Sabine Bettinger

Sabine Bettinger Sachverständige im Familienrecht in Kaiserslautern und Umgebung

Sabine Bettinger ist Sachverständige im Familienrecht in Kaiserslautern und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.

Sabine Bettinger
Diplom-Psychologin
Friedenstr. 4
67657 Kaiserslautern

Tel. : 0631 – 3614999
Fax: nicht vorhanden/ nicht bekannt
email: nicht vorhanden/ nicht bekannt
Internet: nicht vorhanden/ nicht bekannt

Sabine Bettinger in der Kritik

Auf verschiedenen Internetseiten findet sich eine deutliche Kritik an der Gutachterin Sabine Bettinger

Auf der Internetseite der Mütterlobby heisst es zu Sabine Bettinger z.b.

Frau Bettinger fertigte in unserem Fall ein Gutachten über die Mutter, gegen den Willen der Mutter und ohne Mitwirkung der Mutter.
Sie zog aus der Nichtmitwirkung den Schluss, dass die Mutter eigene Interessen „in einer Art querulatorischer Fixierung“ vor die des Kindes gestellt habe.
Zur Erstellung des Gutachtens befragte sie ohne Erlaubnis und Ermächtigung u.a. die Kinder der Mutter und zog ein acht Jahre altes Gutachten aus einem Umgangsverfahren bei, dessen Beurteilung sie in ihr eigenes Gutachten per Zitat selektiv übernahm.
Sie kommt im Gutachten zu dem Schluss, dass die Mutter völlig erziehungsungeeignet sei , dass sie keinerlei „Verfügungsgewalt“(Originalformulierung) mehr über ihr Kind haben und deswegen der Vater die alleinige elterliche Sorge erhalten solle. (Quelle: http://www.muetterlobbyforum.de/viewtopic.php?f=136&t=554 )

Auf der Internetseite Familiengutachten.info heisst es zu Sabine Bettinger unter anderem:

Erstellt Gutachten ohne die Beteiligung und Zustimmung des zu Begutachtenden allein aus Fremdeinschätzungen,
verletzt damit Persönlichkeitsrechte, Datenschutzbestimmungen und ethische Richtlinien des Berufsverbandes, was die Gutachten nicht verwertbar machen müsste. (…) Von dieser Sachverständigen rate ich dringend ab. (Quelle:http://www.familiengutachten.info/g%C3%A4stebuch/ )

Fragen zu Sachverständigengutachten Sabine Bettinger

Das Familiengericht hat Frau Sabine Bettinger mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens betraut? Sabine Bettinger soll in Ihrer familiengerichtlichen Auseinandersetzung ein Gutachten für das Familiengericht erstellen? Und nun fragen Sie sich, wie es jetzt weiter geht und was Sie über die Sachverständige

Begutachtungsvorbereitung

Um sich auf die Begutachtung optimal vorbereiten zu können, bieten wir Ihnen eine individuelle Beratung an. Wir haben jahrelange Erfahrung in diesem Bereich und stehen Ihnen gerne für eine individuelle Begutachtungsvorbereitung zur Verfügung. Klicken Sie HIER um das Feedback von anderen betroffenen Eltern zu lesen, die wir auf eine Begutachtung vorbereitet haben. Darin heisst es unter anderem
  • Bei der Begutachtung sind genau die Fragen gekommen, die wir vorbereitet hatte und die ich im Vorfeld reflektiert habe. Ohne die gute Beratung hätte ich irgendwelche doofe Antworten gegeben und hätte meine Kinder verloren. DANKE DANKE DANKE
  • Ich bin selber als Coach tätig und weis wie wichtig ein Coaching ist. Ihr Coaching ist das beste, was ich erlebt habe, weil es mir in meiner Situation sehr gut geholfen hat und Sie mich ganzheitlich beraten haben.
  • Ohne das Coaching hätte ich nicht gewusst wie ich auf die bescheuerten Fragen des Sachverständigen hätte reagieren sollen.
  • (…) Ich möchte mich für Ihre Unterstützung und Ratschläge herzlich bedanken! Es fiel mir immer wieder schwer in der damaligen Lage diese Ratschläge blind zu folgen, das Ergebnis spricht für sich aber selber. (…)

Welche Aufgabe hat die Sachverständige?

