Carsten Unger

Dr. Carsten Unger Gutachter im Familienrecht in Ahrensburg bei Hamburg

Carsten Unger ist Gutachter im Familienrecht im Großraum hamburg und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.

Adresse und Kontaktdaten Sachverständiger Dr. Carsten Unger

Dr. Carsten Unger
Diplompsychologe
Institut für gerichtspsychologische Gutachten
An der Reitbahn 3
22926 Ahrensburg

Tel.: 04102-81223
Fax: 04102-81275
E-Mail: mail@igg-ahrensburg.de
Internet: www.igg-ahrensburg.de

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Dr. Carsten Unger als Yoga-Ausbilder

Zusätzlich arbeitet Herr Dr. Carsten Unger als Referent in der Yoga-Lehrer-Ausbildung. Auf der Internetseite yoga-mandiram.de wird Dr. Carsten Unger nicht nur als Referent für Yoga-Lehrer-Ausbildung aufgeführt, sondern wird als Vorstand des Himalaya-Institut für Yogawissenschaft & Philosophie e. V. in Hamburg aufgeführt, in dem ebenfalls die Ausbildung zum Yoga-Lehrer angeboten wird. Den Zusammenhang zwischen Yoga und Psychologie hat Herr Dr. Carsten Unger in dem Buch Yoga und Philosophie beschrieben, das er gemeinsam mit seiner Frau Kathrin Hofmann-Unger geschrieben hat, die ebenfalls Yoga-Lehrer-Ausbilderin und Diplom-Psychologin ist.

Fragen zu Sachverständigengutachten Dr. Carsten Unger

Das Familiengericht hat Herrn Carsten Unger als Sachverständigen bestellt. Herr Carsten Unger soll ein Gutachten für das Familiengericht erstellen. Wie geht es jetzt weiter?



Muss ich an der Begutachtung teilnehmen?

Nein. Es gibt keine Zwangsbegutachtung im Familienrecht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden das eine Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist und Eltern nicht zur Teilnahme an einer Begutachtung gezwungen werden können. Auch dürfen Eltern oder einzelnen Elternteilen keine Nachteile entstehen, wenn diese sich der Begutachtung im Familienrecht entziehen.Mehr dazu: Urteil Bundesgerichtshof zu Gutachten im Familienrecht BGH 68/09 (hier klicken)

Soll ich die Begutachtung also verweigern?

Grundsätzlich steht es Ihnen als Elternteil frei, sich der Begutachtung zu verweigern. Das Familiengericht könnte dann entweder entscheiden, sie zur Begutachtung vorzuladen, damit der Sachverständige Carsten Unger Sie dann vor dem Familiengericht befragen kann oder der Sachverständige kann sein Gutachten dann anhand der vorliegenden Akten erstellen. Aus unserer Sicht ist es also wenig sinnvoll, sich der Begutachtung zu entziehen.

Muss ich alleine zur Begutachtung hingehen oder darf ich einen Zeugen zur Begutachtung mitnehmen?

Sie müssen nicht alleine zu dem Sachverständigen Dr. Carsten Unger hingehen. Es steht Ihnen frei, einen Zeugen zur Begutachtung mitzunehmen. Das OLG Hamm hat das Recht der Eltern in diesem Zusammenhang gestärkt und entschieden, das eine Begleitperson bei der Begutachtung erlaubt ist. Die Begleitperson darf an der Begutachtung aber nicht teilnehmen und in die Begutachtung auch nicht eingreifen. Die Begleitperson darf lediglich als Zeuge bei der Begutachtung anwesend sein.

Die Begleitperson kann Ihnen aber als mögliche moralische Unterstützung bei der Begutachtung dienen. Sollte es zu Unstimmigkeiten bei der Begutachtung kommen und Sie sind nach der Begutachtung der Meinung, das der Sachverständige in seinem Gutachten einzelne Sachverhalte falsch wiedergegeben hat, dann kann Ihnen der Zeuge gegebenenfalls helfen diese Sachverhalte aufzuklären und gegen den Sachverständigen auszusagen.



Sollte ich mich auf eine Begutachtung durch den Sachverständigen Dr. Carsten Unger vorbereiten?

