Was müssen Anwälte machen um Geld zu verdienen?
Erste Anlaufstelle für Trennungseltern ist meist ein Fachanwalt für Familienrecht. Dort erhoffen Eltern sich Hilfe und Beratung, die Ihnen nutzt. Viele Eltern werden dabei jedoch vom Anwalt legal abgezockt. Warum das so ist, erklären wir hier…
Wie funktioniert eine Anwaltskanzlei?
Zunächst einmal müssen wir uns vor Augen führen, was eine Anwaltskanzlei ist. Eine Anwaltskanzlei ist ein Unternehmen, das wirtschaftlich geführt werden muss. Genau so wie der Bäcker, Handwerker oder Zahnarzt, so muss auch der Anwalt / die Anwältin ihr Geld verdienen.
Eine Anwaltskanzlei verursacht jeden Monat Kosten. Zu dem „Gehalt“ für den Anwalt kommen unter anderem die Gehälter für die Büroangestellten und die Büromiete, so das selbst eine kleine Anwaltskanzlei schnell einen 5 stelligen Kostenapparat im Monat produziert.
Für ein normales Verfahren vor dem Familiengericht erhält der Anwalt ein paar Hundert Euro. Das klingt erst mal ganz nett, deckt aber die vorgenannten Kosten nicht.
Geht man davon aus, das der Anwalt pro Verfahren z.b. 550 € erhält, dann ist klar, das der Anwalt mit 10 Verfahren im Monat kaum über die Runden kommt. 10 Verfahren im Monat sind 120 Verfahren im Jahr.
Anwalt im Familienrecht? Masse statt Klasse
Die anwaltliche Beratung im Familienrecht wird daher zum „Massengeschäft“ für den Anwalt. Der Anwalt braucht also jeden Monat mehrere neue Verfahren, die er abrechnen kann. Entweder benötigt er hierzu eine Vielzahl von neuen Mandanten oder er muss aus jedem einzelnen Mandanten so viele Verfahren wie möglich herausziehen.
In nahezu jedem Amtsgerichtsbezirk gibt es mehrere Anwälte für Familienrecht. Es gibt sicher in jedem Amtsgerichtsbezirk auch ein paar „trennungswillige Eltern“, die aber mit je nur einem Verfahren nicht ausreichen würden, damit die Anwälte genug Geld verdienen können. Um den Umsatz zu erhöhen, muss der Anwalt sich also auf die wenigen Mandanten beschränken, die ihm zur Verfügung stehen. Um dann aber Geld verdienen zu können, muss der Anwalt versuchen, soviel wie möglich aus seinem Mandanten herausholen. (Ähnlich wie ein Versicherungsvertreter, der auf Provisionsbasis arbeitet und nur vom Neugeschäft lebt, aber immer dieselben Kunden hat und keine neuen Kunden akquiriert, weil der Markt gesättigt ist. Auch dieser muss seinem Kunden immer wieder ein neues Produkt verkaufen, damit er eine Abschlussprovision erhält.)
Der Anwalt muss seinem Mandanten so viele Verfahren wie möglich „verkaufen“
Insoweit ist es nachvollziehbar, das der Anwalt ein Interesse daran hat, das die Situation eskaliert und eine friedliche Lösung auf Elternebene nicht erzielt wird. Bei einer friedlichen Lösung verdient der Anwalt also wenig bis gar kein Geld. Kann der Anwalt den Konflikt jedoch anheizen, dann erhöhen sich seine Einnahmen.
Dem Anwalt ist das Wohl des Kindes egal
Obgleich das Anheizen des elterlichen Konflikts nicht dem Wohl des Kindes dient, so ist der Anwalt dennoch (aus wirtschaftlichen Gründen) gezwungen den Konflikt anzuheizen um möglichst viel Geld zu verdienen.
