Dr. Martina Steinmetz-Zubovic

Dr. Martina Steinmetz-Zubovic Sachverständige im Familienrecht in Würzburg und Umgebung

Dr. Martina Steinmetz-Zubovic ist Sachverständige im Familienrecht in Würzburg und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.

Dr. Martina Steinmetz-Zubovic
Diplom Psychologin
PGG Praxisgemeinschaft für Gerichtspsychologie Würzburg
Oberer Mainkai 1
97070 Würzburg

Tel.: 0931 – 40 444 333

E-Mail: kleylein-gerlich@pgg-gerichtspsychologie.de

Diplom- Psychologin Dr. Martina Steinmetz-Zubovic Praxisgemeinschaft für Gerichtspsychologie Würzburg

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Fragen zu Sachverständigengutachten Dr. Martina Steinmetz-Zubovic

Das Familiengericht hat Frau Dr. Martina Steinmetz-Zubovic mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens betraut? Dr. Martina Steinmetz-Zubovic soll in Ihrer familiengerichtlichen Auseinandersetzung ein Gutachten für das Familiengericht erstellen? Und nun fragen Sie sich, wie es jetzt weiter geht und was Sie über die Sachverständige

Begutachtungsvorbereitung

Um sich auf die Begutachtung optimal vorbereiten zu können, bieten wir Ihnen eine individuelle Beratung an. Wir haben jahrelange Erfahrung in diesem Bereich und stehen Ihnen gerne für eine individuelle Begutachtungsvorbereitung zur Verfügung. Klicken Sie HIER um das Feedback von anderen betroffenen Eltern zu lesen, die wir auf eine Begutachtung vorbereitet haben. Darin heisst es unter anderem
  • Bei der Begutachtung sind genau die Fragen gekommen, die wir vorbereitet hatte und die ich im Vorfeld reflektiert habe. Ohne die gute Beratung hätte ich irgendwelche doofe Antworten gegeben und hätte meine Kinder verloren. DANKE DANKE DANKE
  • Ich bin selber als Coach tätig und weis wie wichtig ein Coaching ist. Ihr Coaching ist das beste, was ich erlebt habe, weil es mir in meiner Situation sehr gut geholfen hat und Sie mich ganzheitlich beraten haben.
  • Ohne das Coaching hätte ich nicht gewusst wie ich auf die bescheuerten Fragen des Sachverständigen hätte reagieren sollen.
  • (...) Ich möchte mich für Ihre Unterstützung und Ratschläge herzlich bedanken! Es fiel mir immer wieder schwer in der damaligen Lage diese Ratschläge blind zu folgen, das Ergebnis spricht für sich aber selber. (...)

Welche Aufgaben haben die Sachverständigen im Familienrecht?

Die Aufgabe eines/einer Sachverständigen liegt darin, den Familienrichter bei seiner Entscheidung zu unterstützen. Die Mehrzahl der Richter verfügt nämlich "nur" über ein Jurastudium und hat sich mit Fragen der Kindererziehung und/oder dem Kindeswohl im Studium eher weniger beschäftigt. Im Jurastudium geht es ja auch vorrangig um Jura (römisches Recht / in Dubio pro Re) und nicht um Kindererziehung. Die mangelnde Kompetenz eines Richters ist deswegen auch kein Ablehnungsgrund. (vgl. OLG Celle 10 WF 372/12 )

Juristen (z.b. Familienrichter und Anwälte) verfügen daher im Allgemeinen nicht über den notwendigen Sachverstand um über das Kindeswohl alleine entscheiden zu können und bemühen sich daher dem Sachverstand eines/einer Sachverständigen. Deswegen sind Sachverständigengutachten bei Familienrechtlichen Auseinandersetzungen daher keine Seltenheit mehr! In Deutschland werden jedes Jahr 270.000 Gutachten an Familiengerichten in Auftrag gegeben


Welche Richtlinien gibt es zur Erstellung von Sachverständigengutachten?


Im Rahmen der Erstellung eines psychologischen Gutachtens in einem familienrechtlichen Verfahren bleibt es grundsätzlich einem Sachverständigen überlassen, auf welchem Weg und auf welchen Grundlagen er sein Gutachten erstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es in der Psychologie keine generalisierenden Theorien, Methoden und standardisierte Verfahren gibt, die jedem Einzelfall vollends gerecht werden können und auch testpsychologische Untersuchungen für sich genommen niemals unanzweifelbare Ergebnisse hervorbringen, weil sich innerpsychisches Geschehen der direkten Beobachtung entzieht.


Wie Aussagekräftig sind Gutachten in familienrechtlichen Auseinandersetzungen?


