Mutter verklagt Vater auf Umgang
2011
2 Mädchen (2 und 4 Jahre alt) wollen gerne ihren Vater sehen. Ihr sehnlichster Wunsch ist es das ihr Vater sie zu Weihnachten besucht. Die verantwortungsbewusste Mutter der beiden Kinder erzählte den Kindern nichts Schlechtes über den Vater und wollten den beiden Mädchen den ehrlichen Wunsch erfüllen, denn eine Identität kann man nicht leugnen.
Wie aber kann man den Vater dazu bewegen Umgang mit seinen beiden Mädels auszuüben? Und was soll die Mutter den beiden Kindern erzählen, wenn dieses nicht klappt?
Der Vater hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflichte zum Umgang mit seinen Kindern.
Der Vater ist zum Umgang verpflichtet, meinte die Kindesmutter. Nichts ist schöner als Kindern ihren Wunsch zu erfüllen und so kam es für die Mutter nicht in Frage aufzugeben und den Wunsch ihrer Kinder zu ignorieren. Der Vater hatte aber den Kontakt zur Kindesmutter vor langer Zeit abgebrochen, da er mit einer anderen Frau andere Kinder hatte und das für ihn seine Familie war. Die Kindesmutter hätte das natürlich akzeptieren können und warten können bis die Kinder groß sind und dann zu ihren Vater gehen und ihn zur Rede stellen. Aber auch die Mutter hätte dann sicherlich auf die Frage antworten müssen, ob sie alles getan hat um den Kontakt zwischen Kindern und Vater herzustellen. Sie entschied sich, alles zu tun, um den Vater davon zu überzeugen sich, um seine Mädels zu kümmern, denn sie sah es als erwiesen an, das der Vater zum Umgang verpflichtet sei. Sie zeigte ihren Kindern auch Fotos vom Vater und sie bemühte sich Kontakt zum Vater aufzunehmen. Sie schickten Geburtstagskarten und selbstgemalte Bilder. Der Vater ignorierte diese Kontaktversuche jedoch weitestgehend und erwiderte nicht.
Anwältin lässt Umgangspflicht des Vaters gerichtlich feststellen
Weil ihre Bemühungen fruchtlos waren, ging Sie zum Familienanwalt. Ihre Anwältin Frau Katrhin Renner-Grützmacher gab ihr recht und betonte „Der Vater hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflichte zum Umgang mit seinen Kindern.“ Die Anwältin reichte eine Klage beim Familiengericht Hannover ein, um die Umgangspflicht des Vaters gerichtlich feststellen zu lassen.
Familiengericht Hannover erkennt Umgangspflicht des Vaters an
Der Fall landete bei Familienrichter Marco Hartrich, der in anderen Umgangsverfahren eher die Väter erlebt, die gegen den Willen der Mutter ihre Kinder sehen wollen. Und bei der Anhörung vor dem Familiengericht Hannover vereinbarten Vater und Mutter, das der Vater seine beiden Mädels noch vor Weihnachten besuchen werde und sie dann auch regelmäßig besuchen will.
Kein Vater hat das Recht sich dem Umgang zu entziehen
Fazit: Väter sind zum Umgang verpflichtet. Es ist schwer manche Väter davon zu überzeugen sich, um ihr Kind zu kümmern, aber es gibt durchaus für alle Mütter Möglichkeiten den Vater davon zu überzeugen sich, um seine Kinder zu kümmern. Eine Mutter die will, das der Vater sich ums Kind kümmert wird dieses auch schaffen und muss nicht alleinerziehend sein.
Quelle: http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Kinder-klagen-Vater-zum-Fest-herbei
Ich kämpfe darum das der Vater unsere Mädels,( 2 und 5Jahre)alle 14 Tage das Wochenende zu sich nimmt. Da ich möchte das sie zu beiden Elternteile Kontakt haben und da ich in der Pflege arbeite und das die zwei Wochenenden im Monat wären wo ich mein Dienst wahr nehmen könnte
Super ! Weiter so! Berichten Sie doch gerne zwischendurch von Ihren Erfolgen oder wie die Sache gelaufen ist.
was ist mit einer mutter ??? hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflichte zum Umgang mit seinen Kindern gilt da das gleiche ????????????????????????????//
Hallo,
Bin zwei Jahre getrennt von meiner Ex und wir haben ein Kind von 4,5 Jahren .
