Andreas Böhmelt

Dr. Andreas Böhmelt Gutachter im Familienrecht in Münster und Umgebung

Dr. Andreas Böhmelt ist Gutachter im Familienrecht in Münster und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.

In diesem Zusammenhang wird von Herrn Dr. Andreas Böhmelt unter anderem auch die Erziehungsfähigkeit von Eltern überprüft.

Dr. Andreas Böhmelt
Diplom-Psychologe und Psychologischer Psychotherapeut
Psychologisches Forum Münster
Dr. Andreas Böhmelt und Gabriele van Leyen
Hötteweg 8
49143 Münster

Tel.: 0251 2846787 oder 2846865 oder 2846775
E-Mail: boehmelt@psychologie-forum-muenster.de
Internet: www.psychologie-forum-muenster.de

Andreas Böhmelt Mitglied im Arbeitskreis Trennung und Kind in Ibbenbühren

Herr Dr. Andreas Böhm ist ebenfalls Mitglied im  Arbeitskreis Trennung und Kind – Ibbenbüren

Andreas Böhmelt als Gutachter äusserst umstritten

Dr. Andreas Böhmelt ist als Gutachter in familienrechtlichen Verfahren umstritten und wird beispielswiese vom Väternotruf NICHT empfohlen und auch bei www.system-familie.de wird die Arbeit von Herrn Andreas Böhmelt kritisiert

Andreas Böhmelt Rechtspsychologisches Forum Münster

Andreas Böhmelt ist (Mit-)Inhaber des Rechtspsychologischen Forums Münster. Klicken sie hier um zu sehen, welche weiteren Gutachterinnen für das Rechtspsychologische Forum Münster tätig sind.

Diplom-Psychologe Andreas Böhmelt Arbeitskreis freiberuflicher psychiatrischer und psychologischer Sachverständiger (AFPPS)

Diplom-Psychologe Andreas Böhmelt ist Mitglied im Arbeitskreis freiberuflicher psychiatrischer und psychologischer Sachverständiger (AFPPS), der die Interessen der Gutachter z.b. gegenüber den Familiengerichten vertritt.

 

Fragen zu Sachverständigengutachten Dr. Andreas Böhmelt

Das Familiengericht hat Herrn Dr. Andreas Böhmelt als Sachverständigen bestellt. Herr Dr. Andreas Böhmelt soll ein Gutachten für das Familiengericht erstellen. Wie geht es jetzt weiter?



Muss ich an der Begutachtung teilnehmen?

Nein. Es gibt keine Zwangsbegutachtung im Familienrecht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden das eine Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist und Eltern nicht zur Teilnahme an einer Begutachtung gezwungen werden können. Auch dürfen Eltern oder einzelnen Elternteilen keine Nachteile entstehen, wenn diese sich der Begutachtung im Familienrecht entziehen.Mehr dazu: Urteil Bundesgerichtshof zu Gutachten im Familienrecht BGH 68/09 (hier klicken)

Soll ich die Begutachtung also verweigern?

Grundsätzlich steht es Ihnen als Elternteil frei, sich der Begutachtung zu verweigern. Das Familiengericht könnte dann entweder entscheiden, sie zur Begutachtung vorzuladen, damit der Sachverständige Dr. Andreas Böhmelt Sie dann vor dem Familiengericht befragen kann oder der Sachverständige kann sein Gutachten dann anhand der vorliegenden Akten erstellen. Aus unserer Sicht ist es also wenig sinnvoll, sich der Begutachtung zu entziehen.

Muss ich alleine zur Begutachtung hingehen oder darf ich einen Zeugen zur Begutachtung mitnehmen?

Sie müssen nicht alleine zu dem Sachverständigen Dr. Andreas Böhmelt hingehen. Es steht Ihnen frei, einen Zeugen zur Begutachtung mitzunehmen. Das OLG Hamm hat das Recht der Eltern in diesem Zusammenhang gestärkt und entschieden, das eine Begleitperson bei der Begutachtung erlaubt ist. Die Begleitperson darf an der Begutachtung aber nicht teilnehmen und in die Begutachtung auch nicht eingreifen. Die Begleitperson darf lediglich als Zeuge bei der Begutachtung anwesend sein.

Die Begleitperson kann Ihnen aber als mögliche moralische Unterstützung bei der Begutachtung dienen. Sollte es zu Unstimmigkeiten bei der Begutachtung kommen und Sie sind nach der Begutachtung der Meinung, das der Sachverständige in seinem Gutachten einzelne Sachverhalte falsch wiedergegeben hat, dann kann Ihnen der Zeuge gegebenenfalls helfen diese Sachverhalte aufzuklären und gegen den Sachverständigen auszusagen.



Sollte ich mich auf eine Begutachtung durch den Sachverständigen Dr. Andreas Böhmelt vorbereiten?

Auf jeden Fall sollten Sie sich auf wichtige Termine in Ihrem Leben immer vorbereiten. Bereits als Schüler lernt man, sich auf Klassenarbeiten vorzubereiten. Wer später einen Führerschein haben will, bereitet sich auf die Führerscheinprüfung vor. Wer sich um einen neuen Arbeitsplatz bewirbt, der bereitet sich auf das Vorstellungsgespräch und gegebenenfalls auf einen Einstellungstest vor.

