Immer wieder werde ich nach den Kosten eines Gutachtens im Familienrecht gefragt und wie sich diese Zusammensetzen. Darüber möchte ich heute weitestgehend aufklären.
Die Kosten der Begutachtung sind für viele Betroffene nicht nachvollziehbar. Dabei ist die Vergütung von Sachverständigen ganz klar geregelt, und zwar im „Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz – JVEG)“ (hier klicken um zum Gesetzestext zu gelangen) vom 05.05.2004 Dieses Gesetz ist am 01.07.2004 -also heute vor 13 Jahren- in Kraft getreten.
In diesem Gesetz heisst es in Abschnitt 3:
Sachverständige (…) erhalten als Vergütung
(1) Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer erhalten als Vergütung
- 1. ein Honorar für ihre Leistungen (§§ 9 bis 11)
- Fahrtkostenersatz (§ 5)
- Entschädigung für Aufwand (§ 6) sowie
- Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen (§§ 7 und 12).
(2) Soweit das Honorar nach Stundensätzen zu bemessen ist, wird es für jede Stunde der erforderlichen Zeit einschließlich notwendiger Reise- und Wartezeiten gewährt. Die letzte bereits begonnene Stunde wird voll gerechnet, wenn sie zu mehr als 30 Minuten für die Erbringung der Leistung erforderlich war; anderenfalls beträgt das Honorar die Hälfte des sich für eine volle Stunde ergebenden Betrags.(3) Soweit vergütungspflichtige Leistungen oder Aufwendungen auf die gleichzeitige Erledigung mehrerer Angelegenheiten entfallen, ist die Vergütung nach der Anzahl der Angelegenheiten aufzuteilen.(4) Den Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, kann unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Verhältnisse, insbesondere ihres regelmäßigen Erwerbseinkommens, nach billigem Ermessen eine höhere als die in Absatz 1 bestimmte Vergütung gewährt werden.
in der Honorargruppe … |
in Höhe von … Euro |
---|---|
1 | 65 |
2 | 70 |
3 | 75 |
4 | 80 |
5 | 85 |
6 | 90 |
7 | 95 |
8 | 100 |
9 | 105 |
10 | 110 |
11 | 115 |
12 | 120 |
13 | 125 |
M 1 | 65 |
M 2 | 75 |
M 3 | 100 |
„Gutachten mit hohem Schwierigkeitsgrad (Begutachtungen spezieller Kausalzusammenhänge und/oder differenzialdiagnostischer Probleme und/oder Beurteilung der Prognose und/oder Beurteilung strittiger Kausalitätsfragen), insbesondere Gutachten
- in Verfahren zur Regelung von Sorge- oder Umgangsrechten,
Soweit so gut. Das Gesetz als solches ist zwar etwas unübersichtlich, aber wenn man es logisch aufgliedert, wird einem schnell klar, warum ein Sachverständigengutachten so teuer ist.
Für jede Stunde, die der Sachverständige tätig ist, die er wartet oder die er mit dem Auto irgendwo hinfährt, wird eine Vergütung von 100 € pro Stunde fällig. Wobei hier sehr großzügig aufgerundet wird (siehe oben)
Hinzu kommen die Fahrtkosten (Bahnfahrt 1. Klasse oder 30 Cent pro gefahrenen Km mit dem Auto) und die Kosten für besondere Aufwendungen, wie z.b. notwendige Übernachtungskosten (falls Eltern zu weit auseinander leben) oder die Kosten für Kopien und Ausdrucke (bis zu 50 Cent pro Seite) und die Kosten für die Erstellung des schriftlichen Gutachtens (0,90 € je angefangene 1000 Anschläge!)
Alles in allem ist dann klar, warum ein Gutachten mehrere tausend € kostet und das ist bereits absehbar bevor der / die Sachverständige mit der Begutachtung angefangen hat. Die Kosten werden dann hinterher per Kostenfestsetzungsbeschluss verteilt und sind nicht selten existenziell bedrohlich.
Hallo Silvia,
wie Recht du doch mit dieser Erkenntnis hast.
Jugendamt? = kann weg!
Die meisten Jugendämter in unserem Land (BRD) gehören aufgelöst….da sie nicht ansatzweise ihrem staatlichen Auftrag nachkommen und erfüllen.
Auch weil kein übergeordnetes Kontrollorgan über sie wacht und beobachtet fühlen sie sich in ihrer Handlungsweise so sicher.
Ich wüßte mal zu gerne ob solch ein Mitarbeiter oder Mitarbeiterin sich ebenso äußern würden wenn es um IHRE Kinder gehen würde und diese beträfe?
Ob diese Mitarbeiter überhaupt noch einen Funken Menschlichkeit und Mitgefühl besitzen….wohl eher nicht?
Wie abgebrüht und abgestumpft muss man wohl sein um dort überhaupt „Arbeiten“ zu können frage ich mich?
Ich sage es ja immer wieder, wenn du dir bequem und ohne Angst vor Regressansprüchen selbst bei groben Fehlern eine goldene Nase verdienen willst bist du in diesem Metier bestens aufgehoben. Und das gilt nicht nur für die Gutachter sondern auch für die Richter, Vormunde etc. Den Preis dafür zahlen die Kinder die ihren Familien entrissen und traumatisiert werden. Und wie sicher die sich fühlen lässt sich mühelos erkennen wenn eine Mitarbeiterin des Jugendamtes das als (sic!) Kollateralschaden deklariert und sich dafür keineswegs schämt! Wann endlich werden unsere Kinder vor solchen Leuten geschützt?