Dorothee Hepp Sachverständige im Familienrecht in Essen und Umgebung
Dorothee Hepp ist Sachverständige im Familienrecht in Essen und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.
Dorothee HeppDiplom-Psychologin
Goldfinkstr. 18
45134 Essen
Telefon 0201/8439706
Telefax 0201/8439707
E-Mail: dorothee_hepp@gmx.de
Fragen zu Sachverständigengutachten Dorothee Hepp
Das Familiengericht hat Frau Dorothee Hepp mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens betraut? Dorothee Hepp soll in Ihrer familiengerichtlichen Auseinandersetzung ein Gutachten für das Familiengericht erstellen? Und nun fragen Sie sich, wie es jetzt weiter geht und was Sie über die Sachverständige
Begutachtungsvorbereitung
Um sich auf die Begutachtung optimal vorbereiten zu können, bieten wir Ihnen eine individuelle Beratung an. Wir haben jahrelange Erfahrung in diesem Bereich und stehen Ihnen gerne für eine individuelle Begutachtungsvorbereitung zur Verfügung. Klicken Sie HIER um das Feedback von anderen betroffenen Eltern zu lesen, die wir auf eine Begutachtung vorbereitet haben. Darin heisst es unter anderem
- Bei der Begutachtung sind genau die Fragen gekommen, die wir vorbereitet hatte und die ich im Vorfeld reflektiert habe. Ohne die gute Beratung hätte ich irgendwelche doofe Antworten gegeben und hätte meine Kinder verloren. DANKE DANKE DANKE
- Ich bin selber als Coach tätig und weis wie wichtig ein Coaching ist. Ihr Coaching ist das beste, was ich erlebt habe, weil es mir in meiner Situation sehr gut geholfen hat und Sie mich ganzheitlich beraten haben.
- Ohne das Coaching hätte ich nicht gewusst wie ich auf die bescheuerten Fragen des Sachverständigen hätte reagieren sollen.
- (...) Ich möchte mich für Ihre Unterstützung und Ratschläge herzlich bedanken! Es fiel mir immer wieder schwer in der damaligen Lage diese Ratschläge blind zu folgen, das Ergebnis spricht für sich aber selber. (...)
Welche Aufgaben haben die Sachverständigen im Familienrecht?
Die Aufgabe eines/einer Sachverständigen liegt darin, den Familienrichter bei seiner Entscheidung zu unterstützen. Die Mehrzahl der Richter verfügt nämlich "nur" über ein Jurastudium und hat sich mit Fragen der Kindererziehung und/oder dem Kindeswohl im Studium eher weniger beschäftigt. Im Jurastudium geht es ja auch vorrangig um Jura (römisches Recht / in Dubio pro Re) und nicht um Kindererziehung. Die mangelnde Kompetenz eines Richters ist deswegen auch kein Ablehnungsgrund. (vgl. OLG Celle 10 WF 372/12 )
Juristen (z.b. Familienrichter und Anwälte) verfügen daher im Allgemeinen nicht über den notwendigen Sachverstand um über das Kindeswohl alleine entscheiden zu können und bemühen sich daher dem Sachverstand eines/einer Sachverständigen. Deswegen sind Sachverständigengutachten bei Familienrechtlichen Auseinandersetzungen daher keine Seltenheit mehr! In Deutschland werden jedes Jahr 270.000 Gutachten an Familiengerichten in Auftrag gegeben
Welche Richtlinien gibt es zur Erstellung von Sachverständigengutachten?
Im Rahmen der Erstellung eines psychologischen Gutachtens in einem familienrechtlichen Verfahren bleibt es grundsätzlich einem Sachverständigen überlassen, auf welchem Weg und auf welchen Grundlagen er sein Gutachten erstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es in der Psychologie keine generalisierenden Theorien, Methoden und standardisierte Verfahren gibt, die jedem Einzelfall vollends gerecht werden können und auch testpsychologische Untersuchungen für sich genommen niemals unanzweifelbare Ergebnisse hervorbringen, weil sich innerpsychisches Geschehen der direkten Beobachtung entzieht.
