Bei der anstehenden Reform der Hartz4 Gesetze droht alleinerziehenden Müttern, die von Hartz 4 leben, eine drastische Kürzung.
Warum erhalten alleinerziehende Hartz4-Mütter künftig weniger Geld?
Das Bundessozialgericht hatte 2013 entschieden, das Väter einen Anspruch auf zusätzliches Geld vom Jobcenter haben, wenn die Kinder sie besuchen. Zwar hat das Bundessozialgericht sich nicht zu der Frage geäußert, ob die Mütter dann weniger Geld bekommen müssten, dieses ist jedoch anzunehmen, da ansonsten das Jobcenter für die Trennungskinder (die Umgang mit ihrem Vater haben) Geld doppelt ausbezahlt werden würde.
Faktisch würden Trennungskinder (die in Hartz4 Familien aufwachsen) damit deutlich besser gestellt werden als Kinder die in einer Hartz4-Familie leben, bei denen die Eltern noch zusammenleben.
Im Umkehrschluss müsste man bei der derzeitigen Lage jeder Familie, die Hartz 4 empfängt dazu raten, sich zu trennen, weil die wirtschaftlichen Verhältnisse für Mama und Papa sich dann verbessern würden, weil beide Eltern dann Sozialleistungen für das Kind bekommen würden. Das kann ja nun niemand wollen, das Eltern dazu genötigt werden, sich zu trennen, nur um beide mehr Geld zu bekommen.
Diese Ungleichbehandlung ist nicht zu rechtfertigen.
Eine Reform der Hartz 4-Gesetze ist dementsprechend unausweichlich. Eine Kürzung der Leistungen für die alleinerziehenden Mütter scheint unvermeidlich.
Eine Kürzung der Leistungen für die alleinerziehenden Mütter scheint unvermeidlich.
Nun hat sich der Interessenverband der alleinerziehenden Mütter zu Wort gemeldet.Die Vorsitzende Edith Schwab fordert nun, das eine Kürzung bei den alleinerziehenden Müttern für sie nicht in Frage komme, weil damit die Mütter bestraft werden würden, die den Umgang mit dem anderen Elternteil zulassen. Um den vollen Hartz4-Regelsatz für das Kind zu erhalten würden Mütter gezwungen, den Umgang mit den Elternteil zu blockieren. Das ist eine Folge, die so keiner will.
Lebt ein Kind in zwei Haushalten, ist das teurer, als wenn beide Eltern zusammen leben.
Edith Schwab weist darauf hin, das der Mutter für bestimmte Sachen auch dann die vollen Kosten entstehen würden, wenn das Kind sich zeitweise beim Vater aufhält. Das ist insoweit richtig. Der Vater hat aber ebenfalls die Kosten, weil er für das Kind ja auch Schuhe, etc. kaufen muss. Im Übrigen müsste der „Alleinerziehendenbonus durch eine bessere Steuerklasse der alleinerziehenden Mütter ebenfalls mal überprüft werden. Müssten Trennungsväter, die sich um ihre Kinder kümmern und nicht von Hartz 4 leben, diesen Alleinerziehendenbonus (Steuerklasse 2 ???) nicht ebenfalls bekommen.
DJB fordert keine Kürzung der Leistungen für alleinerziehende Mütter
Alleinerziehende Mütter und Trennungsväter sollen doppelt Geld für das Kind bekommen
Der Deutsche Juristinnenbund hat eine Lösung für dieses Problem parat und fordert, das den alleinerziehenden Müttern auch dann das volle Hart4-Geld für das Kind ausgezahlt wird, wenn das Kind zeitweise beim Papa ist. Der Papa soll aber im Gegenzug (wenn er denn auch von Hartz 4 lebt) ebenfalls eine deutliche Leistungserhöhung erhalten.
Vorschlag des DJB kann nicht ernstgenommen werden
Würde man diesen Vorschlag des deutschen Juristinnenverbundes in der Praxis umsetzen, dann würde das bedeuten:
- Es ist für Empfänger von Arbeitslosengeld2 besser, wenn sie sich trennen und in getrennten Haushalten leben, weil dann Mama und Papa für das Kind einen Leistungszuschlag erhalten, der zusammengerechnet deutlich höher ist als, wenn das Kind in nur einem Haushalt aufwächst
- Es wird für Trennungsväter und Trennungsmütter attraktiver Arbeitslosengeld 2 zu bekommen. Zusammen mit Wohngeld und Leistungszuschlag für das Kind erhalten viele Trennungsväter und alleinerziehende Trennungsmütter mehr Geld, als was sie durch einen normalen Job verdienen könnten, der ihnen dann auch noch Zeit lässt, sich um die zeitweise Kinderbetreuung zu kümmern und ihren eigenen Haushalt zu führen.
