30.07.2018 AG Pforzheim 211 BHG 17/18
Beratung zu Sorgerecht und Umgangsrecht. Wer übernimmt die Kosten?
In einem Verfahren vor dem Familiengericht Pforzheim begehrte ein Vater Kosten für Rechtsberatungshilfe unter anderem für die Bereiche Sorgerecht und Umgangsrecht, weil er sich in diesen Themen von einem Anwalt juristisch beraten lassen wollte. Der Vater gab an, das das Jugendamt „überlastet“ sei und ihm deswegen eine entsprechende Beratung nicht anbieten konnte und er diesbezüglich auf eine Beratung durch einen Anwalt zurückgreifen müsse.
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