Corona

Corona und die Auswirkungen auf Familienrechtliche Auseinandersetzungen

(Stand 17.03.2020 16:08 Uhr)

Fragen und Antworten zur Corona-Krise
Fragen und Antworten zur Corona-Krise

Aufgrund der aktuellen Situation und der teilweise aufkommenden Hysterie, hier ein paar Fakten zum Thema Corona in Zusammenhang mit familienrechtlichen Auseinandersetzungen.

Weitere Informationen zum Thema Corona entnehmen Sie bitte den entsprechenden Medienberichterstattungen (wie z.b. der Coronaviruskarte der Berliner Morgenpost) und zum Beispiel dem Robert-Koch-Instititut.

Durch die Corona-Pandemie ist das öffentliche Leben derzeit sehr stark eingeschränkt. Das führte und führt gerade in Zusammenhang mit familiengerichtlichen Auseinandersetzungen zu erheblichen Verunsicherungen. Teils nutzen Väter und Mütter die derzeitige Situation aus um den Kontakt mit dem anderen Elternteil einzuschränken oder Kinder nach Umgängen nicht mehr zum anderen Elternteil zurückbringen zu wollen. Weiterlesen „Corona“

Gerlinde Bernsdorff

Gerlinde Bernsdorff Sachverständige im Familienrecht in Berlin und Umgebung

Gerlinde Bernsdorff ist Sachverständige im Familienrecht in Berlin und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.

Gerlinde Bernsdorff

Berlin – Wannsee

(Anmerkung: Die aktuelle Anschrift liegt uns derzeit nicht vor.)

Profil auch unter https://www.xing.com/profile/Gerlinde_Bernsdorff

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Andreas Klottig

Andreas Klottig Sachverständiger im Familienrecht in Dresden und Umgebung

Andreas Klottig ist Sachverständiger im Familienrecht in Dresden und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.

Andreas Klottig
Dipl. Psychologe

Angelikastraße 4
01099 Dresden

Telefon: 01511 1315202
E-Mail: Klottig@gmx.de

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Dr. Carsten Zoll

Dr. Carsten Zoll Sachverständiger im Familienrecht in Bamberg und Umgebung

Dr. Carsten Zoll ist Sachverständiger im Familienrecht in Bamberg und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.

Dr. Carsten Zoll
GWG Institut

Geschwister-Scholl-Ring 16
96047 Bamberg

Telefon: 0951 22 20 07 22
E-Mail: zoll@gwg.info

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Martin Krause

Martin Krause Sachverständiger im Familienrecht in Halle (Westfalen) und Umgebung

Martin Krause ist Sachverständiger im Familienrecht in Halle (Westfalen) und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.

Martin Krause
Jahnstr. 39
33790 Halle (Westf.)

Telefon: 05201 – 4305

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Dieter Nispel

Dieter Nispel Sachverständiger im Familienrecht in Frankenberg, Weimar und Umgebung

Dieter Nispel ist Sachverständiger im Familienrecht in Frankenberg, Weimar und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.

Adresse 1 Adresse 2
Dieter Nispel
Bahnhofstr. 18
35066 Frankenberg
Dieter Nispel
Rother-Straße 7
35096 Weimar

Telefon: 06451/26333
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Andreas Kupka

Andreas Kupka Sachverständiger im Familienrecht in Hamburg und Umgebung

Andreas Kupka ist Sachverständiger im Familienrecht in Hamburg und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.

Andreas Kupka
Gutachterpraxis Weinrank
Hans-Henny-Jahnn-Weg 53
D-22085 Hamburg

E-Mail: weinrank@psychologin-hamburg.de

Telefon: 040 / 43 25 48 44
Telefax: 040 / 43 25 48 55

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Viola Weinrank

Viola Weinrank Sachverständige im Familienrecht in Hamburg und Umgebung

Viola Weinrank ist Sachverständige im Familienrecht in Hamburg und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.

Viola Weinrank
Hans-Henny-Jahnn-Weg 53
D-22085 Hamburg

Telefon: 040 / 43 25 48 44
Telefax: 040 / 43 25 48 55
E-Mail: weinrank@psychologin-hamburg.de

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BGH: Wechselmodell auch gegen den Willen des anderen Elternteils möglich

Hammer Gericht
Hammer Gericht

BGH  XII ZB 601/15

Entscheidung vom 29.08.2017

Bundesgerichtshof ermöglicht Wechselmodell auch gegen den Willen des anderen Elternteils. 

  1. Eine gerichtliche Umgangsregelung, die im Ergebnis zu einer gleichmäßigen Be-treuung des Kindes durch beide Eltern im Sinne eines paritätischen Wechselmo-dells führt, wird vom Gesetz nicht ausgeschlossen. Auch die Ablehnung des Wechselmodells durch einen Elternteilhindert eine solche Regelung für sich ge-nommen noch nicht. Entscheidender Maßstab der Regelung ist vielmehr das im konkreten Einzelfall festzustellende Kindeswohl.
  2. Die auf ein paritätisches Wechselmodell gerichtete Umgangsregelung setzt eine bestehende Kommunikations-und Kooperationsfähigkeit der Eltern voraus (Fortführung desSenatsbeschlusses vom 15.Juni 2016 -XIIZB419/15- FamRZ 2016, 1439). Dem Kindeswohl entspricht es daher nicht, ein Wechselmodell zu dem Zweck anzuordnen, eine Kommunikations-und Kooperationsfähigkeit erst herbeizuführen.
  3. Ist das Verhältnis der Eltern erheblich konfliktbelastet, so liegt die auf ein paritätisches Wechselmodell gerichtete Anordnung in der Regel nicht im wohlverstandenen Interesse des Kindes.
  4. Das Familiengericht ist im Umgangsverfahren zu einer umfassenden Aufklärungverpflichtet, welcheForm des Umgangs dem Kindeswohl am besten entspricht. Dies erfordert grundsätzlich auch die persönliche Anhörung des Kindes (im An-schluss an Senatsbeschluss vom 15.Juni 2016 -XIIZB419/15-FamRZ 2016, 1439).BGH, Beschluss vom 1. Februar 2017 -XII ZB 601/15 -OLG NürnbergAG Schwabach

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OLG Hamm: Wechselmodell bei großer Entfernung und Hochstrittigkeit möglich

Hammer Gericht
Hammer Gericht

OLG Hamm II-11 UF 89/17

Entscheidung vom 29.08.2017

Anordnung des Wechselmodelles bei erheblicher Entfernung der Elternhaushalte und hochstreitigem Elternkonflikt

  1. Die Anordnung eines Wechselmodelles ist bei einer erheblichen Entfernung zwischen den Haushalten der Kindeseltern nicht ausgeschlossen. Die resultierenden organisatorischen Belastungen sind gegen die ohne das Wechselmodell eintretende Beziehungsbelastungen abzuwägen.
  2. Der Anordnung eines Wechselmodelles steht ein hohes Konfliktniveau der Eltern nicht zwingend entgegen, wenn die Eltern im Einzelfall in der Lage sind ihre persönlichen Differenzen von ihrer Elternrolle zu trennen.
  3. Eine versuchsweise Anordnung des Wechselmodelles kommt in Betracht, um die Kontinuität in der Elternbindung auf beiden Seiten über die Trennung hinweg sicherzustellen.
  4. Krankheiten eines Kindes stehen dem Umgang nur entgegen, wenn diese die Reiseunfähigkeit des Kindes bedeuten.

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