Ulrike Weinhold

Ulrike Weinhold Gutachterin im Familienrecht in Sankt Augustin und Umgebung

Ulrike Weinhold ist Gutachterin im Familienrecht in Sankt Augustin und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.

Ulrike Weinhold
Diplom-Psychologin + Psychologische Psychotherapeutin
Arnold-Janssen-Straße 29
53757 Sankt Augustin

Tel. : 0 22 41 / 24 92 22
Fax: 0 22 41 / 24 92 12
email: spz.sanktaugustin@asklepios.com 

Fragen zu Sachverständigengutachten Ulrike Weinhold

Das Familiengericht hat Frau Ulrike Weinhold als Sachverständige bestellt. Frau Ulrike Weinhold soll ein Gutachten für das Familiengericht erstellen. Wie geht es jetzt weiter und was muss ich über Sachverständigengutachten von Ulrike Weinhold wissen?




Welche Aufgabe hat die Sachverständige?

Die Aufgabe eines/einer Sachverständigen liegt darin, den Familienrichter bei seiner Entscheidung zu unterstützen. Die Mehrzahl der Richter verfügt nämlich „nur“ über ein Jurastudium und hat sich mit Fragen der Kindererziehung oder Kindeswohl im Studium eher weniger beschäftigt. Im Jurastudium geht es ja auch vorrangig um Jura und nicht um Kindererziehung. Die mangelnde Kompetenz eines Richters ist deswegen auch kein Ablehnungsgrund. (vgl. OLG Celle 10 WF 372/12 )

Juristen (z.b. Familienrichter und Anwälte) verfügen daher im Allgemeinen nicht über den notwendigen Sachverstand um über das Kindeswohl alleine entscheiden zu können und bemühen sich daher dem Sachverstand eines/einer Sachverständigen.

Ein Richter sucht sich dann also eine(n) Sachverständige(n), den/die er für geeignet hält. Der/die Sachverständige wird also zum/zur Sachverständigen, weil er/sie durch das Familiengericht zum/zur Sachverständigen bestellt wird.

Durch die Hilfe des Sachverständigen wird dem Familienrichter viel Arbeit abgenommen, da der Richter sobald er das Gutachten vorliegen hat auf Basis des Sachverständigengutachtens seine Entscheidung treffen kann und die Eltern nicht noch einmal vorladen muss. (Sofern die Eltern nicht die Anhörung des Sachverständigen beantragt haben und er das Gutachten nachvollziehen kann und er keine Zweifel an dem Sachverständigengutachten hat)

Welche Richtlinien gibt es zur Erstellung von Sachverständigengutachten?

Im Rahmen der Erstellung eines psychologischen Gutachtens in einem familienrechtlichen Verfahren bleibt es grundsätzlich einem Sachverständigen überlassen, auf welchem Weg und auf welchen Grundlagen er sein Gutachten erstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, das es in der Psychologie keine generalisierenden Theorien, Methoden und standardisierte Verfahren gibt, die jedem Einzelfall vollends gerecht werden können und auch testpsychologische Untersuchungen für sich genommen niemals unanzweifelbare Ergebnisse hervorbringen, weil sich innerpsychisches Geschehen der direkten Beobachtung entzieht.

75% aller Gutachten sind mangelhaft

75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin. Trotzdem wird auf der Grundlage solcher Gutachten vielen Eltern das Sorgerecht entzogen, werden ganze Familien auseinandergerissen.

Auch in Wissenschaftsdokus wurde über die mangelhafte Qualität von Gutachten wiederholt berichtet, wie z.b. in der Fernsehdokumentation „Gutachten mangelhaft“ von 3 Sat.

Ulrike Weinhold kann Eltern für Erziehungsunfähig erklären

Im Rahmen der familienrechtlichen Begutachtung kann es dazu kommen, das eine Sachverständige wie z.b. Frau Ulrike Weinhold liebevolle und verantwortungsbewusste Eltern auf einmal für erziehungsunfähig erklärt und den Eltern (bzw. einem Elternteil) in der Folge der Kontakt/Umgang mit ihren Kindern erheblich eingeschränkt oder verweigert wird.



Muss ich an der Begutachtung teilnehmen?

Nein. Es gibt keine Zwangsbegutachtung im Familienrecht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden das eine Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist und Eltern nicht zur Teilnahme an einer Begutachtung gezwungen werden können. Auch dürfen Eltern oder einzelnen Elternteilen keine Nachteile entstehen, wenn diese sich der Begutachtung durch eine Sachverständige im Familienrecht entziehen. Mehr dazu: Urteil Bundesgerichtshof zu Gutachten im Familienrecht BGH 68/09 (hier klicken)

Soll ich die Begutachtung also verweigern?

