Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten im Familienrecht

Welche Richtlinien gibt es für die Erstellung psychologischer Gutachten im Familienrecht?

Fachliteratur für Fachanwälte im Familienrecht
Gutachten  im Familienrecht: bisher fehlen einheitliche Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten im Familienrecht

Derzeit gibt es keine allgemein gültigen Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten im Familienrecht. Das heißt, das im Grunde genommen jeder Gutachter selbst entscheiden kann auf welche Art und Weise er (oder sie) sein Gutachten erstellen kann. Das hat häufig zur Folge, das viele Gutachten für die Betroffenen nicht transparent sind.

Ohne einheitliche Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten im Familienrecht ist weder die Begutachtung geregelt, noch ist das „Urteil“ des Gutachtens für die Betroffenen nachvollziehbar.

Gutachten folgen oft der richterlichen Weisung

Nicht selten sehen Gutachten so aus, das mit der Begutachtung ein bestimmtes (schon vorher feststehendes Ergebnis) erzielt werden soll. Diese Gutachtenpraxis ist durchaus sehr kritisch zu betrachten.

Es ist daher also an der Zeit, einheitliche Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten  im Familienrecht zu erstellen.
Wobei hier das unabhängige Gericht seine Richtlinien hierzu selbst festlegen sollte. Jedoch sollten diese Richtlinien transparent und nachvollziehbar für alle Beteiligten sein. Es muss einheitliche Regeln geben, welche Eckpunkte das Gericht für wichtig hält und welche nicht. Es kann nicht sein, das heute A gilt und morgen im nächsten Fall wieder B geht, so wie es dem Gutachter gerade zu passen scheint.

Aus dem Beweisbeschluss des Gerichts muss ein klarer Auftrag hervorgehen, welche „Punkte“ begutachtet werden sollten. Der allgemein gehaltene Auftrag „Wer ist der bessere Elternteil“ ist zu schwammig. Hier sollte das Gericht zunächst einmal definieren, was für das Gericht ein „guter Elternteil“ ist. Ist ein guter Elternteil derjenige, der bindungstolerant ist, derjenige der besser erziehungsfähig ist, derjenige der mehr Zeit für das Kind hat usw.?

Gutachter kann seine Beurteilungskriterien dem Ziel anpassen

Ohne klare vergleichbare Wertmaßstäbe kann eine Begutachtung nicht erfolgen. Das wäre in etwa so als wollte man den Fußballweltmeister anhand eines Gutachtens ermitteln. Der eine Gutachter findet dann vielleicht die Mannschaft am besten, die am wenigsten gefoult hat und am meisten gelaufen ist, der nächste Gutachter findet vielleicht die Mannschaft mit den besten Frisuren oder den besten Trikots toll. Würde ein Gutachten in der Qualität eines Familienrechtsgutachtens über den Weltmeistertitel entscheiden, dann würde der Gutachter sich vorher eine Mannschaft aussuchen, die ihm besonders gut gefällt und dann genau die Sachen als Entscheidungsgrundlage nehmen, die ihm bei dieser Mannschaft gefallen. Bei der nächsten Weltmeisterschaft hätte er dann die Möglichkeit völlig andere Beurteilungskriterien anzulegen, damit seine Lieblingsmannschaft wieder Weltmeister wird.

Das wäre ein Unding und die komplette Fußballwelt würde sich dagegen wehren, genau so scheint es aber im Familienrecht zu funktionieren.

Mit den Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten hat sich auch Bernd Zuschlag beschäftigt und hierüber ein Buch erfasst. Auf 80 Seiten beschreibt er, wie ein psychologisches Gutachten aus seiner Sicht zu erstellen ist. Das Buch ist im deutschen Psychologenverlage erschienen und kostet 13,80 €

Mehr zum Thema Gutachten im Familienrecht:
Keine Zwangsbegutachtung im Familienrecht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden das eine Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist und Eltern nicht zur Teilnahme an einer Begutachtung gezwungen werden können. Auch dürfen Eltern oder einzelnen Elternteilen keine Nachteile entstehen, wenn diese sich der Begutachtung im Familienrecht entziehen.Mehr dazu: Urteil Bundesgerichtshof zu Gutachten im Familienrecht BGH 68/09 (hier klicken)
Begutachtung im Familienrecht. Die Sinnlosigkeit von Gutachten im Familienrecht. Mehr Hintergrundinformationen zu Gutachten im Familienrecht und warum die überwiegende Mehrheit der Gutachten im Familienrecht keinen Sinn macht: Mehr Über die Sinnlosigkeit von Gutachten im deutschen Familienrecht (hier klicken)
Gutachterdatenbank. Welche Qualität leisten Gutachter in familienrechtlichen Verfahren? Übersicht und Erfahrungsberichte über die Gutachter an deutschen Familiengerichten
Familienrechtspsychologische Gutachten schaden dem Kindeswohl. Mehr als die Hälfte der familienrechtspsychologischen Gutachten fehlerhaft
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3 thoughts on “Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten im Familienrecht

  1. Peter 06/05/2015 at 07:34

    das einzige Wohl was Bedeutung hat ist das finanzielle Wohl der Beteiligten

  2. Ralf N. 29/07/2014 at 14:47

    wenn es nur von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich wäre, dann gäbe es wenigstens einheitliche Richtlinien in jedem Bundesland. Tatsächlich wird das Kindeswohl aber nicht nur von Bundesland zu Bundesland oder von Gericht zu Gericht unterschiedlich behandelt sondern von Fall zu Fall neu definiert.

  3. Meg 29/07/2014 at 14:00

    wie wäre es, wenn der Begriff „Kindeswohl“ eine klare Definition erhält, die rechtlich niedergeschrieben ist!
    Somit wäre schon mal der Schritt getan, damit alle vom Selben sprechen.
    Zur Zeit versteht jeder etwas anderes darunter und erst recht die, die meinen Urteile und Empfehlungen aus zu sprechen.
    Ganz vorn Gutachter, Richter und Jugendämter…..und das auch noch in allen Bundesländern anders!

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