Dorothea Sellhorn-Peuckmann

Dorothea Sellhorn-Peuckmann Sachverständige im Familienrecht in Hamburg und Umgebung

Dorothea Sellhorn-Peuckmann ist Sachverständige im Familienrecht in Hamburg und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.

Dorothea Sellhorn-Peuckmann
Diplom-Psychologin
Grindelallee 188
20144 Hamburg

Telefon: 040-55004542
Fax: 040-55004542
email: d.sellhorn@gmx.de
Internet:

Fragen zu Sachverständigengutachten Dorothea Sellhorn-Peuckmann

Das Familiengericht hat Frau Dorothea Sellhorn-Peuckmann mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens betraut? Dorothea Sellhorn-Peuckmann soll in Ihrer familiengerichtlichen Auseinandersetzung ein Gutachten für das Familiengericht erstellen? Und nun fragen Sie sich, wie es jetzt weiter geht und was Sie über die Sachverständige

Begutachtungsvorbereitung

Um sich auf die Begutachtung optimal vorbereiten zu können, bieten wir Ihnen eine individuelle Beratung an. Wir haben jahrelange Erfahrung in diesem Bereich und stehen Ihnen gerne für eine individuelle Begutachtungsvorbereitung zur Verfügung. Klicken Sie HIER um das Feedback von anderen betroffenen Eltern zu lesen, die wir auf eine Begutachtung vorbereitet haben. Darin heisst es unter anderem
  • Bei der Begutachtung sind genau die Fragen gekommen, die wir vorbereitet hatte und die ich im Vorfeld reflektiert habe. Ohne die gute Beratung hätte ich irgendwelche doofe Antworten gegeben und hätte meine Kinder verloren. DANKE DANKE DANKE
  • Ich bin selber als Coach tätig und weis wie wichtig ein Coaching ist. Ihr Coaching ist das beste, was ich erlebt habe, weil es mir in meiner Situation sehr gut geholfen hat und Sie mich ganzheitlich beraten haben.
  • Ohne das Coaching hätte ich nicht gewusst wie ich auf die bescheuerten Fragen des Sachverständigen hätte reagieren sollen.
  • (...) Ich möchte mich für Ihre Unterstützung und Ratschläge herzlich bedanken! Es fiel mir immer wieder schwer in der damaligen Lage diese Ratschläge blind zu folgen, das Ergebnis spricht für sich aber selber. (...)

Welche Aufgaben haben die Sachverständigen im Familienrecht?

Die Aufgabe eines/einer Sachverständigen liegt darin, den Familienrichter bei seiner Entscheidung zu unterstützen. Die Mehrzahl der Richter verfügt nämlich "nur" über ein Jurastudium und hat sich mit Fragen der Kindererziehung und/oder dem Kindeswohl im Studium eher weniger beschäftigt. Im Jurastudium geht es ja auch vorrangig um Jura (römisches Recht / in Dubio pro Re) und nicht um Kindererziehung. Die mangelnde Kompetenz eines Richters ist deswegen auch kein Ablehnungsgrund. (vgl. OLG Celle 10 WF 372/12 )

Juristen (z.b. Familienrichter und Anwälte) verfügen daher im Allgemeinen nicht über den notwendigen Sachverstand um über das Kindeswohl alleine entscheiden zu können und bemühen sich daher dem Sachverstand eines/einer Sachverständigen. Deswegen sind Sachverständigengutachten bei Familienrechtlichen Auseinandersetzungen daher keine Seltenheit mehr! In Deutschland werden jedes Jahr 270.000 Gutachten an Familiengerichten in Auftrag gegeben


Welche Richtlinien gibt es zur Erstellung von Sachverständigengutachten?


Im Rahmen der Erstellung eines psychologischen Gutachtens in einem familienrechtlichen Verfahren bleibt es grundsätzlich einem Sachverständigen überlassen, auf welchem Weg und auf welchen Grundlagen er sein Gutachten erstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es in der Psychologie keine generalisierenden Theorien, Methoden und standardisierte Verfahren gibt, die jedem Einzelfall vollends gerecht werden können und auch testpsychologische Untersuchungen für sich genommen niemals unanzweifelbare Ergebnisse hervorbringen, weil sich innerpsychisches Geschehen der direkten Beobachtung entzieht.