Die Aufgabe eines/einer Sachverständigen liegt darin, den Familienrichter bei seiner Entscheidung zu unterstützen. Die Mehrzahl der Richter verfügt nämlich „nur“ über ein Jurastudium und hat sich mit Fragen der Kindererziehung und/oder dem Kindeswohl im Studium eher weniger beschäftigt. Im Jurastudium geht es ja auch vorrangig um Jura (römisches Recht / in Dubio pro Re) und nicht um Kindererziehung. Die mangelnde Kompetenz eines Richters ist deswegen auch kein Ablehnungsgrund. (vgl. OLG Celle 10 WF 372/12 )

Juristen (z.b. Familienrichter und Anwälte) verfügen daher im Allgemeinen nicht über den notwendigen Sachverstand um über das Kindeswohl alleine entscheiden zu können und bemühen sich daher dem Sachverstand eines/einer Sachverständigen. Deswegen sind Sachverständigengutachten bei Familienrechtlichen Auseinandersetzungen daher keine Seltenheit mehr! In Deutschland werden pro Jahr 270.000 Sachverständigengutachten an Familiengerichten in Auftrag gegeben.


Welche Richtlinien gibt es zur Erstellung von Sachverständigengutachten?


Im Rahmen der Erstellung eines psychologischen Gutachtens in einem familienrechtlichen Verfahren bleibt es grundsätzlich einem Sachverständigen überlassen, auf welchem Weg und auf welchen Grundlagen er sein Gutachten erstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es in der Psychologie keine generalisierenden Theorien, Methoden und standardisierte Verfahren gibt, die jedem Einzelfall vollends gerecht werden können und auch testpsychologische Untersuchungen für sich genommen niemals unanzweifelbare Ergebnisse hervorbringen, weil sich innerpsychisches Geschehen der direkten Beobachtung entzieht.


Wie Aussagekräftig sind Gutachten in familienrechtlichen Auseinandersetzungen?


75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin. Trotzdem wird auf der Grundlage solcher Gutachten vielen Eltern das Sorgerecht entzogen, werden ganze Familien auseinandergerissen. Auch in Wissenschaftsdokus wurde über die mangelhafte Qualität von Gutachten wiederholt berichtet, wie z.b. in der Fernsehdokumentation „Gutachten mangelhaft“ von 3 Sat.


Müssen Eltern an der Begutachtung teilnehmen?


Nein. Es gibt keine Zwangsbegutachtung im Familienrecht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist und Eltern nicht zur Teilnahme an einer Begutachtung gezwungen werden können. Auch dürfen Eltern oder einzelnen Elternteilen keine Nachteile entstehen, wenn diese sich der Begutachtung durch eine Sachverständige im Familienrecht entziehen. Mehr dazu: Urteil Bundesgerichtshof zu Gutachten im Familienrecht BGH 68/09 (hier klicken)


Sollten Eltern die Begutachtung also verweigern?


Grundsätzlich steht es Ihnen als Elternteil frei, sich der Begutachtung zu verweigern. Dieses ist jedoch mit erheblichen Risiken verbunden und sollte vorher genauestens überlegt werden! Das Familiengericht könnte dann nämlich z.b. entscheiden, sie zur Begutachtung vorzuladen, damit die Sachverständige Sabine Bettinger Sie dann vor dem Familiengericht befragen kann oder die Sachverständige Sabine Bettinger kann ihr Gutachten dann anhand der vorliegenden Akten erstellen. Aus unserer Sicht ist es also nicht immer sinnvoll, sich der Begutachtung zu entziehen und hängt vom Einzelfall ab. Gegebenenfalls könnte das Gericht z.b. auch für die Dauer der Begutachtung das Sorgerecht oder Teile der elterlichen Sorge entziehen um hier an ein Gutachten zu gelangen. Bevor Sie also auf die Idee kommen, eine Begutachtung zu verweigern, sollten Sie eine entsprechende Strategie haben und sich auch über die Gefahren und Folgen einer etwaigen Begutachtungsverweigerung bewusst sein! Die Verweigerung der Begutachtung erfolgt auf eigenem Risiko! Lassen Sie sich hierzu im Vorfeld z.b. durch einen Fachanwalt für Familienrecht beraten!

Sofern Sie sich für eine Verweigerung der Begutachtung entscheiden sollten Sie hierzu auch die richtigen Gründe für Ihre Verweigerungshaltung präsentieren. Gehen Sie daher lieber kein unnötiges Risiko ein und lassen Sie sich anständig beraten und verweigern Sie die Begutachtung nicht ohne einen entsprechenden Plan!


Müssen Eltern alleine zur Begutachtung hingehen oder dürfen Eltern einen Zeugen zur Begutachtung mitnehmen?


