16.10.2001 | 5 WF 96/01 | OLG Karlsruhe
Mutter muss Umgang fördern

Ist im Rahmen einer Umgangsregelung ein Elternteil dazu verpflichtet worden, das in seiner Obhut befindliche Kind positiv auf die Kontakte mit dem anderen Elternteil vorzubereiten und an ihn herauszugeben, so stellt es einen mit Zwangsgeld zu ahndenden Verstoß nach § 33 FGG dar, wenn der Obhutsinhaber es der freien Entscheidung des Kindes überlässt, ob es mit dem anderen Elternteil zu Umgangszwecken mitgehen möchte.
In seiner Urteilsbegründung schrieb das OLG Karlsruhe:
Die Mutter darf sich nicht im Hintergrund halten und den Kontakt zum Vater der ‚freien Disposition des Sohnes überlassen. Angesichts der mittlerweile eingetretenen Entfremdung komme so nie ein Kontakt zustande. So schließe man den Vater faktisch von seinem Umgangsrecht aus, was der Mutter anscheinend ganz recht sei. Sie müsse jedoch ihre Abneigung zu dem Mann überwinden und im Interesse des Kindes dessen Umgang mit dem Vater fördern. Sie habe das Kind dem Vater ‚eigenhändig zu übergeben‘, damit dem Jungen klar werde, dass sie den Kontakt billige und er sich dem Vater nicht länger entziehen könne. Wenn die Mutter nicht endlich eine konstruktive Haltung einnehme, werde man sie mit einem Zwangsgeld von 500 Mark zur ‚künftigen Pflichterfüllung anhalten‘.
muss das der vater das auch wenn er das kind ins ausland zu seinen eltern gebracht hat und jeglichen kontakt verweigert ????????????????????? kv hat ABR haben gemeinsame sorgerecht
mal geschaut wie alz das Urteil ist???? tztztzztztz
Hi, wir haben kein Urteil. Mein Sohn kam einfach nicht vom Urlaub zu mir zurück. Ich habe ihn seither nicht gesehen und auch kein Kontakt. Wenn ich meinem Sohn eine SMS schreibe, schreibt er zurück: Ich solle ihn endlich in Ruhe lassen, Telefon nimmt er nicht ab. Das schlimme: Ich weiss gar nicht, warum er sich so verhält. Wir hatten ein gutes Verhältnis.
Hallo, bei uns ist es umgekehrt. Mein 14jähriger Sohn wohnt beim Vater und ich habe ihn seit 22.8 nicht mehr gesehen.
Was kann ich tun? Das Jugendamt unternimmt leider gar nichts!!
Hallo liebe Sandra, Jugendamt ist Scheisse, gehe sofort zum Gericht und klage auf Vereitelung von Umgang. Mittlerweile, so habe ich es verstanden, legen die Gerichte Wert darauf, dass ein Kind Umgang mit beiden Elternteilen haben sollte.