Wie Aussagekräftig sind Gutachten in familienrechtlichen Auseinandersetzungen?
75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin. Trotzdem wird auf der Grundlage solcher Gutachten vielen Eltern das Sorgerecht entzogen, werden ganze Familien auseinandergerissen. Auch in Wissenschaftsdokus wurde über die mangelhafte Qualität von Gutachten wiederholt berichtet, wie z.b. in der Fernsehdokumentation „Gutachten mangelhaft“ von 3 Sat.
Müssen Eltern an der Begutachtung teilnehmen?
Nein. Es gibt keine Zwangsbegutachtung im Familienrecht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist und Eltern nicht zur Teilnahme an einer Begutachtung gezwungen werden können. Auch dürfen Eltern oder einzelnen Elternteilen keine Nachteile entstehen, wenn diese sich der Begutachtung durch eine Sachverständige im Familienrecht entziehen. Mehr dazu: Urteil Bundesgerichtshof zu Gutachten im Familienrecht BGH 68/09 (hier klicken)
Sollten Eltern die Begutachtung also verweigern?
Grundsätzlich steht es Ihnen als Elternteil frei, sich der Begutachtung zu verweigern. Dieses ist jedoch mit erheblichen Risiken verbunden und sollte vorher genauestens überlegt werden! Das Familiengericht könnte dann nämlich z.b. entscheiden, sie zur Begutachtung vorzuladen, damit die Sachverständige Dorothee Hepp Sie dann vor dem Familiengericht befragen kann oder die Sachverständige Dorothee Hepp kann ihr Gutachten dann anhand der vorliegenden Akten erstellen. Aus unserer Sicht ist es also nicht immer sinnvoll, sich der Begutachtung zu entziehen und hängt vom Einzelfall ab. Gegebenenfalls könnte das Gericht z.b. auch für die Dauer der Begutachtung das Sorgerecht oder Teile der elterlichen Sorge entziehen um hier an ein Gutachten zu gelangen. Bevor Sie also auf die Idee kommen, eine Begutachtung zu verweigern, sollten Sie eine entsprechende Strategie haben und sich auch über die Gefahren und Folgen einer etwaigen Begutachtungsverweigerung bewusst sein! Die Verweigerung der Begutachtung erfolgt auf eigenem Risiko! Lassen Sie sich hierzu im Vorfeld z.b. durch einen Fachanwalt für Familienrecht beraten!
Sofern Sie sich für eine Verweigerung der Begutachtung entscheiden sollten Sie hierzu auch die richtigen Gründe für Ihre Verweigerungshaltung präsentieren. Gehen Sie daher lieber kein unnötiges Risiko ein und lassen Sie sich anständig beraten und verweigern Sie die Begutachtung nicht ohne einen entsprechenden Plan!
Müssen Eltern alleine zur Begutachtung hingehen oder dürfen Eltern einen Zeugen zur Begutachtung mitnehmen?
Sie müssen nicht alleine zu der Sachverständigen Dorothee Hepp hingehen, um sich dann begutachten zu lassen. Es steht Ihnen z.b. frei, einen Zeugen zur Begutachtung mitzunehmen. Das OLG Hamm hat das Recht der Eltern in diesem Zusammenhang gestärkt und entschieden, das eine Begleitperson bei der Begutachtung erlaubt ist. Die Begleitperson darf an der Begutachtung aber nicht teilnehmen und in die Begutachtung auch nicht eingreifen. Die Begleitperson darf lediglich als Zeuge bei der Begutachtung anwesend sein. Die Begleitperson kann Ihnen aber als mögliche moralische Unterstützung bei der Begutachtung durch Dorothee Hepp dienen. Sollte es zu Unstimmigkeiten bei der Begutachtung kommen und Sie sind nach der Begutachtung der Meinung, das die Sachverständige Dorothee Hepp in ihrem Gutachten einzelne Sachverhalte falsch wiedergegeben hat, dann kann Ihnen der Zeuge gegebenenfalls helfen diese Sachverhalte aufzuklären und gegen die Sachverständige auszusagen. Das gilt natürlich auch dann, wenn die Sachverständige wichtige Sachverhalte weggelassen oder frei erfunden hat. In den meisten Fällen führt das Mitführen einer Zeugin / eines Zeugen aber bereits schon dazu, das der/die Sachverständige bei der Begutachtung vorsichtiger agiert, weil er/sie sich beobachtet fühlt.
