69.500 Inobhutnahmen im Jahr 2024: Systemversagen statt Systemschutz
Fast 70.000 Kinder und Jugendliche wurden 2024 in Deutschland in Obhut genommen – ein Kind alle 7-8 Minuten. Zehn Jahre nach meinem letzten kritischen Artikel zum Thema Inobhutnahmen hat sich die Lage weiter verschärft. Zeit für eine ehrliche Analyse.
Die nackten Zahlen – und was sie wirklich bedeuten
2024 erfolgten in Deutschland rund 69.500 Inobhutnahmen durch Jugendämter. Das entspricht:
- 190 Kindern pro Tag
- fast 8 Kindern pro Stunde
- einem Kind etwa alle 7-8 Minuten
Zum Vergleich: Als ich 2014 über dieses Thema schrieb, waren es 48.059 Fälle. Damals sprach ich von einem dramatischen Anstieg. Heute, zehn Jahre später, liegen wir bei einem Plus von über 44 Prozent.
Seit 2005 wurden in Deutschland über 1,2 Millionen Inobhutnahmen registriert. Mehr als eine Million Kinder und Jugendliche hatten in den letzten zwei Jahrzehnten mindestens einmal staatlichen „Schutz“ nötig.
Der Vergleich: 2014 vs. 2024
2014 schrieb ich: „Seit 2005 hat sich die Zahl der Inobhutnahmen nahezu verdoppelt. Waren es 2005 noch 25.400 Fälle, ist die Zahl kontinuierlich gestiegen – um mehr als 89 Prozent.“
2024 müssen wir feststellen: Die Zahl ist weiter gestiegen. Von 25.400 (2005) über 48.059 (2014) auf nun 69.500 (2024). Das ist eine Steigerung um 174 Prozent seit 2005.
Und nein, die Geburtenrate erklärt das nicht. Sie liegt heute deutlich niedriger als 2005.
Die unbequeme Frage: Warum gibt es soviele Inobhutnahmen?
Es gibt drei mögliche Erklärungen für diesen kontinuierlichen Anstieg:
These 1: Mehr Inobhutnahmen: Das System schaut heute besser hin
- Mehr Aufmerksamkeit für Kinderschutz
- Bessere Meldekultur
- Sensibilisierte Fachkräfte
Was das bedeuten würde: Das Jugendamt hat früher massiv „gepennt“. Tausende gefährdete Kinder wurden übersehen. Der heutige Anstieg wäre dann die Korrektur jahrzehntelanger Blindheit. Allerdings müsste der Staat dann auch die Verantwortlichen von damals zur Verantwortung ziehen und aufarbeiten, warum diese Fehler passiert sind. Desweiteren müssten die Opfer des staatlichen Versagens von damals entschädigt werden.
These 2: Mehr Inobhutnahmen Das Gefährdungspotential ist real gestiegen
- Zunahme alleinerziehender Haushalte
- Wirtschaftliche Unsicherheit und Armutsrisiko
- Psychische Belastung von Eltern (Burn-out, Depression)
- Fehlende Unterstützungsstrukturen im Alltag
- Überforderung ohne soziale Netze
Was das bedeuten würde: Familien geraten häufiger in existenzielle Krisen, weil die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sich verschlechtert haben und das obwohl wir in den letzten Jahren massiv mehr Geld für die Familien ausgegeben haben, dann wäre auch das ein Versagen staatlicher Akteure, weil hier die falschen Rahmenbedingungen gesetzt wurden. Auch hier müsste der Staat sich selbst kritisch hinterfragen, was er falsch gemacht hat, das es soweit kommen konnte und müsste entsprechende Änderungen in die Wege leiten um das Gefährdungspotenzial wieder zu senken. Dis bisherigen Ansätze der letzten Jahrzehnte waren jedenfalls falsch.
