OLG Stuttgart 15 UF 192/13 Erzwingung des Umgangs widerspricht dem Kindeswohl

OLG Stuttgart, 23.02.2015 – 15 UF 192/13

Lehnt das Kind nach einer massiven Beeinflussung durch den Elternteil bei dem das Kind lebt den Umgang mit dem Umgangsberechtigten Elternteil ab, so rechtfertigt dieses einen Umgangsausschluss des umgangsberechtigten Elternteils

traurige Frau
traurige Frau

Im besagten Fall lebte das Kind beim Vater und dieser untergrub sehr erfolgreich das Umgangsrecht seines Sohnes mit der Mutter, anstatt den Umgang des Kindes mit der Mutter zu fördern. In der Folge lehnte der 12 jährige Junge daraufhin den Umgang mit seiner Mutter ab. Aber anstatt den Vater wegen seiner mangelnden Bindungstoleranz zu sanktionieren entschied das OLG Stuttgart, das der Umgang des Kindes mit der Mutter zunächst bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ausgeschlossen wird.

Mit 14 kann der Junge dann (auch wenn er noch weiter von seinem Vater negativ gegen die Mutter beeinflusst wird) selbständig darüber entscheiden ob er dann seine Mutter, die er dann ja jahrelang nicht gesehen hat wieder sehen möchte. Wobei hier natürlich davon ausgegangen werden kann, das der Vater auch dann seine ablehnende Haltung gegenüber der umgangsberechtigten Mutter nicht aufgegeben hat.

Der Vater hatte nur nach aussen hin Kooperationsbereitschaft in dem Verfahren signalisiert, tatsächlich lehnten der Vater und seine Familien den Umgang des Sohnes mit der Mutter aber ab, weil sie den Umgang als schädlich für den Sohn erachteten. Der Vater nahm dabei weder an Beratungsgesprächen teil, noch kooperiert der Vater mit einem eingesetzten Umgangspfleger. Der Vater förderte also nicht nur den Umgang des 12 jährigens Umgangs mit der Mutter nicht, sondern torpedierte den Umgang auch entsprechend.

Dieses führte zwangsläufig dann dazu, das der Sohn (der sich der Beeinflussung nicht entziehen konnte) irgendwann selbst die Umgänge mit seinem Mutter ablehnte, so das in dem Umgangsverfahren nur die Feststellung getroffen werden konnte, das KEIN Umgang des Kindes mit der Mutter mehr stattfindet.

Dieses Beispiel zeigt uns:

  1. Es sind nicht nur Mütter, die den Umgang ihrer Kinder mit dem anderen Elternteil boykottieren, sondern auch umgekehrt gibt es dieses Verhalten
  2. Das Umgangsrecht ist das schwächere Recht: Lehnt ein Kind den Umgang mit dem umgangsberechtigten Elternteil ab und begnügt sich der umgangsberechtigte Elternteil mit der Frage danach ob der Umgang hergestellt wird oder nicht, läuft der umgangsberechtigte Elternteil Gefahr das er vom Umgangskontakt nachhaltig ausgeschlossen wird




7 WF 15/16 OLG Frankfurt: eigenmächtige Erweiterung des Begutachtungsauftrags begründet Befangenheit des Sachverständigen

Urteil vom 10.03.2016 OLG Frankfurt am Main

Bild Gerechtigkeit Justicia
Bild Gerechtigkeit Justicia

Wenn ein Sachverständiger seinen Auftrag eigenständig dahingehend ausweitet, beispielsweise mit dem Jugendamt Umgangskontakte zu regeln, so überschreitet der Sachverständige damit seine ihm übertragenen Befugnisse und dieses rechtfertigt die Besorgnis der Befangenheit und führt somit zu einer Ablehnung des Sachverständigen. Weiterlesen „7 WF 15/16 OLG Frankfurt: eigenmächtige Erweiterung des Begutachtungsauftrags begründet Befangenheit des Sachverständigen“

Raymond Madest

Raymond Madest Sachverständiger im Familienrecht in München und Umgebung

Raymond Madest ist Sachverständiger im Familienrecht in München und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.

Raymond Madest
GWG München
In der Rottum 5
88477 Schwendl

Tel. : 08331-702437
Fax: 08331-702335

Email: raymond.madest@klinikum-memmingen.de

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Michael Hinn

Michael Hinn Sachverständiger im Familienrecht in Hammelburg und Umgebung

Michael Hinn ist Sachverständiger im Familienrecht in Hammelburg und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.

Michael Hinn
Obererthalerstr. 2
97762 Hammelburg

Tel. : 09732-7875875
Fax: 09732-7875876

E-Mail: michael.hinn@t-online.de

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Prof. Dr. Heese

Prof. Dr. Heese Sachverständiger im Familienrecht in Regensburg und Umgebung

Prof. Dr. Heese ist Sachverständiger im Familienrecht in Regensburg und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.

