Hubertus Bönisch Gutachter im Familienrecht in Aurich und Umgebung
Hubertus Bönisch ist Gutachter im Familienrecht in Aurich (Ostfriesland) und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.
In diesem Zusammenhang wird von Herrn Hubertus Bönisch unter anderem auch die Erziehungsfähigkeit von Eltern überprüft.
Hubertus Bönisch
Diplompsychologe
Weimarer Straße 1
26603 Aurich
Tel.: 04941 – 61954
Fax: nicht vorhanden / nicht bekannt
E-Mail: nicht vorhanden / nicht bekannt
Internet: nicht vorhanden / nicht bekannt
Hubertus Bönisch weitere Adressen
Von Hubertus Bönisch finden sich immer wieder neue Adressen. Es ist nicht auszuschliessen, das es sich dabei um ein und dieselbe Person handelt, die teilweise Briefkastenadressen an mehreren Standorten hat, um eine Adresse „vor Ort“ bei dem jeweiligen Familiengericht zu haben.
Hubertus BönischDiplom Psychologe
c/o Lau
Sandkrug 6
18059 Papendorf(Saale)
Bei dieser vorgenannten Adresse könnte es sich um eine Briefkastenfirma handeln. Unter der selben Anschrift existiert ein Bauunternehmen.
Hubertus BönischGrüne Str. 24
26121 Oldenburg
Bei dieser vorgenannten Adresse handelt es sich um die Anschrift der im Jahr 2013 aufgelösten H. Boenisch – Psychologische Gutachten GmbH
Hubertus BönischHermann-Ehlers-Straße 7
26160 Bad Zwischenahn
Bei dieser vorgenannten Adresse handelt es sich um eine scheinbar veraltete Anschrift, die wir beim Väternotruf gefunden haben. (Quelle: http://www.vaeternotruf.de/gutachter.htm )
Fragen zu Sachverständigengutachten Hubertus Bönisch
Das Familiengericht hat Herrn Hubertus Bönisch als Sachverständigen bestellt. Herr Hubertus Bönisch soll ein Gutachten für das Familiengericht erstellen. Wie geht es jetzt weiter?
Muss ich an der Begutachtung teilnehmen?
Nein. Es gibt keine Zwangsbegutachtung im Familienrecht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden das eine Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist und Eltern nicht zur Teilnahme an einer Begutachtung gezwungen werden können. Auch dürfen Eltern oder einzelnen Elternteilen keine Nachteile entstehen, wenn diese sich der Begutachtung im Familienrecht entziehen.Mehr dazu: Urteil Bundesgerichtshof zu Gutachten im Familienrecht BGH 68/09 (hier klicken)
Soll ich die Begutachtung also verweigern?
Grundsätzlich steht es Ihnen als Elternteil frei, sich der Begutachtung zu verweigern. Das Familiengericht könnte dann entweder entscheiden, sie zur Begutachtung vorzuladen, damit der Sachverständige Hubertus Bönisch Sie dann vor dem Familiengericht befragen kann oder der Sachverständige kann sein Gutachten dann anhand der vorliegenden Akten erstellen. Aus unserer Sicht ist es also wenig sinnvoll, sich der Begutachtung zu entziehen.
Muss ich alleine zur Begutachtung hingehen oder darf ich einen Zeugen zur Begutachtung mitnehmen?
Sie müssen nicht alleine zu dem Sachverständigen Hubertus Bönisch hingehen. Es steht Ihnen frei, einen Zeugen zur Begutachtung mitzunehmen. Das OLG Hamm hat das Recht der Eltern in diesem Zusammenhang gestärkt und entschieden, das eine Begleitperson bei der Begutachtung erlaubt ist. Die Begleitperson darf an der Begutachtung aber nicht teilnehmen und in die Begutachtung auch nicht eingreifen. Die Begleitperson darf lediglich als Zeuge bei der Begutachtung anwesend sein.
Die Begleitperson kann Ihnen aber als mögliche moralische Unterstützung bei der Begutachtung dienen. Sollte es zu Unstimmigkeiten bei der Begutachtung kommen und Sie sind nach der Begutachtung der Meinung, das der Sachverständige in seinem Gutachten einzelne Sachverhalte falsch wiedergegeben hat, dann kann Ihnen der Zeuge gegebenenfalls helfen diese Sachverhalte aufzuklären und gegen den Sachverständigen auszusagen.
Sollte ich mich auf eine Begutachtung durch den Sachverständigen Hubertus Bönisch vorbereiten?
Auf jeden Fall sollten Sie sich auf wichtige Termine in Ihrem Leben immer vorbereiten. Bereits als Schüler lernt man, sich auf Klassenarbeiten vorzubereiten. Wer später einen Führerschein haben will, bereitet sich auf die Führerscheinprüfung vor. Wer sich um einen neuen Arbeitsplatz bewirbt, der bereitet sich auf das Vorstellungsgespräch und gegebenenfalls auf einen Einstellungstest vor.