Wie Aussagekräftig sind Gutachten in familienrechtlichen Auseinandersetzungen?


75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin. Trotzdem wird auf der Grundlage solcher Gutachten vielen Eltern das Sorgerecht entzogen, werden ganze Familien auseinandergerissen. Auch in Wissenschaftsdokus wurde über die mangelhafte Qualität von Gutachten wiederholt berichtet, wie z.b. in der Fernsehdokumentation „Gutachten mangelhaft“ von 3 Sat.


Müssen Eltern an der Begutachtung teilnehmen?


Nein. Es gibt keine Zwangsbegutachtung im Familienrecht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist und Eltern nicht zur Teilnahme an einer Begutachtung gezwungen werden können. Auch dürfen Eltern oder einzelnen Elternteilen keine Nachteile entstehen, wenn diese sich der Begutachtung durch eine Sachverständige im Familienrecht entziehen. Mehr dazu: Urteil Bundesgerichtshof zu Gutachten im Familienrecht BGH 68/09 (hier klicken)


Sollten Eltern die Begutachtung also verweigern?


Grundsätzlich steht es Ihnen als Elternteil frei, sich der Begutachtung zu verweigern. Dieses ist jedoch mit erheblichen Risiken verbunden und sollte vorher genauestens überlegt werden! Das Familiengericht könnte dann nämlich z.b. entscheiden, sie zur Begutachtung vorzuladen, damit die Sachverständige Dorothea Sellhorn-Peuckmann Sie dann vor dem Familiengericht befragen kann oder die Sachverständige Dorothea Sellhorn-Peuckmann kann ihr Gutachten dann anhand der vorliegenden Akten erstellen. Aus unserer Sicht ist es also nicht immer sinnvoll, sich der Begutachtung zu entziehen und hängt vom Einzelfall ab. Gegebenenfalls könnte das Gericht z.b. auch für die Dauer der Begutachtung das Sorgerecht oder Teile der elterlichen Sorge entziehen um hier an ein Gutachten zu gelangen. Bevor Sie also auf die Idee kommen, eine Begutachtung zu verweigern, sollten Sie eine entsprechende Strategie haben und sich auch über die Gefahren und Folgen einer etwaigen Begutachtungsverweigerung bewusst sein! Die Verweigerung der Begutachtung erfolgt auf eigenem Risiko! Lassen Sie sich hierzu im Vorfeld z.b. durch einen Fachanwalt für Familienrecht beraten!

Sofern Sie sich für eine Verweigerung der Begutachtung entscheiden sollten Sie hierzu auch die richtigen Gründe für Ihre Verweigerungshaltung präsentieren. Gehen Sie daher lieber kein unnötiges Risiko ein und lassen Sie sich anständig beraten und verweigern Sie die Begutachtung nicht ohne einen entsprechenden Plan!


Müssen Eltern alleine zur Begutachtung hingehen oder dürfen Eltern einen Zeugen zur Begutachtung mitnehmen?


Sie müssen nicht alleine zu der Sachverständigen Dorothea Sellhorn-Peuckmann hingehen, um sich dann begutachten zu lassen. Es steht Ihnen z.b. frei, einen Zeugen zur Begutachtung mitzunehmen. Das OLG Hamm hat das Recht der Eltern in diesem Zusammenhang gestärkt und entschieden, das eine Begleitperson bei der Begutachtung erlaubt ist. Die Begleitperson darf an der Begutachtung aber nicht teilnehmen und in die Begutachtung auch nicht eingreifen. Die Begleitperson darf lediglich als Zeuge bei der Begutachtung anwesend sein. Die Begleitperson kann Ihnen aber als mögliche moralische Unterstützung bei der Begutachtung durch Dorothea Sellhorn-Peuckmann dienen. Sollte es zu Unstimmigkeiten bei der Begutachtung kommen und Sie sind nach der Begutachtung der Meinung, das die Sachverständige Dorothea Sellhorn-Peuckmann in ihrem Gutachten einzelne Sachverhalte falsch wiedergegeben hat, dann kann Ihnen der Zeuge gegebenenfalls helfen diese Sachverhalte aufzuklären und gegen die Sachverständige auszusagen. Das gilt natürlich auch dann, wenn die Sachverständige wichtige Sachverhalte weggelassen oder frei erfunden hat. In den meisten Fällen führt das Mitführen einer Zeugin / eines Zeugen aber bereits schon dazu, das der/die Sachverständige bei der Begutachtung vorsichtiger agiert, weil er/sie sich beobachtet fühlt.

