Gutachter wegen Falschbegutachtung zu 5.000 € Strafe verurteilt
Ein Arzt und Psychotherapeut, hatte in einem Gutachten / Attest über einen Mann festgestellt, das dieser Mann psychisch gestört sei. Der Psychotherapeut kam zu der Erkenntnis das der begutachtete Mann unberechenbar, kalt und rücksichtslos sei. Er neige zu Wutausbrüchen, leugne Tatsachen und verdränge Konflikte, die durch seine gestörten krankhaften Verhaltensweisen entstanden.
Es erscheint auf den ersten Blick nachvollziehbar, diesem begutachteten Mann eine „psychische Störung“ unterzuschieben. Wer unberechenbar, kalt und rücksichtslos ist und zudem eine niedrige Frustrationstoleranz hat und deswegen zu Wutausbrüchen neigt und dann auch noch Tatsachen leugnet und Konflikte verdrängt, bei dem kam man möglicherweise tatsächlich eine psychische Störung attestieren.
Der Mediziner schrieb in seinem Gutachten über seinen „Patienten“, dieser könne „sehr gefährlich“ sein.
Ein medizinischer Laie muss sich auf solch ein „Gutachten“ verlassen können. Und so verließ sich unter anderem das Schweizer Familiengericht auf dieses Gutachten und entzog dem „psychisch gestörtem“ Mann das Sorgerecht für seine Kinder und übertrug das alleinige Sorgerecht auf seine Exfrau. Da der Arzt und Psychotherapeut in seinem Gutachten sogar feststellte, das die Persönlichkeitsspaltung des Vaters „sehr gefährlich für die unmittelbare Umgebung“ sein durfte, schränkte das Schweizer Familiengericht auch den Umgang des Vaters mit seinen Kindern erheblich ein. Der Vater durfte seine Kinder nunmehr nur noch 3 Stunden pro Woche unter Aufsicht sehen.
Diese Vorgehensweise kennen sicherlich viele Väter und Mütter und andere Professionen im Familienrecht. Durch die Diagnose eines Gutachters wird ein Vater oder eine Mutter als gefährlich abgestempelt, um ihn das Sorgerecht zu entziehen. Häufig wird erst dem einen Elternteil das Sorgerecht entzogen und dann dem anderen Elternteil, damit das Kind dann vom Jugendamt in „Obhut genommen“ werden kann und dann vor den gefährlichen Eltern (oder der überlasteten alleinerziehenden Mutter) geschützt werden kann.
Diese Praxis ist (leider) alltäglich im Familienrecht. Für die Gutachter ist die Sachlage klar, sie schreiben das Gutachten so, wie es scheinbar gewünscht ist und erhalten dann auch weiterhin lukrative Gutachter Aufträge. Die hieraus resultierenden Nebeneinkünfte übersteigen so manches Managergehalt und häufig auch das Haupteinkommen des Mediziners. Für die Erstellung gerichtlicher Gutachten gibt es keine kassenärztliche Budgetierung, so das jeder Psychotherapeut aber auch jeder andere Sachverständige aufgrund wirtschaftlicher Überlegungen dazu gezwungen ist, sich solchen fragwürdigen Gutachten nicht zu verweigern.
Was aber, wenn der Vater (oder die Mutter) sich der Begutachtung verweigert und an der Begutachtung nicht teilnimmt? Häufig erstellen die ernannten Sachverständigen dann trotzdem ein Gutachten z.b. anhand der „Aktenlage“ oder aufgrund der Aussagen der „Expartnerin“. Obgleich der gesunde Menschenverstand hier nahelegt, das man ein Gutachten mittels Ferndiagnose nicht erstellen kann, erklären sich Gutachter meistens trotzdem bereit ein Gutachten mittels Ferndiagnose zu erstellen.
Bekannt ist der Fall Gustl Mollath, der dazu geführt hatte, das Gustl Mollath aufgrund solch eines Gutachtens für mehrere Jahre eingesperrt wurde. Dieses ist aber nur die sichtbare Spitze des Eisbergs.
Auch im vorgenannten Verfahren, in dem der Sachverständige die „psychische Störung“ eines Mannes attestierte, hat der Sachverständige keine Untersuchungen durchgeführt, sondern sich auf die nichtmedizinischen Angaben der Exfrau verlassen und anhand dieser Angaben sein Gutachten erstellt. Hiervon hat die Exfrau zufälligerweise profitiert, da sie dadurch das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder erhalten hatte.
Zwar war der Mann nicht in der Behandlung des Psychotherapeuten, wohl aber die Frau, die scheinbar echte psychische Probleme gehabt haben musste.
Der Mediziner gab sein Vergehen vor dem Münchner Landgericht zu und wurde daraufhin zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 € verurteilt.