Prof. Dr. Heese
Ostbayerische Hochschule
Seybothstr. 2
93053 Regensburg

Tel. : 0176-47695723
Email: karl.heese@oth-regensburg.de und carl.heese@ku.de

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Ortrud Rösing

Ortrud Rösing Sachverständige im Familienrecht in Bad Neustadt und Umgebung

Ortrud Rösing ist Sachverständige im Familienrecht in Bad Neustadt und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.

Ortrud Rösing
Waldsiedlung 32b
97616 Bad Neustadt

Tel. 09771-6354777
Fax: 097771-6354778
E-Mail: praxis-o.roesing@t-online.de
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Dr. Anita Schächter

Dr. Anita Schächter Sachverständige im Familienrecht in Heitersheim und Umgebung

Dr. Anita Schächter ist Sachverständige im Familienrecht in Heitersheim und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.

Dr. Anita Schächter
Schwarzenbergstr. 9
79423 Heitersheim

Tel. 07634-551141
E-Mail: a.schaechter@gmx.de
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Da stand ich nun

Trennungsmutter Alexandra* berichtet von ihrer Trennung und wie sie es geschafft hat ein Wechselmodell durchzubekommen

Da stand ich nun, nach meiner Trennung, ganz allein, ohne meine Kinder, ohne ein Dach über dem Kopf, ohne meine mit vertraute Umgebung und die mir vertrauten Menschen.

Dabei war meine Trennungsintention freundschaftlich geprägt „ So geht es für uns nicht mehr weiter, die Trennung ist eine Chance für uns beide, wieder neu anzufangen.“ Was dann kam, hatte ich niemals, auch nicht im entferntesten jemals für möglich gehalten. Mein Exmann bediente sich der kompletten Palette an „schmutzigen Trennungstricks“. Von „du bis psychisch krank und hast die Familie zerstört“, „du hast die Familie in den finanziellen Ruin getrieben“, bis hin zum Polizeieinsatz mit der Vortäuschung eines geplanten Suizides („Ich habe Angst sie tut sich und den Kindern etwas an“). Und das war nur der Anfang und auch nur ein kleiner Ausschnitt.

Mit meinen Kräften war ich zu diesem Zeitpunkt bereits am Ende, Familie und Freunde standen auf seiner Seite, was mich noch erwarten würde wusste ich nicht. Ich hatte Angst, eine unglaubliche Angst. Davor was kommen wird. Weiterlesen „Da stand ich nun“

Als Trennungsvater alles richtig gemacht?

hallo mein Name ist Thomas Knack. Meine Tochter ist nun sieben Jahre alt und lebt 500km entfernt bei Ihrer Mama.

Vater und Sohn
Vater und Sohn

Im Jahr 2013 bekam meine schwangere Verlobte im ersten Monat ihrer Schwangerschaft ein neues Jobangebot in einem anderen Ort und verliebte sich dort umgehend. Auch Neu.
Bei all diesem Überschwall an Neuem hielt sie es dann gleich für besser mit all in Ihrem Alten (wohl bemerkt nicht unglücklichen) Leben abzuschliessen und trennte sich von mir. Damit ich nun nicht auf die blöde Idee käme nochmal anzurufen, liess sie mir mitteilen, dass das Kind nicht von mir sei.
Volle Breitseite also.
Was folgte war das, was dann wohl jedes geschasste Elternteil erlebt. Weiterlesen „Als Trennungsvater alles richtig gemacht?“

112/19 BGH: Vollmachtserteilung verhindert Sorgerechtsentzug

29.04.2020 Bundesgerichtshof XII ZB 112/19

Bild Gerechtigkeit Justicia
Bild Gerechtigkeit Justicia

Am 29.04.2020 hat der Bundesgerichtshof die Beschwerde gegen den Sorgerechtsentzugs eines Vaters an das zuständige Oberlandesgericht Brandenburg zurückverwiesen. Das OLG Brandenburg hatte dem Vater zunächst das Sorgerecht entzogen, damit die Mutter (vereinfacht ausgedrückt) wegen der Kommunikationsstörungen mit dem Vater entsprechend alleine agieren konnte.

Der Vater verwies -zu Recht- jedoch darauf hin, das die Kindesmutter im wesentlichen in ihren Alltagsentscheidungen nicht eingeschränkt sei, da er ihr ja entsprechende Vollmachten ausgestellt hatte und die Mutter damit entsprechende Alleinhandlungsbefugnisse hatte. Weiterlesen „112/19 BGH: Vollmachtserteilung verhindert Sorgerechtsentzug“