Wer nur halbwegs geunden Menschenverstand besitzt, stellt schnell fest das die Forderungen des DJB so nicht umgesetzt werden können, ohne eine erneute Ungleichheit zu schaffen. Wer denkt sich so etwas aus? Denken manche Leute auch mal an die praktische Umsetzung, bevor sie irgendein wirres Zeug fordern? Oder denken die Juristinnen sich das aus, um damit bloss ihren Arbeitsplatz zu sichern, weil die neue Regelung viele neue ungelöste rechtliche Probleme und noch mehr Trennungen und Scheidungen mit sich bringt?
Reform unvermeidlich
Wie schon geschrieben ist eine Reform unvermeidlich. Wir schlagen einen mutigeren Weg vor, der den betroffenen Väter und Müttern eine Perspektive raus aus Hartz 4 bietet:
Nach einer Trennung sollten beide Eltern die Pflicht haben zu 50 % die Betreuung des Kindes zu übernehmen. Mama und Papa haben jeweils 50 % Anspruch auf das Kindergeld oder etwaige Sozialleistungen. Kommt ein Elternteil seiner Verpflichtung nicht nach, erhält der andere Elternteil einen angemessenen Ausgleich z.b. in Höhe von 50 € pro Tag. Solch eine einfache Unterhaltsregelung spart langwierige Auseinandersetzungen, weil sie klar und transparent zu berechnen ist. Die Unterstützung des DJB haben wir für diese Forderung sicher nicht, weil dem DJB und auch der Juristin Edith Schwab damit Einkommenseinbusen drohen würden.
Ich beziehe mich auf folgendes Zitat:
„Es wird für Trennungsväter und Trennungsmütter attraktiver Arbeitslosengeld 2 zu bekommen. Zusammen mit Wohngeld und Leistungszuschlag für das Kind erhalten viele Trennungsväter und alleinerziehende Trennungsmütter mehr Geld, als was sie durch einen normalen Job verdienen könnten, der ihnen dann auch noch Zeit lässt, sich um die zeitweise Kinderbetreuung zu kümmern und ihren eigenen Haushalt zu führen.“
1. Alg2-Empfänger haben keine Zeit. Ich selbst dachte, ich könne mich als alleinerziehende Mutter endlich mal engagieren, weil Arbeitslose ja morgens Zeit hätten. Pustekuchen. Die müssen in Maßnahmen, die oft überhaupt keinen Sinn machen, sie müssen Eigenbemühungen vorweisen, werden also beschäftigt bis zum geht nicht mehr. Alg2-Bezug ist wie ein Fulltime-Job!
2. Dass es immer mehr Jobs gibt, von denen man nicht leben kann, betrifft nicht nur Trennungseltern, sondern immer größere Teile der Bevölkerung. Das ist sehr traurig. Ich persönlich nehme es niemandem übel, wenn jemand sagt: Ganztags arbeiten und noch Alg2 aufstocken, das tu ich mir nicht an, weil ich dann eine Dreifachbelastung habe: Arbeiten, Auskommen mit wenig Geld und schikanöse Ämtergänge.
3. Meines Wissens gibt es entweder Alg2 oder Kinderzuschlag, aber nicht beides zusammen.
Fazit: Um die hier geforderte 50/50 Betreuung hin zu bekommen, fehlen schlicht und ergreifend die Grundlagen. Hierzu bräuchten beide Eltern eine genügend große Wohnung. Dies müsste dann auch von Alg2 genehmigt werden. Die sonstigen Kürzungen bei der Mutter, wenn das Kind zeitweise beim Vater wohnt, sind gemessen am gesamten Sozialetat lächerlich. Also, warum nicht das Alg2 im Sinne des Kindeswohls ändern und beiden Eltern das gleiche Geld zu lassen.
Zusätzlich muss unser gesamtes Steuersystem erst einmal familiengerecht umgebaut werden und auch hier die Grundlage für diese 50/50-Betreuung zu schaffen.
1. Alleinerziehende Väter sind nicht betroffen?
2. Und wenn man nicht mehr alleinerziehend ist, aber das Kind weiterhin Umgang mit dem Vater hat? Gibt es dann eine Änderung?
3. Finanziell steht man immer besser dar, wenn man alleinstehend ist und Hartz4 bezieht, denn Paare, die zusammen leben, bekommen nur 90% des Regelsatzes.
4. Wenn man ALG 2 bekommt, hat man keinen Anspruch auf Wohngeld.