Es ist daher also auch unvermeidbar, sich auf eine Begutachtung durch einen Sachverständigen gut vorzubereiten und sich hierbei professionelle Unterstützung zu holen.
Was mache ich, wenn das Gutachten des Sachverständigen Hubertus Bönisch negativ gegen mich ausgefallen ist und ich das Sachverständigengutachten für nicht verwertbar halte?
In diesem Fall sollte Sie nicht auf die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht verzichten und die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht beantragen, damit dieser zu Ihren Rückfragen Stellung nehmen kann und sein Sachverständigengutachten dann erläutern kann. Auf die Anhörung des Sachverständigen sollten Sie sich ebenfalls vorbereiten. Auch hierfür können wir Ihnen unserer professionelle Unterstützung anbieten.
Wenn ich gegen das Gutachten von Herrn Hubertus Bönisch vorgehen will, brauche ich dann ein Gegengutachten?
Ein Gegengutachten und/oder eine fachkundige Stellungnahme bei einem zweifelhaften Gutachten verbessern Ihre Chancen vor dem Familiengericht auf jeden Fall. Sprechen Sie uns hierzu bei Bedarf gerne an. Das Familiengericht muss sich mit Einwänden die sich aus einem Privatgutachten und / oder einer fachkundigen Stellungnahme ergeben auf jeden Fall beschäftigen.
Darf das Familiengericht ein mangelhaftes Gutachten verwerten?
Das Verfassungsgericht hat hierzu ausgeführt: Mangelhafte Gutachten rechtfertigen keinen Sorgerechtsentzug. Gerichte dürfen sich nicht auf mangelhafte Gutachten verlassen. Gerichte müssen bei Zweifeln am Gutachten darlegen, warum sie Gutachten gleichwohl für verwertbar halten.
Welche Aufgabe hat der Sachverständige?
Die Aufgabe eines Sachverständigen liegt darin, den Familienrichter bei seiner Entscheidung zu unterstützen, da Familienrichter im Allgemeinen nicht über den notwendigen Sachverstand verfügen um über das Kindeswohl entscheiden zu können.
Ein Richter bestellt sich dann also einen Sachverständigen, den er für geeignet hält. Der Sachverständige wird also zum Sachverständigen, weil er durch das Familiengericht zum Sachverständigen bestellt wird.
Durch die Hilfe des Sachverständigen wird dem Familienrichter auch viel Arbeit abgenommen, da der Richter sobald er das Gutachten vorliegen hat auf Basis des Sachverständigengutachtens seine Entscheidung treffen kann und die Eltern nicht noch einmal vorladen muss. (Sofern die Eltern nicht die Anhörung des Sachverständigen beantragt haben)
Welche Richtlinien gibt es zur Erstellung von Sachverständigengutachten?
Im Rahmen der Erstellung eines psychologischen Gutachtens in einem familiengerichtlichen Verfahren bleibt es grundsätzlich einem Sachverständigen überlassen, auf welchem Weg und auf welchen Grundlagen er sein Gutachten erstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, das es in der Psychologie keine generalisierenden Theorien, Methoden und standardisierte Verfahren gibt, die jedem Einzelfall vollends gerecht werden können und auch testpsychologisxche Untersuchungen für sich genommen niemals unanzweifelbare Ergebnisse hervorbringen, weil sich innerpsychisches Geschehen der direkten Beobachtung entzieht.
75% alller Gutachten sind mangelhaft
75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin. Trotzdem wird auf der Grundlage solcher Gutachten vielen Eltern das Sorgerecht entzogen, werden ganze Familien auseinandergerissen.
Auch in Wissenschaftsdokus wurde über die mangelhafte Qualität von Gutachten wiederholt berichtet, wie z.b. in der Fernsehdokumentation „Gutachten mangelhaft“ von 3 Sat.
Darf ich meine Erfahrungen mit dem Sachverständigen Hubertus Bönisch hier veröffentlichen?
Ja. Da die Begutachtung freiwillig ist, haben Eltern das Recht, sich vorab über ihren Sachverständigen zu informieren. Hierfür ist es hilfreich auf Erfahrungen zurückzugreifen. Gerne können Sie Ihre Erfahrungen hier veröffentlichen. Bitte achten Sie jedoch darauf, keine Schmähkritiken, üblen Nachreden oder Beleidigungen zu veröffentlichen. Im Zweifelsfalls sprechen Sie Ihren Kommentar zuvor mit Ihrem Rechtsbeistand ab.
Herr Bönisch ist ein netter, ruhiger und hoch kompetenter Gutachter.
Er gehört zu den – alten Hasen – die gut in ihrem Fach sind, auch wenn er tatsächlich öfter mal mit Dinge durcheinander kommt und schlecht hört.
Seine Fachliche Kompetenz ist trotz seines Alters sehr zu schätzen.
Am Anfang waren wir auch skeptisch was der Gutachter in seinem Gutachten schreibt, aber er hatte die Behinderung unseres Sohnes erkannt und leider darin auch Recht behalten.