Hier ein Beispiel: Das Anheizen des Konfliktes durch eine Anwaltskanzlei (hier wurde der Mutter angeraten den Umgang zu boykottieren, obgleich es dafür keinen ersichtlichen Grund gab) wurde von der Anwaltskanzlei wie folgt begründet
„Das Wohl des Kindes interessiert hier niemanden“.
Auch die zuständige Anwaltskammer bemängelte diese Vorgehensweise nicht im Geringsten. Die Anwaltskanzlei hat unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, was wahrscheinlich bei vielen Anwälten die vorherrschende Meinung ist: „Das Wohl des Kindes interessiert hier niemanden. Uns geht es nur darum, möglichst viele Verfahren zu führen, um möglichst viel Geld zu verdienen. Eine Schädigung des Kindeswohls nehmen wir dabei billigend in Kauf. Es ist uns vollkommen egal, wie sich das Kind dabei fühlt. Für eine Schädigung des Kindeswohls übernehmen wir keine Verantwortung.
Der Anwalt verdient mehr Geld, wenn er Öl ins Feuer gießt
Der Anwalt kann (wenn er den Konflikt anheizt) mehrere Prozesse mit nur einem Mandanten führen (Sorgerecht, Umgangsrecht, einstweilige Anordnungsverfahren, Abänderungsverfahren Sorgerecht, Abänderungsverfahren Umgangsrecht, Abänderungsverfahren Sorgerecht, Unterhaltsverfahren, Auskunftsverfahren, Ordnungsgeldverfahren, Umgangsaussetzungsverfahren usw…)
Der Anwalt kann seine Einnahmen also vervielfachen. Hierfür muss er „nur“ sein Gewissen ausschalten und darf auf das Wohl des Kindes keine Rücksicht nehmen.
Darüber hinaus kann der Anwalt dann jeweils ein Beschwerdeverfahren / Berufungsverfahren, eine Anhörungsrüge usw… durchführen, damit er in der 2. Instanz noch mal Geld verdienen kann. Und wem das alles nicht reicht, der kann dann auch noch in Karlsruhe und in Straßburg Verfahren einreichen.
Das ist der Weg, wie der Anwalt viel Geld verdienen kann.
Prozesskostenhilfe kann wieder aufgehoben werden
Neben der Zerstörung der elterlichen Kommunikation (und der psychischen Belastung), kann der Anwalt z.b. bei alleinerziehenden Müttern auch die wirtschaftliche Existenz vollständig zerstören. Die meisten Mütter erhalten anfänglich Prozesskostenhilfe. Durch die Prozesskostenhilfe machen sich die meisten Mütter dann auch keine Sorgen um die Kosten die der Anwalt verursacht. Was viele Mütter dabei jedoch nicht bedenken, ist das die Prozesskostenhilfe auch nach Jahren noch aufgehoben werden kann und die Mutter dieses Geld dann plötzlich an die Staatskasse zurückzahlen muss.
Viele Mütter erhalten nach Jahren hohe Forderungen
Warum müssen Mütter Prozesskostenhilfe nach vielen Jahren zurückzahlen? Die Antwort darauf ist ganz einfach: Zunächst einmal müssen die Mütter sich ja irgendwie auch wieder in den Arbeitsmarkt integrieren…. hierfür sorgen mittlerweile schon die zuständigen Arbeitsämter. Steht die Mutter dann irgendwann in Lohn und Brot, dann taucht plötzlich das Familiengericht wieder auf und überprüft die Prozesskostenhilfe und verlangt dann von der Mutter, dass sie das Geld dann zurückzahlen muss.
Rechtsanwälte verdienen gut,sogar Parkgebühren fürs Auto,bei Gerichtstermin kassieren die extra,wie nach dem Motto,wenn zwei sich streiten,freut sich der Dritte (Rechtsanwälte) !
Was Fakt ist,kein Anwalt oder Anwältin würde für 10 Euro arbeiten,auch wenn es ein guter Bekannter ist.Anwälte kosten nur Geld,ob die helfen,ist mit ???????