Sie müssen nicht alleine zu der Sachverständigen Sabine Bettinger hingehen, um sich dann begutachten zu lassen. Es steht Ihnen z.b. frei, einen Zeugen zur Begutachtung mitzunehmen. Das OLG Hamm hat das Recht der Eltern in diesem Zusammenhang gestärkt und entschieden, das eine Begleitperson bei der Begutachtung erlaubt ist. Die Begleitperson darf an der Begutachtung aber nicht teilnehmen und in die Begutachtung auch nicht eingreifen. Die Begleitperson darf lediglich als Zeuge bei der Begutachtung anwesend sein. Die Begleitperson kann Ihnen aber als mögliche moralische Unterstützung bei der Begutachtung durch Sabine Bettinger dienen. Sollte es zu Unstimmigkeiten bei der Begutachtung kommen und Sie sind nach der Begutachtung der Meinung, das die Sachverständige Sabine Bettinger in ihrem Gutachten einzelne Sachverhalte falsch wiedergegeben hat, dann kann Ihnen der Zeuge gegebenenfalls helfen diese Sachverhalte aufzuklären und gegen die Sachverständige auszusagen. Das gilt natürlich auch dann, wenn die Sachverständige wichtige Sachverhalte weggelassen oder frei erfunden hat. In den meisten Fällen führt das Mitführen einer Zeugin / eines Zeugen aber bereits schon dazu, das der/die Sachverständige bei der Begutachtung vorsichtiger agiert, weil er/sie sich beobachtet fühlt.

ACHTUNG Sachverständige neigen dazu, einen Zeugen trotz entsprechender rechtlicher Regelung nicht zulassen zu wollen! Auf diese Situation sollten Sie (durch ein entsprechendes Training) ebenfalls vorbereitet sein um zu lernen, wie Sie damit umgehen, wenn der/die Sachverständige den Zeugen -ohne nachvollziehbare Begründung- aus der Begutachtung raushaben will


Sollten Eltern sich auf eine Begutachtung durch die Sachverständige Sabine Bettinger vorbereiten?


Ja. Einer der größten Fehler, den Sie machen können, ist sich nicht auf eine Begutachtung vorzubereiten. Auf wichtige Termine sollte man sich immer vorbereiten. Und eine Begutachtung ist ein sehr wichtiger Termin. Immerhin geht es um Ihre Verantwortung als Eltern (bzw. als Elternteil). Bereits als Schüler lernt man, sich auf Klassenarbeiten vorzubereiten. Wer später einen Führerschein haben will, bereitet sich auf die Führerscheinprüfung vor. Obwohl Sie bei einer Führerscheinprüfung die Prüfung wiederholen dürfen, wenn Sie durchgefallen sind! Wenn Sie die Begutachtung „versaut“ haben, dann bekommen Sie nur sehr schwer eine zweite Chance, diesen Fehler wieder zu revidieren! Egal wie toll Sie in Ihrem bisherigen Leben gewesen sind, wir halten es für unverantwortlich, sich auf eine Begutachtung NICHT vorzubereiten. Vielleicht sind Sie ja auf dieser Seite genau deswegen gelandet, weil Sie dabei waren sich auf die Begutachtung vorzubereiten.

Sie haben also erkannt, dass Sie sich vorbereiten müssen. Daran bestehen auch keine Zweifel. Nur naive dumme, ganz schlaue oder oberschlaue Eltern verzichten auf eine Vorbereitung einer solch wichtigen Angelegenheit. Zur optimalen Vorbereitung der Begutachtung bieten wir Ihnen unsere eine individuelle Beratung an. Dieses ist zwar mit Kosten verbunden, jedoch erfolgt die Vorbereitung der Begutachtung auf Ihre spezielle Situation (Beweisfrage etc.).

Begutachtungsvorbereitung

Eine Begutachtungsvorbereitung erspart Ihnen Fehler. Eine Begutachtungsvorbereitung reduziert nicht nur Ihr Risiko als Vater oder Mutter ein entsprechendes Gutachten und damit verbundenes Gerichtsverfahren zu verlieren, sondern es hilft Ihnen auch dabei Ihre Gedanken zu sortieren. Dadurch schaffen Sie es dann in aller Regel auch deutlich reflektierter in eine Begutachtung zu gehen und sparen sich dann hinterher den Stresss und extrem hohe Kosten um gegen ein Gutachten vorzugehen, das gegen Sie ausgefallen ist.


Was mache ich, wenn das Gutachten von Sabine Bettinger negativ gegen mich ausgefallen ist und ich das Sachverständigengutachten für nicht verwertbar halte?