ACHTUNG Sachverständige neigen dazu, einen Zeugen trotz entsprechender rechtlicher Regelung nicht zulassen zu wollen! Auf diese Situation sollten Sie (durch ein entsprechendes Training) ebenfalls vorbereitet sein um zu lernen, wie Sie damit umgehen, wenn der/die Sachverständige den Zeugen -ohne nachvollziehbare Begründung- aus der Begutachtung raushaben will


Sollten Eltern sich auf eine Begutachtung durch die Sachverständige Dorothea Sellhorn-Peuckmann vorbereiten?


Ja. Einer der größten Fehler, den Sie machen können, ist sich nicht auf eine Begutachtung vorzubereiten. Auf wichtige Termine sollte man sich immer vorbereiten. Und eine Begutachtung ist ein sehr wichtiger Termin. Immerhin geht es um Ihre Verantwortung als Eltern (bzw. als Elternteil). Bereits als Schüler lernt man, sich auf Klassenarbeiten vorzubereiten. Wer später einen Führerschein haben will, bereitet sich auf die Führerscheinprüfung vor. Obwohl Sie bei einer Führerscheinprüfung die Prüfung wiederholen dürfen, wenn Sie durchgefallen sind! Wenn Sie die Begutachtung "versaut" haben, dann bekommen Sie nur sehr schwer eine zweite Chance, diesen Fehler wieder zu revidieren! Egal wie toll Sie in Ihrem bisherigen Leben gewesen sind, wir halten es für unverantwortlich, sich auf eine Begutachtung NICHT vorzubereiten. Vielleicht sind Sie ja auf dieser Seite genau deswegen gelandet, weil Sie dabei waren sich auf die Begutachtung vorzubereiten.

Sie haben also erkannt, dass Sie sich vorbereiten müssen. Daran bestehen auch keine Zweifel. Nur naive dumme, ganz schlaue oder oberschlaue Eltern verzichten auf eine Vorbereitung einer solch wichtigen Angelegenheit. Zur optimalen Vorbereitung der Begutachtung bieten wir Ihnen unsere eine individuelle Beratung an. Dieses ist zwar mit Kosten verbunden, jedoch erfolgt die Vorbereitung der Begutachtung auf Ihre spezielle Situation (Beweisfrage etc.).

Begutachtungsvorbereitung

Eine Begutachtungsvorbereitung erspart Ihnen Fehler. Eine Begutachtungsvorbereitung reduziert nicht nur Ihr Risiko als Vater oder Mutter ein entsprechendes Gutachten und ein damit verbundenes Gerichtsverfahren zu verlieren, sondern es hilft Ihnen auch dabei Ihre Gedanken zu sortieren. Dadurch schaffen Sie es dann in aller Regel auch deutlich reflektierter in eine Begutachtung zu gehen und sparen sich dann hinterher den Stresss und extrem hohe Kosten um gegen ein Gutachten vorzugehen, das gegen Sie ausgefallen ist.


Was mache ich, wenn das Gutachten von Dorothea Sellhorn-Peuckmann negativ gegen mich ausgefallen ist und ich das Sachverständigengutachten für nicht verwertbar halte?