Mein Onkel ist Familienanwalt und ich möchte mehr über seinen Beruf wissen, damit ich auf der nächsten Familienfeier besser mit ihm darüber reden kann. Ich finde seinen Beruf sehr interessant. Es stimmt, dass Anwälte auch Geld verdienen müssen. Pro Verfahren kann ein Anwalt viel Geld kriegen, aber es gibt auch viele Kosten die der Anwalt machen muss.
Noch krasser sind Beschlüsse vom OLG, die Müttern VKH für Beschwerderechte versagen….
Zum einen, weil durch Beschwerden, orientiert am Grundgesetz
GARANTENHAFTUNG FÜR MUTTER KIND FOLTER STRAFRECHTLICH DROHT….
Folglich versagen spezielle Familiensenate bei OLG s Müttern VKH für Beschwerdeverfahrens Rechte. Zweifel an gebotener Richterneutralität und Wahrheitsverpflichtung als oberstes Richtergebot sind insbesondere in NRW nicht erlaubt.
Die Reduktion von Arbeitsplätzen im sogenannt „Sozialen“ durch Garantenhaftung
vermindert drastisch Wahlsiegparolen ……weil Gerechtigkeit nun mal derzeit
diametral entgegengesetzt gelebte UNGERECHTIGKEIT bedeutet.
Seit 2002 wurde aus dem Gewaltschutzgesetz ein Schutzgesetz das die Väterrechte auf Gewalt schützt. Nicht die Opfer.
Die Väternotruf Organisation Frankfurt, erinnere Peter Thiel, heute Silicon Valley und EY Law Rechtskanzleien sorgten nun auch für Trumps Wahlkampf Finanzierung.
So vertrat Herr Thiel in einem Xing Artikel diese Meinung :
Mütter und ALG Empfänger sollten kein Wahlrecht haben da dies nicht Libatär sei….
Die Armutsstudie des Paritätischen verdeutlicht: 44% Mütter und Kinder leben in Armut.
Frau Nahles bezweifelt dies.
Wir haben 98% Strafverteidiger . Weil es keine Täter und somit keine Opfer gibt ?
Der Täter Opfer Status wurde im FamFG zum Streit zwischen Eltern.
Ermöglicht durch mediatorische Juristen wie Petra Hinz , die weiter vom Grundgesetz entfernt sind als der Mars. Um Kinder aus beschützenden Mutterarmen zu reissen , etablierten ab 2002
diverse Organisationen selbsternannte Psychologen ohne Diplom, oftmals ohne Nachweis von Schulabschlüssen diverse Sachverständige Fachkräfte , ebenfalls juristische Mediatoren ohne
Justizexamen um in mutigem Kindesschutz durch Mamas überbehütend, psychisch kranke,
Erziehungs, u. SORGEUNFÄHIGE MUTTERLIEBE zu diagnostizieren…..Titelmissbrauch hin oder her.
Gestützt auf Juristen der RAK Hamm, die es geschafft haben mit systemisch und strafrechtlich widersinnig UND GRUNDGESETZFERNEN FAMFG VERNETZUNGEN U. gezieltem Rufmord gegen OPFER BEWIESEN EINSEITIGER VATERGEWALT zu obsiegen.
Rufmord gegen Opfer als GERECHTIGKEIT , ALS MEDIATION UM
gerichtlich gegen Opfer vorgehen zudürfen, um die UNSCHULD DES VATERS ALS TÄTER ZU ERFINDEN zerstört m.M.n. jegliche Sozialisation, jegliches Rechtsempfinden und zerstört Urvertrauen von Kindern .Jeder Staat, der seine Familien zerstört hat, hat sich schlussendlich selbst vernichtet.