75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin. Trotzdem wird auf der Grundlage solcher Gutachten vielen Eltern das Sorgerecht entzogen, werden ganze Familien auseinandergerissen. Auch in Wissenschaftsdokus wurde über die mangelhafte Qualität von Gutachten wiederholt berichtet, wie z.b. in der Fernsehdokumentation „Gutachten mangelhaft“ von 3 Sat.


Müssen Eltern an der Begutachtung teilnehmen?


Nein. Es gibt keine Zwangsbegutachtung im Familienrecht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist und Eltern nicht zur Teilnahme an einer Begutachtung gezwungen werden können. Auch dürfen Eltern oder einzelnen Elternteilen keine Nachteile entstehen, wenn diese sich der Begutachtung durch eine Sachverständige im Familienrecht entziehen. Mehr dazu: Urteil Bundesgerichtshof zu Gutachten im Familienrecht BGH 68/09 (hier klicken)


Sollten Eltern die Begutachtung also verweigern?


Grundsätzlich steht es Ihnen als Elternteil frei, sich der Begutachtung zu verweigern. Dieses ist jedoch mit erheblichen Risiken verbunden und sollte vorher genauestens überlegt werden! Das Familiengericht könnte dann nämlich z.b. entscheiden, sie zur Begutachtung vorzuladen, damit die Sachverständige Dr. Martina Steinmetz-Zubovic Sie dann vor dem Familiengericht befragen kann oder die Sachverständige Dr. Martina Steinmetz-Zubovic kann ihr Gutachten dann anhand der vorliegenden Akten erstellen. Aus unserer Sicht ist es also nicht immer sinnvoll, sich der Begutachtung zu entziehen und hängt vom Einzelfall ab. Gegebenenfalls könnte das Gericht z.b. auch für die Dauer der Begutachtung das Sorgerecht oder Teile der elterlichen Sorge entziehen um hier an ein Gutachten zu gelangen. Bevor Sie also auf die Idee kommen, eine Begutachtung zu verweigern, sollten Sie eine entsprechende Strategie haben und sich auch über die Gefahren und Folgen einer etwaigen Begutachtungsverweigerung bewusst sein! Die Verweigerung der Begutachtung erfolgt auf eigenem Risiko! Lassen Sie sich hierzu im Vorfeld z.b. durch einen Fachanwalt für Familienrecht beraten!

Sofern Sie sich für eine Verweigerung der Begutachtung entscheiden sollten Sie hierzu auch die richtigen Gründe für Ihre Verweigerungshaltung präsentieren. Gehen Sie daher lieber kein unnötiges Risiko ein und lassen Sie sich anständig beraten und verweigern Sie die Begutachtung nicht ohne einen entsprechenden Plan!


Müssen Eltern alleine zur Begutachtung hingehen oder dürfen Eltern einen Zeugen zur Begutachtung mitnehmen?


Sie müssen nicht alleine zu der Sachverständigen Dr. Martina Steinmetz-Zubovic hingehen, um sich dann begutachten zu lassen. Es steht Ihnen z.b. frei, einen Zeugen zur Begutachtung mitzunehmen. Das OLG Hamm hat das Recht der Eltern in diesem Zusammenhang gestärkt und entschieden, das eine Begleitperson bei der Begutachtung erlaubt ist. Die Begleitperson darf an der Begutachtung aber nicht teilnehmen und in die Begutachtung auch nicht eingreifen. Die Begleitperson darf lediglich als Zeuge bei der Begutachtung anwesend sein. Die Begleitperson kann Ihnen aber als mögliche moralische Unterstützung bei der Begutachtung durch Dr. Martina Steinmetz-Zubovic dienen. Sollte es zu Unstimmigkeiten bei der Begutachtung kommen und Sie sind nach der Begutachtung der Meinung, das die Sachverständige Dr. Martina Steinmetz-Zubovic in ihrem Gutachten einzelne Sachverhalte falsch wiedergegeben hat, dann kann Ihnen der Zeuge gegebenenfalls helfen diese Sachverhalte aufzuklären und gegen die Sachverständige auszusagen. Das gilt natürlich auch dann, wenn die Sachverständige wichtige Sachverhalte weggelassen oder frei erfunden hat. In den meisten Fällen führt das Mitführen einer Zeugin / eines Zeugen aber bereits schon dazu, das der/die Sachverständige bei der Begutachtung vorsichtiger agiert, weil er/sie sich beobachtet fühlt.

ACHTUNG Sachverständige neigen dazu, einen Zeugen trotz entsprechender rechtlicher Regelung nicht zulassen zu wollen! Auf diese Situation sollten Sie (durch ein entsprechendes Training) ebenfalls vorbereitet sein um zu lernen, wie Sie damit umgehen, wenn der/die Sachverständige den Zeugen -ohne nachvollziehbare Begründung- aus der Begutachtung raushaben will


Sollten Eltern sich auf eine Begutachtung durch die Sachverständige Dr. Martina Steinmetz-Zubovic vorbereiten?


