BGH XII ZB 682/12 Vergütungsanspruch des Verfahrensbeistandes

Bundesgerichtshof 27.11.2013 XII ZB 682/12
Vorinstanz: Oberlandesgericht Brandenburg 08.11.2012 9 WF 179/12)

Wann hat der Verfahrensbeistand Anspruch auf Vergütung?

Geldscheine von 5€ bis 500€
Geldscheine von 5€ bis 500€

Im vorbenannten Fall wurde vom zuständigen Familiengericht ein Verfahrensbeistand bestellt und ihm auch die Aufgabe übertragen, Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken. Dadurch ergäbe sich ein Vergütungsanspruch in Höhe von 550€ je Kind (siehe § 158 FamFG Abs. 4 Satz 1 Abs. 7 Satz 3 )

Bereits 2 Tage später teilte das Familiengericht dem Verfahrensbeistand mit, das sich das Verfahren erledigt hat. Nun stellte sich die Frage, ob der Verfahrensbeistand dennoch Anspruch auf die erhöhte Vergütungspauschale habe.

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