BVerfG: öffentliche Kritik über öffentliche Stellen

24.07.2013 Bundesverfassungsgericht 1BvR 444/14 und 1 BvR 527/13

Bundesverfassungsgericht: Grundsätze bei der strafrechtlichen Beurteilung öffentlicher Kritik an öffentlichen Stellen

Am 24.07.2013 hat das Bundesverfassungsgericht im Verfahren 1BvR 444/14 und 1 BvR 527/13 sich mit der Frage beschäftigt, welche Grundsätze bei der Beurteilung von Kritik an öffentlichen Stellen zu beachten sind.
Hierbei merkt das Bundesverfassungsgericht an, das insbesondere berücksichtigt werden müsse, das das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, zum Kernbereich der Meinungsfreiheit gehört und bei der Abwägung besonders zu berücksichtigen ist.

Im konkreten Fall handelte es sich um Mitarbeiter einer Flüchtlingsorganisation, die einer Sachbearbeiterin des Rechtsamtes den „Denkzettel für strukturellen und systeminternen Rassismus“ verlieh.
Die Mitarbeiterin wurde dabei namentlich genannt.

Wegen „übler Nachrede“ (strafbar gemäß § 186 StGB) wurde die Mitarbeiter der Flüchtlingsorganisation in erster Instanz vom Amtsgericht zu Lasten der Sachbearbeiterin verurteilt.
Das Amtsgericht stellte dabei fest, das die im „Denkzettel“ aufgestellten Tatsachenbehauptungen nicht nachweisbar wahr gewesen wären.

Auch vom Landgericht wurde die Berufung wegen offensichtlicher Unbegründetheit nicht zur Entscheidung angenommen.
Das Landgericht ging insbesondere davon aus, das mit der „fraglichen Äußerung“ die Diffamierung der betroffenen Sachbearbeiterin im Vordergrund gestanden habe und das die „ehrverletzenden Äußerungen“ nicht in legitimer Weise zur Meinungsbildung hätten beitragen können.

Die Mitarbeiter der Flüchtlingsorganisation beriefen sich jedoch auf ihre vom Grundgesetz in Artikel 5 geschützte Meinungsfreiheit.

Das Landgericht bewertete die öffentlichen Äußerungen der Mitarbeiter jedoch (ebenso wie das Amtsgericht) als Schmähkritik.

Das Bundesverfassungsgericht bewertete die öffentliche Kritik anders.

Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, das es nicht erforderlich sei, sich bei der Kritik am Rechtsstaat auf das Erforderliche zu beschränken und damit das Recht auf polemische Zuspitzung nicht abgesprochen werden darf.

Mit diesem Urteil stärkt das Bundesverfassungsgericht die Opfer staatlicher Gewalt.
Opfer staatlicher Gewalt haben nun die Möglichkeit Ross und Reiter auch öffentlich zu benennen, ohne dabei wegen übler Nachrede wegen ihrer öffentlichen Kritik belangt zu werden.

Das vollständige Urteil kann auf der Seite des Bundesverfassungsgerichts unter diesem Link eingesehen werden.




4 thoughts on “BVerfG: öffentliche Kritik über öffentliche Stellen

  1. viktor 20/02/2014 at 21:01

    ich bin auch dabei….

  2. Philip 20/02/2014 at 20:43

    warum stellt sich der Verein vaterlos.eu mit seiner Kritik dann nicht direkt vor die Gerichte und demonstriert dort? Ich würde den Verein sofort unterstützen. Wie kann ich Mitglied werden.

  3. t.dress 19/02/2014 at 01:22

    das gleiche sollte dann doch auch für den VAMV gelten oder? Verstehe immer noch nicht warum das Oberlandesgericht München die Klage des VAMV überhauptzugelassen hat. Das ist eine völlige Missachtung des Gerichts und der rechtsstaatlichkeit die der VAMV dort betreibt.

  4. Neereliaix 18/11/2013 at 20:34

    öffentliche Kritik an öffentlichen Stellen ist erlaubt.
    Ist auch die Kritik über deutsche Gerichte erlaubt?
    Lässt der BGH auch zu das er selbst kritisiert wird?
    Auf was wartet ihr Väter denn noch? Die letzte Bundestagswahl ist gelaufen ohne das sich auch nur einer für Väter als Menschen interessiert hat.
    die Koalitionsverhandlungen sind abgeschlossen und es wird sich auch in der kommenden Legistlaturperiode nichts ändern weil es in diesem Land schon längst keine Väter mehr gibt die Eier in der Hose haben.
    Kein Wunder also das Deutschland immer kinderärmer wird.
    Die einzigen die noch Kinder bekommen sind die Hartz4 Familien und Einwandererfamilien, da diese das Kindergeld zum leben benötigen.
    Herzlichen Glückwunsch liebe Väter, das haben wir euch zu verdanken!
    Anstatt über die Frauen rumzuheulen die Euch die Kinder wegnehmen solltet Ihr endlich mal handeln.

    Wie lange wollt Ihr Euch denn noch auf der Nase rumtanzen lassen?
    Ist ein Leben unter der Herrschaft der Exfrauen das Leben wofür es sich zu leben lohnt?

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