In diesem Fall sollte Sie (bzw. Ihr Anwalt) nicht auf die Anhörung der Sachverständigen vor dem Familiengericht verzichten und die Anhörung der Sachverständigen Dorothea Sellhorn-Peuckmann vor dem Familiengericht beantragen, damit diese zu Ihren Rückfragen Stellung nehmen kann und Ihnen Ihr Sachverständigengutachten dann erläutern kann. Um das Gericht dann zu überzeugen, dem Sachverständigengutachten NICHT zu folgen, müssen Sie aber (gegebenenfalls zusammen mit Ihrem Anwalt) SEHR GUTE Argumente und Nachweise liefern, die belegen, das das Sachverständigengutachten zu einer falschen Lösung kommt. Hierfür müssen Sie sehr viel Zeit einplanen und die Gerichtsverhandlung im Vorfeld durch viele (aussergerichtliche) Maßnahmen vorbereiten. Hierzu gehören z.b. entsprechende Coachings, Kurse, Verhaltensänderungen, Schriftsätze, Anträge beim Jugendamt und vieles mehr. Gerne unterstützen wir Sie dabei mit einer professionellen Beratung.

Wenn ich gegen das Gutachten von Dorothea Sellhorn-Peuckmann vorgehen will, brauche ich dann ein Gegengutachten?


Ein Gegengutachten und/oder eine fachkundige Stellungnahme bei einem zweifelhaften Gutachten verbessern Ihre Chancen vor dem Familiengericht sicherlich.
Sie finden in Deutschland viele renommierte Experten, die Ihnen ein solches Gegengutachten erstellen. Für ein entsprechendes Gegengutachten zahlen Sie in der Regel ein paar Tausend Euro. Unsere Erfahrung nach ist es so, das viele Eltern ihre letzte Hoffnung dann gerne in so ein Gegengutachten setzen und bis zu letzt glauben, das das Gericht den Darlegungen aus dem Gegengutachten folgt. Das ist aber in den allermeisten Fällen nicht der Fall. Denn wenn Sie ein Gegengutachten beauftragen, wertet das Gericht dieses Gegengutachten in aller Regel als "Parteigutachten" und misst diesem Gutachten dann weniger Bedeutung ein.

Darf das Familiengericht ein mangelhaftes Gutachten verwerten?

Theoretisch Nein! Unser Bundesverfassungsgericht hat hierzu ausgeführt: Mangelhafte Gutachten rechtfertigen keinen Sorgerechtsentzug. Gerichte dürfen sich nicht auf mangelhafte Gutachten verlassen. Gerichte müssen bei Zweifeln am Gutachten darlegen, warum sie Gutachten gleichwohl für verwertbar halten.
Dieses Urteil des Bundesverfassungsgericht interpretieren viele Betroffene Eltern dahingehend, das man sich mit einem Gegengutachten gegen das Gutachten wenden kann und man dann einfach die entsprechende Zweifel darlegt. Aber das führt in der Regel nicht zum Erfolg. Vielmehr ist es so, das das Familiengericht einfach eine gute (Standard-) Begründung liefert, warum es das Gutachten dennoch für verwertbar hält.


Warum ist es so schwierig, gegen ein mangelhaftes Sachverständigengutachten vorzugehen?

Wenn Sie gegen ein mangelndes Sachverständigengutachten vorgehen wollen, stehen Sie ziemlich alleine im Gericht. Auch wenn Sie z.b. ein, zwei oder mehrere fachkundige Stellungnahmen vorlegen und Sie Ihre Zweifel am Gutachten lautstark äußern, wird es Gerichte geben, die der Empfehlung des Sachverständigengutachtens folgen. Das ist auch ganz natürlich. Denn die Gegenseite, das Gericht, der Verfahrensbeistand, das Jugendamt und natürlich die Sachverständige selbst sind sich über die Verwertbarkeit des Sachverständigengutachtens im schlimmsten Fall einig und finden gemeinsam genügend Gründe, das Sachverständigengutachten auch bei Zweifeln zu verwerten. Es steht also 5:1. Rechnet man die Anwälte mit dazu, dann steht es 6:2 oder 6:1 oder 5:2. (je nachdem wie engagiert der eigene Anwalt ist)

Wenn das Gutachten negativ für Sie ausgefallen ist, müssen Sie sich mindestens mit folgenden Punkte auseinandersetzen:

  1. Sie legen dar in welchen Punkten das Gutachten fehlerhaft ist. (Gegebenenfalls finden Sie auch entsprechende Punkte, wo Sie den Verdacht der Besorgnis der Befangenheit mit begründen können
  2. Sie schauen an welchen Bereichen das Gutachten vielleicht richtig ist und die Kritik an Ihrer Person (wenigstens teilweise) berechtigt ist. Für diese Punkte suchen Sie (mit professioneller Unterstützung) entsprechende Hilfen, so das Sie dafür sorgen können, das das Gutachten spätestens bei der Gerichtsanhörung
  3. Sie "kaufen sich Zeit" um zu erreichen, das das Gutachten veraltet.

