Schadenersatz bei Umgangsboykott

Mutter vereitelt Besuchskontakt zu Sohn: Vater erhält Schmerzensgeld

Vater und Tochter
Vater und Tochter

Kinder haben ein Recht auf Kontakt zu beiden Elternteilen. Verweigert der betreuende Elternteil dem anderen Elternteil den Umgang, so stellt dieses nicht nur eine Kindeswohlgefährdung dar, sondern verpflichtet den boykottierenden Elternteil sogar dazu, Schadenersatz an den anderen Elternteil zu zahlen, dieses berichtete unter anderem das Internetportarl Vorartal online am 27.12.2015

17.000 € Strafe wegen Umgangsboykott

Im aktuellen Fall musste die umgangsboykottierende Mutter an den entsorgten Vater insgesamt 17.000 € an Schadenersatz und Schmerzensgeld bezahlen.




Die österreichische Justiz greift also immer härter gegen den Umgangsboykott durch.

Dieses harte Urteil soll auch eine abschreckende Wirkung auf alle Mütter ausüben, die mit dem Gedanken spielen, dem Vater das Umgangsrecht zu verweigern, denn Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern.




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