In diesem Fall sollte Sie (bzw. Ihr Anwalt) nicht auf die Anhörung der Sachverständigen vor dem Familiengericht verzichten und die Anhörung der Sachverständigen Sabine Bettinger vor dem Familiengericht beantragen, damit diese zu Ihren Rückfragen https://www.vaterlos.eu/wp-admin/admin.php?page=post-snippets#Stellung nehmen kann und Ihnen Ihr Sachverständigengutachten dann erläutern kann. Um das Gericht dann zu überzeugen, dem Sachverständigengutachten NICHT zu folgen, müssen Sie aber (gegebenenfalls zusammen mit Ihrem Anwalt) SEHR GUTE Argumente und Nachweise liefern, die belegen, das das Sachverständigengutachten zu einer falschen Lösung kommt. Hierfür müssen Sie sehr viel Zeit einplanen und die Gerichtsverhandlung im Vorfeld durch viele (aussergerichtliche) Maßnahmen vorbereiten. Hierzu gehören z.b. entsprechende Coachings, Kurse, Verhaltensänderungen, Schriftsätze, Anträge beim Jugendamt und vieles mehr. Gerne unterstützen wir Sie dabei mit einer professionellen Beratung.

Wenn ich gegen das Gutachten von Sabine Bettinger vorgehen will, brauche ich dann ein Gegengutachten?


Ein Gegengutachten und/oder eine fachkundige Stellungnahme bei einem zweifelhaften Gutachten verbessern Ihre Chancen vor dem Familiengericht sicherlich.
Sie finden in Deutschland viele renommierte Experten, die Ihnen ein solches Gegengutachten erstellen. Für ein entsprechendes Gegengutachten zahlen Sie in der Regel ein paar Tausend Euro. Unsere Erfahrung nach ist es so, das viele Eltern ihre letzte Hoffnung dann gerne in so ein Gegengutachten setzen und bis zu letzt glauben, das das Gericht den Darlegungen aus dem Gegengutachten folgt. Das ist aber in den allermeisten Fällen nicht der Fall. Denn wenn Sie ein Gegengutachten beauftragen, wertet das Gericht dieses Gegengutachten in aller Regel als „Parteigutachten“ und misst diesem Gutachten dann weniger Bedeutung ein.

Darf das Familiengericht ein mangelhaftes Gutachten verwerten?

Theoretisch Nein! Unser Bundesverfassungsgericht hat hierzu ausgeführt: Mangelhafte Gutachten rechtfertigen keinen Sorgerechtsentzug. Gerichte dürfen sich nicht auf mangelhafte Gutachten verlassen. Gerichte müssen bei Zweifeln am Gutachten darlegen, warum sie Gutachten gleichwohl für verwertbar halten.
Dieses Urteil des Bundesverfassungsgericht interpretieren viele Betroffene Eltern dahingehend, das man sich mit einem Gegengutachten gegen das Gutachten wenden kann und man dann einfach die entsprechende Zweifel darlegt. Aber das führt in der Regel nicht zum Erfolg. Vielmehr ist es so, das das Familiengericht einfach eine gute (Standard-) Begründung liefert, warum es das Gutachten dennoch für verwertbar hält.


Warum ist es so schwierig, gegen ein mangelhaftes Sachverständigengutachten vorzugehen?

Wenn Sie gegen ein mangelndes Sachverständigengutachten vorgehen wollen, stehen Sie ziemlich alleine im Gericht. Auch wenn Sie z.b. ein, zwei oder mehrere fachkundige Stellungnahmen vorlegen und Sie Ihre Zweifel am Gutachten lautstark äußern, wird es Gerichte geben, die der Empfehlung des Sachverständigengutachtens folgen. Das ist auch ganz natürlich. Denn die Gegenseite, das Gericht, der Verfahrensbeistand, das Jugendamt und natürlich die Sachverständige selbst sind sich über die Verwertbarkeit des Sachverständigengutachtens im schlimmsten Fall einig und finden gemeinsam genügend Gründe, das Sachverständigengutachten auch bei Zweifeln zu verwerten. Es steht also 5:1. Rechnet man die Anwälte mit dazu, dann steht es 6:2 oder 6:1 oder 5:2. (je nachdem wie engagiert der eigene Anwalt ist)

Wenn das Gutachten negativ für Sie ausgefallen ist, müssen Sie sich mindestens folgende Punkte angehen:

  1. Sie legen dar in welchen Punkten das Gutachten fehlerhaft ist. (Gegebenenfalls finden Sie auch entsprechende Punkte, wo Sie den Verdacht der Besorgnis der Befangenheit mit begründen können
  2. Sie schauen an welchen Bereichen das Gutachten vielleicht richtig ist und die Kritik an Ihrer Person (wenigstens teilweise) berechtigt ist. Für diese Punkte suchen Sie (mit professioneller Unterstützung) entsprechende Hilfen, so das Sie dafür sorgen können, das das Gutachten spätestens bei der Gerichtsanhörung
  3. Sie „kaufen sich Zeit“ um zu erreichen, das das Gutachten veraltet.