Spätestens jetzt sollte Ihnen klar sein, das Sie professionelle Hilfe benötigen um sich mit diesen Punkten auseinanderzusetzen. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, das diese Punkte alleine nicht ausreichend sind, um sich zur Wehr zu setzen, vielmehr müssen Sie spätestens jetzt professionelle Unterstützung holen, um Ihre Schwächen zu schwächen und Ihre Stärken zu stärken

Gegen ein mangelhaftes Gutachten vorzugehen ist anstrengend

Gegen ein mangelhaftes Gutachten vorzugehen ist nicht einfach. Im Gegenteil: Um gegen ein mangelhaftes Gutachten vorzugehen, müssen Sie ja die eigenen Fehler aufarbeiten und dem Gericht überzeugende Argumente liefern, warum es dem Gutachten nicht folgen soll. Tatsächlich ist es aber so, das das Gericht ja den Gutachter ausgewählt hat. Letztlich müssen Sie also auch den Gutachter (der ja gegen Sie ist) für sich gewinnen. Diese Aufgabe kommt der Quadratur des Kreises nah. Wenn Sie diesen Schritt gehen wollen, dann nehmen Sie gerne unsere Gutachtenüberprüfung in Anspruch.

Sie sind aufgrund dieser Gemengelage also in einer deutlich schwächeren Position. Sie müssen dann also mit Ihrem Anwalt gemeinsam die anderen 5 Parteien davon überzeugen, das Sachverständigengutachten nicht zu verwerten. Wenn es ganz dumm läuft, müssen Sie Ihren eigenen Rechtsbeistand ebenfalls noch überzeugen mit den richtigen Argumenten gegen das Sachverständigengutachten vorzugehen. Anders als bei einem Zivilgericht gilt hier nicht "im Zweifel für den Angeklagten". Der Richter muss/will einen Beschluss fassen. Wenn Sie den Richter davon überzeugen wollen, dass er das Sachverständigengutachten (das er in Auftrag gegeben hat und von dem er überzeugt ist) nicht als Grundlage für eine Entscheidung macht, dann ist das ein enormer Kraftakt und stellt eine enorme psychische Belastung dar und Sie müssen dem Richter eine Alternative bieten, die dem Wohl des Kindes besser gerecht wird. Unsere Erfahrung und unser Coaching hilft Ihnen und macht Sie fit, sich gegen ein mangelhaftes Gutachten zur Wehr zu setzen.

Sie müssen dann aber natürlich auch darlegen, warum der/die Sachverständige, die/den der Richter aus gewählt hat nicht den hinreichenden Sachverstand hat. Der Richter geht ja zunächst davon aus, das der Sachverständige seine Arbeit ordentlich gemacht hat und geht auch davon aus, das der Sachverständige über eine höheren Sachverstand verfügt als der Richter selbst. Es kommt natürlich immer wieder vor, das Richter sich über ein Sachverständigengutachten hinwegsetzen, aber das ist eher die Ausnahme als die Regel. Und um auszuschliessen das Sie nicht Gefahr laufen, sich hinterher mit einem negativen Sachverständigengutachten befassen zu müssen (was mit immens hohen Kosten verbunden ist), können wir nur allen Betroffenen dringend anraten, sich im Vorfeld professionelle Unterstützung zu suchen. Gerne können Sie diesbezüglich auch mit uns Kontakt aufnehmen und einen Beratungstermin vereinbaren. Gerne stehen wir Ihnen für eine individuelle Beratung zur Verfügung. In einigen Fällen haben wir es sogar geschafft, das die betroffenen Eltern einvernehmlich die Begutachtung abgesagt haben und sich aussergerichtlich auf eine Lösung im Interesse des Kindeswohls geeinigt haben.