Väter, denen das RECHT AUF GEWALTLOSIGKEITSVERPFLICHTUNG juristisch und Sozial Ethisch genommen wird , werden niemals eine echte warmherzig beschützende Herzensliebe leben können. Der Verzicht bzw. die Unfähigkeit diverser Quotenfrauen auf echte Bindung und daraus resultierender Entscheidung gegen Kinder runden das Bild einer selbstvernichtenden Kultur ab.
Im Sinne ALLER MENSCHEN HALTE ICH ES FÜR ÜBERFÄLLIG
DAS KINDESWOHLGEFÄHRDENDE KINDSCHAFTSRECHT ABZUSCHAFFEN
WEIL NICHT MEDIATOREN KINDESWOHL SICHERN SONDERN DIE ABSCHAFFUNG GLEICHWERTIGER MENSCHENRECHTE FÜR MÜTTER ALS FRAUEN ZUM NACHTEIL VON KINDERN
GRUNDGESETZWIDRIG BLEIBT.
MODERNES GENDER RESPEKTIERT DIE BIOLOGISCHE ANDERSARTIGKEIT VON MÄNNERN UND FRAUEN UND SETZT NICHT DEN SCHWERPUNKT AUF GLEICH ZU GLEICH GESELLT SICH GERN.
DIE UNFÄHIGKEIT ZU GEGENGESCHLECHTLICHER BEZIEHUNGSARBEIT IM SINNE FESTER, LIEBEVOLLER
STABILER MUTTER VATER KIND FAMILIENLEBEN IST EIGENTLICH EIN VERSAGEN
VON PSYCHOLOGIE HEUTE.
Wie lange brauchen unsere Sozial Psycholgen noch, bis auch sie begreifen
das Kind Adoptionen von Gleichgeschlechtlichen Paaren über die zur Geburtsmaschine degradierten Mütter nicht GLEICHWERTIGKEIT BEDEUTET sondern Aushängeschild vollständigen
Bildungsversagen dokumentiert ?
Ihre Beschreibung der Anwälte, die angeblich nur „Kasse“ machen wollen trifft sicherlich auf einzelne unseriöse Anwälte zu. Die seriösen und kompetenten Anwälte – und das dürfte die Mehrheit sein – vertreten allein die Interessen ihrer Mandanten und haben deren Wohl und selbstverständlich auch das Kindeswohl im Auge. Als Fachanwältin für Familienrecht bemühe ich mich immer um eine gütliche, außergerichtliche Regelung. Diese kann in einem „Ehevertrag / Scheidungsvereinbarung“ festgeschrieben (notarielle Beurkundung ist erforderlich) werden. Eine solche einvernehmliche Regelung hat den Vorteil, dass ohne langwieriges gerichtliches Verfahren die Trennungs- bzw. Scheidungsfolgen endgültig geregelt sind und der schwächere Ehegatte einen Vollstreckungstitel erhält. Dies ist notwendig, um die wirtschaftliche Existenz der gemeinsamen kinder und des wirtschaftlich schwächeren Ehegatten zu sichern. Nur wenn die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg führen, empfehle ich meinen Mandanten, den Rechtsweg zu beschreiten. Selbstverständlich erhält der Rechtsanwalt für diese Tätigkeit eine Vergütung. Schließlich steckt der Anwalt sein gesamtes know how in diesen Fall und verwendet viel Zeit und Mühe auf eine tragfähige Lösung und darüber hinaus haftet der Anwalt für das, was er tut. Da kann wohl keiner ernsthaft erwarten, dass diese Tätigkeit nicht angemessen entlohnt werden muss. Dies hat mit „Abzocke“ rein gar nichts tun.
Jeder, auch schon JURA-STUDENTEN, sollten das Buch von
RA Dr. HENRY RICHTER
“ DIE LUEGE RECHT “
So verschaukeln uns
ANWAELTE u. RICHTER
Gierig, UNGERECHT u. fast UEBERFLUESSIG;
die JUSTIZ u. ihre unfaehigen VOLLSTRECKER!
lesen!