Grundsätzlich steht es Ihnen als Elternteil frei, sich der Begutachtung zu verweigern. Das Familiengericht könnte dann entweder entscheiden, sie zur Begutachtung vorzuladen, damit die Sachverständige Ulrike Weinhold Sie dann vor dem Familiengericht befragen kann oder die Sachverständige Ulrike Weinhold kann ihr Gutachten dann anhand der vorliegenden Akten erstellen. Aus unserer Sicht ist es also nicht immer sinnvoll, sich der Begutachtung zu entziehen und hängt vom Einzelfall ab.

Muss ich alleine zur Begutachtung hingehen oder darf ich einen Zeugen zur Begutachtung mitnehmen?

Sie müssen nicht alleine zu der Sachverständigen Ulrike Weinhold hingehen um sich dann begutachten zu lassen. Es steht Ihnen frei, einen Zeugen zur Begutachtung mitzunehmen. Das OLG Hamm hat das Recht der Eltern in diesem Zusammenhang gestärkt und entschieden, das eine Begleitperson bei der Begutachtung erlaubt ist. Die Begleitperson darf an der Begutachtung aber nicht teilnehmen und in die Begutachtung auch nicht eingreifen. Die Begleitperson darf lediglich als Zeuge bei der Begutachtung anwesend sein.

Die Begleitperson kann Ihnen aber als mögliche moralische Unterstützung bei der Begutachtung durch Ulrike Weinhold dienen. Sollte es zu Unstimmigkeiten bei der Begutachtung kommen und Sie sind nach der Begutachtung der Meinung, das die Sachverständige Ulrike Weinhold in ihrem Gutachten einzelne Sachverhalte falsch wiedergegeben hat, dann kann Ihnen der Zeuge gegebenenfalls helfen diese Sachverhalte aufzuklären und gegen die Sachverständige auszusagen. Das gilt natürlich auch dann, wenn die Sachverständige wichtige Sachverhalte weggelassen oder frei erfunden hat.

Sollte ich mich auf eine Begutachtung durch die Sachverständige Ulrike Weinhold vorbereiten?

Ja. Einer der größten Fehler, den Sie machen können, ist sich nicht auf eine Begutachtung vorzubereiten. Auf wichtige Termine sollte man sich immer vorbereiten. Und eine Begutachtung ist ein sehr wichtiger Termin. Immerhin geht es um Ihre Verantwortung als Eltern (bzw. als Elternteil).
Bereits als Schüler lernt man, sich auf Klassenarbeiten vorzubereiten. Wer später einen Führerschein haben will, bereitet sich auf die Führerscheinprüfung vor. Wer sich um einen neuen Arbeitsplatz bewirbt, der bereitet sich auf das Vorstellungsgespräch und gegebenenfalls auf einen Einstellungstest vor. Wenn Sie in einem Sportverein sind, trainieren Sie wahrscheinlich auch jede Woche mindestens 1 oder 2 mal um sich auf Spiele oder Wettkämpfe vorzubereiten. Selbst auf die Geburt eines Kindes bereitet man sich auf irgendeine Art und Weise in aller Regel irgendwie vor. (Fachliteratur kaufen, Geburtsvorbereitungskurs, Wohnung einrichten usw…)

Vielleicht sind Sie ja auf dieser Seite genau deswegen gelandet, weil Sie dabei waren sich auf die Begutachtung vorzubereiten und weil Sie in einer Suchmaschine nach Ulrike Weinhold gesucht haben.

Sie haben also erkannt, das Sie sich vorbereiten müssen. Daran bestehen auch keine Zweifel. Nur dumme naive, ganz schlaue oder oberschlaue Eltern verzichten auf eine Vorbereitung einer solch wichtigen Angelegenheit.

Zur optimalen Vorbereitung der Begutachtung bieten wir Ihnen unsere professionelle Unterstützung an.




Was mache ich, wenn das Gutachten der Sachverständigen Ulrike Weinhold negativ gegen mich ausgefallen ist und ich das Sachverständigengutachten für nicht verwertbar halte?

In diesem Fall sollten Sie nicht auf die Anhörung der Sachverständigen vor dem Familiengericht verzichten und (über Ihren Anwalt) die Anhörung der Sachverständigen Ulrike Weinhold vor dem Familiengericht beantragen, damit diese zu Ihren Rückfragen Stellung nehmen kann und Ihnen ihr Sachverständigengutachten dann erläutern kann. Auf die Anhörung der Sachverständigen sollten Sie sich ebenfalls vorbereiten. Auch hierfür können wir Ihnen unserer professionelle psychologische Unterstützung anbieten.

Wenn ich gegen das Gutachten von Ulrike Weinhold vorgehen will, brauche ich dann ein Gegengutachten?