Und es ist fast immer besser wenn Eltern sich einigen anstatt das ein(e) Sachverständiger sagt was das richtige für das Kind ist

Kritik an Sachverständigen

Trotz aller Vorbereitungen, oder auch wenn man sich nicht vorbereitet hat, das das Gutachten für die betroffenen Eltern nicht nachvollziehbar ist oder das der/die Sachverständige gravierende Fehler gemacht hat. In so einem Fall ist es für Betroffene nicht nur notwendig sich juristisch gegen die Verwertung des Sachverständigengutachtens zu wehren, sondern es ist auch hilfreich, seinen Unmut gegenüber dem/der Sachverständigen offenzulegen.


Dürfen Sachverständige kritisiert werden?

Dabei stellt sich natürlich die Frage ob Kritik an der/dem Sachverständigen erlaubt ist und wie weit diese Kritik an Sachverständigen gehen darf. Mit dieser Frage beschäftigen wir uns bereits seit vielen Jahren. Das OLG Celle hat unsere Position diesbezüglich gestärkt und bestätigt, das Sachverständige auf unserer Seite kritisiert werden dürfen




3 thoughts on “Dorothea Sellhorn-Peuckmann

  1. Katharina 17/08/2024 at 13:53

    an wehrhafte Demokratie:
    Die Weigerung, die Audiodateien herauszugeben, war auch in unserem Fall so.
    Die Kosten in Höhe von über € 20.000 für das Gutachten, rechtfertigte sie damit, es sei ein schwerer und komplizierter Fall gewesen.
    Bei der Befragung des 6jährigen Kindes sagte sie „Deine Mutter lügt“. Wir haben es im Nebenzimmer gehört. Sie stellte Suggestivfragen, welche ein 6jähriges Kind nicht einordnen kann.
    Bei Befragung der Erwachsenen stellte sie Behauptungen auf, die nicht der Wahrheit entsprachen und wiederholte diese gebetsmühlenartig solange, bis sie schlussendlich sagte „nun geben Sie es doch endlich zu“. Als dann ein Einwand kam und wir uns diese Art von Befragung verbeten haben, entgegnete sie: „wer ist hier der Profi, Sie oder ich“. Das lässt schon Raum für einen narzisstisches Charakter offen.

    Es ist unverschämt und nicht nachvollziehbar, dass so eine Gutachterin auf Staatskosten das Wohl der Kinder beurteilt, Kinder traumatisiert, gegen einen Elternteil aufhetzt und sich selbst die Taschen vollsteckt. Diese Frau sollte, nein müßte, mit sofortiger Wirkung von ihren Aufgaben entbunden werden.

    Es erweckt auch den Eindruck, dass an allen Stellen geklüngelt wird. Wissen wir, ob nicht andere Verfahrensbeteiligte daran „mitverdienen“?

  2. Wehrhafte Demokratie 05/10/2023 at 16:33

    Die hier benannte SAchverständige (SA) ist nicht in der Lage, ein Gutachten korrekt auszuarbeiten. Dies ist in 2 Fällen am Amtsgericht Hamburg, Familiengericht, eindeutig durch Fakten belegt (Verfahren mit den Geschäftsnummern: 281 F 276/20 , 281 F 286/20).

    Obwohl vor Beginn der Begutachtung der SA mitgeteilt wurde, dass die Audioaufnahmen welche sie während der Gespräche mit Kind oder mit Elternteil erstellt, den Begutachteten vollumfänglich auszuhändigen sind, und dies natürlich auch in der Realität zu geschehen hat und für die Stellungnahme zum Gutachten verwendet werden wird, hat sie dies versucht zu verhindern, und sich mit allen Mitteln gesträubt. Dies wurde der SA zwar offen und ehrlich klar vor der Unterschrift zur Einwilligung in die Erstellung der Audioaufnahmen bereits mitgeteilt, dennoch hat sie mit allen Mitteln versucht dies zu umgehen, hat dann alle Anfragen der Daten einfach ignoriert und nicht geantwortet. Sie musste dann also von Gerichts wegen zur Herausgabe gezwungen werden, aber auch das hat noch Monate gedauert bis diese dann endlich vorlagen.
    Eine alternative Überlegung war auch, mittels des offiziell zuständigen Datenschutzbeauftragten auf die SA zuzugehen, es wurde aber stattdessen entschieden die SA zunächst das Gutachten komplett ausarbeiten zu lassen, und dann via Gericht zu gehen, dies ist auch mit weniger Aufwand verbunden.

