6 UF 70/14 | OLG Saarbrücken: Sorgerechtsentzug bei negativer Kindesbeeinflussung.

08.09.2014 | 6 UF 70/14 | OLG Saarbrücken

OLG Saarbrücken Sorgerechtsentzug bei negativer Kindesbeeinflussung

Justizia ist blind
Justizia ist blind

Wenn eine Mutter ihr Kind negativ beeinflusst und gegenüber dem Vater aufhetzt, so kann der Mutter das Sorgerecht entzogen werden.

OLG Saarbrücken 6 UF 70/14
Vorinstanz: AG Völklingen 8 F 371/12 SO




im vorliegenden Fall wurde der Mutter zunächst das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen und beide Eltern teilten sich gemeinsam die elterliche Sorge. Die Mutter hat dann den Umgang des Kindes mit dem Vater boykottiert, so das ein Umgang zwischen dem Kind und dem Vater nicht stattfinden konnte.
Dann verhängte das AG Völklingen zunächst ein Ordnungsgeld in Höhe von 2000 € gegenüber der umgangsboykottierenden Mutter und übertrug dem Kindesvater ein paar Wochen später im Rahmen eines einstweiligen Anordnungsverfahrens das Aufenthaltsbestimmungsrecht vorläufig im Wege der einstweiligen Anordnung.

Die Sachverständige wollte sich nicht dafür aussprechen, das das Kind wieder bei der Mama lebt, weil sie befürchtete, dass die Mutter dann wieder den Umgang (wie zuvor in der Vergangenheit) boykottieren würde. Unter der Vorraussetzung das die Eltern an ihrer Kooperationsfähigkeit arbeiten würden, sprach sie sich weiterhin für ein Wechselmodell aus. Der Verfahrensbeistand (als Vertreter der Kindesinteressen) konnte diese Entscheidung aber nicht mittragen und verwies auf die hohe Streitigkeit zwischen den Kindeseltern und empfahl die gemeinsame elterliche Sorge, wobei der Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten sollte.




Die Mutter wollte aber die alleinige elterliche Sorge oder mindestens das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, die aber nun erstinstanzlich der Vater bekam.

Letztlich entwickelte sich die Sache weiterhin dramatisch. Während das Kind nämlich beim Vater war, versuchte die Mutter das Kind weiterhin negativ zu beeinflussen, wie ein SMS Wechsel zwischen der Mutter und dem Kind darlegte. Die Mutter hat in besonders schwerwiegender Weise gegen ihre Loyalitätspflicht (§ 1684 BGB) verstoßen und damit ihre erheblichen erzieherischen Defizite bewiesen.

Durch dieses Verhalten der Mutter ist der gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge jedweder Boden entzogen, sie ist dem Vater im Lichte dessen auch nicht mehr zumutbar (Originalzitat aus dem Urteil).  Wer in solcher Weise gegen den anderen Elternteil – unter Einbeziehung des gemeinsamen Kindes – intrigiert, kann nicht gleichzeitig glaubhaft vortragen, das eine ausreichende Grundlage dafür besteht, verantwortungsbewusst gemeinsam mit dem anderen Elternteil Entscheidungen für das Kind zu treffen.

Das vollständige Urteil können Sie unter dem nachfolgendem Link herunterladen:

Urteil OLG Saarbrücken 6 UF 70/14




28 thoughts on “6 UF 70/14 | OLG Saarbrücken: Sorgerechtsentzug bei negativer Kindesbeeinflussung.

  1. Kerstin Springer 05/03/2018 at 13:58

    Wenn ich den Artikel so lese, wird mir klar, dass mein Ex in Koop mit meiner eigenen „Mutter“ schon vorgebaut hat. Ich lüge angeblich und wäre krank. Wenn ich die Wahrheit sage, dann wird mir asap unterstellt, dass ich Ex-Partner und Oma&Opa schlecht machen würde. In Wahrheit sind es Narzissten, die meinen, sie könnten tun und lassen was sie wollen.
    Scheinbar ist das wohl auch nun so. Mir (die ich nicht nur als Kind unter meinen Eltern litt, sondern auch noch eine langjährige Beziehung als Co-Narzissten führte) wurde alles entzogen, meine Tochter wurde mir vorüber gehend weg genommen und obendrein auch noch bei meinen „Eltern“ untergebracht. Mir wurde darüber zuerst keinerlei Auskunft erteilt! Ich erfuhr erst fast eine Woche später, bei einem beaufsichtigten 1stündigem Umgangstermin, dass meine Tochter (8) wahrlich bei meinen „Eltern“ untergebracht wurde.
    Derartige Willkür, Amtsmissbrauch und vor allem das ganze verlogene Theater innerhalb der eigenen „Familie“ ist für mich aktuell nur noch erschreckend!!!!