Ja. Einer der größten Fehler, den Sie machen können, ist sich nicht auf eine Begutachtung vorzubereiten. Auf wichtige Termine sollte man sich immer vorbereiten. Und eine Begutachtung ist ein sehr wichtiger Termin. Immerhin geht es um Ihre Verantwortung als Eltern (bzw. als Elternteil). Bereits als Schüler lernt man, sich auf Klassenarbeiten vorzubereiten. Wer später einen Führerschein haben will, bereitet sich auf die Führerscheinprüfung vor. Obwohl Sie bei einer Führerscheinprüfung die Prüfung wiederholen dürfen, wenn Sie durchgefallen sind! Wenn Sie die Begutachtung "versaut" haben, dann bekommen Sie nur sehr schwer eine zweite Chance, diesen Fehler wieder zu revidieren! Egal wie toll Sie in Ihrem bisherigen Leben gewesen sind, wir halten es für unverantwortlich, sich auf eine Begutachtung NICHT vorzubereiten. Vielleicht sind Sie ja auf dieser Seite genau deswegen gelandet, weil Sie dabei waren sich auf die Begutachtung vorzubereiten.

Sie haben also erkannt, dass Sie sich vorbereiten müssen. Daran bestehen auch keine Zweifel. Nur naive dumme, ganz schlaue oder oberschlaue Eltern verzichten auf eine Vorbereitung einer solch wichtigen Angelegenheit. Zur optimalen Vorbereitung der Begutachtung bieten wir Ihnen unsere eine individuelle Beratung an. Dieses ist zwar mit Kosten verbunden, jedoch erfolgt die Vorbereitung der Begutachtung auf Ihre spezielle Situation (Beweisfrage etc.).

Begutachtungsvorbereitung

Eine Begutachtungsvorbereitung erspart Ihnen Fehler. Eine Begutachtungsvorbereitung reduziert nicht nur Ihr Risiko als Vater oder Mutter ein entsprechendes Gutachten und ein damit verbundenes Gerichtsverfahren zu verlieren, sondern es hilft Ihnen auch dabei Ihre Gedanken zu sortieren. Dadurch schaffen Sie es dann in aller Regel auch deutlich reflektierter in eine Begutachtung zu gehen und sparen sich dann hinterher den Stresss und extrem hohe Kosten um gegen ein Gutachten vorzugehen, das gegen Sie ausgefallen ist.


Was mache ich, wenn das Gutachten von Dr. Martina Steinmetz-Zubovic negativ gegen mich ausgefallen ist und ich das Sachverständigengutachten für nicht verwertbar halte?


In diesem Fall sollte Sie (bzw. Ihr Anwalt) nicht auf die Anhörung der Sachverständigen vor dem Familiengericht verzichten und die Anhörung der Sachverständigen Dr. Martina Steinmetz-Zubovic vor dem Familiengericht beantragen, damit diese zu Ihren Rückfragen Stellung nehmen kann und Ihnen Ihr Sachverständigengutachten dann erläutern kann. Um das Gericht dann zu überzeugen, dem Sachverständigengutachten NICHT zu folgen, müssen Sie aber (gegebenenfalls zusammen mit Ihrem Anwalt) SEHR GUTE Argumente und Nachweise liefern, die belegen, das das Sachverständigengutachten zu einer falschen Lösung kommt. Hierfür müssen Sie sehr viel Zeit einplanen und die Gerichtsverhandlung im Vorfeld durch viele (aussergerichtliche) Maßnahmen vorbereiten. Hierzu gehören z.b. entsprechende Coachings, Kurse, Verhaltensänderungen, Schriftsätze, Anträge beim Jugendamt und vieles mehr. Gerne unterstützen wir Sie dabei mit einer professionellen Beratung.

Wenn ich gegen das Gutachten von Dr. Martina Steinmetz-Zubovic vorgehen will, brauche ich dann ein Gegengutachten?


Ein Gegengutachten und/oder eine fachkundige Stellungnahme bei einem zweifelhaften Gutachten verbessern Ihre Chancen vor dem Familiengericht sicherlich.
Sie finden in Deutschland viele renommierte Experten, die Ihnen ein solches Gegengutachten erstellen. Für ein entsprechendes Gegengutachten zahlen Sie in der Regel ein paar Tausend Euro. Unsere Erfahrung nach ist es so, das viele Eltern ihre letzte Hoffnung dann gerne in so ein Gegengutachten setzen und bis zu letzt glauben, das das Gericht den Darlegungen aus dem Gegengutachten folgt. Das ist aber in den allermeisten Fällen nicht der Fall. Denn wenn Sie ein Gegengutachten beauftragen, wertet das Gericht dieses Gegengutachten in aller Regel als "Parteigutachten" und misst diesem Gutachten dann weniger Bedeutung ein.