(Moby-Verlag Berlin, von 1997)
Leider ist diese WAHRE Reportage nur noch auf Umwegen zu kriegen!
Es gibt in Saarbrücken eine Familienanwältin, die für eine große Kanzlei arbeitet. Sie hat es geschafft, einen Kriegszustand zu erzeugen und diesen seit fast 6 Jahren aufrecht zu erhalten. Sie hat etliche Tausende Euro bereits damit verdient. Sie arbeitet mit Unwahrheiten, falschen Anschuldigungen und Rufschädigung. Ihr Chef ist Mitglied der Anwaltskammer – man kann also auf eine Beschwerde wegen „des Verbotes der Lüge in einem Gerichtsprozess“ verzichten. Der Ehemann dieser Anwältin ist in mehreren Ausschüssen und Gremien und hat beste Beziehungen zum OLG. Es ist also aussichtslos, sich weiterhin darum zu bemühen, im Sinne des Kindes Frieden zu erreichen. Der eine Elternteil hat Erziehungsdefizite, die durch die Schule bestätigt sind. Er ist nicht in der Lage, dem Kind eine altersgerechte Erziehung angedeihen zu lassen. Bemühungen, durch eine Mediation Ruhe und Fairness einzubringen scheitern am Widerstand des einen Elternteiles. Dieser versichert jedoch immer wieder, wenn ein Verfahren ansteht, dass er eine Mediation wünscht. Vergisst dies jedoch ganz schnell, wenn er mal wieder einen Sieg eingefahren hat. Das Jugendamt Saarlouis arbeitet halbherzig, hört das Kind immer wieder an, ohne dass das Ergebnis der Gespräche, das zu Papier gebracht wird, nachprüfbar ist. Das Jugendamt Saarlouis ist sehr umstritten. Eine zu Beginn der traurigen Geschichte angeblich stattgefundene Entführung wird als Grund dafür genommen, dass das Kind dem einen Elternteil „weggenommen“ wurde, obwohl es nachgewiesen ist, das es keine Entführung war, sondern ein „Ausschließen“ aus der gemeinsamen Wohnung wegen eines neuen Partners. All das interessiert die Gerichte oder das Jugendamt nicht. Auch nicht, dass ein Verfahrensbeistand nachweislich gelogen hat und sich mit dem einen Elternteil privat mehrfach getroffen hat – zum Kaffeeklatsch. Dieser Verfahrensbeistand hat zugegeben, dass gegen ihn Beschwerden bei der Anwaltskammer vorliegen. Trotzdem wurde sein Statement zur Situation des Kindes als korrekt gewertet. Obwohl die Anwältin das betroffene Kind öffentlich im Gerichtsflur scharf attackierte, was Bedienstete des Gerichts (auch der zuständige Richter) und unabhängige Zeugen hörten, glaubte man der Anwältin ihre Version des Vorfalles; nämlich, sie hätte das Kind nicht attackiert. Es ist wohl offensichtlich, dass hier etwas nicht stimmt. Zu viele widerlegbare Tatsachen, die einfach unter den Tisch gekehrt werden. Und schlimmer noch: Das Kind spielt keine Rolle mehr. Es geht nur noch um Geld, Vernichten eines Elternteiles und die psychische Folter eines Kindes. Wir versuchen, den Fall über die Presse zu veröffentlichen, damit so etwas unterbunden wird.
FAHRTKOSTEN-Abrechnungen
von Anwälten gegenüber ihren Mandanten, selbst erlebt:
Am 19.09.2011 sowie 20.03.2012 erhielt ich von meinem damaligen RA aus Hammelburg jeweils eine Rechnung über 183,02 €.
Begründung:
Fahrtkosten für einen auswärtigen Anwalt werden bei PKH/VKH nicht übernommen.
Diese Behauptung ist eine LÜGE + krimminelle Abzocke!!!