Auf jeden Fall sollten Sie sich auf wichtige Termine in Ihrem Leben immer vorbereiten. Bereits als Schüler lernt man, sich auf Klassenarbeiten vorzubereiten. Wer später einen Führerschein haben will, bereitet sich auf die Führerscheinprüfung vor. Wer sich um einen neuen Arbeitsplatz bewirbt, der bereitet sich auf das Vorstellungsgespräch und gegebenenfalls auf einen Einstellungstest vor.

Es ist daher also auch unvermeidbar, sich auf eine Begutachtung durch einen Sachverständigen gut vorzubereiten und sich hierbei professionelle Unterstützung zu holen.

Was mache ich, wenn das Gutachten des Sachverständigen Dr. Carsten Unger negativ gegen mich ausgefallen ist und ich das Sachverständigengutachten für nicht verwertbar halte?

In diesem Fall sollte Sie nicht auf die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht verzichten und die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht beantragen, damit dieser zu Ihren Rückfragen Stellung nehmen kann und sein Sachverständigengutachten dann erläutern kann. Auf die Anhörung des Sachverständigen sollten Sie sich ebenfalls vorbereiten. Auch hierfür können wir Ihnen unserer professionelle Unterstützung anbieten.

Wenn ich gegen das Gutachten von Herrn Dr. Carsten Unger vorgehen will, brauche ich dann ein Gegengutachten?

Ein Gegengutachten und/oder eine fachkundige Stellungnahme bei einem zweifelhaften Gutachten verbessern Ihre Chancen vor dem Familiengericht auf jeden Fall. Sprechen Sie uns hierzu bei Bedarf gerne an. Das Familiengericht muss sich mit Einwänden die sich aus einem Privatgutachten und / oder einer fachkundigen Stellungnahme ergeben auf jeden Fall beschäftigen.

Darf das Familiengericht ein mangelhaftes Gutachten verwerten?

Das Verfassungsgericht hat hierzu ausgeführt: Mangelhafte Gutachten rechtfertigen keinen Sorgerechtsentzug. Gerichte dürfen sich nicht auf mangelhafte Gutachten verlassen. Gerichte müssen bei Zweifeln am Gutachten darlegen, warum sie Gutachten gleichwohl für verwertbar halten.

Welche Aufgabe hat der Sachverständige?

Die Aufgabe eines Sachverständigen liegt darin, den Familienrichter bei seiner Entscheidung zu unterstützen, da Familienrichter im Allgemeinen nicht über den notwendigen Sachverstand verfügen um über das Kindeswohl entscheiden zu können.

Ein Richter bestellt sich dann also einen Sachverständigen, den er für geeignet hält. Der Sachverständige wird also zum Sachverständigen, weil er durch das Familiengericht zum Sachverständigen bestellt wird.

Durch die Hilfe des Sachverständigen wird dem Familienrichter auch viel Arbeit abgenommen, da der Richter sobald er das Gutachten vorliegen hat auf Basis des Sachverständigengutachtens seine Entscheidung treffen kann und die Eltern nicht noch einmal vorladen muss. (Sofern die Eltern nicht die Anhörung des Sachverständigen beantragt haben)




Welche Richtlinien gibt es zur Erstellung von Sachverständigengutachten?

Im Rahmen der Erstellung eines psychologischen Gutachtens in einem familiengerichtlichen Verfahren bleibt es grundsätzlich einem Sachverständigen überlassen, auf welchem Weg und auf welchen Grundlagen er sein Gutachten erstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, das es in der Psychologie keine generalisierenden Theorien, Methoden und standardisierte Verfahren gibt, die jedem Einzelfall vollends gerecht werden können und auch testpsychologisxche Untersuchungen für sich genommen niemals unanzweifelbare Ergebnisse hervorbringen, weil sich innerpsychisches Geschehen der direkten Beobachtung entzieht.

75% alller Gutachten sind mangelhaft

75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin. Trotzdem wird auf der Grundlage solcher Gutachten vielen Eltern das Sorgerecht entzogen, werden ganze Familien auseinandergerissen.

Auch in Wissenschaftsdokus wurde über die mangelhafte Qualität von Gutachten wiederholt berichtet, wie z.b. in der Fernsehdokumentation „Gutachten mangelhaft“ von 3 Sat.