These 3: Mehr Inobhutnahmen: Das System reagiert voreilig und überschießend
- Jugendämter stehen unter massivem öffentlichem Druck
- Jeder Todesfall eines Kindes wird medial skandalisiert
- Die Angst vor Fehlern führt zu „Sicherheits-Inobhutnahmen“
- Lieber ein Kind zu viel herausnehmen als eines zu wenig
- Eltern werden im Zweifel als Risiko behandelt, nicht als Partner
Was das bedeuten würde: Aus Angst vor öffentlicher Anklage und juristischen Konsequenzen handeln Jugendämter zunehmend defensiv. Die Messlatte für Interventionen sinkt – mit dem paradoxen Effekt, dass mehr „präventive“ Inobhutnahmen erfolgen, die möglicherweise nicht nötig wären. Auch in diesem Fall wäre das Verhalten des Staates kritisch zu betrachten, denn das würde ja bedeuten, das Eltern als Gefahr für ihre Kinder gesehen werden und der Staat mit seinen Maßnahmen überzogen reaktiert. Auch das ist eine Situation die nicht hinnehmbar ist und aufgearbeitet werden muss.
Zusammenfassung: Warum gibt es immer mehr Inobhutnahmen
Die wahrscheinliche Wahrheit: Eine toxische Kombination aller drei vorgenannten Faktoren – und genau das macht die Lage so problematisch:
- Ja, es gibt mehr echte Gefährdungsfälle – weil Familien unter Druck stehen, Armut zunimmt, psychische Belastungen steigen und Unterstützungsstrukturen fehlen.
- Ja, früher wurde weggeschaut – viele Kinder wurden nicht geschützt, als sie Schutz gebraucht hätten und sind bis heute nicht entschädigt wurden.
- Ja, das System überreagiert aus Angst** – der mediale und juristische Druck führt zu einer „Kultur der Vorsicht“, die im Zweifel gegen die Familie entscheidet.
Das Ergebnis ist ein Teufelskreis:
- Der Staat versagt bei der Prävention → Familien geraten in Krisen
- Öffentlicher Druck zwingt Jugendämter zur Intervention → Die Eingriffsschwelle sinkt
- Mehr Inobhutnahmen → Mehr traumatisierte Kinder und Familien
- Weniger Vertrauen zwischen Familien und Jugendämtern → Familien meiden Hilfe aus Angst
- Noch mehr Krisen → Noch mehr Interventionen
Die bittere Konsequenz. Bei sovielen Inobhutnahmen läuft grundsätzlich etwas falsch in Deutschland
Bei 69.500 Inobhutnahmen pro Jahr sind mit Sicherheit viele dabei, die absolut notwendig und richtig sind – Kinder in akuter Gefahr, die geschützt werden müssen.
Aber genauso sicher ist: Bei dieser Masse läuft etwas grundsätzlich falsch. Entweder versagt der Staat, weil er präventiv nicht handelt und Familien ins Chaos rutschen lässt, er hat er überreagiert aus Angst und nimmt Kinder voreilig aus Familien, die mit echter Unterstützung funktionieren könnten. Das ist Staatsversagen. Das System reagiert – aber es wirkt nicht präventiv.
Das Kernproblem: Intervention statt Prävention
Ein System, das jedes Jahr fast 70.000 Kinder in Obhut nehmen muss, hat kein Kinderschutzproblem – es hat ein Familienunterstützungsproblem.
Was läuft schief?
- Familien werden erst ernst genommen, wenn die Krise akut ist
- Hilfe kommt zu spät, zu punktuell, zu bürokratisch
- Das Kind wird (im besten Fall) geschützt – aber die Familie wird nicht gestärkt
- Intervention ist teuer, Prävention wird gespart
- Eltern werden kontrolliert statt unterstützt
Das Ergebnis: Ein teures Krisenmanagement-System statt echter Familienhilfe.
Die Rolle der Väter – ein Tabuthema
Bereits 2014 schrieb ich: „Eine mögliche Steigerung des Gefährdungspotentials könnte damit zusammenhängen, dass immer mehr Mütter alleinerziehend sind und die Kinder ohne Vater aufwachsen müssen. Die Folge: Burn-out, Überforderung bis hin zur Erziehungsunfähigkeit.“ Zehn Jahre später ist dieses Thema weiterhin ein blinder Fleck in der öffentlichen Debatte und würde zumindest einen kleinen Teil der Inobhutnahmen verhindern.