Steht bei der Bewilligung von PKH/VKH nicht ausdrücklich
„Zu den Bedingungen eines am Sitz des Gerichts ansässigen Rechtsanwaltes“ (also ohne Beschränkung im Sinne des § 121 Abs. 3 ZPO), muss der Anwalt seine FAHRTKOSTEN beim Gericht geltend machen.
Als ich meinen damaligen RA darauf aufmerksam machte, wurden beide Rechnungen prompt am 24.04.2012 storniert.
Gleichzeitig möchte ich auf meinen erstrittenen BGH-Beschluss XII ZB 165/13 vom 19.02.2014 hinweisen. Bei diesem geht es um ORDNUNGSGELD gegen das Jugendamt nach § 89 FamFG.
Zu finden bei youtube unter:
thestudebaker1955 Einer für Alle bzw.
thestudebaker1955 Werner Hoeckh findet den Rechtsstaat.
Hallo,
wir haben die Symbiosefalle erlebt, indem der Anwalt Gesell, die Familienrichterin Ringkloff und der Gerichtsgutachter Manfred Oles uns fertig machen wollten. Wir haben, ausser viel Geld verloren, einen neuen Rechtsanwalt, Herr Claus Plantiko, der, wie sein Name schon sagt, immer einen Plan hat, wie die staatlichen UnrechtsRichter für ihr Familienunheil, welches sie häufig über die Familien bringen, zur Verantwortung gezogen werden können, denn Richter sind der Wahrheit verpflichtet auf das Urteil betreffend Herrn Plantikos
Gegenvorstellung, Gehörs rüge, Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerde, wie sollte es anders sein, haben die Bundesverfassungsrichter zu unserer Gegenvorstellung, die wir dann über den Postweg mitteilten, nicht zurück geantwortet.
Sehr geehrter Ministerialrat Herr Dr. Hiegert,
es gilt unmittelbar für alle der Rechtssatz, der von einem Kollegialgericht, also rechts fehlerfrei, am 07.08.2008 im Verfahren LG Bonn 14 O 41/08 öffentlich verkündet wurde:
„Jedermann ist verpflichtet, gerichtliche Feststellungen, wenn er sie für abwegig hält, zu ignorieren und ggf. bis in ihr Gegenteil umzudeuten.“
Bei Rechtserkenntnisfähigkeit oder wenigstens Absurdes als solches erfassender Urteilskraft, hätte dieser Rechtssatz des LG Bonn die agiert habenden Bundesverfassungs-Richter zur Abwegigkeitsfeststellung veranlassen müssen mit der Folge der Anerkennung unseres Anspruchs.
Wegen des bedauerlichen Abweichens der Verfassungswirklichkeit vom Verfassungsideal können Bundesverfassungs-Richter natürlich kein GG-gemäßes Recht erkennen, denn es ist denk gesetzwidrig, also objektiv willkürlich und unmittelbar nichtig ex tunc, arg. FG Münster v. 25.04.2006 zu 11 K 1172/05 E, anzunehmen, die GG-rechtsstaatskonstitutiven Verfassungsgrundsätze Menschenrechtsgeltung, Volkshoheit und Gewaltentrennung als Voraussetzungen für einen GG-Rechtsstaat könnten real auch fehlen, ohne dass der nur mit ihnen mögliche Erfolg GG-gemäßer Rechtsprechung ausbliebe.
Unrechtssprechung ist bei Bundesrichtern unvermeidlich, denn sie leiden unter extremer Rechts ferne und Legitimationsarmut: ist es schon irrational, anzunehmen, der Bürger habe mit der Wahl einer Partei in ein Parlament ihr die Befugnis zur Kettenbestellung von Richtern übertragen, also die Gewalteneinheitstyrannis (= Realinexistenz von Volkshoheit und Gewaltentrennung) gebilligt, so ist es erst recht absurd, anzunehmen, die Wahl einer Partei durch die Bürger eines Landes für einen Landtag bedeute eine grundgesetzgemäße Übertragung recht sprechender Bundesstaatsgewalt auf den von einer gewählten Partei bestimmten Ministerpräsidenten und den von diesem bestimmten Landesminister, der dann Bundesrichter benennt. Was sind das für Zeiten, da ein Gespräch über Recht fast eine Untat ist, weil es die Duldung seines Verbleibs in den Händen solcher Leute einschließt!