Darf das Familiengericht ein mangelhaftes Gutachten verwerten?

Theoretisch Nein! Unser Bundesverfassungsgericht hat hierzu ausgeführt: Mangelhafte Gutachten rechtfertigen keinen Sorgerechtsentzug. Gerichte dürfen sich nicht auf mangelhafte Gutachten verlassen. Gerichte müssen bei Zweifeln am Gutachten darlegen, warum sie Gutachten gleichwohl für verwertbar halten.
Dieses Urteil des Bundesverfassungsgericht interpretieren viele Betroffene Eltern dahingehend, das man sich mit einem Gegengutachten gegen das Gutachten wenden kann und man dann einfach die entsprechende Zweifel darlegt. Aber das führt in der Regel nicht zum Erfolg. Vielmehr ist es so, das das Familiengericht einfach eine gute (Standard-) Begründung liefert, warum es das Gutachten dennoch für verwertbar hält.


Warum ist es so schwierig, gegen ein mangelhaftes Sachverständigengutachten vorzugehen?

Wenn Sie gegen ein mangelndes Sachverständigengutachten vorgehen wollen, stehen Sie ziemlich alleine im Gericht. Auch wenn Sie z.b. ein, zwei oder mehrere fachkundige Stellungnahmen vorlegen und Sie Ihre Zweifel am Gutachten lautstark äußern, wird es Gerichte geben, die der Empfehlung des Sachverständigengutachtens folgen. Das ist auch ganz natürlich. Denn die Gegenseite, das Gericht, der Verfahrensbeistand, das Jugendamt und natürlich die Sachverständige selbst sind sich über die Verwertbarkeit des Sachverständigengutachtens im schlimmsten Fall einig und finden gemeinsam genügend Gründe, das Sachverständigengutachten auch bei Zweifeln zu verwerten. Es steht also 5:1. Rechnet man die Anwälte mit dazu, dann steht es 6:2 oder 6:1 oder 5:2. (je nachdem wie engagiert der eigene Anwalt ist)

Wenn das Gutachten negativ für Sie ausgefallen ist, müssen Sie sich mindestens mit folgenden Punkte auseinandersetzen:

  1. Sie legen dar in welchen Punkten das Gutachten fehlerhaft ist. (Gegebenenfalls finden Sie auch entsprechende Punkte, wo Sie den Verdacht der Besorgnis der Befangenheit mit begründen können
  2. Sie schauen an welchen Bereichen das Gutachten vielleicht richtig ist und die Kritik an Ihrer Person (wenigstens teilweise) berechtigt ist. Für diese Punkte suchen Sie (mit professioneller Unterstützung) entsprechende Hilfen, so das Sie dafür sorgen können, das das Gutachten spätestens bei der Gerichtsanhörung
  3. Sie "kaufen sich Zeit" um zu erreichen, das das Gutachten veraltet.

Spätestens jetzt sollte Ihnen klar sein, das Sie professionelle Hilfe benötigen um sich mit diesen Punkten auseinanderzusetzen. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, das diese Punkte alleine nicht ausreichend sind, um sich zur Wehr zu setzen, vielmehr müssen Sie spätestens jetzt professionelle Unterstützung holen, um Ihre Schwächen zu schwächen und Ihre Stärken zu stärken

Gegen ein mangelhaftes Gutachten vorzugehen ist anstrengend

Gegen ein mangelhaftes Gutachten vorzugehen ist nicht einfach. Im Gegenteil: Um gegen ein mangelhaftes Gutachten vorzugehen, müssen Sie ja die eigenen Fehler aufarbeiten und dem Gericht überzeugende Argumente liefern, warum es dem Gutachten nicht folgen soll. Tatsächlich ist es aber so, das das Gericht ja den Gutachter ausgewählt hat. Letztlich müssen Sie also auch den Gutachter (der ja gegen Sie ist) für sich gewinnen. Diese Aufgabe kommt der Quadratur des Kreises nah. Wenn Sie diesen Schritt gehen wollen, dann nehmen Sie gerne unsere Gutachtenüberprüfung in Anspruch.

Sie sind aufgrund dieser Gemengelage also in einer deutlich schwächeren Position. Sie müssen dann also mit Ihrem Anwalt gemeinsam die anderen 5 Parteien davon überzeugen, das Sachverständigengutachten nicht zu verwerten. Wenn es ganz dumm läuft, müssen Sie Ihren eigenen Rechtsbeistand ebenfalls noch überzeugen mit den richtigen Argumenten gegen das Sachverständigengutachten vorzugehen. Anders als bei einem Zivilgericht gilt hier nicht "im Zweifel für den Angeklagten". Der Richter muss/will einen Beschluss fassen. Wenn Sie den Richter davon überzeugen wollen, dass er das Sachverständigengutachten (das er in Auftrag gegeben hat und von dem er überzeugt ist) nicht als Grundlage für eine Entscheidung macht, dann ist das ein enormer Kraftakt und stellt eine enorme psychische Belastung dar und Sie müssen dem Richter eine Alternative bieten, die dem Wohl des Kindes besser gerecht wird. Unsere Erfahrung und unser Coaching hilft Ihnen und macht Sie fit, sich gegen ein mangelhaftes Gutachten zur Wehr zu setzen.