ACHTUNG Sachverständige neigen dazu, einen Zeugen trotz entsprechender rechtlicher Regelung nicht zulassen zu wollen! Auf diese Situation sollten Sie (durch ein entsprechendes Training) ebenfalls vorbereitet sein um zu lernen, wie Sie damit umgehen, wenn der/die Sachverständige den Zeugen -ohne nachvollziehbare Begründung- aus der Begutachtung raushaben will
Sollten Eltern sich auf eine Begutachtung durch die Sachverständige Dorothee Hepp vorbereiten?
Ja. Einer der größten Fehler, den Sie machen können, ist sich nicht auf eine Begutachtung vorzubereiten. Auf wichtige Termine sollte man sich immer vorbereiten. Und eine Begutachtung ist ein sehr wichtiger Termin. Immerhin geht es um Ihre Verantwortung als Eltern (bzw. als Elternteil). Bereits als Schüler lernt man, sich auf Klassenarbeiten vorzubereiten. Wer später einen Führerschein haben will, bereitet sich auf die Führerscheinprüfung vor. Obwohl Sie bei einer Führerscheinprüfung die Prüfung wiederholen dürfen, wenn Sie durchgefallen sind! Wenn Sie die Begutachtung "versaut" haben, dann bekommen Sie nur sehr schwer eine zweite Chance, diesen Fehler wieder zu revidieren! Egal wie toll Sie in Ihrem bisherigen Leben gewesen sind, wir halten es für unverantwortlich, sich auf eine Begutachtung NICHT vorzubereiten. Vielleicht sind Sie ja auf dieser Seite genau deswegen gelandet, weil Sie dabei waren sich auf die Begutachtung vorzubereiten.
Sie haben also erkannt, dass Sie sich vorbereiten müssen. Daran bestehen auch keine Zweifel. Nur naive
Begutachtungsvorbereitung
Eine Begutachtungsvorbereitung erspart Ihnen Fehler. Eine Begutachtungsvorbereitung reduziert nicht nur Ihr Risiko als Vater oder Mutter ein entsprechendes Gutachten und ein damit verbundenes Gerichtsverfahren zu verlieren, sondern es hilft Ihnen auch dabei Ihre Gedanken zu sortieren. Dadurch schaffen Sie es dann in aller Regel auch deutlich reflektierter in eine Begutachtung zu gehen und sparen sich dann hinterher den Stresss und extrem hohe Kosten um gegen ein Gutachten vorzugehen, das gegen Sie ausgefallen ist.Was mache ich, wenn das Gutachten von Dorothee Hepp negativ gegen mich ausgefallen ist und ich das Sachverständigengutachten für nicht verwertbar halte?
In diesem Fall sollte Sie (bzw. Ihr Anwalt) nicht auf die Anhörung der Sachverständigen vor dem Familiengericht verzichten und die Anhörung der Sachverständigen Dorothee Hepp vor dem Familiengericht beantragen, damit diese zu Ihren Rückfragen Stellung nehmen kann und Ihnen Ihr Sachverständigengutachten dann erläutern kann. Um das Gericht dann zu überzeugen, dem Sachverständigengutachten NICHT zu folgen, müssen Sie aber (gegebenenfalls zusammen mit Ihrem Anwalt) SEHR GUTE Argumente und Nachweise liefern, die belegen, das das Sachverständigengutachten zu einer falschen Lösung kommt. Hierfür müssen Sie sehr viel Zeit einplanen und die Gerichtsverhandlung im Vorfeld durch viele (aussergerichtliche) Maßnahmen vorbereiten. Hierzu gehören z.b. entsprechende Coachings, Kurse, Verhaltensänderungen, Schriftsätze, Anträge beim Jugendamt und vieles mehr. Gerne unterstützen wir Sie dabei mit einer professionellen Beratung.