Dieses Urteil ist richtungsweisend für die vielen Opfer von Falschgutachten, insbesondere im deutschen Familienrecht. Es kann nur jedem geraten werden, sich nicht freiwillig von irgendwelchen fragwürdigen Gutachtern untersuchen zu lassen.
Was bedeutet das Urteil gegen den Gutachter für die Zukunft?
Muss jetzt jeder Gutachter mit Geldstrafen rechnen, wenn sein Gutachten Schrott ist und er beispielsweise einzelne Personen nicht direkt untersucht hat?
Nein. Im vorliegenden Fall hatte der Gutachter eine Approbation als Arzt und Psychotherapeut. Das heißt er war Mediziner und konnte deshalb von der zuständigen Ärztekammer vor das Landgericht gebracht werden. Für Nichtmediziner ist die Ärztekammer nicht zuständig. Nichtmediziner sind nicht an den hippokratischen Eid oder andere ärztliche Berufsvorschriften gebunden usw. Dennoch wäre es wünschenswert, das auch Nichtmediziner (z.b. Diplom-Psychologen) Verantwortung für ihr Gutachten übernehmen müssten und bei nachgewiesenen Falschgutachten dieser ernannten Sachverständigen ebenfalls mit Sanktionen rechnen müsste.
Welche Ansprüche haben Opfer einer Falschbegutachtung?
Aus diesem Urteil lassen sich keine direkten Ansprüche für Opfer ableiten. Jedoch müsste man annehmen das Opfer einer Falschbegutachtung in Zukunft gegebenenfalls Ansprüche geltend machen könnten. Hierzu liegen uns jedoch bislang keine Urteile vor.
Wie kann man sich vor einer Falschbegutachtung schützen?
Der effektivste Weg, sich vor einer Falschbegutachtung zu schützen, ist ganz klar, sich der Begutachtung zu verweigern. Mit höchstrichterlichem Urteil wurde entschieden, das insbesondere im deutschen Familienrecht niemand dazu gezwungen werden kann zwecks Begutachtung bei einem Gutachter zu erscheinen. Der BGH hat unmissverständlich festgestellt, das der Gutachter die Verweigerung der Begutachtung auch nicht negativ werten darf. Trotzt massiver Drohungen seitens der Gerichte und Gutachter, besteht kein Zwang zur Teilnahme an einer Begutachtung. Unser Rat lauter daher: Egal, wie kompetent der Gutachter erscheint und egal welche Hoffnungen an ein positives Gutachten bestehen: Eine Begutachtung ist abzulehnen.
Die meisten Probleme zwischen Eltern lassen sich auf Kommunikationsstörungen und Missverständnisse zurückführen. Ein Sachverständigengutachten löst dieses Probleme nicht und schafft keinen Frieden zwischen den Eltern. Ein Sachverständigengutachten schadet dem Wohl des Kindes.
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Für Psychologen gibt es auch eine Berufsordnung, sofern sie im Berufsverband BDP Mitglied sind. Das trifft z. B. auf alle Fachpsychologen für Rechtspsychologie zu. Fehlverhalten kann dann vom Schiedsgericht des BDP mit Geldbußen, Aberkennung des Fachpsychologentitels und Ausschluss aus dem Berufsverband geahndet werden.
Darüber hinaus steht natürlich auch der zivilrechtliche Klageweg mit allem Drum und Dran (Schadenersatzklage, Schmerzensgeld) offen.
Bei Vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch erstatteten Gutachten haften Sacherständige auf Schadensersatz, wozu auch Schmerzensgeld gehört, 839a BGB.
Vielen Dank für diesen Bericht! Ich hatte das ja so in der Art erlebt wie oben beschrieben nur mit meiner Mutter. Ich bin daher gar nicht bei meinen Eltern aufgewachsen. Ich habe zu mehreren Erziehungsberechtigten Mutti oder Vati gesagt, das ich heute nicht mehr als richtig sehe. Ich habe mich immer ganz tief im Herzen abgelehnt gefühlt und ich weiß heute auch warum. Ersatzeltern können mit noch so großem Aufwand die leiblichen Eltern nicht ersetzen. Das Blut ist eben halt doch dicker als das Wasser. Hinzu führt die Zerstörung der Familie zur totalen Isolierung und das ist die Apokalypse, denn jeder Mensch braucht Bindungen des eigenen Verständnisses, um nicht in der Verwirrung unterzugehen. Ansonsten ist er hilflos dem Nächsten ausgeliefert. Psychologen, die falsche Gutachten erstellen müssen meines Erachtens genauso zur Verantwortung gezogen werden wie die Mediziner, weil sie nachweislich Leben damit zerstören können.