Darf ich meine Erfahrungen mit dem Sachverständigen Carsten Unger hier veröffentlichen?

Ja. Da die Begutachtung freiwillig ist, haben Eltern das Recht, sich vorab über ihren Sachverständigen zu informieren. Hierfür ist es hilfreich auf Erfahrungen zurückzugreifen. Gerne können Sie Ihre Erfahrungen hier veröffentlichen. Bitte achten Sie jedoch darauf, keine Schmähkritiken, üblen Nachreden oder Beleidigungen zu veröffentlichen. Im Zweifelsfalls sprechen Sie Ihren Kommentar zuvor mit Ihrem Rechtsbeistand ab.




9 thoughts on “Carsten Unger

  1. Lavatok 13/03/2023 at 18:34

    2016 hat Carsten Unger auch meinem Leben als Vater ein Ende gesetzt. Guter Mann, Gefälligkeitsgutachten erstellen und dem verzweifelten Vater Yoga zum abreagieren verkaufen. Win-Win für Ihn allein

  2. Realist 18/01/2016 at 17:02

    Gutachter grundsätzlich ablehnen. Nur ihr seid die Väter und wisst was euren Kindern gut tut. Ebenso begleitete Umgänge ablehnen. Es steht euch mindestens 50% Zeit mit eurem Kind zu. Bleibt standhaft. Wir sind die Väter!

  3. Michael 11/09/2015 at 21:36

    Hallo,
    der Herr „Gutachter“ Unger hat gerade ein Gutachten über meine 12 jährige Tochter erstellt . Die Mutter terorisiert mich und die Beziehung zu meinem Kind seit der Trennung vor mehr als 7 Jahren.
    Meine Erfahrungen sind genauso katastrophal wie die oben beschrieben. Mit der Rechtschreibung hat es der Herr nicht so recht. Im ist scheinbar auch egal wie das Kind heißt über das er „RICHTET“. In dem Gutachten das er über meine Tochter gefertigt hat, hat Sie gut und gern 3 verschiedene Namen. Interessiert aber vor Gericht niemanden und über den Sachverstand dieses Menschen, läst sich wohl kaum streiten.
    Nach Ansicht von Herrn Unger ist ein einmaliger Besuch im Monat von 9:30-18:00 (Bringen und holen inklusive)absolut aussreichend und Übernachtungen Kindeswohlgefährdend, (Ferien besser nicht)sind und nicht anzuraten. Daran möchte sich auch die Richterin gern halten den der Herr ist ja „Dr.“ .Wenn jemand weiss wie man sich gegen diesen Menschen und seine „Gutachten“ wehren kann bitte melden.
    Danke