Habe mich seit seiner Geburt und nach der Trennung ca. 50 % um meinen Sohn gekümmert ! Aus heiterem Himmel möchte Sie nur noch die Standart Betreuung und ist zum Anwalt gegangen und es wird sicher vor Gericht gehen.
Sie wird bekommen was Sie will zum Wohle des Kindes !
Kann mir eine erklären was mit der 0815 Umgang für eine Bindung zum Vater bestehen soll ?
Es geht ledeglich um eine Alibi Bindung die von der Mutter und vor dem Gericht zugelassen wird !
manche Menschen (Väter und Mütter sind auch Menschen) brauchen eben hin und wieder nen kleinen Schubser um zu ihrem Glück zu finden. Wer den Artikel richtig gelesen hat, wird gelesen haben das auch dem Vater ein Freudestrahlendes Lächeln auf seine Lippen gekommen ist. Mütter werden (in Deutschland) auch nicht gefragt ob sie Mutter sein wollen oder nicht. Vatersein ist kein „Wünschdirwas“. Die Verantwortung als Vater muss man übernehmen und wenn (wie hier in diesem Fall geschehen) die Mutter den Vater mittels Gericht auf seine Verantwortung hinweist dann ist das gut! Und wenn der Vater den Umgang trotz Gerichtsbeschluss boykottiert, dann kann sich die Mutter nichts vorwerfen lassen! Erst dann kann man über den Vater schimpfen, das er totz Vereinbarung und Möglichkeit den Kontakt zu seinen Kindern verweigert hat! Respekt für die Mutter, die hier eine besonders große Anerkennung verdient hat!
Es ist absolut dumm, zu glauben, man könne einen Menschen zum Mensch-Sein zwingen. Wenn dieser Vater keine Lust auf Umgang hat, so kann das die verschiedensten Gründe haben.
Wer eine Haltung hat, die davon ausgeht, man könne diesen Vater zwingen, hat wenig Ahnung über das Mensch-Sein.
Es ist vielmehr sehr erschreckend, daß es solche Haltungen gibt.
Naja, wer wie im Artikel mit allen erdenklichen Begriffen („Erzeuger“, „Vater“, „Papa“) um sich schmeißt schreibt konsequent stillos. Man sollte sich zumindest im Einzelfall, wenn man schon voreingenommen ist, auf die Verwendung eines Begriffes beschränken.
Dass der Umgang nicht erzwungen werden kann, wie das BVerfG vor Jahren entschied, wird immerhin erwähnt.
Immerhin auch wird am Rande wohl versehentlich wahrheitsgemäß darauf hingewiesen, dass diese Fallkonstellation eine Ausnahme ist und nicht Mütter (PC: Elternteile ;-)) auf Umgang klagen (müssen), sondern Väter.
Was mir an deinem Fazit nicht ganz klar ist:
Wie kommst du darauf der Mutter ihren ‚höchstmöglichen AE-Status‘ kleinzureden? Sie wird darauf nicht verzichten und auch die im Namen ihrer ganz eigenen Kinder getroffene Wahl der Rechtsvertretung (VAM(v)-Anwältin) deutet nicht ansatzweise auf Anderes hin.
Im Presseartikel der HAZ taucht der Begriff „Erzeuger“ auf. Ob die Kindesmutter den Vater in diesem Fall jedoch lediglich als Erzeuger sieht, ist anzuzweifeln, immerhin spricht sie gegenüber ihren Kindern von dem „Vater“ oder „Papa“.
Egal wie ihre (Paar-)Beziehung in diesem Fall zum Vater ist, haben die Kinder das Recht ihren Vater kennenzulernen.
Auch wenn der Bundesgerichtshof in verschiedenen Urteilen bestätigt hat, das Umgangstitel gegenüber Väter nur schwer vollstreckt werden können, so hat die Kindesmutter hier aber bewiesen das es möglich ist einen Vater zum Umgang zu bewegen.
Führt ein gerichtlicher Umgangsbeschluss dazu ,das ein Vater sich trotzdem nicht um sein Kind kümmert, kann sich die Mutter (in diesem Fall) jedenfalls nicht vorwerfen lassen, den Umgang boykottiert zu haben.