Es ist daher also auch unvermeidbar, sich auf eine Begutachtung durch einen Sachverständigen gut vorzubereiten und sich hierbei professionelle Unterstützung zu holen.

Was mache ich, wenn das Gutachten des Sachverständigen Dr. Andreas Böhmelt negativ gegen mich ausgefallen ist und ich das Sachverständigengutachten für nicht verwertbar halte?

In diesem Fall sollte Sie nicht auf die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht verzichten und die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht beantragen, damit dieser zu Ihren Rückfragen Stellung nehmen kann und sein Sachverständigengutachten dann erläutern kann. Auf die Anhörung des Sachverständigen sollten Sie sich ebenfalls vorbereiten. Auch hierfür können wir Ihnen unserer professionelle Unterstützung anbieten.

Wenn ich gegen das Gutachten von Herrn Dr. Andreas Böhmelt vorgehen will, brauche ich dann ein Gegengutachten?

Ein Gegengutachten und/oder eine fachkundige Stellungnahme bei einem zweifelhaften Gutachten verbessern Ihre Chancen vor dem Familiengericht auf jeden Fall. Sprechen Sie uns hierzu bei Bedarf gerne an. Das Familiengericht muss sich mit Einwänden die sich aus einem Privatgutachten und / oder einer fachkundigen Stellungnahme ergeben auf jeden Fall beschäftigen.

Darf das Familiengericht ein mangelhaftes Gutachten verwerten?

Das Verfassungsgericht hat hierzu ausgeführt: Mangelhafte Gutachten rechtfertigen keinen Sorgerechtsentzug. Gerichte dürfen sich nicht auf mangelhafte Gutachten verlassen. Gerichte müssen bei Zweifeln am Gutachten darlegen, warum sie Gutachten gleichwohl für verwertbar halten.

Welche Aufgabe hat der Sachverständige?

Die Aufgabe eines Sachverständigen liegt darin, den Familienrichter bei seiner Entscheidung zu unterstützen, da Familienrichter im Allgemeinen nicht über den notwendigen Sachverstand verfügen um über das Kindeswohl entscheiden zu können.

Ein Richter bestellt sich dann also einen Sachverständigen, den er für geeignet hält. Der Sachverständige wird also zum Sachverständigen, weil er durch das Familiengericht zum Sachverständigen bestellt wird.

Durch die Hilfe des Sachverständigen wird dem Familienrichter auch viel Arbeit abgenommen, da der Richter sobald er das Gutachten vorliegen hat auf Basis des Sachverständigengutachtens seine Entscheidung treffen kann und die Eltern nicht noch einmal vorladen muss. (Sofern die Eltern nicht die Anhörung des Sachverständigen beantragt haben)




Welche Richtlinien gibt es zur Erstellung von Sachverständigengutachten?

Im Rahmen der Erstellung eines psychologischen Gutachtens in einem familiengerichtlichen Verfahren bleibt es grundsätzlich einem Sachverständigen überlassen, auf welchem Weg und auf welchen Grundlagen er sein Gutachten erstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, das es in der Psychologie keine generalisierenden Theorien, Methoden und standardisierte Verfahren gibt, die jedem Einzelfall vollends gerecht werden können und auch testpsychologisxche Untersuchungen für sich genommen niemals unanzweifelbare Ergebnisse hervorbringen, weil sich innerpsychisches Geschehen der direkten Beobachtung entzieht.

75% alller Gutachten sind mangelhaft

75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin. Trotzdem wird auf der Grundlage solcher Gutachten vielen Eltern das Sorgerecht entzogen, werden ganze Familien auseinandergerissen.

Auch in Wissenschaftsdokus wurde über die mangelhafte Qualität von Gutachten wiederholt berichtet, wie z.b. in der Fernsehdokumentation „Gutachten mangelhaft“ von 3 Sat.

Darf ich meine Erfahrungen mit dem Sachverständigen Dr. Andreas Böhmelt hier veröffentlichen?

Ja. Da die Begutachtung freiwillig ist, haben Eltern das Recht, sich vorab über ihren Sachverständigen zu informieren. Hierfür ist es hilfreich auf Erfahrungen zurückzugreifen. Gerne können Sie Ihre Erfahrungen hier veröffentlichen. Bitte achten Sie jedoch darauf, keine Schmähkritiken, üblen Nachreden oder Beleidigungen zu veröffentlichen. Im Zweifelsfalls sprechen Sie Ihren Kommentar zuvor mit Ihrem Rechtsbeistand ab.