  4. unbenannt 17/03/2015 at 20:41

    Hi,
    mit 43 Jahren rechtfertigt man sich über seine Kindheit, die längst Vergangenheit ist. Redet man mit fremden Menschen einfach so über sein Leben. Nein. Man arbeitet, baut sich im Leben was auf, lässt sich nicht zu Schulden kommen, dann wird man Mutter. Herr Unger macht einen netten anständigen Eindruck. 3×2 Stunden Gespräche in seinem Büro. Glas Wasser gab es nicht. Was hat meine Kinderheit und meine Eltern zu tun. Kann ich nachvollziehen, wenn man vielleicht 20 Jahre alt ist. Man arbeitet, steht mit beiden Beinen im Leben, lässt sich nicht zu Schulden kommen. Dann muss man soviel über sich ergehen und nachlesen müssen. Fehler durchaus reichlich vorhanden. Schreibstil klingt nachteilig für den Elternteil. Fraglich, ob man unterschreiben sollte, zwecks Nachteile, Einrichtungen, Personen, die sonst mit der Familie nicht privat Kontakt stehen. Es fehlen div. Hintergründe. Was man sagt oder erzählt alles nachteilig, jeder Mensch rechtfertigt sich, weil nur der Mensch, weis die Wahrheit, wie dazu gekommen ist. 3 x 2 Stunden zuhause mit dem Kind Tischspiele. Auch nur Mängel. Man kann sich auch anstellen. Wer ist schon heute perfekt, wer macht alles richtig. Nicht mal er. So hat er eine wichtige Satzaussage nicht wiedergegeben, wie man es sagte. Weil es falsch dagestellt wurde, musste ich mich vor Gericht entschuldigen bei der Person. Die das vor Gericht getragen hatte. Man muss sich so vieles gefallen lassen. Man hat keine Chance. Natürlich im Interesse hat er zugunsten der andere gestimmt. Nur hält sich keiner dran. Regelmässig was soll man darunter verstehen? Es sind schon mehr Jahre geworden! Statt wie er vorschlug. Über die Stitution hat er sich auch nicht erkundigt, zahlreiche Beweise lagen denAnwälten vor. Man steht auf verlorenden Posten. Ich bin nur entsetzt. Ausländer würden Diskriminierung rufen oder Rassismus. Leitragend ist das Kind. Das seiner Familie entfremdet wird. Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil geschrieben, das man das nicht hätte machen müssen. Ich würde heute auch nicht mehr alleine das machen, sondern eine Person die den Gutachter beobachtet. Es ist ein merkwürdiges Gefühl, man fühlt sich fremd in der eigenen Wohnung, man ist total verunsichert. Der Kopf ist voll. Das Kind bemüht sich und es wird an allem bemängelt. Kleinlich wird festgehalten, das die Lampe kaputt wäre und beim nächsten Mal immer noch. Man hat noch andere Lampen im Zimmer. Scheinbar müssen die sich damit auskennen und viel um die Ohren haben, springen. Der Anwalt hat hier nicht reagiert, das Gutachten zu bemängeln. Somit war auch die Frist abgelaufen. Heute würde ich einiges auch anders machen, weil bin nicht mehr Naiv oder dumm bin, weil die Erfahrung komplett fehlte. Die ersten Seiten versteht man als Laie nicht. Erziehung kann man nicht messen! Es gibt keine perfekten Eltern noch Menschen und jeder Mensch hat seine Eigenarten, Fehler und Schwächen, sowie guten Seiten und Stärken. Wie man Schule, Ausbildung und beruflich sogar hohen Job ausführen konnte, fraglich. Soll aber einen besseren Ruf als Eppendorf haben!? Die Richterin ist nach dem Gutachten gegangen, was das JA zuvor ans Gericht schrieb, spielte keine Rolle mehr, wobei die Elternseite keine Rolle spielte. Er kennt sich wohl auch in südländischen Kulturen nicht so aus, die hat er ebenfalls nciht mit berücksichtigt hat, das Kinder auch in 2 Kulturen aufwachsen. Südländer sind temperamantvoller und haben eine engere Familienbindung usw. Büro: sauber, ordentlich nett. Für Kinder gibt es Platz zum Spielen, zum Lesen. Aber wegen Papier das Sorgerecht entzogen zu bekommen. Das hat nicht mit der Realität zu tun und ein Kind kann sich durchaus im vertrauter Umgebung anders verhalten, als in Einrichtungen. Kindergarten können Kinder auch verhaltensauffällig machen. Kinder mit 2 Jahren sollte man nicht in den Kindergarten geben, notiert von Experten. Elternteil stets schlechter hinzustellen, zu meinen das Einrichtungen besser sind, nur weil sie alle Studiert haben usw. das muss nicht sein. Kinderarzt kennt die Eltern und das Kind besser, weil man dort von klein auf an ist. Er ist mit der Lage vertrauter. Kinderarzt war gegen dieses Gutachten und es wurde von der Richterin ignoiert. Kinderarzt wird kleiner gestellt als ein Gutachter. Ich war eher entsetzt was ich gelesen habe. Ob so seine Richtigkeit hat, keine Ahnung.

  5. Antonino Maltese 12/11/2014 at 19:59

    Hallo Fritz-Peter,

    ruf mich mal an 0157/71 91 62 82

    • Fritz-Peter Kierski 22/11/2014 at 19:16

      „Carsten“ mit seinem „Geld verdienenden Konsortium der „IGG Ahrensburg“ ist bereits in der Väterszene sehr bekannt…., mein Rat: Strickt weg verweigern und STGB anwenden! Carsten u.w. von der IGG bedeutete „GELD VERDIENEN“,- nicht Kindeswohl!!!!!!

