Gemeinsamer Mietvertrag

Gemeinsamer Mietvertrag – Ausscheiden eines Partners bei Trennung

Eheleute oder nicht verheiratete Paare schließen beim Bezug ihrer gemeinsamen Wohnung in aller Regel einen gemeinsamen Mietvertrag mit dem Vermieter ab.  Ein gemeinsamer Mietvertrag kann im Falle einer Trennung aber häufig zu Problemen führen, wenn bestimmte Formalien nicht eingehalten werden.

Ein Partner alleine kann den Mietvertrag nicht kündigen

Wenn ein gemeinsamer Mietvertrag von beiden Partnern gemeinsam unterschrieben wurde, können auch nur beide Partner gemeinsam den Mietvertrag kündigen. Ein gemeinsamer Mietvertrag kann von einem alleine nicht gekündigt werden.

Wer auszieht ist nicht automatisch aus dem Mietvertrag raus

Wer aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, ist also nicht automatisch aus dem gemeinsamen Mietvertrag raus. Auch wenn derjenige, der ausgezogen ist z.b. bereits einen neuen Mietvertrag unterschrieben hat, haftet er gegenüber dem Vermieter weiterhin für die Vertragserfüllung des vorab unterschriebenen gemeinsamen Mietvertrags. Zahlt der in der Wohnung gebliebene Partner beispielsweise die Miete nicht pünktlich oder verursacht dieser beim Auszug Schäden, kann sich der Vermieter auch an den Partner wenden, der zuvor bereits aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen war, der aber laut gemeinsamen Mietvertrag ebenfalls für die Erfüllung zu haften hat.

Um sich hier vor einem Schaden zu schützen, ist es notwendig, das man im Vorfeld eines Auszugs aus der gemeinsamen Wohnung Kontakt mit dem Vermieter aufnimmt und darum bittet, das dieser einen aus dem gemeinsamen Mietvertrag entlässt. Einen Anspruch hierauf hat der Ausziehende gegenüber dem Vermieter jedoch nicht. Kann mit dem Vermieter keine gütliche Einigung erzielt werden, muss eine gemeinsame Kündigung  gegenüber dem Vermieter ausgesprochen werden. Verweigert der Partner der in der Wohnung verbleiben will jedoch seine Zustimmung zur Kündigung des gemeinsamen Mietvertrags, bleibt dem Ausziehenden nur die Möglichkeit, die Zustimmung zur Kündigung gerichtlich einzufordern um für die Zukunft Haftungen gegenüber dem Vermieter auszuschließen.

In der Praxis führt dieses zu weiteren Kosten für sich der Unterschrift verweigernden Partner, es ist also ratsam sich gütlich mit dem Partner zu einigen, wie es mit der gemeinsamen Wohnung weitergehen soll.

 

Was man noch bei einer Trennung wissen sollte
kostenloser Newsletter für Trennungseltern. Registrieren Sie sich bei unserem Newsletter, und erhalten Sie aktuelle Informationen, was man bei einer Trennung wissen sollte
Alle Artikel zum Thema was man bei einer Trennung wissen sollte. Hier klicken

 

One thought on “Gemeinsamer Mietvertrag

  1. Markus 10/07/2014 at 18:01

    Hallo Liddl, steht die 60 hinter Ihrem Namen für Ihren IQ ?
    Ihre doofen Kommentare sind kaum zu ertragen.
    Glücklicherweise zeigen Sie mit Ihren Gedanken das es zahlreiche durchgeknallte Mütter in Deutschland gibt, die Sie hier repräsentieren.
    Wer nicht mit einem Lebenspartner zusammen einen Mietvertrag unterschreiben will, sollte sich entweder entmündigen lassen oder lieber alleine leben.
    Wobei Sie sehr warscheinlich zu letzteren gehören. Der Mann der mit Ihnen zusammenziehen wollte, müsste echt schon sehr sehr notgeil oder sehr dämlich sein.

Schreibe einen Kommentar

Name *
E-Mail *
Website