Gegen ein mangelhaftes Gutachten vorzugehen ist anstrengend

Gegen ein mangelhaftes Gutachten vorzugehen ist nicht einfach. Im Gegenteil: Um gegen ein mangelhaftes Gutachten vorzugehen, müssen Sie ja die eigenen Fehler aufarbeiten und dem Gericht überzeugende Argumente liefern, warum es dem Gutachten nicht folgen soll. Tatsächlich ist es aber so, das das Gericht ja den Gutachter ausgewählt hat. Letztlich müssen Sie also auch den Gutachter (der ja gegen Sie ist) für sich gewinnen. Diese Aufgabe kommt der Quadratur des Kreises nah. Wenn Sie diesen Schritt gehen wollen, dann nehmen Sie gerne unsere Gutachtenüberprüfung in Anspruch.

Sie sind aufgrund dieser Gemengelage also in einer deutlich schwächeren Position. Sie müssen dann also mit Ihrem Anwalt gemeinsam die anderen 5 Parteien davon überzeugen, das Sachverständigengutachten nicht zu verwerten. Wenn es ganz dumm läuft, müssen Sie Ihren eigenen Rechtsbeistand ebenfalls noch überzeugen mit den richtigen Argumenten gegen das Sachverständigengutachten vorzugehen. Anders als bei einem Zivilgericht gilt hier nicht „im Zweifel für den Angeklagten“. Der Richter muss/will einen Beschluss fassen. Wenn Sie den Richter davon überzeugen wollen, dass er das Sachverständigengutachten (das er in Auftrag gegeben hat und von dem er überzeugt ist) nicht als Grundlage für eine Entscheidung macht, dann ist das ein enormer Kraftakt und stellt eine enorme psychische Belastung dar und Sie müssen dem Richter eine Alternative bieten, die dem Wohl des Kindes besser gerecht wird. Unsere Erfahrung und unser Coaching hilft Ihnen und macht Sie fit, sich gegen ein mangelhaftes Gutachten zur Wehr zu setzen.

Sie müssen dann aber natürlich auch darlegen, warum der/die Sachverständige, die/den der Richter aus gewählt hat nicht den hinreichenden Sachverstand hat. Der Richter geht ja zunächst davon aus, das der Sachverständige seine Arbeit ordentlich gemacht hat und geht auch davon aus, das der Sachverständige über eine höheren Sachverstand verfügt als der Richter selbst. Es kommt natürlich immer wieder vor, das Richter sich über ein Sachverständigengutachten hinwegsetzen, aber das ist eher die Ausnahme als die Regel. Und um auszuschliessen das Sie nicht Gefahr laufen, sich hinterher mit einem negativen Sachverständigengutachten befassen zu müssen (was mit immens hohen Kosten verbunden ist), können wir nur allen Betroffenen dringend anraten, sich im Vorfeld professionelle Unterstützung zu suchen. Gerne können Sie diesbezüglich auch mit uns Kontakt aufnehmen und einen Beratungstermin vereinbaren. Gerne stehen wir Ihnen für eine individuelle Beratung zur Verfügung. In einigen Fällen haben wir es sogar geschafft, das die betroffenen Eltern einvernehmlich die Begutachtung abgesagt haben und sich aussergerichtlich auf eine Lösung im Interesse des Kindeswohls geeinigt haben.

Und es ist fast immer besser wenn Eltern sich einigen anstatt das ein(e) Sachverständiger sagt was das richtige für das Kind ist

Kritik an Sachverständigen

Trotz aller Vorbereitungen, oder auch wenn man sich nicht vorbereitet hat, das das Gutachten für die betroffenen Eltern nicht nachvollziehbar ist oder das der/die Sachverständige gravierende Fehler gemacht hat. In so einem Fall ist es für Betroffene nicht nur notwendig sich juristisch gegen die Verwertung des Sachverständigengutachtens zu wehren, sondern es ist auch hilfreich, seinen Unmut gegenüber dem/der Sachverständigen offenzulegen.


Dürfen Sachverständige kritisiert werden?