Nur das Gericht schien es zum Schluss zu aufwendig das Verfahren ordnungsgemäß abzuschließen worauf wir gemeinsam dann das Verfahren eingestellt hatten.
Manchmal will man Dinge nicht wahr haben, da Wahrheit auch schmerzvoll sein kann.
Ich kann Gutachter Bönisch empfehlen.
Dieser Mensch ist krimminell mein freund hate vom gericht aus Herrn bönisch 2 mal als Gutachter da er mit seiner ex Frau 1 Sohn hat die polizei stellte eine kindeswohl gefährdung im Haushalt der kindes mutter fest … er behauptet es sei bei der kindesmutter alles in Ordnung weil diese ihm das vorspielte er hat nicht einmal gemerkt das das kind von der kindes mutter beeinflusst wird er weint bei uns und möchte nicht mehr nach hause… er sagt bei uns und vor gericht aus er wird geschlagen keiner glaubt dem jugen und die polizei lügt ……zzzz.. ich bin selber Mutter von 4 Kindern und finde es unglaublich wie man seinem Kind so was antun kann… da kommen mir die Tränen… das Gutachten fand in meiner Wohnung Statt er schlug meinem freund alles ab was er sonst mit seinem Sohn so machte dann schlug mein freund vor mit den kIndern im Kinderzimmer Monopoly und hotwirdbahn zu speilen herr bönich nahm den Sohn meines Freundes mein freund und mein Sohn 8 mit ins Kinderzimmer im Gutachten behauptet er mein frund Ware übefördert mit den Kindern mein sohn 8 wo er keine unterschrift bekommen hat schrieb er im gutachten mein sihn sei aggresiv ich hatte mit dem Gutachter gar nich zu tun mein sohne auch nicht er bricht die Schweigepflicht meines Sohnes …. in dem er dem gericht mitteilt er sei aggressiv er ist verwirrt genervt bekommt alles durcheinander und lügt schneller wie er laufen kann und erkennt Dinge gar nicht die der Tatsache entsprechen bei der kindesmutter…. traurIg aber wahr..
Der Herr Bönisch , ja was kann man zu diesem Dipl.-Psych. sagen ?
Ganz einfach , schlecht.
Dieser Mann ist alles andere als vom FACH und ich muss aus eigenen Erfahrungen sagen das dieser mann auf jeden Fall schon lange in Rente gehört.
Er verdreht leuten die Worte im Mund, dichtet in seinen Berichten Dinge hinzu die nicht der Wahrheit entsprechen NUR damit alles besser zusammen passt in seinem Bilde.
Bönisch scheint auch so allgemein bereits sehr verwirrt zu sein was mir den Verdacht gibt das dieser Mann vielleicht an einer leichten Altersdemenz leidet. Was ein weiterer Punkt ist der dazu beiträgt das man Herrn Bömisch aus seinem „Amt“ nehmen sollte.
Ich kann ALLEN Eltern die das hier lesen nur dringend empfehlen einer Begutachtung von Herr Bönisch niemals zuzustimmen.
Hallo Chris, ich habe die selben Erfahrungen gemacht wie du und kann zu 100 % zustimmen. Allerdings hat Herr Bönisch auch eine ganze Menge kriminelle Energie. In meinem Fall hat Bönisch nachweislich Aussagen erfunden. So schreibt er in seinem Gutachten, laut Klassenlehrerin hätte mein Sohn mehrfach geäußert, er wolle zur 600 km entfernten Mutter ziehen. Ich habe schriftlich von der Schule, dass diese Aussage frei erfunden ist. So verhält es sich mit dem ganzen „Gutachten“. Bönisch verdreht alles, lügt zuhauf. Ich habe seine Adresse überprüft, eine Industriehalle eines Schwertransportunternehmens (Lau Schwertransporte) in Papendorf bei Rostock. Im Amtsgericht Papenburg erteilte man mir die Auskunft, man arbeite schon lange nicht mehr mit Bönisch zusammen. Mein Gutachten liegt derzeit noch in der Anfechtung beim OLG. Können wir irgendwie unsere Erfahrungen austauschen? Wenn ich deine Email hätte, würde ich dir mal mein Gutachten schicken, ich bin mir sicher, er arbeitet immer nach dem selben Schema. Wenn das nachweisbar ist, steigt die Chance einer erfolgreichen Anfechtung. Dieser Mann ist schwerst verwirrt und kriminell. Er muss gestoppt und bestraft werden. Ich würde mich über eine Nachricht sehr freuen. Vielleicht findet sich noch jemand Betroffenes?
Hallo Martin, wenn es der selbe Herr Boenisch ist (Adresse Berlin, wurde vom Amtsgericht Brandenburg an der Havel bestellt), der bei uns war, dann kann ich mich allen hier anschließen. Die Mutter hat in allen Sachen Recht bekommen und wir wurden als Lügner hingestellt! Eine Frechheit.. wäre schön, wenn sich einer melden würde! Meine E-mail Adresse: npietraszyk@outlook.de
Hallo Chris, wenn möglich bitte mal melden, ist wichtig!
Email: npietraszyk@outlook.de