Die unbequeme Wahrheit:
- Alleinerziehende (meist Mütter) tragen eine Last, die nicht für eine Person gedacht ist
- Väter werden systematisch aus der Erziehungsverantwortung gedrängt – durch Trennungskultur, Familiengerichte und gesellschaftliche Erwartungen
- Statt beide Elternteile zu stärken, wird ein Elternteil überlastet und der andere entbunden
Die bessere Lösung wäre offensichtlich: Väter mehr einbinden, Mütter entlasten, Elternschaft gemeinsam tragen – unabhängig vom Beziehungsstatus und auch im Vorfeld dafür zu sorgen, das es zu weniger Trennungen kommt und das familäre Zusammenleben gestärkt wird. Aber darüber hinaus gibt es einige grundlegende Dinge, die sich ändern müssen.
Was sich ändern muss
1. Echte Prävention etablieren
- Niedrigschwellige Hilfen vor der Eskalation
- Finanzielle Entlastung statt nur Kontrolle
- Aufsuchende Familienarbeit statt Wartelisten
2. Transparenz und Rechenschaft
- Öffentliche Berichtspflicht über Inobhutnahme-Gründe
- Qualitätskontrolle bei Jugendämtern
- Elternrechte stärken, nicht nur Kindeswohlprüfung
3. Systemwechsel von Kontrolle zu Unterstützung
- Familien als Partner verstehen, nicht als Risiko
- Hilfe muss entlasten, nicht stigmatisieren
- Ressourcen in Prävention statt nur Krisenintervention
Fazit: Kritischer Journalismus muss nicht gefallen – aber stimmen
Ja, Kinderschutz ist wichtig. Nein, niemand fordert, gefährdete Kinder in gefährlichen Situationen zu belassen.
Aber: Ein System, das in zwanzig Jahren über eine Million Kinder „schützen“ muss, ist kein erfolgreiches System. Es ist ein Symptom dafür, dass Familien strukturell alleingelassen werden, bis die Krise da ist.
Die Lösung liegt nicht in mehr Inobhutnahmen – sondern in weniger Notwendigkeit für sie.
Das wäre echter Kinderschutz.
Wir kämpfen seit Februar 2025 mit dem Jugendamt in Sigmaringen. Der Vater setzt alles daran, die Kinder zurückzubekommen, die durch das unberechenbare und leichtsinnige Verhalten der Mutter in Obhut genommen wurden. Wir stoßen überall auf taube Ohren. Ich sehe mich nun gezwungen, den Europäischen Gerichtshof um Hilfe zu bitten. Vielleicht könnten wir gemeinsam schneller zum Ziel kommen.
Wann gibt es denn mal eine öffentliche Anklage oder juristische Konsequenzen für Jugendamtsmitarbeiter?
Wer ist denn der disziplinarische und fachliche Vorgesetze des Jugendamts?
Die Jugendämter sind vollkommen unreguliert und können ihre Willkür völlig frei ausleben.
Genauso die Familienrichter und die Verfahrensbeistände.
Ich habe mehrere Gefährdungsmeldungen zu meinem jüngeren Sohn beim Jugendamt gemacht, weil meine Frau das Kind psychisch unter Druck setzt, keinen Umgang mit mir zu wollen. Das kann ich mit einem Video beweisen. Weder Jugendamt noch Familiengericht, noch Staatsanwaltschaft wollten sich das Video anschauen. Es wird totgeschwiegen. Ich habe auch ein Video, wie sie mir den Umgang verhindert und meinem Sohn verbietet zu mir ans Fenster zu kommen. Auch dieses Video wird von der Staatsanwaltschaft totgeschwiegen und die Familienrichterin hat meinen Vortrag dazu nicht protokolliert.
Das Jugendamt hat versucht mich zu überreden, das Kind bei der Mutter zu belassen, damit man dort mit der Mutter und dem Kind „arbeiten“ kann. Dafür gab es keinen Anlass, denn der ältere Bruder lebt bei mir und es hätte eine Geschwistertrennung bedeutet. – Von vornherein war ausgeschlossen, dass das Jugendamt interveniert und das Kind von der Mutter trennt und zum Vater bringt. – Das Jugendamt hat seine Untersuchung dann ohne Bericht und ohne Angabe von Gründen abgebrochen. Ich könnte ja Gespräche bei der Caritas führen, wenn ich Hilfe bräuchte.