Dabei stellt sich natürlich die Frage ob Kritik an der/dem Sachverständigen erlaubt ist und wie weit diese Kritik an Sachverständigen gehen darf. Mit dieser Frage beschäftigen wir uns bereits seit vielen Jahren. Das OLG Celle hat unsere Position diesbezüglich gestärkt und bestätigt, das Sachverständige auf unserer Seite kritisiert werden dürfen




13 thoughts on “Sabine Bettinger

  1. Kairos 05/07/2016 at 14:14

    Nirgendwo wird hervorgehoben, dass die Teilnahme an einer Begutachtung im Familienrecht
    f r e i w i l l i g ist. Es wird so getan als würde man teilnehmen müssen wie vor dem Strafgericht.
    Das Familiengericht führt sich zwar so auf, als sei es Strafgericht. Es heißt dennoch nicht so.

    In Betracht kommt nur, den die Begutachtung verweigernden Elternteil in Anwesenheit eines Sachverständigen gerichtlich anzuhören und zu diesem Zweck das persönliche Erscheinen des Elternteils anzuordnen und gegebenenfalls gemäß § 33 FGG durchzusetzen (vgl. auch § 33 FamFG).

    Es kann aber nicht sein, wie im Falle der Sachverständigen Bettinger, dass diese vom Familienrichter n a c h Erstellung eines Gutachtens ohne persönliche Beteiligung des zu Begutachtenden noch einmal ihre böswillige, nicht sachkundige Dokumentation bekräftigt, sogar noch weitere Bösartigkeiten, die ihr ihr Baugefühl etc. eingaben, hinzufügt.
    Fragen zur fehlenden Integrität der Gutachterin, der Missachtung ethischer und beruflicher Richtlinien, dem Zweck, den diese mit ihren Verleumdungen verfolgte, kamen nicht vom Familienrichter, so konnte man lesen.
    Geladen war der auf Grund vorgefassten Plans zu entsorgende Elternteil zu diesem Termin, in der Absicht, er würde nicht bemerken, was hier für ein Trick angewendet werden sollte:

    Wird eine Begutachtung verweigert, kann an dessen Stelle die Befragung im Beisein eines Gutachters
    bei Gericht erfolgen.
    Im genannten Falle gab es jedoch die Begutachtung, an der der Elternteil nicht teilgenommen und diese rechtzeitig verweigert hatte und erst dann sollte die mündliche Befragung im Beisein der Gutachterin erfolgen. Wohlgemerkt in solchen Terminen darf nur der Richter fragen, nicht die Gutachterin.
    Das Gutachten hatte in diesem Falle schon Bestand und wollte voll umfänglich vom Richter verwendet werden. Das sah man dann auch in seinem Beschluss.

    Der Elternteil teilte also dem Gericht mit, dass er nicht n a c h t r ä g l i ch durch diesen Trick
    an einer Begutachtung teilnehmen wolle und blieb dem Termin fern.
    Das Familiengericht verzichtete nach eigenem Bekunden im Beschluss auf die „Vorführung“, da es um seinen Trick wusste und auch, dass der Elternteil im Termin schweigen würde, erwähnte das aber nicht.
    Schweigen darf man nämlich vor Gericht.
    Schweigt ein Elternteil im Befragungstermin Familiengericht, wird es für einen Gutachter schwerer, sich die Negativmerkmale, die er Eltern zuschreiben möchte, aus den „Fingern zu saugen“.

    Aber auch das wird einen schlechten Familienrichter – wie im beschriebenen Falle – nicht davon abhalten, seinen Attitüden zu folgen und ein in allen Punkten nicht verwertbares Gutachten doch als „Beweis“ (auch seiner eigenen fachlichen Unfähigkeit) als richtig zur „Überzeugung des Gerichts“ anzuerkennen und sozial schädigend einzusetzen.

    Im Jahre 2015 hat derselbe Richter dann anstelle der schon oft „zur Zufriedenheit des Gerichts“ arbeitenden Gutachterin Bettinger einen anderen Sachverständigen (in anderer Sache) beauftragt.
    Das ist dann ein Psychologe gewesen, der seit -zig Jahren der Leiter der Diakonissen Kinder- und Jugendhilfe bis heute ist.
    Ein Psychologe also, der sich seine Heiminsassen für die Einrichtungen der Diakonissen der Kinder- und Jugendhilfe selbst kreieren darf. Gewissenskonflikte treten bei solchen „Leitern“ dann gewiss nicht auf, wenn ihnen elternentsorgte Kinder durch die Kommune „zugewiesen“ werden, sichern sie doch den Bestand solcher kirchlicher Einrichtungen und das eigene tägliche Brot durch den Dienstherrn Kirche.
    Es kann einem nur speiübel werden – bei alledem.