Wenn ich gegen das Gutachten von Dorothee Hepp vorgehen will, brauche ich dann ein Gegengutachten?
Ein Gegengutachten und/oder eine fachkundige Stellungnahme bei einem zweifelhaften Gutachten verbessern Ihre Chancen vor dem Familiengericht sicherlich.
Sie finden in Deutschland viele renommierte Experten, die Ihnen ein solches Gegengutachten erstellen. Für ein entsprechendes Gegengutachten zahlen Sie in der Regel ein paar Tausend Euro.
Unsere Erfahrung nach ist es so, das viele Eltern ihre letzte Hoffnung dann gerne in so ein Gegengutachten setzen und bis zu letzt glauben, das das Gericht den Darlegungen aus dem Gegengutachten folgt.
Das ist aber in den allermeisten Fällen nicht der Fall. Denn wenn Sie ein Gegengutachten beauftragen, wertet das Gericht dieses Gegengutachten in aller Regel als "Parteigutachten" und misst diesem Gutachten dann weniger Bedeutung ein.
Darf das Familiengericht ein mangelhaftes Gutachten verwerten?
Theoretisch Nein! Unser Bundesverfassungsgericht hat hierzu ausgeführt: Mangelhafte Gutachten rechtfertigen keinen Sorgerechtsentzug. Gerichte dürfen sich nicht auf mangelhafte Gutachten verlassen. Gerichte müssen bei Zweifeln am Gutachten darlegen, warum sie Gutachten gleichwohl für verwertbar halten.
Dieses Urteil des Bundesverfassungsgericht interpretieren viele Betroffene Eltern dahingehend, das man sich mit einem Gegengutachten gegen das Gutachten wenden kann und man dann einfach die entsprechende Zweifel darlegt. Aber das führt in der Regel nicht zum Erfolg. Vielmehr ist es so, das das Familiengericht einfach eine gute (Standard-) Begründung liefert, warum es das Gutachten dennoch für verwertbar hält.
Warum ist es so schwierig, gegen ein mangelhaftes Sachverständigengutachten vorzugehen?
Wenn Sie gegen ein mangelndes Sachverständigengutachten vorgehen wollen, stehen Sie ziemlich alleine im Gericht. Auch wenn Sie z.b. ein, zwei oder mehrere fachkundige Stellungnahmen vorlegen und Sie Ihre Zweifel am Gutachten lautstark äußern, wird es Gerichte geben, die der Empfehlung des Sachverständigengutachtens folgen. Das ist auch ganz natürlich. Denn die Gegenseite, das Gericht, der Verfahrensbeistand, das Jugendamt und natürlich die Sachverständige selbst sind sich über die Verwertbarkeit des Sachverständigengutachtens im schlimmsten Fall einig und finden gemeinsam genügend Gründe, das Sachverständigengutachten auch bei Zweifeln zu verwerten. Es steht also 5:1. Rechnet man die Anwälte mit dazu, dann steht es 6:2 oder 6:1 oder 5:2. (je nachdem wie engagiert der eigene Anwalt ist)
Wenn das Gutachten negativ für Sie ausgefallen ist, müssen Sie sich mindestens mit folgenden Punkte auseinandersetzen:
- Sie legen dar in welchen Punkten das Gutachten fehlerhaft ist. (Gegebenenfalls finden Sie auch entsprechende Punkte, wo Sie den Verdacht der Besorgnis der Befangenheit mit begründen können
- Sie schauen an welchen Bereichen das Gutachten vielleicht richtig ist und die Kritik an Ihrer Person (wenigstens teilweise) berechtigt ist. Für diese Punkte suchen Sie (mit professioneller Unterstützung) entsprechende Hilfen, so das Sie dafür sorgen können, das das Gutachten spätestens bei der Gerichtsanhörung
- Sie "kaufen sich Zeit" um zu erreichen, das das Gutachten veraltet.