Sie müssen dann aber natürlich auch darlegen, warum der/die Sachverständige, die/den der Richter aus gewählt hat nicht den hinreichenden Sachverstand hat. Der Richter geht ja zunächst davon aus, das der Sachverständige seine Arbeit ordentlich gemacht hat und geht auch davon aus, das der Sachverständige über eine höheren Sachverstand verfügt als der Richter selbst. Es kommt natürlich immer wieder vor, das Richter sich über ein Sachverständigengutachten hinwegsetzen, aber das ist eher die Ausnahme als die Regel. Und um auszuschliessen das Sie nicht Gefahr laufen, sich hinterher mit einem negativen Sachverständigengutachten befassen zu müssen (was mit immens hohen Kosten verbunden ist), können wir nur allen Betroffenen dringend anraten, sich im Vorfeld professionelle Unterstützung zu suchen. Gerne können Sie diesbezüglich auch mit uns Kontakt aufnehmen und einen Beratungstermin vereinbaren. Gerne stehen wir Ihnen für eine individuelle Beratung zur Verfügung. In einigen Fällen haben wir es sogar geschafft, das die betroffenen Eltern einvernehmlich die Begutachtung abgesagt haben und sich aussergerichtlich auf eine Lösung im Interesse des Kindeswohls geeinigt haben.

Und es ist fast immer besser wenn Eltern sich einigen anstatt das ein(e) Sachverständiger sagt was das richtige für das Kind ist

Kritik an Sachverständigen

Trotz aller Vorbereitungen, oder auch wenn man sich nicht vorbereitet hat, das das Gutachten für die betroffenen Eltern nicht nachvollziehbar ist oder das der/die Sachverständige gravierende Fehler gemacht hat. In so einem Fall ist es für Betroffene nicht nur notwendig sich juristisch gegen die Verwertung des Sachverständigengutachtens zu wehren, sondern es ist auch hilfreich, seinen Unmut gegenüber dem/der Sachverständigen offenzulegen.


Dürfen Sachverständige kritisiert werden?

Dabei stellt sich natürlich die Frage ob Kritik an der/dem Sachverständigen erlaubt ist und wie weit diese Kritik an Sachverständigen gehen darf. Mit dieser Frage beschäftigen wir uns bereits seit vielen Jahren. Das OLG Celle hat unsere Position diesbezüglich gestärkt und bestätigt, das Sachverständige auf unserer Seite kritisiert werden dürfen




6 thoughts on “Dr. Martina Steinmetz-Zubovic

  1. Ungerecht behandelt 16/03/2024 at 14:20

    Ich gebe meinen Vorrednern hier in allen Punkten zu 100 Prozent recht.
    Ihr werdet alles verlieren, eure Kinder, eure Familie, euer Leben wenn ihr euch auf diese gutachten mit frau Steinmetz Zubovic einlasst, das ist wirklich so wie die Leute hier schreiben, das hier ist die pure Wahrheit und keine Internet Hetze, bitte nehmt diese Sachen sehr ernst hier denn das sind Infos aus erster Hand von Eltern und deren Kindern, die ihre Leidvollen Erfahrungen mit dieser Gutachterin bereits gesammelt haben, dazu gehöre auch ich und es gibt sicherlich noch viel mehr von uns die dem Staat und der Justice vertraut haben und am Ende dieses Leid durchleben mussten und für mich persönlich ist damit mein Leben erloschen denn ich habe gesehen dass es keine Gerechtigkeit gibt für nichts und niemanden wenn man der Gutachterin nicht sympathisch genug erscheint.