  2. Kairos 01/02/2016 at 15:52

    Das gilt nicht nur in Betreuungs- und Unterbringungssachen.
    Ferndiagnosen sind ausgeschlossen. Gutachten ohne persönliche Beteiligung des Probanden sind nicht verwertbar – auch wenn Sie das Gegenteil behaupten und dies in der Praxis tatsächlich doch vorkommt.

  3. Miriam Dallhammer 08/01/2016 at 17:30

    Hallo
    Ich brauche dringend hilfe bei mir und meinem Partner (auch Vater der Kinder)
    soll ein Gutachten erstellt werden ob wir Erziehungfähig sind.
    Im März 2015 verstarb unser 4.Kind am plötzlichem Kindstot seitdem hockt uns das Jugendamt richtig im Nacken.
    Es gab auch einen Jugendamtswegsel da wir umgezogen sind und die neue Jugendamt Mitarbeiterrin vom Landkreis Jugendamt machte die aussage sie übergebe es ans Familiengericht worauf hin diese entschieden es solle so ein Gutachten gemacht werden.
    Am 15.08.2015 kam Frau Bettinger bei mir zu Hause vorbei ich und mein Partner waren nciht daheim und ein Bekannter den wir schon lange kennen basste auf unsere 2 kleinen Kinder auf von 3 und 2 jahre.
    Mein ältester Sihn war bei einer Freundin und wir einkaufen.
    Frau Bettinger schaute sich ohne Einverständinis in der Wohung um und erstellte ein Bericht der nicht stimmte Sie schrieb das die Kinder ohne Aufsicht waren die Wohnung dreckig währe Scherben rum lagen und Dreck Wäsche. Das mein mittlerster Sohn keine Matratze im Bett hätte ich keinen Esstisch besäße.
    Was alles nicht so zu trifft
    darauf hin kam am 26.08.2015 das Jugendamt mit einen Gerichtlichen Beschluß und nahm meine Kinder mit.
    Mittlerweile ist es ein Horror für uns wir dürfen die Kinder nur noch ein mal im Monat für 1 Stunde sehen 🙁
    Meine Tochter von 2 Jahre erkennt mich nicht mehr als Mama
    Mein ältester Sohn von 5 Jahre (der unter Verdacht von Autismus leidet) für ihn ist es sehr schwer er weint uns sagt immer „Mami du darfst noch bleiben“
    Mein mittlerster Sohn (habe den Verdacht er wirtd geschlagen) kommt immer mit neuen blauen Flecken zu den Besuchen das Jugendamt intressiert sich nicht dafür ich habe es mehr wie ein mal gemeldet und mich auch an den Anwalt gewendet.
    Bitte kann mir einer helfen ich weiß nciht mehr weiter
    Vieleicht sind ja hier mehrere Familien die ein solches Gutachten gemacht bekommen haben Von Frau Bettinger und können mir helfen.
    Mit mir vieleicht in Kontakt tretten
    Ihr könnt mich gerne über meine Mail-Adresse kontaktieren
    dallhammer82@gmail.com

    • Kairos 09/01/2016 at 12:51

      Es kommt schon knallhart, wenn einem eine solche Gutachterin
      „zugeteilt“ wird.
      Sie lesen ja, wie diese sog. Fachfrau mit Familien und Kindern umgeht: Radikal, missachtend, ohne jedes Mitgefühl.

    • lumiina 31/01/2016 at 21:27

      Auch ich habe sehr schlechte Erfahrungen mit dieser Frau Gutachterin gemacht die mich gerade mal 2 mal gesehen hatte Hausbesuche gab es keine auch in der Mutter kind einrichtung in der ich gerade wohnen muss kam sie nicht einmal vorbei sie zog sich irgendwelche alten Berichte zu und die Berichte der Einrichtung so wie die des jugendamtes ohne Zustimmung und kam zu dem Ergebnis das ich noch nicht in der Lage sei mein kind alleine zu erziehen was ja eine frechheit ist nach 2 Gesprächen dies zu behaupten

      • Kairos 01/02/2016 at 10:21

        „Schlechte Erfahrungen“ könnte und müsste man ja irgendwann verarbeiten können. Aber ein „System“ zu verändern, gelingt bei der derzeitigen Ausgestaltung der Familiengerichtsbarkeit wohl kaum.
        (—-)
        (—-)
        Dafür ist sie Inhaberin einer psychotherapeutischen Praxis.
        Sie therapiert also die von ihr mit „erschaffenen“ Defizitären. Sie macht Kurse
        zur Raucherentwöhnung, ist zertifizierte Therapeutin für Spezielle Schmerzpsychotherapie, bietet in ihrer Praxis Praktikumsplätze für Studierende der Hochschule Ludwigshafen, die Sozialarbeiter und Sozialpädagogen für die umliegenden Jugendämter ausbildet, ist in einer Mediatorenvereinigung, Schwerpunkte Familie, Trennung und Scheidung, und tritt auch medial als Ratgeberin für stressgeplagte Mütter auf.