Es gibt viele schreckliche Dinge auf der Welt, doch am schrecklichsten ist die Dummheit, weil aus ihr unberechenbar alles schreckliche entspringt.
J.Weidewasser
Eine undifferenzierte einseitige Darstellung die genau dem entspricht was die eine oder die andere Partei aus eigener Betroffenheit den jeweils anderen aber insbesondere den Kindern im Familienstreit antut. Das schlimme daran ist nur, daß es der Schreiber noch nicht einmal merkt. Es sind generelle polemische undifferenzierte Unterstellungen von einer Gruppe von Menschen und ihrem Tätigkeitsbereich.
Das furchtbare ist nur, daß es in der Geschichte sowas immer wieder gegeben hat mit den furchtbarsten Ergebnissen. Die Verhaltensmuster sind immer gleich unabhängig von den Umständen. Es beginnt immer mit der einseitig voreingenommenen verallgemeinernden Diffamierung bestimmter Gruppen. Es geschieht auch immer in Unkenntnis aller Umstände, eigener Betroffenheit und eigener eingeengter Sichtweisen. Wehret immer den Anfängen und insbesondere glaubt dem nicht ! Wie so überall ist der Mensch leider mit Fehlern behaftet, der Schreiber anscheinend nicht. Es mag ihm vieles entgangen sein, aber das wichtigste ist das es nichts gibt, daß man verallgemeinern kann.
Dem Schreiber wäre daher gut beraten sich über die Dinge die er unausgegoren von sich gibt, hinreichend und umfangreich zu informieren.
zit: Ein Gedanke ist erst dann zu Ende gedacht, wenn man die Möglichkeit in Betracht gezogen hat, daß „ Alles „ auch ganz anders sein könnte.
J.Weidewasser
Mit freundlichen Grüßen
dipl.jur.J.Bosten
Wissen Sie, Herr Bosten, Weidewasser oder wie auch immer Sie heißen, es macht langsam wütend, wie immer wieder die Nazi- bzw. Antisemitismuskeule von Leuten wie Ihnen ausgepackt wird, um berechtigte Kritik im Keim zu ersticken!
Es versteht sich von selbst, dass es immer in jeder Gruppe Ausnahmen gibt, die die Regel bestätigen! Aber generell bleibt wahr, was im Artikel steht, dass es insbesondere BRD-Anwälten, die keinerlei Erfolg schulden, scheißegal ist, ob, das, was sie „erstreiten“ im Sinne des Mandanten ist! Ich selbst habe genau jene Erfahrung gemacht, wenn auch in einem ganz anderen und Gott sei Dank wesentlich unwichtigeren Zusammenhang als Trennungsstreitigkeiten oder Kindesentzug!
Es geht einzig und allein darum, mit so wenig Aufwand wie möglich so viel Kohle wie möglich raus zu schlagen, und Überheblichkeit ist eine der auffallendsten Eigenschaften bestimmter Berufsstände wie Ärzte, Richter oder „Juristen“!
Man scheint sich für etwas Besseres und unantastbar zu halten und hat es gar nicht nötig, mit dem Mandanten auf Augenhöhe zu kommunizieren! Das gleiche erleben Patienten mit Ärzten!
Apropos ihre Erinnerung an „geschichtliche Ereignisse mit furchbarsten Ergebnissen“: Es scheint insbesondere die Gesinnung derer, die in der Welt immer als die Opfer dastehen wollen, zu sein, alle anderen, die nicht zu ihnen gehören, als rechtlose Individuen zu sehen, wie mehr als fragwürdige „Gesetze“ gegen nicht zu dieser Gruppe Gehörige mehr als erschreckend deutlich machen! Wenn man sich Rechtsprechung in der BRD anschaut, dann fragt man sich zu Recht, wer hier eigentlich über wen „Recht spricht“!