Spätestens jetzt sollte Ihnen klar sein, das Sie professionelle Hilfe benötigen um sich mit diesen Punkten auseinanderzusetzen. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, das diese Punkte alleine nicht ausreichend sind, um sich zur Wehr zu setzen, vielmehr müssen Sie spätestens jetzt professionelle Unterstützung holen, um Ihre Schwächen zu schwächen und Ihre Stärken zu stärken
Gegen ein mangelhaftes Gutachten vorzugehen ist anstrengend
Gegen ein mangelhaftes Gutachten vorzugehen ist nicht einfach. Im Gegenteil: Um gegen ein mangelhaftes Gutachten vorzugehen, müssen Sie ja die eigenen Fehler aufarbeiten und dem Gericht überzeugende Argumente liefern, warum es dem Gutachten nicht folgen soll. Tatsächlich ist es aber so, das das Gericht ja den Gutachter ausgewählt hat. Letztlich müssen Sie also auch den Gutachter (der ja gegen Sie ist) für sich gewinnen. Diese Aufgabe kommt der Quadratur des Kreises nah. Wenn Sie diesen Schritt gehen wollen, dann nehmen Sie gerne unsere Gutachtenüberprüfung in Anspruch.Sie sind aufgrund dieser Gemengelage also in einer deutlich schwächeren Position. Sie müssen dann also mit Ihrem Anwalt gemeinsam die anderen 5 Parteien davon überzeugen, das Sachverständigengutachten nicht zu verwerten. Wenn es ganz dumm läuft, müssen Sie Ihren eigenen Rechtsbeistand ebenfalls noch überzeugen mit den richtigen Argumenten gegen das Sachverständigengutachten vorzugehen. Anders als bei einem Zivilgericht gilt hier nicht "im Zweifel für den Angeklagten". Der Richter muss/will einen Beschluss fassen. Wenn Sie den Richter davon überzeugen wollen, dass er das Sachverständigengutachten (das er in Auftrag gegeben hat und von dem er überzeugt ist) nicht als Grundlage für eine Entscheidung macht, dann ist das ein enormer Kraftakt und stellt eine enorme psychische Belastung dar und Sie müssen dem Richter eine Alternative bieten, die dem Wohl des Kindes besser gerecht wird. Unsere Erfahrung und unser Coaching hilft Ihnen und macht Sie fit, sich gegen ein mangelhaftes Gutachten zur Wehr zu setzen. Sie müssen dann aber natürlich auch darlegen, warum der/die Sachverständige, die/den der Richter aus gewählt hat nicht den hinreichenden Sachverstand hat. Der Richter geht ja zunächst davon aus, das der Sachverständige seine Arbeit ordentlich gemacht hat und geht auch davon aus, das der Sachverständige über eine höheren Sachverstand verfügt als der Richter selbst. Es kommt natürlich immer wieder vor, das Richter sich über ein Sachverständigengutachten hinwegsetzen, aber das ist eher die Ausnahme als die Regel. Und um auszuschliessen das Sie nicht Gefahr laufen, sich hinterher mit einem negativen Sachverständigengutachten befassen zu müssen (was mit immens hohen Kosten verbunden ist), können wir nur allen Betroffenen dringend anraten, sich im Vorfeld professionelle Unterstützung zu suchen. Gerne können Sie diesbezüglich auch mit uns Kontakt aufnehmen und einen Beratungstermin vereinbaren. Gerne stehen wir Ihnen für eine individuelle Beratung zur Verfügung. In einigen Fällen haben wir es sogar geschafft, das die betroffenen Eltern einvernehmlich die Begutachtung abgesagt haben und sich aussergerichtlich auf eine Lösung im Interesse des Kindeswohls geeinigt haben.