  2. jahre später 25/02/2017 at 01:01

    Seit zwei Jahren vergeht kein Tag, an dem ich mir nicht den Kopf zerbreche, was ich damals hätte anders machen müssen. Ein riesiger Fehler war, dass ich Schweigepflichtsentbindungen unterschreiben habe. Ich hatte damals das Gefühl, dass ich ohnehin keine Wahl habe, weil ich sonst „verdächtig“ bin und war auch völlig sicher, dass die Aussagen von anderen mir viel mehr helfen als schaden würden. Schließlich hatte ich ja nichts zu verbergen und zu den meisten ein gutes Verhältnis.
    Ich kann im Fall von Frau Dr. Steinmetz-Zubovic nur unbedingt dazu raten, grundsätzlich gar keine Schweigepflichtsentbindung zu unterschreiben. Begründen lässt sich das damit, dass man so viel Negatives über Gerichtsgutachten gelesen hat und daher lieber vorsichtig ist – bitte nicht persönlich nehmen und verstehen, dass man halt völlig verunsichert ist. Frau Dr. Steinmetz-Zubovic weiß das auch und hat mir selbst gesagt, dass ihre Branche einen verdient miserablen Ruf hat – ein plumper Versuch, Vertrauen zu schaffen.
    Frau Dr. Steinmetz-Zubovic hat mit keiner einzigen Person gesprochen, die ich ihr vorgeschlagen habe, sondern nur mit „anderen“. Die „Zeuginnen“ sind de facto in keinster Weise an Wahrheit gebunden sondern sollen völlig frei ihre Ansichten und „Wahrnehmungen“ zum Besten geben – sprich sich auskotzen und tratschen, wenn man schon mal was Wichtiges zu sagen hat. Das wird dann genau so im Gutachten wiedergegeben wobei irgendwo anders erwähnt wird, dass das nicht die Meinung der Gutachterin ist (warum schreibt sie es dann überhaupt?) sondern nur Aussagen anderer. Selbst Personen, die Positives über einen sagen wollen, werden durch geschickte Gesprächsführung dazu gebracht, das zu sagen was sie hören will. Man darf das auf keinen Fall unterschätzen. Mir selbst passierte es wiederholt, dass ich Dinge sagte, die man negativ auslegen konnte – was man dann natürlich auch tat, selbstverständlich ohne rückzufragen.
    Was hinterher im Gutachten steht, wird nochmal dadurch subjektiviert, dass Frau Steinmetz-Zubovic es so formuliert und selektiert, wie sie es wahrgenommen wollen zu haben glaubt. Darauf hat man natürlich erst Recht keinen Einfluss und schon gar keine Einspruchsmöglichkeit. Als ich die Zeuginnenaussagen im Gutachten gelesen habe, habe ich erst Mal eine Stunde geschrieen, ich kann es bis heute nicht fassen und versuche seither mit Beschwerden und Anwälten eine Rücknahme der grotesken Falschbehauptungen zu erwirken (natürlich völlig erfolglos, es sind ja „Wahrnehmungen“ und die müssen nicht „wahr“ sein). Das ist im wahrsten Sinne des Wortes in Stein gemetzelt. Was da über Euch steht, werdet Ihr nie wieder los und die „Zeuginnen“, denen Ihr nie etwas getan habt, sind bitterste Feinde für’s Leben. Solche Dinge kann man nie verzeihen – auch wenn sie vielleicht einfach nur der armen Mutter helfen wollten, die Phantasie mit ihnen durchging oder sie ihre eigene Scheidungsgeschichte hineinprojiziert hatten. Sie könnten sich auch nicht entschuldigen oder es zurücknehmen selbst wenn sie es wollten, denn schließlich wäre es ja dann eine gerichtliche Falschaussage gewesen mit allen Konsequenzen. Von anderen „Zeuginnen“ erfahrt Ihr, dass sie „Geheimnisse“ mit Eurem Kind hatten, die sie im Gutachten aber gierig ausplaudern. Zu dieser Spezies gehörte bei mir eine Lehrerin, die ganz genau wusste, dass ich mein Kind zwinge, stundenlang bis in die Nacht mit mir Diktate zu schreiben und seine Kinderpsychiaterin. Folge: Dienstaufsichtsbeschwerden (nach 1 Jahr Bearbeitung und 7 Mahnungen abgelehnt), Dienstaufsichtsbeschwerde an Ärztekammer (wohl auch für den Eimer) und demnächst noch mehr Gerichtsverfahren. Tut Euch das alles bitte nicht an – Ihr habt auch so schon genug Sorgen. Meine „Wahrnehmung“ ist, dass Frau Dr. Steinmetz-Zubovic Euer Feind und der Feind Eures Kindes ist, sie sucht mit Methoden, von denen normale Menschen keine Ahnung haben, nach Ansatzpunkten um Euch Euer Kind wegzunehmen und sie ist ein ganz großer Fan von Inobhutnahmen. Sie macht aus Worten Steine, die sie Euch an den Hals hängt, und wenn es genug sind, ziehen die Euch runter. Je weniger Material sie bekommt, desto besser. Idealerweise hat sie nichts, was sie in ihr Gutachten schreiben kann außer dass ihr eine völlig ungerechtfertigte Phobie vor Gerichtspsychologinnen habt und deswegen hat noch kein Richter jemand sein Kind weggenommen.
    Aus heutiger Sicht würde ich auch ein Gespräch mit ihr verweigern (mit Verweis auf Berichte über Gutachten in den Medien oder Erfahrungsbericht wie diesen hier) und sie bitten, ihre Fragen schriftlich zu stellen. Es ist schlicht unvermeidbar, dass man sich mal ungeschickt ausdrückt oder dass sie es anders „wahrnimmt“ und dann ist es vorbei. Ich habe mir vor jedem Gespräch fest vorgenommen, vorsichtig und gelassen zu bleiben aber nach kurzer Zeit bringt sie einen total in Panik und dann macht man sogar die allergrößte Dummheit, ihren Ansichten zu widersprechen. Außerdem habe ich im Gegensatz zur Mutter vergessen, dass man in solchen Gesprächen zu weinen hat, auch wenn man selbst das Gerichtsverfahren beantragt hat. Im Gutachten wird mir das allen Ernstes angekreidet und messerscharf daraus geschlossen, ich sei nicht so empathisch – und damit wird wiederum begründet, dass ich das ABR verlieren soll. Wenn man’s aufschreibt kann man es hinterher nochmal in Ruhe durchlesen und weinen wann einem danach ist. Von sich aus bietet einem Frau Dr. Steinmetz-Zubovic das natürlich nicht an, für Fairness werden Gerichtspsychologinnen schließlich auch nicht bezahlt.