  2. N.E 16/08/2017 at 18:51

    Mein Exmann hat sich schlicht nicht für seine Kinder interessiert! Als ich fragte, wie machen wir es in den Sommerferien mit den Kindern meinte er:“ wie du es in den Sommerferien machst, ist mir scheiß egal, bring die Kinder deiner Mutter“!
    Aber um mir wie immer eines auszuwischen, klagte er sein Recht auf Umgang ein! Und natürlich bekam er es auch! Die Männer haben alle Rechte, anscheinend, aber keine Pflichten! Diesen Artikel hat er dann auch noch auf seiner Facebook Seite gepostet! Nur um mich wieder schlecht vor gemeinsamen Freunden dastehen zu lassen! Dieses Umgangsrecht ging innerhalb ein paar Wochen über die Bühne, unsere Kinder wurden vom Gericht befragt. Dazu muss ich sagen, dass es aber wohl vom Staat keine Eile hat, wenn es um die Unterhaltszahlungen für die Kinder geht. Da interessiert es erstmal niemanden, ob man ohne Geld 6 Monate zu überbrücken hat und der Unterhalt bis vor dem Oberlandesgericht eingeklagt werden muss!

    N.E

  3. Sandra 02/08/2016 at 22:41

    Mein Ex ist ein riesen A…. Ok. Aber: das ist unsere „Paar-Ebene“ und diese ist Vergangenheit!
    Gleichzeitig sind wir BEIDE Eltern zweier wundervoller Söhne (8 und 14).
    Ich habe mich vor genau 6 Jahren von ihm getrennt. Er bezahlte knapp 2 Jahre KEINEN Kindesunterhalt. Es war eine schlimme Zeit!
    Unsere Jungs haben IMMER regelmässig Kontakt zu Ihrem Vater. Denn das Eine hat mit dem Anderen NICHTS zu tun.
    Mein Lebensgefährte geht durch die Hölle seit 2 Jahren! Die Mutter seiner Töchter (7 und 11) lässt seit 7 Monaten die Kinder nicht zum Vater… Sie instrumentalisiert die Mädchen. Sehr sehr schlimm. Alle leiden… Diese Frau hat nur eine Waffe gegen ihn – und das sind die Kinder.
    Einfach traurig!

    Kopf hoch an alle „entsorgten“ und ich wünsche Allen eine Erkenntnis zum Unterschied von Partnerschaft./.Elternschaft

    Herzlich – Sandra

  4. Sebastian B. 02/01/2016 at 16:18

    …da steht im Urteil „kann entzogen werden“ – KANN!
    Die Theorie zur Praxis in der Rechtsprechung ist wankelmütig & es liegen Galaxien dazwischen was geschrieben steht, weil bewiesen…, & was damit erreicht werden soll, weil man den Elternkrieg auf dem Rücken der Kinder austragen will…
    Grundsätzlich ist es immer ein Entscheidungsprozess und abhängig vom verhandelnden Richter als Einzelfallentscheidung und sicher nicht die Grundlage einer Gesetzesänderung.
    Die Gefährdung des Kindeswohl / negative Einflussnahme war schon immer mit Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts bis zur Entziehung der Sorge verankert. Nur die Um- & Durchsetzung erfordert seitens der Judikative / des Juristen vor Ort mehr praktische Handlungsvollmacht, sowie zu aller Erst die Sicherung der Interessen des Kindes.
    Wenn sich Erwachsene gegenseitig fertig machen wollen durch Kindesentzug, schadet es unmittelbar NUR dem Kind, mittelbar dem, der emotional stärker gebunden ist…, das ist nicht zwingend die Mutter…
    Und solange der Vater der Mutter in der Rechtsprechung nicht gleichgestellt ist, bleiben wir bei den praktischen Galaxien einer theoretischen Gesetzgebung…
    Salve…

  5. Anna 02/01/2016 at 15:05

    Also in diesem Fall ließ sich die negative Beeinflussung eindeutig beweisen, denn sonst wäre ein Eingriff ins Sorgerecht nach §6GG verfassungswidrig! Die meisten negativen Beeinflussungen haben die Vater nämlich erfunden!