Ein Gegengutachten und/oder eine fachkundige Stellungnahme bei einem zweifelhaften Gutachten verbessern Ihre Chancen vor dem Familiengericht auf jeden Fall. Sprechen Sie uns hierzu bei Bedarf gerne an. Das Familiengericht muss sich mit Einwänden die sich aus einem Privatgutachten und / oder einer fachkundigen Stellungnahme ergeben auf jeden Fall beschäftigen. Viel wichtiger als eine (oder mehrere) fachkundige Stellungnahmen bei Gericht einzureichen, ist aber sich nicht nur juristisch beraten zu lassen, sondern auch psychologische Beratung in Anspruch zu nehmen um bisherige Kommunikationsfehler (die aufgrund der gerichtlichen Auseinandersetzung entstanden sind) zu korrigieren und zu erreichen, das Sie als betroffener Elternteil wieder gemeinsam mit dem anderem Elternteil zurück in die elterliche Verantwortung gebracht werden.

Darf das Familiengericht ein mangelhaftes Gutachten verwerten?

Das Verfassungsgericht hat hierzu ausgeführt: Mangelhafte Gutachten rechtfertigen keinen Sorgerechtsentzug. Gerichte dürfen sich nicht auf mangelhafte Gutachten verlassen. Gerichte müssen bei Zweifeln am Gutachten darlegen, warum sie Gutachten gleichwohl für verwertbar halten.

Um das Gericht also davon abzuhalten das Gutachten von Frau Ulrike Weinhold gleichwohl für verwertbar zu halten, obwohl es vielleicht einige Zweifel gibt, ist es notwendig, das Sie fit sind und sich dabei nicht nur auf eine fachkundige Stellungnahme verlassen. Die psychische Belastung ist extrem hoch und führt dann meistens zu kleinen aber unverzeihlichen Fehlern. Und diese Fehler reichen dann am Ende häufig dazu aus, um die im Sachverständigengutachten enthaltene Empfehlung doch per Beschluss anzuordnen. Kurzum: Das Gericht findet also Gründe, warum es das Gutachten trotz berechtigter Zweifel gleichwohl für verwertbar hält.
Bitte denken Sie immer daran, das wenn ein rechtskräftiger Beschluss erfolgt ist, das es dann nahezu unmöglich ist, diesen Beschluss außer Kraft zu setzen.
Holen Sie sich also rechtzeitig Hilfe wenn bei Ihnen ein Sachverständigengutachten ansteht, bzw. wenn Sie gegen ein mangelhaftes Sachverständigengutachten vorgehen wollen.

Warum ist es so schwierig, gegen ein mangelhaftes Sachverständigengutachten vorzugehen?

Wenn Sie gegen ein mangelndes Sachverständigengutachten vorgehen wollen, stehen Sie ziemlich alleine im Gericht. Auch wenn Sie z.b. 1, 2 oder mehrere fachkundige Stellungnahmen vorlegen und Sie Ihre Zweifel am Gutachten lautstark äußern, wird es Gerichte geben, die der Empfehlung des Sachverständigengutachtens folgen. Das ist auch ganz natürlich. Denn die Gegenseite, das Gericht, der Verfahrensbeistand, das Jugendamt und natürlich die Sachverständige selbst sind sich über die Verwertbarkeit des Sachverständigengutachtens im schlimmsten Fall einig und finden gemeinsam genügend Gründe, das Sachverständigengutachten auch bei Zweifeln zu verwerten. Es steht also 5:1. Rechnet man die Anwälte mit dazu, dann steht es 6:2 oder 6:1 oder 5:2.

Sie sind aufgrund dieser Gemengelage also in einer deutlich schwächeren Position. Sie müssen dann also mit Ihrem Anwalt gemeinsam die anderen 5 Parteien davon überzeugen, das Sachverständigengutachten von Frau Ulrike Weinhold nicht zu verwerten. Wenn es ganz dumm läuft, müssen Sie Ihren eigenen Rechtsbeistand ebenfalls noch überzeugen mit den richtigen Argumenten gegen das Sachverständigengutachten vorzugehen. Anders als bei einem Zivilgericht gilt hier nicht „im Zweifel für den Angeklagten“. Der Richter muss/will einen Beschluss fassen. Wenn Sie den Richter davon überzeugen wollen, das er das Sachverständigengutachten (das er in Auftrag gegeben hat und von dem er überzeugt ist) nicht als Grundlage für eine Entscheidung macht, dann ist das ein enormer Kraftakt und stellt eine enorme psychische Belastung dar und Sie müssen dem Richter eine Alternative bieten, die dem Wohl des Kindes besser gerecht wird.

Unsere Erfahrung und unser Coaching hilft Ihnen und macht Sie fit, sich gegen ein mangelhaftes Gutachten zur Wehr zu setzen.

One thought on “Ulrike Weinhold

  1. Heider 25/07/2019 at 15:29

    Was kann man tun wenn eine Gutachterin nicht arbeiten tut keine Termine macht den Abgabetermin von Gutachten nicht einhält?

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