  3. Papa R. 31/01/2017 at 18:13

    Etwas katastrophal Schlechtes über sie kann ich nicht berichten. Das Gutachten stammte aus 2010/2011 – Wie träge, unentschlossen, intransparent und wenig empathisch für ein Kind dann aber wieder in der ersten Instanz geschludert wurde, ist die Quelle weiteren Leids, weiterer Verfahren,… immerhin konnte sie ein gleich gute emotionale Bindung zu beiden Elternteilen feststellen.

  4. Noch Einer 28/06/2016 at 16:53

    Auch ich habe leider ähnliche, sehr schlechte Erfahrungen mit Frau Dr. Martina Steinmetz-Zubovic gemacht. Und obwohl aus dem Gutachten hervorgeht, dass vieles der Phantasie meiner Ex entspringt, sie und die Kinder zum Therapeuten müssen, wurde mir das Sorgerecht entzogen und der Umgang für ein Jahr ausgesetzt.
    Es ist für mich nicht nachvollziehbar.
    Jede weitere Bemühung würde zu weiterem Aufhetzen der Kinder führen. Diese will ich davor schützen. Zum Glück weiß ich, dass ich meine Kinder auf einen guten Weg gebracht hab. Sie werden ihren Weg gehen – und sich hoffentlich irgendwann mal trauen, Kontakt zu mir aufzunehmen.

  5. kinderlos 14/02/2016 at 15:04

    Ich lebte viele Jahre lang mit meinem Sohn in einem sog. Wechselmodell. Da seine Mutter nicht für seinen Unterhalt arbeiten will, bezahlte ich ihr den vollen Unterhalt in der obersten Kategorie der Düsseldorfer Tabelle obwohl unser Kind die halbe Zeit bei mir lebte. Mit dem Argument, dass Väter vor Gericht keine Chance haben, wurde ich jahrelang von der Mutter bedroht und erpresst. Als schließlich nicht mehr bei mir zu holen war, beantragte sie gerichtlich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und was das bedeutet, dürfte bekannt sein.

    Da meine Arbeitszeiten sehr flexibel sind, konnte ich immer für meinen Sohn da sein wenn er bei mir war. Ich habe sehr viel Sport mit ihm gemacht, war jedes Jahr mit ihm im Urlaub, habe ihm vorgelesen, mit ihm gebastelt, ihn in allen Bereichen gefördert so gut ich nur konnte und auch mit ihm für die Schule gelernt. Physisch und intellektuell hat er sich blendend entwickelt.
    Leder war sein Sozialverhalten auffällig (wie bei allen Kindern eben) und so geriet er in die Fänge von Psychologinnen, die natürlich zuerst und ausschließlich einen Fehler bei mir suchten. Gefunden haben sie außer ADHS (wie ebenfalls bei allen) nichts, aber ich wünsche meinem schlimmsten Feind nicht, sich von derart widerwärtigen Personen hinterfragen und kritisieren lassen und dabei immer locker und freundlich bleiben zu müssen weil man sonst ja ihre Erwartungen bestätigen würde.

    Da auch das Gericht nichts gegen mich finden konnte, wurde eine Gerichtspsychologin beauftragt, Gründe zu liefern um mir mein Kind wegzunehmen – der offizielle Auftrag lautete natürlich anders.

    Auf diese Weise machte ich die Bekanntschaft von Frau Dr. Martina Steinmetz-Zubovic.