    • Fiete 03/01/2016 at 13:57

      „Die meisten negativen Beeinflussungen haben die Vater nämlich erfunden!“
      Deine Wut ist kein Kriterium für allgemeine Einschätzungen, Anna. Tatsache ist, daß 9 von 10 ausgrenzenden Elternteilen Mütter sind. Desweiteren sind ja auch die involvierten Professionen an den Entelterungen beteiligt und das auch in etwa 9 von 10 Fä#llen gegen Väter.
      Darüberhinaus ist es in der gesamten westlichen Welt wissenschaftlicher Konsens, daß Gewalthandlungen aller Art, ebenso wie psychische Einflussnahmen kein Geschlecht haben, w.h.: sie gehen von Männern und Frauen in etwa zu gleichen Anteilen aus.
      Anders gesagt: Dein, möglw. lediglich aus einem einzigen Fall resultierender subjektiver Eindruck hat nichts mit der allgemeinen Realität zu tun.

      • Anna 06/01/2016 at 15:20

        Lieber Fiete, die Zahl der entmutterten Frauen steigt. Da wird das Kind schreiend von der Mutter weggezerrt und Kind und Mutter dürfen sich dann Monate lang nicht sehen, weil das Kind dem Vater zugesprochen wurde. Ich frage mich, was sind das für Väter, die keinen Umgang mit der Mutter zulassen? Du bist der Meinung, dass ein Kind nicht darunter leidet, wenn es die Hauptbezugsperson verliert? Mütter sind ja so unwichtig?! Und außerdem: Wenn ein Kind nicht zum Vater will, dann kann es auch daran liegen, dass der Vater sich daneben benimmt! Aber die werden ja geleugnet.

    • olia 12/02/2016 at 10:39

      Ja klar!!! Es ist ja auch normal, dass Kinder einfach so aus heiterem Himmel sich gegen einen Elternteil entscheiden auf einmal wachen Sie auf und „wollen den nicht betreuenden Elternteil nicht mehr sehen oder besuchen“ auch ist klar „er/sie ist doof, lügt, usw.“ Ob Bewusst oder unbewusst wenn Kinder von getrennten Familien sich gegen den nichtbetreuenden Elternteil aussprechen wurden Sie auf jeden Fall beeinflusst, sei es die Mimik, ablehnende Körperhaltung oder einfach Unterlassung von guter Zusprache und aktiver Förderung der bindung zum anderen Elternteil!!!
      Wie oft versucht der betreuende Elternteil das Kind zu ermutigen dem anderen Elternteil ein Bild zu malen, zwischen den vereinbarten Umgängen auch mal anzurufen oder gar ihn ausßerplanmäßig zu besuchen?
      Sich einfach hinter dem Kind zu verstecken und zu behaupten „ich kann nichts dafür das Kind will einfach nicht“ ist einfach eine unerhörte Frechheit und Heuchlerei!!!!!

      Schönen Tag noch

      • Kairos 12/02/2016 at 11:53

        Ohne Beeinflussung keine Erziehung – ist eine alte Weisheit.

        Es muss also beiden Eltern Gelegenheit gegeben werden, zu erziehen.

        Das wollen die Familiengerichte aber nicht.
        Sie befragen die Kinder, wo sie lieber sind. Natürlich da,
        wo sie gerade das bekommen, was sie zur Zeit am liebsten mögen.
        Der Zeitfaktor spielt nie eine Rolle.
        Es gibt nur Deutungen der Familienrichter und ihrer Gutachten, wenn das Kind den anderen Elternteil nicht sehen will. Die fällt dann so aus, dass der vom Gericht bevorzugte Elternteil „obsiegt“. Natürlich wegen der „Beeinflussung“ des Kindes durch den anderen Elternteil, etc.
        Wenn nicht ganz schwerwiegende Gründe vorliegen –
        ich wäre dafür, dass das Familiengericht den Umgang mit den Eltern anordnet und auch durchsetzt.

