Aus Österreich:
Vater erhält Schmerzensgeld wegen Umgangsboykott
Erstmals in Österreich sprach ein Gericht einem Vater Schmerzensgeld zu, weil die Mutter ihn seinen Sohn nicht sehen ließ. Jahrelang kämpfte Leopold Hronek vergeblich – jetzt bekam er 2.000 Euro zugesprochen. Auch wenn diese 2000 € den erlittenen Schaden nicht annähernd gutmachen können, handelt es sich hierbei um ein richtiges Urteil.
Der Vater durfte seinen Sohn trotz Besuchsrecht jahrelang nicht sehen, weil die Kindesmutter dem Vater den Umgang verweigerte. Der oberste österreichische Gerichtshof hat nun entschieden, dass dem Vater für seinen erlittenen seelischen Schaden ein Schmerzensgeld in Höhe von 2000 € zusteht.
Quelle: http://www.heute.at/news/oesterreich/noe/art23654,846008
Helfen Strafmaßnahmen den Umgangsboykott zu beenden?
Anträge des Kindesvaters gegen die Kindesmutter zur Durchsetzung des Rechtes des Kindes auf ungehinderten Umgang zu beiden Elternteilen sollten das allerletzte Mittel der Wahl sein. Der Kindesvater sollte (nach unserer Meinung) zunächst das Jugendamt um Unterstützung bitten und auch versuchen den Konflikt mit der Kindesmutter zu vermeiden. Wer als Vater sein Kind liebt, respektiert auch die Mutter seines Kindes und schlägt nicht gleich mit der Keule zu. Leider gibt es aber Mütter (und auch Väter) in unserem Land denen das Wohl des Kindes egal ist und die nur durch Schmerzen lernen. In solchen Fälle kann ein Ordnungsgeld das letzte Mittel sein um die Kindesmutter z.b. zu zwingen sich mit der Situation auseinanderzusetzen und beispielsweise gemeinsam mit dem Vater eine Lösung des Konflikts zu suchen, um den Umgang zu fördern.