BGH XII ZB 183/21 19.Januar 2022
Auch Adoptivkind hat Auskunfsanspruch an leibliche Mutter zu erfahren, wer sein Vater ist
In einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart (Vorinstanz Familiengericht Stuttgart), begehrte ein (heute Erwachsenes) Kind, ihre Mutter dahingehend zur Auskunft zu verpflichten, ihr die Identität ihres leiblichen Vaters mitzuteilen. Die Mutter war der Meinung, das sie ihrer Tochter diese Auskunft nicht mehr erteilen muss, weil sie nicht mehr die rechtliche Mutter sei, da sie das Kind seinerzeit zur Adoption freigegeben hatte und sie sich zudem nicht mehr an den Vater erinnern können,
BGH bejaht Auskunftsanspruch gegenüber der leiblichen Mutter

Die Stuttgarter Richter bejahten den Auskunftsanspruch ebenso wie der Bundesgerichtshof, dem das Verfahren wegen der Grundsatzbedeutung zur Entscheidung vorgelegt worden war. Nach Ansicht der Karlsruher Richter sei die Mutter auch dann zur Auskunft gegenüber ihrer leiblichen Tochter verpflichtet, wenn sie nicht mehr die rechtliche Mutter sei. Zudem könne sie sich nicht darauf berufen, nicht zu wissen wer als (potentieller) Vater des Kindes in Frage komme.
Der Bundesgerichtshof hat zum Urteil BGH XII ZB 183/21 eine entsprechende Pressemitteilung auf seiner Internetseite veröffentlicht:
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/2022007.html