  6. Fritz-Peter Kierski 09/07/2014 at 19:27

    Herr Unger hat die Begabung richterlichen Vorgaben entsprechend zu agieren.
    Mails mit Beweisen ignoriert er, er dreht den Sachverhalt rhetorisch um.
    Bilddateien die ihm zu gemailt wurden, hat er als gefälscht bzw. abgeändert in seinem Gutachten klassifiziert!
    Im Gerichtssaal kannte er sein eigenes Gutachten teilweise nicht mehr, seine Frage vor dem Familiengericht HH-Blankenese war: „Wo steht das in meinem Gutachten“?
    Die Richterin musste persönlich nachschauen…..
    Viele Bestandteile in seinen Gutachten ca. 2/3 sind „copy and paste“. Ein langfristigen Krankenhausaufenthalt, durch den Umgänge zu meiner Tochter leider nicht stattfinden konnten, kommentiert Herr Unger ohne weiteres Wissen mit :“ Der Vater hat die Umgänge einfach nicht wahrgenommen!“ Gerne bescheinigt Unger auch sehr gerne persönliche Schwächen, Mangel an Selbstbewusstsein….. u.w.
    Und jetzt kommt die Frechheit schlechthin : Herr Unger bietet in einem Zweit-unternehmen seiner Geschäftstüchtigkeit Mediationen zur Schlichtung u.w. an…….
    http://www.consent-hamburg.de/schlichter/kinderpsychologen-familientherapeuten/
    Da kann man nur noch sprachlos sein,- aber auf Kindesrücken u.w. lässt sich eine Menge Geld verdienen ….., alle reiben sich die Hände……
    Wird es der Gutachter Eures Vertrauens?

    • Bernhard 23/04/2015 at 08:02

      Da meine Ex den Umgang mit meiner Tochter mit allen Mitteln so gering wie möglich hält, habe ich schon mehrmals klagen müssen. Immer nur Teilerfolge erzielt, aber immerhin. Fest steht, dass die Ex eine kaum wahrnehmbare Bindungstoleranz zum Vater hat. Eine Vater-Kind Beziehung will sie verhindern. Ihre Anwältin ist der Typ Hexe, vor der jeder Mann Abstand nimmt, es sei denn er steht auf Domina. Letztere heizt die Feindschaft und Hass der Ex noch richtig an. Die Richterin regte an, bei – Dr. Unger – ein paar Sitzungen abzuhalten, um die Situation zu entspannen. Natürlich soll ich zahlen, nachdem ich x-mal versucht habe, das Gespräch zur Ex zu suchen. Zu allem Überfluss will die Hexe mir den direkten Kontakt zur Ex verbieten, was mit den Sitzungen bei Dr. Unger wohl nicht so ganz zusammenpasst.

      Jetzt lese ich hier auch noch die Würdigung des Dr. Unger, haarsträubend ! Unverantwortlich und grenzwertig.

      In der Konsequenz bedeutet das aber: Entweder die Ex kommt aus sich heraus zur Einsicht oder ich verliere meine Tochter. Letzteres wird es wohl sein …

      • Väter und Mütter für Kinder 24/04/2015 at 13:00

        Wer den Frieden haben will, muss bereit sein zu kämpfen. Einfach den Kopf in den Sand zu stecken und zu hoffen, das die „Ex“ zur Einsicht kommt hilft da nicht weiter. Sie müssen als Vater schon aktiv werden, damit
        a) Ihre Ex zur Einsicht kommt oder
        b) Maßnahmen ergriffen werden, die Ihnen ermöglichen gegen den Willen ihrer „Ex“ für Ihr Kind dazusein.

        Viele Väter resignieren einfach irgendwann und machen dann nichts mehr (oder die falschen Sachen) in der Hoffnung, das die Ex dann zur „Einsicht“ kommt. Wenn Sie als Vater nicht die richtigen Schritte einleiten, wird Ihre „Ex“ aber keinen Grund haben, ihre Einstellung zu ändern, denn derzeit scheint Ihre „Ex“ ja erfolgreich mit ihrem Handeln zu sein. Für Ihre Ex besteht derzeit also keine Veranlassung ihr Verhalten selbstkritisch zu reflektieren.

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