Wenn ich mich beim Landrat über das Jugendamt und den Jugendamtsleiter beschwere, interessiert ihn das nicht. Wenn ich mit Anzeige drohe, wegen Fürsorgepflichtverletzung, interessiert ihn das nicht, weil er weiß, dass die Staatsanwaltschaft nicht ermitteln wird. Das gleiche mit Jugendamtsmitarbeitern.
Wenn ich mich bei der Regierung von Oberbayern, als Aufsichtsbehörde über das Jugendamt beschwere, tun die alles, um das Jugendamt in Schutz zu nehmen und erkläre letztlich, dass sie nicht die fachliche Aufsicht haben. Wenn ich mich beim bayerischen Sozialministerium über die Regierung von Oberbayern und das Jugendamt beschwere, hat die Frau dort eigentlich keinen Bock, fragt mich, ob es eine Zwangsheirat gewesen wäre und ob ich gezwungen wurde, mit dieser Frau Kinder zu haben und ich müsse selbst sehen, wie ich damit zurechtkäme. => Wir reden hier über Kindesmisshandlung, denn nichts anderes ist Umgangsboykott und die seelische Parentifizierung, die mein Sohn in der Zwischenzeit ausgebildet hat (fühlt sich für das Wohl der Mutter verantwortlich und gibt seine Bedürfnisse und seine Kindheit auf). Das hat die gerichtliche Sachverständige festgestellt.
Am Familiengericht beschäftigt die Richterin eine von ihr wirtschaftlich abhängige Verfahrensbeiständin und eine wirtschaftlich von ihr abhängige Gutachterin. Die schreiben, was die Richterin hören will.
Am Familiengericht ist es egal, was ich vortrage oder was die Gutachten ergeben haben. Gesetze und Urteile des BVerfG sind egal. Das gerichtliche Gutachten ist ein Gefälligkeitsgutachten, denn wenn die Gutachterin feststellt, dass die Mutter das Kind gegen den Vater manipuliert, dass es erheblich psychisch belastet ist (nachdem die Mutter seit einem Jahr jeglichen Kontakt zwischen Kind und Vater verhindert und es auch von seinem Geschwister getrennt ist), es eine seelische Parentifizierung ausgebildet hat und ihm der dauerhafte Kontaktabbruch zu beiden Eltern droht, kann man nicht zu dem Ergebnis kommen, dass das Kind weiterhin bei der Mutter leben soll und der Vater auf eine feste Umgangsregelung verzichten soll. Zudem war der psychologische Test mit der Mutter auffällig. Ein Verzicht auf Umgang ist zudem rechtswidrig, denn das Kind hat einen Anspruch darauf (§1684 BGB).
Mein 17jähriger Sohn hat eine Erklärung abgegeben, dass die Richterin Berg und ihre Verfahrensbeiständin von Weitzel-Zenker ihn in seiner Anhörung zu Gunsten der Mutter manipulieren wollten. Mein jüngerer Sohn hat mir geschrieben, dass das Kontaktverbot zwischen uns, die Mutter oder das Gericht wollten. (Er wurde zur Schulsozialarbeiterin geschickt, um sich das dort zu wünschen.) – Diese beiden Dinge habe ich beim OLG München vorgetragen und später bei der Staatsanwaltschaft. Interessiert keinen. Wird ignoriert.
Meine Befangenheitsanträge gegen die Richterin und später gegen weitere Richter, auch gegen Richter des OLG München, wurden abgelehnt. Teilweise durch nicht zuständige Richter (laut Geschäftsverteilungsplan). Teilweise haben Richter über ihre eigene Befangenheit entschieden (rechtswidriger Weise). Oder es wurde über Befangenheitsanträge einfach gar nicht entschieden und die Richter haben unbeirrt weitergemacht. Damit man sich gar nicht mehr mit meinen Anträgen beschäftigen muss und auch rückwirkend meine Anträge ablehnen konnte, hat ein Richter entschieden, meine Befangenheitsanträge wären querulatorisch (rechtswidriger Weise, denn der Antrag war begründet und bevor man einen Antrag als querulatorisch ablehnt, muss das Gericht sich einmal damit beschäftigt haben und eine Warnung ausgesprochen haben).
