07.06.2021 21 UF 153/21 OLG Dresden
Einrichtung eines Wechselmodells auch gegen den Willen des anderen Elternteils oder Kindes?

Das sächsische Oberlandesgericht hat sich mit dem Antrag eines Vaters beschäftigt, der das Wechselmodell begehrte. Der Vater hatte in erster Instanz ein ausgedehntes Umgangsrecht zugesprochen bekommen, dagegen legte er Beschwerde ein, und forderte eine paritätische Betreuung.
Wechselmodell zielt nicht darauf, Erwartungen, Wünsche oder Rechte der Eltern zu
regeln

Die Richter machten deutlich, das das Wechselmodell nicht darauf abzielt, die Erwartungen, Wünsche oder Rechte von Eltern zu regeln, sondern stellte klar das ausschliessliche Entscheidungsgrundlage sei, ob die Regelung oder Nichtregelung dem Wohl des Kindes dienlich sei. Zudem verwies das Gericht darauf, das die Mutter die Hauptbezugsperson für die Kinder sei.
Das komplette Urteil kann direkt unter Eingabe des Aktenzeichens 21 UF 153/21 auf der Internetseite des sächsichen Oberlandesgerichts abgerufen. Klicken Sie dazu einfach direkt auf den nachfolgenden Link.
https://www.justiz.sachsen.de/esamosplus/pages/index.aspx