    Ganz wichtig ist hier, jeder Elternteil hat ein Recht auf die Herausgabe der Audioaufnahmen von sich selbst, und falls man sorgeberechtigt ist auch von dem Kinde. Lassen Sie sich davon nicht von Ablenkungs- und Ausweichmanövern durch die SA abbringen.
    Die SA ist dazu nach §§ 30 FamFG, 407a Abs. 5 S. 1 ZPO verpflichtet, dies ist bestätigt durch Beschluss des OLG Bamberg vom 16.04.2020 (7 UF 251/18) .

    Dies erklärt natürlich bereits, warum die SA schon die Erstellung eines tatsächlich DSGVO-konformen Schreibens als Einwilligung verhinderte, und lieber nur schwammige Formulierungen in solchen, wichtigen, Formularen platziert. Diese enorme Verweigerungshaltung, und die mündlichen Gespräche sowie unbeantworteten schriftlichen Anfragen wegen der Aufnahmen zu verschiedenen Zeiten, könnten natürlich eine Befangenheit in der SA ausgelöst haben (falls diese nicht schon vorher da war), besonders da dies alles noch vor der Ausarbeitung des Gutachtens erfolgte.

    Trotz ihrer Verweigerungshaltung musste die SA also die Audioaufnahmen herausgeben, dies dann allerdings erst nach Erstellen des Gutachtens, eben als dies via Gericht erzwungen wurde. Im Nachhinein ist es sogar gut so, denn damit konnte das Gutachten der SA als fertiges Werk überprüft werden. Die Auswertung ergab folgendes:

    Sie verwendet zum Zitieren viel direkte Rede, setzt Wortlaute in Anführungszeichen, und vermittelt dadurch, dass dies genau so gesagt wurde. Dies ist nicht zutreffend. Beispielsweise werden Worte durch andere ersetzt; oder es verschwinden Worte aus Sätzen, mittendrin, ohne Kenntlichmachung.
    Auch in der indirekten Rede passt die angeblich getätigte Aussage oft nicht zum Inhalt der Tonaufnahmen. Gravierend ist: es tauchen dabei dann auch viele zusätzliche Worte auf, die in den Aussagen gar nicht zu finden sind.
    Umgekehrt lässt die SA manche Themen teilweise oder komplett aus, die definitiv aussagekräftig wären, lässt diese also gekonnt komplett unter den Tisch fallen.
    Darüber hinaus wurden mehrfach selbst einfachste Biografische Daten falsch übertragen, mit inhaltlichen Verständnisproblemen ob eines komplexen Themas kann hier also auch nicht als Ausflucht argumentiert werden.

    Insgesamt sind also viele Aussagen entstellt worden, durch alle 3 existierende Möglichkeiten: hinzufügen, weglassen, oder verändern. In einigen Punkten könnte man es als irrelevant abhaken, da der Sinn der Aussage immer noch identisch bleibt, bei anderen wird allerdings durch die Art der Sprache zumindest ein anderes Bild über den sprechenden Menschen transportiert – und schlussendlich werden etliche Aussagen tatsächlich komplett sinnverändernd umgeschrieben. Diese entstellten Aussagen werden in der Auswertung verwendet, haben also natürlich großen Einfluss auf das Ergebnis, und auch auf jeden Leser des Dokumentes.

    Tatsächlich ergibt die Auswertung des Gutachtens allerdings noch weitere gravierende Probleme jenseits der falschen Übertragung des Audiomaterials in das Beweismaterial, also in die zusammengetragene Datenlage, die als Grundlage für die spätere Auswertung dient.
    Auch in den Übertragungen aus bei Gericht von diversen Verfahrensbeteiligten eingereichten Dokumenten kommt es etliche Male zu Fehlern, also selbst hier wird das Beweismaterial einfach nur durch Übertragung in Teilen verfälscht.
    Bei der Auswertung selbst ergibt sich ein ähnliches Bild, diverse Punkte der von der SA selbst zusammengetragenen Datenlage werden dann im Auswertungsteil falsch zitiert, und zwar wiederum sinnverändernd – die SA ist also selbst innerhalb ihres eigenen Schriftsatzes inkonsistent, es stehen widersprüchliche Darstellungen von Sachverhalten an verschiedenen Stellen des Textes.
    All diese mannigfaltigen Fehler tauchen in den Daten auf, die ausgewertet werden. Wie ist eine Auswertung – unabhängig von der gewählten Analysemethodik und deren Qualität – zu bewerten, wenn sie auf falschen Eingangsdaten basiert? Dies kann jedes vernunftbegabte Wesen beurteilen, dafür braucht es keinen besonderen Intellekt, also z.B. keine Promotion in Naturwissenschaften.

    Auf mögliche Aspekte der Einseitigkeit oder potentiellen Befangenheit der SA soll hier gar nicht eingegangen werden, es geht hier rein um die Verfügungsstellung der Faktenlage, ohne jegliche Interpretation oder Rückschlüsse.

    Meine Empfehlung für Betroffene ist zweigeteilt, und es ist ganz klar festzustellen, dass es sich hierbei nur um eine subjektive persönliche Meinung handelt:
    Falls Sie das Kindeswohl im Blick haben, und möchten dass ein auf Fakten basierendes Gutachten erstellt wird, in der Hoffnung dass es dadurch irgendeinen Erkenntnisgewinn geben möge, versuchen Sie die SA abzulehnen.
    Falls Sie allerdings etwas zu verbergen haben, z.B. weil Sie selbst viele Falschaussagen getroffen haben, sollten Sie auf die SA setzen. Vielleicht lässt sich dadurch nämlich manches verwaschen, verändern oder gar verschwinden, so dass Sie rein über andere Argumentationsarten denn über Logik und Fakten agieren können.

    Die SA ist nicht mehr die Jüngste, keine Ahnung wie viele Gutachten sie noch anfertigen wird.
    Dennoch ist es für eine wehrhafte Demokratie in Hinblick auf die SA – mit Errungenschaften wie freier Gerichtsbarkeit oder Meinungsfreiheit – unabdingbar, weiter dafür einzutreten dass Wahrheit und Fakten ein hohes Gut einer freiheitlichen Welt sind, und bleiben; auch mit Mitteln des digitalen Zeitalters.
    Diese basisdemokratischen Möglichkeiten sollten genutzt werden um der SA zu helfen. Sollte die SA, oder andere Gutachter, dadurch in Zukunft sauberer arbeiten, wäre bereits ein Stück gewonnen. Insofern ist es wichtig, dass die freie breite Gesellschaft dranbleibt und für Weiterentwicklung im Sinne der Gesellschaft, und natürlich speziell auch der Kinder, sorgt. Es wurden bereits einige Schritte gegangen, es sind noch viele vor uns 🙂

    P.S.: Wie in einem vorangehenden Kommentar auch schon geschrieben, ist meine Meinung ebenfalls dass die SA die Kosten unnötig in die Höhe treibt.

  3. Katharina 12/11/2021 at 09:20

    Diese Frau treibt die Kosten ihrer Gutachten unnötig in die Höhe und leidet an extremer Selbstüberschätzung, sie attestiert Krankheitsbilder bei Elternteilen, die sie ohne medizinische Ausbildung stellt. Sie attestiert ebenfalls Alkoholkrankheiten nur auf Hören-Sagen.
    Bei den Befragungen (besonders bei Ausländern und schlechten Dolmetschern) baut sie die Antworten ganz geschickt gleich mit ein. Man muss nicht gleich von einer Coleur des Prof. Leitners sein, um diese Dame zu entlarven. Hinzu kommt das Geklüngel inklusiver Absprachen zwischen Richtern, Verfahrensbeiständen und den Anwälten deren Seite dieser Person besser gefallen.

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