Und es ist fast immer besser wenn Eltern sich einigen anstatt das ein(e) Sachverständiger sagt was das richtige für das Kind ist
Kritik an Sachverständigen
Trotz aller Vorbereitungen, oder auch wenn man sich nicht vorbereitet hat, das das Gutachten für die betroffenen Eltern nicht nachvollziehbar ist oder das der/die Sachverständige gravierende Fehler gemacht hat. In so einem Fall ist es für Betroffene nicht nur notwendig sich juristisch gegen die Verwertung des Sachverständigengutachtens zu wehren, sondern es ist auch hilfreich, seinen Unmut gegenüber dem/der Sachverständigen offenzulegen.
Dürfen Sachverständige kritisiert werden?
Dabei stellt sich natürlich die Frage ob Kritik an der/dem Sachverständigen erlaubt ist und wie weit diese Kritik an Sachverständigen gehen darf. Mit dieser Frage beschäftigen wir uns bereits seit vielen Jahren. Das OLG Celle hat unsere Position diesbezüglich gestärkt und bestätigt, das Sachverständige auf unserer Seite kritisiert werden dürfen
Vorsicht durch die Begutachtung durch Frau Hepp. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen das Sie geneigt ist bereits während die Begutachtung noch läuft die Betroffenen Personen vor zu verurteilen. Wir haben es selbst erlebt. Dank eines negativen Gutachtens kämpfen wir seit mehr als 3 Jahren um unsere Kinder. Aufgeben ist keine Option. Psychologen denen ich das Gutachten vorgelegt habe, schütteln darüber nur den Kopf. Über 150 Seiten nur Müll der geschrieben wurde, der auch noch sehr viel Geld den Steuerzahler gekostet hat.
Nachtrag: Frau Hepp hat meine Schreiben im Internet dem Gericht zur Verfügung gestellt. Diese sind zu den Akten genommen worden. Dies ändert jedoch nichts daran, das hier Urheberrechte verletzt wurden. Z.Z. lasse ich prüfen welche Rechtsmittel mir hier zur Verfügung stehen. Da die Straftaten eingestellt wurden, bedeutet dies jedoch nicht gleichermaßen einen Freispruch. Laut Staatsanwaltschaft Dortmund bleibt es mir überlassen, hier Zivilrechtlich zu klagen. Dies wird ab dem 7.6.2016 Thema werden, da ich kurz vor den anstehenden Terminen nicht noch eine Baustelle aufmachen wollte.
Teil 2
Nachdem ich Frau Hepp wegen Prozessbetrug und Nötigung angezeigt hatte, darf ich vermelden, das beide Anzeigen eingestellt wurden. „Wegen Geringfügigkeit und Zustimmung des zuständigen Gerichts!“ (wundert doch nicht wirklich oder?) Eine wichtige Zeugin des Kindesvaters wurde im Termin nicht gehört, sie hätte die Nötigung als auch die Aussage das Frau Hepp das Gutachten nicht selbst verschriftet hätte, bestätigen können. Nunmehr hat sich Frau Hepp entpflichten lassen, da sie mit mir nicht mehr zusammen arbeiten könne! Ah ja!? Der zuständige Richter Herr Wefers vom AG Menden hat nun ein weiteres (das 3 Gutachten) in Auftrag gegeben. Dies darf der Philosoph Herr Dr. Lange auch Neuss anfertigen, er hat gerade den 400h Lehrgang zum Rechtspsychologen bestanden wie zu erfahren war. Aufgrund der vielen Arbeit bekommt er einen kleinen Aufschlag vom Gericht und lässt sich 94 Seiten mit 13800 Euro Steuergeldern entlohnen…. Ach ja…. Die Grundlage für sein Gutachten bildet das Gutachten der Frau Hepp! Fragen? Nein, ich habe nicht am Termin zur Begutachtung teilgenommen. Leider hat Herr Dr. Lange vergessen, ein Exposee des Herrn Dr. Böhmelt mit aufzuführen. Das ist tragisch…. weil das BGH hier eindeutig zu geurteilt hat! Also wird der Vater seitens des Herrn Dr. Lange negiert und als nicht würdig befunden! Teil 3 kommt vielleicht schon Morgen weil Termin beim OLG Hamm und der Philosoph ist auch geladen… Ich freue mich so…
Vorsicht!
