der Kinder, erklärt warum ich dies tun möchte, es für ihn im Umgang mit den Kindern keine Einschränkungen gibt, alles so laufe wie bisher, die Kinder mehr Platz hätten, einen Garten, Freunde sind dort auch vorhanden und auch die Familie meines Partner, die die Kinder auch sehr mögen.
Tja, ich darf jetzt mit ihm in den Rechtsstreit, weil er der meinung ist, es gehe nicht um das wohl der Kinder.
Stimmt! Ich sorge nicht für besseren Wohnraum für die Kinder, der in der Stadt nicht mehr zu bezahlen ist. Und frische Landluft ist auch mehr als gefährlich für die Kinder.
Punkt, es müsste etwas größeres her und die Preise in der Stadt sind einfach zu teuer geworden, selbst wenn ich dort außerhalb etwas gefunden hätte, wäre den Jungs der Wechsel von Kita /Schule nicht erspart geblieben.
Außerdem ist es auch von mir zu viel verlangt, 19km zu seinen Kindern zu fahren, für den Vater. Besonders dann, weil seine Tochter 36km von ihm entfernt wohnt Und das kein Problem da stellt.
Ich finde das es keinem Vater verwehrt werden sollte seine Kinder zu sehen, ich bin auch ohne Vater groß geworden und von daher, eine der Mutter die sagen, nimm deine Kinder solange sie noch wollen, so oft du möchtest. Er darf seine Kinder immer nehmen, er brauch nur Bescheid sagen ob es geht und solange nichts anstand ( Termine oder der gleichen), darf er sie nehmen.
Und jetzt das, Sorry, reine Schikane!! Und macht mich sprachlos! Es gibt genug Väter die für ihr Umgang mit den Kindern kämpfen müssen! Und ich hab einen, der sein Recht ausnutzen will um es mir schwer zu machen, aus was auch immer für Gründe.
Das schau ich mir doch an, ob mich ein Gesetz dazu zwingen kann das Land nicht zu verlassen.
Dafür das der Samenspender zu blöd für eine Beziehung ist, dafür kann ich ja nichts.
Und selbstverständlich werde ich alles daran setzen, dass er sein Kind nie wieder sieht, das wird ab sofort mein neuer Sport.
Lachhaft solche Gesetze.
Er ist 2 weggewiesen worden wegen Gewalttätigkeit, hat sich nie um sein Kind gekümmert und nur weil er keine Alimente zahlen will blockiert er alles.
An Trennungsvater: Aber zum Einkaufen darf man schon noch alleine mit dem Kind als Mutter gehen, oder auch nur im 20 km Umkreis? Das ist eine Einschraenkung der Menschenrechte nach Grundgesetz per Excellence. Sorry aber wie laecherlich, in Europa gibt es Schulen da fliegen die Kinder hin und her zwischen den Elternhaeusern, klappt bestens besser als mit jedem anderen Verkehrsmittel. Welch Kleingeist!
diese Mitteiklungen bringen für den Betroffenen überhaupt nichts. Denn wenn man nich weiß, welches Aktenzeichen die entscheidung hat, und wann sie ergangen ist, kann man sie in eigenen Verfahren nicht gebrauchen; sie werden dann als Märchen abgtan, weil nicht nachprüfbar.
Ich kann nicht nachvollziehen, warum diese nachricht – obwohl ich schon einmal darug hingewiesen habe – ohne Aktenzeichen, und ohne Entscheidungsdatum hier veröffentlicht werden; sie sind so nutzlos
Manfred
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Aber hier nochmal ausdrücklich für alle anderen die den Text nicht lesen können (oder wollen): Das Aktenzeichen in diesem Fall heisst 11 UF 149/10
Unter diesem Aktenzeichen kann man sich dann auch die Volltextentscheidung raussuchen.
Für Menschen, die nicht lesen wollen und nur die überschrift lesen ist die Information vielleicht nutzlos. Für alle anderen dürfte dieser Artikel hilfreicher sein als manch nutzloses Rumgezicke.
Wer nur rummaulen will und rumzicken will, soll sich doch bitte im Keller verstecken. Solche Väter brauchen wir nicht.
Leider gibt es viel zu viele von diesen Vätern, die nur rumheulen und schlechte Stimmung verbreiten können. Solche Väter sind beim VAFK oder EFKIR vielleicht gerne gesehen. Mit dem selbstgewählten Rumgeheule findet man vielleicht viele Sympathisanten aber leider ist diese Negative Einstellung für die Betroffenen mehr als nutzlos. Welches Kind will denn schon so einen Vater (oder so eine Mutter) dauerhaft ertragen?
Ich kann Ihnen nur zustimmen. Die sinnlose Kritik von Manfred ist fehl am Platz. Es gibt aber eben Personen die in jeder Lösung ein Problem finden. Dann gibt es aber auch Leute, die für jedes Problem eine Lösung finden.
Manfred gehört wohl eher zu den Leuten, die in jeder Lösung ein Problem finden.
Vaterlos bemüht sich hingegen den Betroffenen für ihre Probleme Lösungen aufzuzeigen.
Auch ich habe meine Erfahrungen mit dem VAFK und dem EFKIR gemacht. Ich bin froh das ich da weg bin. Beim VAFK und bei EFKIR können Betroffenen keine Hilfe erwarten sondern werden nur geschädigt. Ich danke dem gesamten Team von vaterlos für die umfangreichen und hilfreichen Informationen.
man sollte generell den Entzug der elterlichen Sorge androhen wenn Eltern einfach so umziehen. Wer mehr als 20 km wegzieht sollte entweder eine Einwilligung des anderen Elternteils oder eine gerichtliche Genehmigung haben