        (—-)

        Wieso wissen solche Personen mehr als die Eltern, wissen besser, was deren Kindern fehlt und gut tut?

        Vielleicht bekommen solche Gutachter Prämien dafür, dass die Heimeinrichtungen immer besetzt sind? (—-)

        (—-)

        • Der Elterncoach 01/02/2016 at 10:46

          Liebe Kairos,
          Sie haben richtig erkannt, das es schwer ist, das System zu ändern.
          Unser Altkanzler sagte einmal (sinngemäss): „Das Schneckentempo ist die normale Geschwindigkeit in der Demokratie“
          Aus diesem Grund hilft es Betroffenen Eltern kurzfristig auch nicht weiter, über eine Systemänderung zu diskutieren sondern Väter und Mütter müssen sich an das System anpassen um -unter Berücksichtigung des Systems“ Maßnahmen zu ergreifen um die elterliche Verantwortung wieder herzustellen. Einen Großteil Ihres Kommentars musste ich leider entfernen…

          • Kairos 01/02/2016 at 11:42

            Ja, z.B. durch die Herausnahme eines Kindes wird das System Familie destabilisiert.
            Dagegen kann ein Elterncoach gar nichts ausrichten.

            Er erkennt nur das Familienzerstörungssystem an.

          • Der Elterncoach 01/02/2016 at 14:55

            Völliger Blödsinn was Sie da schreiben. Als Elterncoach unterstütze ich täglich Eltern darin, wieder in die elterliche Verantwortung zurück zu gelangen.

      • Kairos 01/02/2016 at 12:32

        lumiina,
        „normalerweise“ machen Gutachter keine Hausbesuche.
        Das müssen schon sehr „interessante“ Haushalte sein, die evtl. angefahren werden.

        Mutter-Kind-Einrichtungen sind per se schon „elterncoachgemäß“. Da geht es für den Gutachter nur noch darum, den Zeitpunkt für den weiteren Verbleib dort zu bestimmen. Dazu ist kein Ortstermin notwendig.

        Der Blick in die „Kristallkugel“ tut es auch schon für Gutachter, abgesichert“ durch seine selektive Durchsicht von Akten, die irgendwer mit irgendwelcher für ihn einfach erkennbaren Absicht hergestellt hat.

        Persönliches Begutachten könnte einen Gutachter vielleicht beeinflussen – dann, wenn seine vorgefasste Meinung über den Zu-Begutachtenden so gar nicht in’s Schema passt. Aber über evtl. dabei entstehende Gewissenszwänge braucht man sich bei vielen Gutachtern gar keine Gedanken zu machen.

        Harren Sie also aus in der Mutter-Kind-Einrichtung, so, als würden Sie als „freie“ Mutter ihr Kind pflichtbewusst und
        sorgfältig draußen betreuen.
        Vielleicht kann Ihnen ein Elterncoach einen Weg hinaus eröffnen?
        Ich fürchte aber, dass schon zu viele Coaches an Ihnen und Ihrem Kind herumwerkeln.
        Bleiben Sie sich inzwischen selbst treu und folgen Ihren kindschützenden und -fördernden Gefühlen.

        • Der Elterncoach 01/02/2016 at 14:57

          Es gibt solche und solche Sachverständige. Es gibt Sachverständige, die viele Hausbesuche machen und solche die nach Aktenlage entscheiden. Das ist aber unerheblich und sagt erst mal nichts darüber aus ob das Sachverständigengutachten kindeswohlorientiert ist.

          • Kairos 01/02/2016 at 15:11

            Gemäß § 280 Abs. 2 Satz 1 FamFG hat der Sachverständige den Betroffenen vor der Erstattung des Gutachtens persönlich zu untersuchen oder zu befragen. Ein ohne die erforderliche persönliche Untersuchung erstattetes Sachverständigengutachten ist grundsätzlich nicht verwertbar.

          • Der Elterncoach 01/02/2016 at 15:38

            § 280 Abs. 2 Satz 1 FamFG bezieht sich auf Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen. Bitte hören Sie auf, irgendwelche falsche Informationen zu verbreiten!

Schreibe einen Kommentar

Name *
E-Mail *
Website