        Ein Fall:
        Kind wehrt sich vehement, einen Elternteil wieder zu sehen.
        Der bekommt einen Umgangsausschluss auf Dauer,
        da das Kind ja absolut nicht will.
        Den Elternteil sieht und hört man über viele Jahre nicht mehr.
        Da wird hinter dem Rücken des anderen Elternteils Umgang mit diesem durch das Jugendamt angekurbelt.
        Und schwupps – nun sagt das Kind nach vielen Jahren mit nur einem Elternteil: Ich will dich nicht mehr sehen, ich bleibe künftig beim nicht betreuenden Elternteil.
        Prima.
        Das Kind will dann aber plötzlich auch den neugewonnenen Elternteil nicht mehr. Kinderwille ist ja heilig – auch wenn er sich mit dem Wind dreht.
        Jetzt lebt es heruntergekommen in einem Heim. Wiedergewonnener Elternteil hat genehmigt, während der andere Elternteil so etwas gerade vermeiden wollte.

        So kann’s also gehen, wenn der Kinderwille über allem steht.
        Wer hat da nur „beeinflusst“?

        • olia 12/02/2016 at 15:25

          „Kindeswille“ ein Interessanter Begriff…
          Jeder Elternteil hat im normalen Alltag kein Problem damit seinem Kind (in dessen eigenen Interesse versteht sich ) Vorschriften zu machen bzw. Regeln aufzustellen welche das Kind zu befolgen hat. Beispielsweise wird darüber diskutiert ob es zur Schule geht oder nicht, ob es im tiefen Winter dicke Kleidung trägt, ob es seine Medizin nehmen muss, ob es in einer Kita oder Hort betreut wird, wann es schlafen muss, was es essen darf die Liste an Regeln und Vorschriften ist lang.

          Doch plötzlich im Trennungsfall wenn es um den Kontakt zum anderen Elternteil geht, will der betreuende Elternteil sein Kind „zu nichts zwingen“ …. wieso zählt auf einmal der Kindeswille?
          Die Antwort ist offensichtlich, es ist sehr bequem dem evtl. verhassten oder ungeliebten Expartner das Kind nicht geben zu müssen ohne daran Schuld zu sein…
          Denn das Kind will ja nicht, das Kind beschimpft und beleidigt den Expartner doch man steht da und sagt nur “ ich kann nichts dafür das ist er selbst Schuld“…
          Aber in der Alltagssituation das benimmt sich das Kind Dem Busfahrer, oder Nachbar oder Lehrer gegenüber unfreundlich und schon hat dieses Verhalten Konsequenzen… Doch dem verhassten Expartner gegenüber ist das Verhalten egal na ja da kann man nichts machen… das Kind will ihn nicht mehr…

          Wieso gibt es die Sorgepflicht der Eltern? Weil eben Kinder nicht im Stande sind selbst zu entscheiden!!!
          Aus diesem Grund haben nur Erwachsene gewisse Rechte und Pflichten und Kinder eben nicht!
          Man versteckt sich hinter dem Kind und übersieht dabei, dass man seinem Kind einen wichtigen Teil seiner selbst beraubt einem Elternteil! Die Kindheit kommt nie wieder diese verlorene Zeit kann dem Kind nicht wieder gegeben werden…
          Denkt mal drüber nach

      • Violilli 12/02/2016 at 18:33

        Umgangsverweigerung ist eine hoch komplexer psychologischer Mechanismus, den man erst einmal verstehen muss, bevor man Schwarz und Weiß malt oder einen Schuldigen und einen Unschuldigen feststellt.
        Meist ist nämlich nicht EIN Elternteil daran Schuld, wenn es zu Umgangsproblemen kommt, sondern die Dynamik insgesamt.
        Wenn z.B. ein Elternteil entsetzlich leidet, weil das Kind beim anderen Elternteil wohnt, dann entwickelt das Kind diesem Elternteil gegenüber Schuldgefühle und versucht, sich da heraus zu ziehen, indem es den Umgang ablehnt. Dies ist besonders dann der Fall, wenn das Kind bei diesem Elternteil über lange Zeit hinweg gewohnt hat. Da kann dann der neue betreuende Elternteil machen, was er will – dem Kind das Telefon jeden Tag in die Hand drücken, e – Mail – und Whatsapp einrichten, das Kind mit Gewalt zum anderen Elternteil schicken – es nützt alles nichts. Ein Kind hat es mal auf den Punkt gebracht: „Ich fühle mich so entsetzlich schuldig. Ich habe das Gefühl, ich bin ein schlechter Mensch, ich bin total böse, weil ich nicht mehr bei x wohne und ihn damit entsetzlich verletze. Ich will das nicht mehr. Ich will mich nicht mehr als schlechter Mensch fühlen.“
        Ganz schnell wird in solchen Fällen dem betreuenden Elternteil vorgeworfen, er würde die Umgänge vereiteln – dabei sind es die Schuldgefühle des Kindes und das Leid des nicht betreuenden Elternteils, die zu Umgangsverweigerung führen.
        Ich hatte mal eine Schülerin, die aus diesem Grund freiwillig in in die Heimbetreuung gegangen ist – sie hat es nicht mehr ausgehalten, ihre Eltern weiter so zu verletzen.