In 2023 habe ich die Richterin Berg vom Amtsgericht Fürstenfeldbruck, den Richter Boie vom OLG München, weitere Richter, den Landrat Karmasin und seine Stellvertreterin, Jugendamtsmitarbeiter, die Sachverständige, die Verfahrensbeiständin von Weitzel-Zenker und meine Frau angezeigt. Die Anzeige gegen meine Frau wurde mit irgendwelchen Ausreden eingestellt. Die Videos wurden in der Begründung nicht erwähnt. Zwar hat der Staatsanwalt festgestellt, dass eine Parentifizierung kindeswohlgefährdend ist, aber daraus keine weiteren Schlüsse oder Handlungsbedarf abgeleitet. – Dem Jugendamt wurde meine Anzeige weitergeleitet. Die sollten selbst entscheiden, ob sie was machen. – Die Anzeige gegen die Richter, etc. wurde nie verfolgt. Es gab einfach gar keine Ermittlungen. Die angezeigten Personen wurden nicht einmal informiert, dass eine Anzeige gegen sie vorliegt. Nach zwei Jahren wollte man die „Ermittlungen“ einstellen. Dagegen habe ich Mitte 2025 Beschwerde eingelegt und den Sachverhalt noch einmal auf über 200 Seiten dargelegt (in fünf Teilen und fünf Faxen an die Staatsanwaltschaft). Die Staatsanwaltschaft hat mich dann informiert, dass man meine Anzeigen nicht mehr verfolgt, insbesondere gegen Amtsträger nicht. – Mit meiner Anzeige und meiner Beschwerde hat man sich inhaltlich gar nicht auseinandergesetzt. Stattdessen wurde mir (rechtswidrig) Querulantentum unterstellt und ich wäre wohl nicht in der Lage die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft zu akzeptieren. – Tatsächlich gab es nie eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft in dieser Sache.
Zwischendurch hatte ich zwei weitere Anzeigen gegen die Richterin Berg gestellt. Eine hat die Staatsanwaltschaft verschwinden lassen. Dazu habe ich nicht einmal eine Eingangsbestätigung bekommen, habe jedoch den Fax-Bericht. Die andere Anzeige hat die Staatsanwaltschaft abgelehnt, ohne sich die Gerichtsakten zu besorgen, um den Vorwürfen nachgehen zu können.
Gedeckt wird das ganze vom Justizminister und seinem Ministerium, denn die habe ich auch involviert.
Zu meiner großen Anzeige gegen die Richter, den Landrat, etc. habe ich eine Klageerzwingungsklage am OLG München eingelegt, aber da hier Richter gegen ihre Kollegen und Vorgesetzen entscheiden sollen, ist wohl abzusehen, was dabei rauskommt. Die brühten jetzt schon zwei oder drei Monate daran, sich eine kreative Begründung auszudenken, warum sie meinen Antrag ablehnen müssen. – Um nichts anderes geht es doch an unseren Gerichten: Kreative Begründungen finden, mit denen man die Willkür/Ideologie der Richter oder den politischen Willen durchsetzen kann.
Aus meiner Sicht herrscht völlige Willkür an den Gerichten, beim Jugendamt und der Staatsanwaltschaft, weil niemand sie kontrolliert und zur Rechenschaft zieht. Die Staatsanwaltschaft ist dem Justizminister unterstellt. Das Justizministerium entscheidet über die Einstellung und Beförderung von Richtern und den Präsidenten der Gerichte. Richter sind mal Staatsanwälte und Staatsanwälte mal Richter. Im Justizministerium arbeiten Richter. Im Hintergrund sprechen sich alle ab. Die Anwälte wissen das und passen sich an, aus Angst vor Repressalien. Die Presse traut sich nicht darüber zu berichten – außer ab und zu der Spiegel vielleicht. Ändern tut das nichts. Wenn tatsächlich mal ein Jugendamtsmitarbeiter vor Gericht steht und verurteilt wird, dann zu lächerlich geringen Strafen und die nächste Instanz hebt die Strafe vielleicht sogar wieder auf. Familienrichter und Richter allgemein werden mit allen Mitteln vor einer Strafverfolgung geschützt. Es sei denn, sie lehnen sich gegen den Staat auf und erlassen politisch unkorrekte Urteile zu Corona und Masken. – Oder kennt jemand Urteile gegen Jugendamtsmitarbeiter und Richter?
