Praxis forensische Psychologie (PFP) Düsseldorf

Praxis forensische Psychologie (PFP) Düsseldorf

Die Praxis forensische Psychologie (PFP) Düsseldorf ist ein Zusammenschluss gerichtspsychologisch tätiger Gutachterinnen und Gutachter. Die einzelnen Gutachterinnen und Gutachter erstellen u.a. Gutachten für Familiengerichte.

Adresse Praxis forensische Psychologie (PFP) Düsseldorf

Praxis forensische Psychologie (PFP) Düsseldorf

Benrather Schlossallee 53
40597 Düsseldorf

Telefon: 0221 – 520 93 80
Telefax: 0211 – 520 93869

email: freya.von.romatowski@pfp-duesseldorf.de
Internet: www.pfp-duesseldorf.de

Gutachter + Gutachterinnen Praxis forensische Psychologie (PFP) Düsseldorf

(Gutachten im Familienrecht. Praxis forensische Psychologie (PFP) Düsseldorf – Alle Angaben ohne Gewähr, Stand Mai .2015)

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Erfahrungen mit der Praxis forensische Psychologie (PFP) Düsseldorf

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5 thoughts on “Praxis forensische Psychologie (PFP) Düsseldorf

  1. R.C. 03/09/2016 at 09:46

    Meine exfrau hat behauptet, das ich psychisch krank bin und durfte deshalb mein kind nicht sehen. Deshalb wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben. Die Gutachterin hat festgetsellt, das ich mein kind sehen kann weil meine Krankheit nichts mit meinem Kind zu tun hat und ich ein guter Vater bin!
    Nur gute Erfahrungen!

  2. M.M. 19/06/2016 at 16:58

    Zumindest was das Gutachten in meinem Fall angeht kann ich nur einerseits zitieren „wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt“ und andererseits erwägen das es 3 unterschiedliche Namensgebungen in dem Gutachten für nur ein Kind gab. einfache Schlussfolgerung aus diesen beiden Punkten unwissend und gewissenlos. Ich kann vor solchen Menschen, nur warnen.

  3. Habenicht 06/05/2015 at 20:47

    2010 wurde von Frau Dr. Doris Früh-Naumann in der Familiensache ein Gutachten erstellt, im Jahr 2014 zitierte das OLG Celle erneut diese Frau. Die Gegenpartei möchte mit Erpressung förmlich wenn denn zeitlich überhaupt möglich und durch gegebenen Aufnahmestopp eine Verteidigung unglaubwürdig ist und hier nur kompensiert ist in allen drei Dingen. Das betreffende Kind wird gegen Ihren schriftlich festgehaltenen Willen immer noch bei dem Elternteil gelebt bei dem es nicht leben und wohnen möchte. Das zum Verlauf was ein Zwangsgutachten so am Rand wesentlich verändert hat.

    • Väter und Mütter für Kinder 07/05/2015 at 08:41

      wäre dieser Kommentar bei Frau Dr. Früh-Naumann nicht angebrachter …

      • Habenicht 07/05/2015 at 09:39

        Wenn sie meinen, dann werden sie halt aktiv…
        Einzelkämpfer gibt es ja genug in der Sache

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