07.03.2015 4 UF 686/15 OLG Jena
Darf ein Elternteil alleine über Impffragen entscheiden?
Die Frage ob ein Kind geimpft wird oder nicht ist eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung die nicht durch die Alltagssorge erfasst ist.
Wenn einem Elternteil die Alltagssorge (das Aufenthaltsbestimmungsrecht) übertragen wurde, so kann dieser Elternteil über alle Fragen des Alltags alleine entscheiden. Jedoch sind Impfentscheidungen nicht von der Alltagssorge abgedeckt. Möchte nun ein Elternteil das Kind impfen lassen, benötigt dieser die Zustimmung des anderen (mitsorgeberechtigten) Elternteils.
Verweigert der mitsorgeberechtigte Elternteil die Zustimmung, kann das Kind zunächst nicht geimpft werden. Möchte ein Elternteil dann trotzdem das Kind impfen lassen, so benötigt dieser Elternteil dann entweder die Ersetzung der Zustimmung durch das Familienrecht oder das alleinige Entscheidungsrecht zur Durchführung der entsprechenden Impfungen.
OLG Jena überträgt Mutter die Impfentscheidung
Tatsächlich ist es so das jede Impfung einen Eingriff in die Gesundheit des Kindes darstellt, so das also nicht in jedem Fall geimpft werden kann.
Folgt jedoch der Antragsteller der „Impfempfehlung“ der von der ständigen Impfkommision der Bundesrepublik Deutschland empfohlenen Schutzimpfungen (STIKO), ist dieses nach Ansicht der Richter des OLG Jena eine kindeswohlkonforme Impfentscheidung, so das der Mutter für folgende Impfungen die Alleinentscheidungsbefungnis übertragen wurden:
- Tetanus
- Diphterie
- Pertusis
- Pneumokokken
- Rotaviren
- Meningokokken C
- Masern
- Mumps
- Röteln
4 UF 686/15 OLG Jena: Impfentscheidung wird auf den Elternteil übertragen der sich an die Empfehlung des Robert-Koch-Institutes hält.
Diese Entscheidung kann von derzeitigen Eltern grundsätzlich als Entscheidungshilfe herangezogen werden. Nicht geklärt in diesem Zusammenhang sind z.b. Impfungen zu FSME oder Corona.
Eine FSME Impfung wird beispielsweise nur dann empfohlen, wenn das Kind in ein sogenanntes FSME Risikogebiet reist. Ein Blick auf die Karte zeigt das auch Teile von Deutschland als FSME Risikogebiet ausgewiesen sind, so das bei entsprechenden Reisen in diese Risikogebiete eine FSME Impfung durchaus empfehlenswert ist. (Für genaue Angaben bitte die jeweiligen aktuellen Empfehlungen des RKI genau lesen!)
Das Robert-Koch-Institut bringt jährlich eine entsprechende Fachbroschüre heraus, in der die entsprechenden Impfempfehlungen aufgelistet sind.
Dieses Urteil wird insbesondere im Zusammenhang mit Corona sicherlich noch zu der ein oder anderen Auseinandersetzung zwischen Trennungseltern führen, wenn es einen entsprechenden Impfstoff für/gegen Corona gibt und wenn Impfbefürworter und Impfgegner sich in dieser Frage nicht einigen können und Familiengerichte darüber zu entscheiden haben ob das Kind für/gegen Corona geimpft wird.
Das vollständige Urteil ist z.b. unter folgendem Link abrufbar:
https://research.wolterskluwer-online.de/document/d9f285ee-c364-31b1-bd7b-49f409155362
Hallo, es wird doch im der kritische und hinterfragende Elternteil benachteiligt. Natürlich gibt es sinnvolle und weniger sinnvolle Impfungen. Wenn ein Elternteil „Empfehlungen“ eines „Institutes“ sang- und klanglos hinnimmt und umsetzt, sollte die Strafbarkeit auch bei diesem Elternteil liegen, sofern die Gesundheit des Kindes durch den Impfeingriff geschädigt wird. Das sollte sofort bei der Impfeinwilligung schriftlich fixiert werden. Leider waren die Juristen ,wie oft, nicht in Lage weiterzudenken. Sattdessen steht da ein renommierter Name einess Institutes. Institutu ist übrigens kein geschützter Begriff. Labor ist da schon eher akkreditiert. Auch dort (RKI) werden oft genug Fehlentscheidungen getroffen. Am Ende will es keiner gewesen seien. Bei Impfungen geht es um die Abwägung von Risiko und Nutzen. Ein stupides Umsetzen ist kontraproduktiv.
Es geht leider nicht hervor ,Ob die Einwilligung vorliegen muss. Was passiert wenn die Mutter denn noch die Impfungen alle allein ohne nachzufragen durchführen lässt?