30.04.2013 Oberlandesgericht Dresden 1 U 1306/10
7000€ Schmerzensgeld für Opfer von pflichtwidrigen Handeln des Jugendamtes
Die Macht der Jugendämter in Deutschland ist sehr groß und eine steigende Zahl von Inobhutnahmen lässt viele daran zweifeln, das das was die Jugendämter in Deutschland machen immer im Sinne des Kindeswohls ist. In einem Fall hat das Oberlandesgericht Dresden einem damals einjährigen Kind nun ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000€ pro Tag zugesprochen, weil es Opfer eines pflichtwidrigen Handeln s des Jugendamtes geworden war.
Im vorliegenden Fall wurde das Kind aufgrund einer Stellungnahme des Jugendamte3s 6 Tage lang in einer Pflegefamilie untergebracht und somit von seinen leiblichen Eltern getrennt worden. Die Richter begründeten die Höhe des Schmerzensgeld damit, das die „Trennung des Kleinkindes von seinen leiblichen Eltern zu den schwerwiegendsten psychischen Einwirkungen auf ein Kleinkind gehört.“
Die Dresdner Richter sahen in dem Vorfall eine ernstzunehmende psychische Misshandlung.
Das volständige Urteil 1 U 1306/10 des Oberlandesgerichts Dresden ist im Webarchiv unter dem nachfolgenden Link kostenlos abrufbar: