13 U 11/20 | OLG Celle: Kritik an Sachverständigen im Familienrecht erlaubt

27.07.2020 |13 U 11/20 | OLG Celle

Kritik an Sachverständigen ist im öffentlichen Interesse

Aufnahme vor dem OLG Celle
Aufnahme vor dem OLG Celle nach der 2 stündigen Verhandlung am 09.Juni 2020

Seit einigen Jahren betreiben wir auf der Seite www.vaterlos.eu eine Sachverständigendatenbank. Aktuell haben wir mehr als 600 Sachverständige in dieser Datenbank aufgelistet.

Zu jedem dieser Sachverständigen gibt es die Möglichkeit über die Kommentarfunktion entsprechende Erfahrungsberichte zu hinterlassen. Da gibt es natürlich den einen oder die andere Sachverständige dem/der das nicht gefällt, weil die Sachverständigen natürlich nicht nur positive Kommentare erhalten.

So erging es auch der Sachverständigen Frau Dr. Doris Früh-Naumann.

Frau Dr. Doris Früh-Naumann gehörte zu den meistkommentiertesten Gutachterinnen auf unser Internetseite und die überwiegende Mehrheit der Kommentare war nicht gerade positiv.

Bereits zu Beginn des Jahres 2015 nahm die Sachverständige Frau Dr. Doris Früh-Naumann Kontakt zu uns auf und forderte uns unter anderem dazu auf Kommentare zu entfernen.

Sachverständige im Familienrecht müssen sich der Beobachtung durch die öffentliche Meinung und Berichterstatung aussetzen

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BGH Ärzte müssen Veröffentlichung ihrer Daten und Bewertungen in Ärztebewertungsportalen hinnehmen.

Hammer Gericht
Hammer Gericht

BGH Urteil vom 23.09.2014 VI ZR 358/13

Ärzte müssen Veröffentlichung ihrer Daten und Bewertungen in Ärztebewertungsportalen hinnehmen.

Der Bundesgerichtshof hat sich kürzlich mit einer Klage eines Arztes beschäftigen müssen, der die Entfernung negativer Bewertungen über ihn gerichtlich untersagten wollte.
Der Bundesgerichtshof wies das Begehren des Arztes jedoch ab und bewertete das Rechte der Patienten höher als das Interesse des Arztes, der keine negativen Bewertungen über sich im Internet finden wollte. Continue reading „BGH Ärzte müssen Veröffentlichung ihrer Daten und Bewertungen in Ärztebewertungsportalen hinnehmen.“

BVerfG: öffentliche Kritik über öffentliche Stellen

24.07.2013 Bundesverfassungsgericht 1BvR 444/14 und 1 BvR 527/13

Bundesverfassungsgericht: Grundsätze bei der strafrechtlichen Beurteilung öffentlicher Kritik an öffentlichen Stellen

Am 24.07.2013 hat das Bundesverfassungsgericht im Verfahren 1BvR 444/14 und 1 BvR 527/13 sich mit der Frage beschäftigt, welche Grundsätze bei der Beurteilung von Kritik an öffentlichen Stellen zu beachten sind.
Hierbei merkt das Bundesverfassungsgericht an, das insbesondere berücksichtigt werden müsse, das das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, zum Kernbereich der Meinungsfreiheit gehört und bei der Abwägung besonders zu berücksichtigen ist.

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