9 thoughts on “Andreas Böhmelt

  1. Kuhröber 14/03/2022 at 17:36

    Hallo würde gerne mal mit ihnen Telefoiren

  2. Jürgen Wienströer 28/05/2019 at 18:45

    Ich versuche gerade ein Sorgerechtsgutachten von Herrn Böhmelt anzufechten. Er hat dabei eine schwer depressive Mutter die Heilung im Gutachten bescheinigt (ein Psychologe bewirkt ein medizinisches Gutachten (!!?), worauf sich das Jugendamt beruft! Weiterhin sind weitere depressive Phasen vorhanden, welche sogar in dem Sorgerechtsverfahren in den Akten dokumentiert worden sind ). Ich werde wahrscheinlich gegen ihn klagen und suche zusätzlich Väter, denen ähnliches mit Herrn Böhmelt passiert ist! 1957asterix@web.de ( ich melde mich umgehend!

  3. Barbara 07/05/2019 at 13:28

    Die oben angesprochenen Erfahrungen mit Dr. Böhmelt kann ich nur bestätigen. Seitenlange Gutachten ohne Inhalt. Tests, die er durchführt und ins Gegenteil verkehrt, wenn die Testergebnisse einen psychisch gesunden Menschen zeigen, Fachärzte, welche diffamiert werden etc. Wir gehen gerade dagegen vor und würde ihn am liebsten als Gutachter disqualifiziert sehen.

  4. Günter Lück 07/05/2017 at 18:39

    Ich kann nur das Schlechteste von Dr. Andreas Böhmelt Müster sagen, der nicht den regulären Weg einhält.

    Bei mir im Fall gab es eine Differenz, er befragte darauf hin nur die KM und mich nicht und hat dann negativ den Kind-/Vetrumgang beeinflusst, bzw. sogar unterbunden.

    Lasst die Finger weg von Dr. Böhmelt!
    Sträubt Euch mit aller MAcht gegen eine EInsetzung als Gutachter!!!!!!!!!!!!11

    • Der Elterncoach 10/05/2017 at 14:56

      Man sollte sich genau überlegen ob man seine Resourcen dafür aufbraucht, sich mit aller Macht gegen eine Einsetzung von Herrn Dr. Andreas Böhmelt aus Münster wehrt oder ob es nicht andere Wege gibt. Dieses gilt natürlich generell für Begutachtungen. Jede Begutachtungssituation ist individuell. Pauschale Empfehlungen, einen Sachverständigen abzulehnen, sind unter Umständen sehr gefährlich.

  5. Harald aus Brandenburg 25/11/2015 at 13:02

    Bei Trennung und Scheidung gibt es oftmals Verlierer.

    Viele davon geben schlechte Verlierer.

    Das nützt ihnen aber nicht.

    Familienrichter sind nicht grenzenlos psychologisch geschult. Sie sind also in schwierigeren Fällen auf externe Gutachten angewiesen.

    In Fällen, die ich z.B. vom IGF -Institut für Gericht und Familie – aus Berlin gesehen habe, sind die Gutachter sehr wohl fair und sachgerecht mit den Beteiligten umgegangen.

    Die Fälle, in denen Gutachter einseitig und nicht fachkundig entscheiden, mögen Ausreißer sein. Warum sollte man ihnen nicht im Verfahren durch weiteren Sachvortrag entgegen-treten können ?

    Wenn fachliche Fehler nachgewiesen werden, müsste das Gericht ggf. einen Zweitgutachter bestellen.

    Dann mag allerdings sowohl die Bezahlung des eigenen Anwalts als auch des zusätzlichen Gutachters zum Problem werden. Das geht ins Geld und viele sind darauf nicht eingestellt.

    Bei Verfahrenskostenhilfe kann es sich der Anwalt schlichtweg nicht leisten, tagelang ein Gutachten auseinanderzunehmen. Das rechnet sich nicht.

    Bei Stundensätzen von 150 Euro kann sich aber der betroffene Elternteil die Arbeit nicht leisten.

    Der Hase liegt in der Regel nicht bei den Gutachtern, sondern bei den Kosten im Pfeffer.

  6. privat 24/03/2015 at 23:41

    Da hellt er Vorträge für die Stiftung zum Wohl des Pflegekindes

  7. Fiete 01/12/2014 at 14:18

    Andreas Böhmelt, Münster, trat übrigens gerade beim Familienkongress 2014 in Halle/Saale als Referent auf. Ziemlich unrühmlich, wie Anwesende berichten.
    Dafür verfolgt er Opfer seiner Geschäftspraxis ( z.B. schon die Vorbereitung eines Gutachtens verweigern, dem Gericht mitteilen er wäre nicht in der Lage denjenigen zu begutachten, dann aber „nach Aktenwürdigung“ doch ein „GA“ basteln, das unzweifelhaft beweist, daß er gerade nicht den Inhalt der Akten kennt, wobei er keinerlei wissenschaftliche Grundlagen auch nur annähernd erfüllt, im Gegenteil ) mit Strafanzeigen, auch noch nach diversen Jahren.

    • Alexander 07/01/2015 at 19:19

      da sieht man mal wieder wie dämlich der VAFK ist. Da wird als Referent jemand eingeladen, der seine Glaubwürdigkeit bei den Vätern verloren hat und der aktiv an der Zerstörung der Familien mitarbeitet. Was soll das ganze? Warum macht der VAFK auch noch Werbung für solch einen katastrofalen Gutachter, der das Leben sovieler Familien zerstört hat?

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