Alles, was „Familienarbeit“ und Familienpolitik betrifft, wird weitgehend von Frauen bearbeitet und die tendieren zu Gunsten der Mütter: Jugendamt, Familienrichter, Beamte in den Ministerien, Vorsitzende von politischen Ausschüssen (Jugendhilfebeirat, etc.). – Das Kindeswohl ist da nicht im Fokus.
Die Industrie (kirchliche Beratungsstellen, Waisenhäuser, Sachverständige, …) muss die ganze Zeit mit Aufträgen versorgt werden und verdient sicher prächtig daran. Vielleicht kommt das auch so manchem Politiker zugute?
Die Zahl ist weiter gestiegen.
2005: 25.400 Inobhutnahmen
2014: 48.059 Inobhutnahmen
2024: 69.500 Inobhutnahmen
Das ist keine Steigerung um 174 Prozent seit 2005, dass ist rechnerisch eine Zunahme um 237,6 Prozent.
These/Fakten Migration und Inobhutnahmen:
Bundesamt für Migartion und Flüchtlinge
Also ca. 15.000 Inobhutnahmen sind schon mal für 2023 wegerklärt:
„Im Jahr 2023 (Stand 30.09.23) haben laut Bundesamt für Migartion und Flüchtlinge 10.900 unbegleitete Minderjährige einen Asylerstantrag gestellt.“
„Zum Stichtag 31.10.2022 lebten laut angaben des BMFSFJ insgesamt 25.084 unbegleitete Minderjährige und junge Volljährige in der Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe, davon waren 17.657 unbegleitete Minderjährige und 7.427 junge Volljährige.“
„2022 mindestens 3.891 unbegleitete Minderjährige aus der Ukraine eingereist.“
„Der Höchststand der Zahlen von unbegleiteten Minderjährigen war Ende Februar 2016 (Stichtag 29.02.2016) erreicht, zu diesem Zeitpunkt waren 69.004 unbegleitete Minderjährige und junge Volljährige in der Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe, davon waren 60.638 unbegleitete Minderjährige und 8.366 junge Volljährige.“
Man beachte „MIGARTION“.
Man sollte sich Fragen, ob eine Inobhutnahme ca. 3.000-6.000 pro Monat pro Minderjährigem kostet.
Das wären bei 25.084 (2022) mindestens 75,252 Mio € pro Monat und 903,024 Mio € pro Jahr.
https://b-umf.de/p/zahlen-statistiken/
Dieser Mann hat bei meinem ehemaligen Arbeitgeber vorgesprochen.
Caritas-SkF in Essen.
Essen ist eine Stadt in der Kinder bei den Müttern bleiben. „Wenn die Mutti nicht will, kann man nichts machen.“
Ich habe auch niedrigschwellig beim Jugendamt gearbeitet .
Wegen dem was den Nids meines Mannes und meinem Mann angetan wird habe ich dort
gekündigt.
Genau dass was in dem Link steht passiert mit den Kindern meines Mannes. Ich kenne mich sehr gut mit dem Bindungsverhalten nach Ainsworth und Bowlby aus.
Es hätte nicht schlechter laufen können für die drei kleinen.
Mein Mann war fast allein verantwortlich in Elternzeit.
Als er gegangen ist, kam es sofort zum Kindesentzug.
Ambivalente unsichere Binsung zur Mutter bis hin zur desorganisierten Bindung.
Die Kids haben total abgebaut. Es war leicht ablesbar, dass neu. Mann zu den Kids eine sichere Bindung hatte.
Den Kindern geht es nach 6 Kahren Trennung und 4 Jahren Umgangsausschluss nicht gut. Warum wohl?