  6. Kristina 02/01/2016 at 15:03

    „… Wenn eine Mutter ihr Kind negativ beeinflusst und gegenüber dem Vater aufhetzt, so kann der Mutter das Sorgerecht entzogen werden…“
    Okay …, und wenn KV dem Kind erzählt, seine Mutter sei eine miese Schlampe, ein dreckiges Stück Scheisse und krank im Kopf, dann bekommt er das Sorgerecht zugeschanzt. Interessant.
    Kann mir das mal jemand erklären, bitte?

    • Fiete 03/01/2016 at 14:04

      Das ist leicht zu erklären, Kristina. Üblicherweise ist exakt anders herum, da JÄ, Verfahrensbeistände u.w. involvierte Professionen in rund 9 von 10 Fällen den Vater ausgrenzen und dazu auch gern zu Falschbeschuldigungen greifen.
      Der hierr von Dir gemeinte Fall ist also die Ausnahme.
      Warum können wir nicht wissen. Nicht unwesentlich dürfte sein, daß Du ( oder die betroffene Mutter ) nicht in der Lage warst, warum auch immer, das von Dir hier angefgührte zu beweisen.

      Die von Dir hier unterstellte Scheinkausalität, er würde die Sorge „zugeschanzt“ bekommen, weil er angebl. ggü. dem Kind Unflat erzählt, ist eindeutig falsch.

      • Violilli 03/01/2016 at 23:18

        Es werden in der Regel keine Väter ausgegrenzt, sondern die Kinder leben wegen dem Kontinuitätsprinzip in 9 von 10 Fällen bei der Mutter. Wenn Väter sich von Anfang an mehr um ihre Kinder kümmern würden, würden mehr Kinder überwiegend bei den Vätern leben. Hier werden an falscher stelle die Schuldigen gesucht.

        • Kairos 04/01/2016 at 11:41

          Im Jahr 2013 gab es in Deutschland rund 385.000 alleinerziehende Väter und rund 2.294.000 alleinerziehende Mütter.
          (de.statista.com)

        • Vater 04/01/2016 at 16:25

          Hier muss ich mal kurz einhaken…
          Bei mir wurde der Mutter das Kind seinerzeit anvertraut, da ihr durch die Schwangerschaft ein Bindungsvorsprung zwischen Kind und ihr zugesprochen wurde…. wie soll man sich den da „mehr“ kümmern?
          Gruß
          Ein sich kümmernder Vater