    Ihr Verhalten mir gegenüber war höflich und korrekt. Sie machte mir sogar Mut, dass in solchen Fällen meistens der Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt, der für ein Wechselmodell ist. Und dass es ja überhaupt gar nicht mehr so sei, dass Frauen vom Gericht bevorzugt werden. Zu ihrem Repertoire gehört es weiterhin, einen unbeholfenen Eindruck zu erwecken und ihre äußere Erscheinung trägt ebenfalls dazu bei, dass man eher Mitleid mit ihr bekommt, dass sie ihren Lebensunterhalt für sich, ihren Mann und ihre beiden Kinder damit verdienen muss, anderen Menschen ihre Kinder wegzunehmen.

    Erst hinterher, als ich ihren Bericht las, wurde mir klar womit ich es zu tun hatte.

    Gründe, mir mein Kind wegzunehmen, fand auch sie nicht. Sie hatte aber das Glück auf eine Frau zu treffen, die ihre eigene Scheidung noch nicht verarbeitet hatte, mit der Mutter gut befreundet war, mich überhaupt nicht kannte, aber unheimlich viel zu sagen wussten, was ihr mein Kind angeblich an schlimmen Dingen über mich erzählt hat. Der Großteil ihres Gutachtens besteht aus dieser Art von Dreck und sie hat sorgfältig darauf geachtet, nichts auszulassen. Frauen, die ich ihr nannte, und die ihr Positives über die Beziehung zwischen meinem Kind und mir hätten berichten können, hat sie erst gar nicht kontaktiert. Auf meine Rückfrage diesbezüglich schrieb sie mir wörtlich, dass ihr das „nicht notwendig erschien“.

    Natürlich sprach sie sich dafür aus, dass mir das Aufenthaltsbestimmungsrecht weggenommen wird und zwar mit der Begründung, dass es für das Kind schädlich sei, den elterlichen Streit mitzuerleben und dass sie die Mutter etwas empathischer fand. Um zu unterstreichen, wie gut sie es mit Kindern meint, drohte sie gleich noch damit, unser Kind in einer Pflegefamilie unterbringen zu lassen obwohl das noch nicht einmal vom Gericht in Erwägung gezogen wurde. Frau Dr. Steinmetz-Zubovic übertrifft damit meiner Erfahrung nach jedes Klischee, das ich über das Gerichtsgutachterinnen Unwesen in den Medien las.

    Man ist versucht, so einer Person zu wünschen, dass auch ihr jemand ihre Kinder wegnimmt – grundlos und einfach nur so. Ich kämpfe seit Monaten jeden Tag dagegen an, denn damit würde ich mich auf eine Stufe mit ihr stellen. Sollte aber jemand erfahren, dass Frau Dr. Steinmetz Zubovic krank oder gottlob verreckt ist, möge er das bitte hier schreiben. Das Wissen, dass sie nicht mehr das Leben von Vätern und ihren Kindern zerstört, würde mich beruhigen, auch wenn es mir meinen Sohn nicht zurückbringt.

  6. Che Guevara 01/01/2016 at 23:45

    Ja gerne gebe ich hier, als Betroffener von dieser Gutachterin, meinen Kommentar ab.
    Stellvertretend auch für Zwei weitere Freunde und unseren insgesamt neun Kindern.
    Also unserer aller Meinung nach sorgte sie für zusätzliches Leid und sprach unberechtigt und eigenwillig die Verantwortung von lieben Menschen zu deren eigenen Kindern durch eine Kette von sinnlosen und schwer verstänlichen Argumentation -Reihen ab.
    Sie reichte diese an das Familiengericht weiter und zerstörte somit ohne Rücksicht der Betroffenen deren Leben, durch ihre persönliche xxxxxxxxxxxxxxxxx Art und Weise.
    Verwirrung und vermehrt auch Krankheit von allen Betroffenen sind auf ihre extrem eigenwilligen und beherrschenden Stil zu zurückzuführen.
    Ein so ausgefertigtes Gutachten wird zu 99,99999 Prozent von Richtern übernommen…..
    Aus Rücksicht auf die Kinder wurden von mir keine weiteren Gegengutachten beauftragt welche zudem teuer aber vor allem für die Wiederherstellung des Friedens, innerhalb der Familien, nicht unbedingt förderlich wären.
    Ich frage mich nur, ist es Pech oder warum gerade uns drei, die wir unsere Kinder als größtes Geschenk in diesem Leben hatten und jetzt zu soviel Elend und Ohnmacht durch eine Dr.Martina Steinmetz-Zubovic zuteil wurde.
    Ich hoffe, dass sie selbst zu Erkenntnissen kommt welche ihr bitte die Augen für die Wahrhaftigkeit öffnen.
    Ansonsten bitte ich hier, dass sich mehr und mehr Betroffene zusammen tun und ihr katastrophales Treiben beenden.

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