Entgegen der Vorgaben verschiedener Gutachterverbände, widersetzt sich Frau Hepp diesen, was ein seriöses Vorgehen während der Begutachtung angeht. So kam es in meinem Falle vor, das obwohl ein Zeuge anwesend war, ich keine eigenen Aufzeichnungen machen durfte. Mir wurde im Beisein des Zeugen gedroht, wenn ich dies tun würde, sie die Begutachtung abbrechen würde und ich die Konsequenzen zu tragen hätte! Überdies gab sie in einem Telefongespräch zu (unter Zeugen), das Gutachten nicht selbst verschriftet zu haben, sondern dies durch ihre Schreibkraft bewerkstelligt wurde! Auch, das wesentliche Teile des Vaters betreffen weggelassen, oder auch abgeändert wurden, sodass der Vater schlechter dasteht. Auch hätte sie in der Kürze der Zeit zum Termin, keine Gelegenheit mehr gehabt, dies zu korrigieren! Im letzten Termin wurde dies von mir angesprochen. Sie verfiel beim letzten Termin, zunehmend so in retrograde Amnesie und in Erklärungsnot, sodass der Herr Univ. Prof. Dr. Stürmer der Fern Uni Hagen (wichtige Internetadresse was Gutachten angeht!!!) sogar zu ihren „Kollegen“ wurde!
Man staune! Univ. Prof. Dr. Stürmer + Frau Hepp = Kollegen!?
Ich staunte auch, weil sie eine der bekanntesten Arbeiten des Herrn Prof. Stürmer gar nicht kannte… Peinlich diese Gleichung…
Das der zuständige Richter den Zeugen nicht hören wollte, versteht sich von selbst, denn wie sollte er denn seine Entscheidung (Vormund und Zwangsunterbringung des Kindes in eine SPLG), die auf diesem Gutachten fußt, erklären!?
Note: Niemand darf zu einem Gutachten gezwungen werden, weder durch den Richter, noch durch den Gutachter. Bitte sich hier umfassen im Internet und in entsprechenden Foren und Verbänden etc. erkundigen. Auf den Rechtsbeistand kann und darf man sich hier nicht verlassen, denn auch hier herrscht des Öfteren retrograde Amnesie vor, was die Beratungspflicht und die „geistige Teilnahme“ an Verfahrenstagen angeht!
Gutachter sind „keine“ Fachleute, dieser Begriff ist weder geschützt, noch gibt es Vorgaben seitens des Legislative, was ein Gutachter können sollte! Hier entscheidet der zuständige Richter wer befähigt ist! (Auch hier gibt es im Internet bei entsprechender Suchanfrage mannigfaltige Informationen, selbst durch öffentlich/ rechtlichen Rundfunk und Fernsehen.
Beachten: Es bedarf keiner besonderen Intelligenz, keiner besonderen Rechtschreibfähigkeit, keiner Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit! Es bedarf nur einem Richter, der einem das glaubt, was man verschriftet hat!
Im Zuge seiner Amtsermittlungspflicht kann der Richter Zeugen hören, eine Begutachtung kann und darf auch im Gerichtssaal erfolgen.
Verweigert man eine Mitarbeit mit einem Gutachter, darf es niemals negativ ausgelegt werden.
Denn wie schon verschriftet, der Richter darf im Gerichtssaal Fragen stellen und der Gutachter darf sich dann dazu einlassen! „Der Gutachter darf keine direkten Fragen an das betreffende Elternteil stellen!“.
Es ist dabei nicht untersagt, einen eigene Gutachter mitzubringen, der einem hinsichtlich der Befragung hilfreich zur Seite steht!
Lasst euch nicht zuhause begutachten, auch nicht im „Institut“. Wählt dazu einen neutralen Platz. Nehmt Zeugen mit und lasst euch nicht ins Boxhorn jagen.
Bei Fragen zum Thema einfach mit E-Mail Adresse melden!