          • Violilli 05/01/2016 at 09:44

            Mein Kommentar bezieht sich auf diejenigen Familien, in denen den Vätern erst nach der Trennung einfällt, dass sie sich gern um ihre Kinder kümmern würden, prozessieren, gewinnen und einen Bindungsverlust zur Mutter, der ehemaligen Hauptbezugsperson, billigend in Kauf nehmen.
            Wenn die Trennung schon in Schwangerschaftszeiten stattfindet, ist der Fall natürlich ein anderer. Wobei ich mich trotzdem frage, warum viele Männer so ticken, dass sie sich, wenn die Trennung kurz nach der Geburt stattfindet, sofort zur Hälfte um ihr Kind kümmern wollen. Warum geht es nicht, dass man den Bindungsvorsprung der Mutter einfach anerkennt? Den hat sie doch sowieso durch die Schwangerschaft und durch das Stillen. Warum soll eine natürliche Bindung zerrissen werden, und eine andere, die noch gar nicht besteht, gewaltsam aufgebaut werden?
            Bei Eltern, die zusammenleben, ist der Bindungsaufbau zwischen Kind und Vater viel einfacher, weil die Mutter trotzdem da ist und die schwangerschaftsbedingte enge Bindung durch ein Engagement des Vaters nicht zerstört, sondern bereichert wird. Würden sich Väter ausreichend um ihre Kinder kümmern, so lange sie mit ihrer Partnerin zusammenleben, wäre ein Wechselmodell nach der Trennung für die Kinder in vielen Fällen gar kein Problem. Wenn Väter in Beziehungszeiten die Kinder hauptsächlich betreut haben, ist auch ein Lebensmittelpunkt beim Vater kein Problem.
            Bei Eltern, die sich in der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt trennen, ist der Bindungsaufbau zum Vater jedoch gleichzeitig mit einem Bindungsverlust zur Mutter verbunden. Wird der Übergang zu abrupt gestaltet, können hier ernsthafte Bindungsstörungen auftreten. Man sollte die Nachkommen nicht als hälftiges Eigentum ansehen, auf das man SOFORT ein „Recht“ hat. Dass eine schwangere Frau kurz nach der Geburt einen Bindungsvorsprung gegenüber einem Vater hat, ist doch die natürlichste Sache der Welt. Ich verstehe nicht, was Menschen dazu bewegt, um einen Menschen zu streiten, zu dem man noch gar keine Bindung hat (weil man ja nicht schwanger ist). Ohne Bindung empfindet man ja weder Sehnsucht noch Verlust. Worum geht es aber dann? Warum kann man den Bindungsaufbau durch Umgangsregelungen nicht gesund und altersangemessen gestalten?

          • Anna 06/01/2016 at 15:22

            Lieber Vater, ich wäre ja auch dafür, dass die Männer, frei nach Monty Pyton (konnte noch nie verstehen, was an dem gut sein soll) die Männer ein Recht bekommen, schwanger zu sein. Was können wir denn dafür, dass wir schwanger werden können und ihr nicht?

    • Anjs 04/01/2016 at 08:27

      Genau das habe ich mir auch grade überlegt bzw gedacht.

    • Gertrude 07/01/2016 at 15:25

      Nee, ich bin zwar noch nicht an dem Punkt, das Sorgerecht verloren zu haben, noch leben die Kinder bei mir, aber ich muss jeden Tag fürchten, dass es so kommen wird. Weil der vater genau das tut, was Sie beschreiben. Die Konesquenzen sind, dass ich Tag für Tag Hasstiraden von meinem 12jährigen über mich ergehen lassen muss. Er in der Schule nichts mehr hinkriegt. Mein Freund genauso beschimpft wird, wie ich es werde. Alles damit ich irgendwann nicht mehr kann und die Kind zum Vater gebe oder jemand zur Ansicht kommt, das schlechte Verhältnis läge an meinem Versagen als Mutter. Da es Ihnen ähnlich geht, wäre ich an einem Austausch interessiert. Ich lebe im Berliner Raum.

      • Nicole 19/01/2016 at 12:35

        Hallo Gertrude, ich habe genau das vor 7 J. in Bonn erlebt. Mit neun Jahren meinte mein Sohn plötzlich, er wolle nicht mehr mit mir für die Schule lernen oder Hausaufgaben machen, weil ich eine Frau bin und Frauen haben kleinere Gehirne als Männer! Klingt sehr kindlich, gell? Ich hatte dann wirklich Probleme ihn zum Lernen oder zu den HA anzuhalten, weil er immer wieder sagte, der Papa hat gesagt…. Im Gutachten hieß es dann ich wäre unfähig den Jungen schulisch zu unterstützen und hätte kein Interesse daran, dass er das Abitur schafft.
        Pass auf, dass dir nicht das gleiche passiert! Dokumentiere ALLES, was dein Sohn/der Vater sagt. Lass dich auf keinen Fall in die Defensive drängen, du must dich nicht verteidigen, das wirkt nur wie Schwäche!! Bleib ruhig und sag nur, dass es sich hier um eine Negativbeeinflussung durch den Vater handelt, die jeglicher Grundlage entbehrt.
        Ich war damals so naiv! Wenn ich gewußt hätte, was ich heute weiß, wäre ich viel cooler geblieben und hätte nicht jede Anschuldigung so persönlich genommen und mich permanent verteidigt – auch wenn man denkt, dass man das muss. Und ein Tipp: Wenn du in einer Verhandlung mehr sprichst oder sprechen musst als dein Anwalt es tut, sofort feuern, noch in der Verhandlung! Das ist dein Recht und die Sache kann nicht entschieden werden, ohne dass ein Rechtsbeistand für dich dabei ist, wenn der Vater auch einen RA dabei hat. Um die Sache für euer Verhältnis zu verbessern, rate ich dir mit dem Jungen zu einem Psychologen zu gehen – Familientherapie ist angeraten, wenn du es nicht schaffst diese Hasstiraden deines Sohnes zu stoppen. Das musst du dir nicht geben!! Und vor allem nicht zu lange warten, hier spielt die Zeit sonst gegen dich!