Nur ein zeitnaher Obhutswecuhätte verhindern können, dass die Kids bulnerabel aufwachswn müssen.
Das System hat Partizipauu d Resillienz der Kids mit Güssen getreten. So Jemand wie Dr. Hipp hat den Kids gefehlt!!!!
Nun , wenn ich das lese , dann kommt mir noch heute die Galle hoch .
Ich würde unser Verfahren des Jugendamtes mit meinen Kindern und mir wiefolgt beschreiben :
Eine Op der Familie ohne Narkose , alles wird prophylaktisch aufgeschnitten , um „zu gucken“ , die Kinder wurden traumatisiert , aufgehetzt und im Anschluss wird der aufgeschnittene Familienkörper ohne weitere medizinische Versorgung sich selbst überlassen .
Das ist meine Beschreibung , Staatsversagen pur bzw mutwillige Zerstörung
Unfassbar – gut!
Dank für diese wichtigen Informationen!
Alle Forschung bestätigt, dass die größte Gefahr von jenen ausgeht (1933: ausging),
die strikt den Richtlinien folgen,
und damit das Gewissen ausschalten.
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Wir sind selbst von Inobhutnahme betroffen und können den gesamten Text aus eigener Erfahrung voll und ganz bestätigen!
* Im zuständigen Jugendamt (JA) gibt es einige langjährige Mitarbeiterinnen und mehr junge Mitarbeiterinnen. Die Alten haben die Haltung „ich bin erfahren und sehe auf den ersten Blick, ob Inobhutnahme nötig ist“ – ohne irgendeine Prüfung objektiver Fakten. Bauchgefühl statt ausgleichender Gerechtigkeit.
Die Jungen kommen direkt vom Studium und sind selbst noch im Status Kind ihrer Eltern, haben noch keine eigene Elternverantwortung. Sie sind idealistisch und engagiert mit der Brille auf „wir müssen Kinder herausholen – aus der Gefahr ihrer Eltern“. Diese Jungen bleiben nicht lange in der Position beim JA, weil der Beruf einerseits seelisch sehr belastend ist und andererseits überbürokratisiert. Daher hohe Fluktuation, es bleiben die abgestumpften Alten.
Es müssen Fälle in kurzer Zeit abgeschlossen werden, heute und gerade damals in der Coronazeit. Da ist es willkommen zu sagen, daß der Fall mit Inobhutnahme erledigt wird.
Das macht den Eltern Angst vor dem Jugendamt. Hilfe wird nicht leichtfertig angefragt.
* Welcher Elternteil zuerst beim JA vorstellig wird oder gar ein Kind, der hat höhere Chancen, daß dessen Geschichte Empathie bei der JA-Mitarbeiterin erzeugt. Der später vorstellige Elternteil hat sich zu rechtfertigen. Auch hier gilt wieder: Bauchgefühl und Mitgefühl bestimmt die Positionierung, keine objektiven Fakten.
Vor dem Jugendamt ist man wie auf hoher See. Das macht den Eltern Angst vor dem Jugendamt.
* Das zuständige JA hat NIEMALS ein persönliches Gespräch mit uns Eltern gesucht. Sie waren von den frei erfundenen Horrorstories unserer Tochter derart entsetzt, daß sie am Telefon von uns forderten: „bekennen Sie Ihre Erziehungsunfähigkeit und beantragen Sie als Hilfe zur Erziehung die Heimunterbringung. Es gibt übrigens für Sie keine Beratung. Wenn Sie nicht beantragen, ersetzen wir Ihr Sorgerecht gerichtlich. In jedem Fall Inobhutnahme.
Es gibt keine Aufsichtsbehörde des JA (außer Verwaltungsaufsicht). Man kann sich nur an den Leiter des JA wenden, der aber seine Mitarbeiterinnen schützt. Gegen die Macht des JA hat man keinerlei Chance.
Das macht den Eltern Angst vor dem Jugendamt. Hilfe wird nicht leichtfertig angefragt.
Bitte seien Sie gewarnt und gehen Sie niemals ohne fachliche Begleitung zum JA!