Ganz abgesehen davon, welche Anmaßung es überhaupt darstellt, wenn ein Mensch meint, über einen anderen Menschen richten zu dürfen…
Hochachtungsvoll!
NurdieWahrheitzählt
Und ich dachte schon, ihr verkommt vollkommen zu einer Mütterbeschimpfungs- und Väterverherrlichungsseite auf der sogar Mörder bedauert werden und jetzt wirklich ein Leserbrief, der einmal die andere Seite beleuchtet und jetzt ein wirklich ordentlich recherchierter neutraler Artikel, der Eurem Anspruch gerecht wird. 99% guter, neutraler Artikel. Könnt ihr das beibehalten?
Ja, aber 1% muss ich doch meckern „…. hierfür sorgen mittlerweile schon die zuständigen Arbeitsämter. “ Das ist ein Witz. Die Arbeitsagenturen (so heißen die heutzutage) tun nichts für BerufsrückkehrerInnen. Das weiß ich aus eigener Anschauung. Also das bitte streichen.
Es gibt auch Anwälte die keine Abzocker sind.Das sollten Sie auch schreiben!!!
Traurige Wahrheit. Das liegt an der Ausgestaltung und Umsetzung des deutschen Familienrechts, welches nach der Trennung die Eltern rein formal in zwei nicht gleich berechtigte Elternteile, im Wahrsten Sinne spaltet. Daran haben nur die Anwälte ein Interesse, weil es den Cashflow der Kanzlei sichert. Gemessen an den Kosten ist der Output und die Leistung lächerlich. Im Sinne des Kindes ist das bis zum Ende gedacht völlig kontraproduktiv. Verheerend wird es, wenn ein Elternteil aus rein prozess- und Umsatz taktischen Gründen zu einem Verhalten manipuliert wird, damit die Sache noch strittiger wird und mehr Geld bringt. Z. B. Umgang beschränken, Unterhalt falsch berechnen . Der Einstieg ist der Anfang vom Ende. Verlierer sind beide Elternteile und vor allem leider das Kind. Das muss aber nicht sein, wenn Eltern das erkennen. Kooperation ist immer preiswerter und besser und vor allem weniger belastend für alle Beteiligten. Es können so weit aus Bessere Lösungen entwickelt werden. Hierzu gehört Verzeihen,Vergeben und Vertrauen
, dass sich langsam entwickeln muss.
Hätten wir ein paritätisches Doppelresidenzmodell in Deutschland, würde den Kanzleien die wirklich strittigen Fälle vermutlich fehlen, aber sie könnten ja dann Eltern in der optimalen Ausgestaltung eines solchen helfen und damit neue Umsatzmöglichkeiten erschließen.
Damit wäre auch den Kindern am besten geholfen.
Zitat :
„Prozesskostenhilfe kann wieder aufgehoben werden.
Neben der Zerstörung der elterlichen Kommunikation (und der psychischen Belastung), kann der Anwalt z.b. bei alleinerziehenden Müttern auch die wirtschaftliche Existenz vollständig zerstören. Die meisten Mütter erhalten anfänglich Prozesskostenhilfe. Durch die Prozesskostenhilfe machen sich die meisten Mütter dann auch keine Sorgen um die Kosten die der Anwalt verursacht. Was viele Mütter dabei jedoch nicht bedenken, ist das die Prozesskostenhilfe auch nach Jahren noch aufgehoben werden kann und die Mutter dieses Geld dann plötzlich an die Staatskasse zurückzahlen muss.“
ich bin amüsiert 🙂 🙂 🙂
das verwundert mich nicht!!!!!