  7. Anna 02/01/2016 at 14:58

    Und was ist wenn der Vater die Mutter als wortwörtlich „Dunkle Seite der Macht“ bezeichnet, vor den Kindern dran, überall rumerzählt, die Mutter hätte den Krieg angefangen? Das hat dann keine Konsequenzen!

    • Fiete 03/01/2016 at 14:07

      Das kommt darauf an, wie man an die Sache herangeht und wie erfolgreich man seine Beweismittel erlangt, sichert und handhabt. Offenbar konntest Du dieselben nicht glaubhaft in’s Verfahren einbringen, warum auch immer.

    • Jana 16/12/2021 at 19:01

      Ich finde es einfach furchtbar, wie sich hier Mütter behaupten wollen und Väter immer wieder als nicht fähig erklärt werden!
      Ich bin selbst Mutter und finde beide Elternteile haben das Recht auf ihre Kinder.
      Väter sollten das selbe dürfen und nicht nur für Unterhalt zuständig sein.
      Wenn man sich für eine Scheidung entscheidet, sollte man die gemeinsamen Kinder daraus halten und sich vorher im klaren sein, das die Kinder beide Elternteile brauchen.
      Geld sollte zweitrangig sein.
      Ich wäre für ein Wechselmodell für beide Elternteile, denn so würden die Kinder sich nie gegen ein Elternteil entscheiden müssen, sondern merken, das Papa und Mama nur sich nicht mehr wollen, aber beide die Kinder.
      Das sollte im Familiengerichten mal im Kindeswohl akzeptiert werden.
      Denn die meisten Richter entscheiden wirklich nur für die Mutter und titulieren lieber Väter und bieten den Vätern sogar noch an, das sie ja für ein Ordnungsgeld das Kind einklagen können.
      Wie muss sich ein Kind fühlen, wenn der Vater das anordnen muss, nur weil die Mutter das Kind manipuliert?
      Das ist kein Kindeswohl!
      Sondern Macht eines Elternteils und das ist der falsche Weg!
      Jedes Kind braucht Mutter und Vater!
      Kein Geld der Welt bringt die Die Zeit der Kindheit zurück!
      Wacht auf und lasst eure Kinder aus eurem verletzten stolz raus oder was es auch immer ist.
      Ich hoffe, das Familienrichter das in Zukunft auch mal so sehen und umsetzen!
      LG Jana

  8. Alex 02/01/2016 at 14:33

    Ich habe das gleiche Problem meine ex verbaut mir die Beziehung zu meinem kind

    • Anna 06/01/2016 at 15:23

      Lieber Alex, woher weist Du das? Hast Du Beweise?

  9. Christina Tepen / christat54@gmail.com 02/01/2016 at 13:33

    DANKE für diesen wichtigen Hiweis.

    Die Anwälte, welche dieses Urteil erstritten haben, sollten auch benannt werden dürfen. WER kann mir die Namen/Anschriften mitteilen?

    Beste Grüße
    Christina Tepen

  10. Dipl:Psych.Hans-J.Steiner 02/01/2016 at 12:06

    interessante neue Entwicklung, die sich aber den neuesten europäischen familienrechtlichen Entwicklungen zuwendet – sehr erfreuliche Entwicklungen, wie man angesichts der noch viel zu häufigen bisher üblichenVerfahrensweisen kosntatieren muss!

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